Protokoll der Sitzung vom 02.02.2006

(Petra Brinkmann SPD: So ist es! – Beifall bei der GAL und der SPD)

Der Senat hat in den Beratungen – und das ist auch in der Drucksache schon enthalten – den Vergleich mit dem Corporate Governance gezogen, dass es unziemlich sei, wenn ehemalige Vorstandsmitglieder von Unternehmen sich im Aufsichtsrat wiederfinden und dann über ihre alte Arbeit zu befinden haben. Hier ist sicherlich etwas Unziemliches daran, auch wenn es in den meisten Unternehmen des DAXES weiterhin so gehandhabt wird.

(Uwe Grund SPD: Das ist üblich!)

Wenn es um ehemalige leitende Mitarbeiter der Behörde geht, hat meine Fraktion auch ein Problem damit, wenn diese Leute dann anschließend in der Deputation sitzen würden.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Aber darum geht es doch überhaupt nicht. Was Sie einschränken, ist auch die Mitarbeit des einfachen, ehemaligen Vollzugspolizisten oder Lehrers, die sehr viel von der Arbeit in dieser Behörde und in dieser Stadt verstehen und die dazu beitragen, dass die Deputationen qualitativ sehr hochwertig arbeiten und die Arbeit der Behördenleitung kontrollieren können. Diese Qualität schränken Sie mit diesem Gesetz ein. Aber vielleicht ist es genau das, was Sie wollen, nämlich eine Verschlechterung der Qualität und das ist unredlich.

(Beifall bei der GAL und der SPD – Jörg Hamann CDU: Sie wollen doch die Deputationen abschaf- fen, Herr Maaß!)

Ich komme zum zweiten Punkt, der Beschränkung des Akteneinsichtsrechtes für die Deputierten. Das ist nun wirklich eine interessante Neuerung, die wir haben werden. Wenn in Hamburg das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft ist, werden wir ein Akteneinsichtsrecht für jedermann haben.

Nun hat also ein Deputierter die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, in dem er sich auf das Informationsfreiheitsgesetz beruft, um jeden Einzelfall in der Behörde auch wirklich einsehen zu können.

(Wolfhard Ploog CDU: Ne, nicht jeden Einzelfall!)

Das ist doch reiner Formalismus, dass Sie hier die Deputierten zwingen, sich so zu verhalten, Formulare auszufül

len, anstatt ihnen ihr bisheriges verfassungsgemäßes und gesetzliches Recht weiterhin zuzugestehen, dass sie in ihrer Behörde ihre Qualitätskontrolle und ihre Kontrolle der Behördenleitung weiter ausüben können. Das ist reiner Bürokratismus, den Sie hier veranstalten.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Der Hauptgrund für dieses Gesetz dürfte doch tatsächlich darin liegen, dass Sie ein Problem damit haben, dass Deputierte insbesondere die Personalentscheidungen kontrollieren.

Schauen wir doch mal, aus welcher Behörde dieses Gesetz kommt. Wer war denn daran maßgeblich beteiligt? Das war unser Justizsenator, der in der letzten Legislaturperiode einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss über sich ergehen lassen musste, wo der Arbeitsstab im Übrigen mehrheitlich, also auch mit einer Stimme aus der Regierungskoalition, festgestellt hat, dass dieser Senator Filz betrieben und sich unrechtmäßig in seiner Personalpolitik verhalten hatte. Dieser Senator will jetzt das Akteneinsichtsrecht in den Deputationen einschränken. Und Sie tun so, als ob Sie diesem Justizsenator die Stirn bieten wollten, aber das Gegenteil ist der Fall. Sie machen sich mit diesem Gesetz zum Handlanger eines Filzkumpanen, wie Herr Kusch einer ist.

(Beifall bei der GAL und der SPD – Glocke)

Herr Abgeordneter, ich bitte Sie um eine etwas sorgfältigere Wortwahl.

(Wolfhard Ploog CDU: Das war ja maßlos!)

Wenn Sie tatsächlich ein Interesse haben, die unsägliche Tradition aus Echternach'schen Hinterzimmern und Filz endlich einmal zu beenden, dann stimmen Sie nicht für dieses Gesetz. Beenden Sie diesen Filz und schaffen Sie endlich Transparenz, die wir brauchen.

(Wolfgang Beuß CDU: Was bilden Sie sich eigent- lich ein? – Beifall bei der GAL und der SPD)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Reinert.

(Werner Dobritz SPD: Ist Herr Jäger nun in der Justizbehörde, oder nicht?)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann verstehen, dass bei der GAL nach dem bisherigen Verlauf des Sitzungstages jetzt langsam das Gefühl aufkommt, sich von der CDU auch wieder kräftig abgrenzen zu müssen. Das aber, Herr Maaß, zulasten eines Kollegen zu tun und mit einem Vorwurf, der völlig ungerechtfertigt ist, finde ich nicht in Ordnung. Herr Dr. Jäger – und so gut müssten Sie ihn mittlerweile auch kennen, dass Sie das beurteilen können – hat im Verfassungsausschuss, als es um die Behandlung der Kirchenstaatsverträge ging, von sich aus erklärt, dass er in zwei Bereichen vertretungsweise für einen anderen Mitarbeiter der Justizbehörde an diesem Thema mitgearbeitet hat.

