Statt sich vor dem Hause zu entschuldigen, statt den Gedaschko-Bericht mitzubringen und hier auf den Tisch zu legen, hat er sich hier hingestellt und sich angemaßt, eine solche Rede zu halten. Das war eine Unverschämtheit.
Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ich fordere Sie auf, kehren Sie zu dem zurück, was Sie spontan nach der Eröffnung von Herrn Dr. Jäger am 3. März im PUA gemacht haben, nämlich diesen Vorgang als so ungeheuerlich zu bewerten, wie er ist. Sprechen Sie mit uns zusammen diese Missbilligung gegenüber dem Senat aus, sonst werden Sie unglaubwürdig.
(Wolfhard Ploog CDU: Was hat er wieder ge- macht? – Werner Dobritz SPD: Sie handeln ein- fach nicht!)
– Herr Dobritz, denken Sie sich doch einmal einen anderen Spruch aus. Den kenne ich nun aus jeder Rede, die ich halte. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles von dem, was ich vorhin gesagt habe, könnte ich noch einmal wiederholen, aber das will ich Ihnen nicht zumuten.
Wenn ich mir Ihre Ausführungen anhöre