(Petra Brinkmann SPD: Das ist ja ganz toll! Bravo! – Wolfhard Ploog CDU: Gucken Sie mal auf Ihren eigenen Filz, der in Ihren Reihen rumsitzt!)

Liebe Frau Brinkmann, er musste nicht aufgefordert werden, sondern er erklärt von sich aus und stellt alles klar, wie es sich gehört. Was wollen Sie eigentlich?

(Beifall bei der CDU)

Daher finde ich es unfair, wenn jetzt hier von Herrn Maaß behauptet wird, dass Herr Dr. Jäger an diesem Gesetzentwurf auf der Behördenseite mitgeschrieben habe. Herr Dr. Jäger hat mir erklärt, dass das eindeutig nicht der Fall war und dass er auch hier seinen üblichen Standards – und die sind hoch – gerecht geworden ist.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Dr. Maier.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Woher rührt unser Misstrauen? Wir haben uns in der Bürgerschaft während der Legislaturperiode von 1993 bis 1997, als die Verfassungsreform durchgeführt wurde, lange gestritten, ob wir eine Inkompatibilitätsregelung für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes hier für die Bürgerschaft finden könnten.

Dann haben wir eine Regelung gefunden, die einhellig getroffen wurde, dass man ab einer bestimmten Stufe in der Hierarchie und bei bestimmten Funktionen im Präsidialbereich nicht mehr dabei sein darf.

(Erhard Pumm SPD: Nur für die nächste Wahlpe- riode!)

Die Schwierigkeit, die dann eintrat, war seinerzeit zunächst auf Ihrer Seite festzustellen, weil ein Abgeordneter gern seine Funktionen – was gut verständlich ist –, auch innerhalb eines öffentlichen Unternehmens weiterführen wollte. Wir sind dann darauf eingegangen und haben die Einführungsfrist verlängert, sodass diese Legislaturperiode auch noch durchgeführt werden konnte.

Wenn wir eine Inkompatibilitätsregelung haben, die für uns gut genug ist, warum müssen wir dann für die Deputationen eine Regelung haben, die viel schärfer ist und nicht etwa jetzt Beschäftigte trifft, sondern ehemals Beschäftigte, hinunter bis zur Putzfrau? Das können Sie mir nicht klar machen, es sei denn, Sie wollen ausgerechnet die Personen, die sich an dieser Deputation beteiligen können, ausschalten, die keineswegs aus den hohen Leitungsebenen kommen, wohl aber aus den Ebenen, die diese Behördentätigkeit auch erlitten haben. Die gehören in die Deputation.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung.

Das Siebzehnte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Verwaltungsbehörden aus der Drucksache 18/2155 war am 18. Januar 2006 mit den vom Verfassungsausschuss empfohlenen Änderungen in erster Lesung bereits angenommen worden. Der Senat hatte einer sofortigen zweiten Lesung zugestimmt. Mindestens ein Fünftel der anwesenden Mitglieder des Hauses hatte dagegen Widerspruch erhoben.

Wer möchte nun das am 18. Januar 2006 in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist

mehrheitlich auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen.

(Uwe Grund SPD: Immer weg mit der Bürgerbetei- ligung!)

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 23, Drucksache 18/3452, Gemeinsamer Bericht des Wirtschaftsausschusses und des Rechtsausschusses: Entwurf eines Gesetzes zum Neuerlass des Hamburgischen Vergabegesetzes sowie zur Aufhebung und Änderung anderer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vergaberechts.

[Gemeinsamer Bericht des Wirtschaftsausschusses und des Rechtsausschusses über die Drucksache 18/2619: Entwurf eines Gesetzes zum Neuerlass des Hamburgischen Vergabegesetzes sowie zur Aufhebung und Änderung anderer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vergaberechts (Senatsantrag) – Drucksache 18/3452 –]

Das Gesetz zum Neuerlass des Hamburgischen Vergabegesetzes sowie zur Aufhebung und Änderung anderer Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Vergaberechts aus der Drucksache 18/2619 war am 18. Januar 2006 mit der zuvor beschlossenen Änderung aus der Drucksache 18/3530 in erster Lesung angenommen worden. Der Senat hatte einer sofortigen zweiten Lesung zugestimmt. Mindestens ein Fünftel der anwesenden Mitglieder des Hauses hatte dagegen Widerspruch erhoben.

Wer möchte nun das am 18. Januar 2006 in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 25, Drucksachen 18/3515 und 18/3591 in der Neufassung, Bericht des Wissenschaftsausschusses und Antrag der CDUFraktion: Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen.

[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 18/2942: Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen vom 27. Juni 1995 (Senatsantrag) – Drucksache 18/3515 –]

[Antrag der Fraktion der CDU: Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen (Drs. 18/2942) – Drucksache 18/3591 – (Neufassung)]

Zunächst zum CDU-Antrag aus der Drucksache 18/3591 Neufassung. Wer möchte diesen annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.

Nun zum Bericht des Wissenschaftsausschusses aus der Drucksache 18/3515. Wer schließt sich der Ausschussempfehlung an und möchte das Gesetz über die staatliche Anerkennung von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiterinnen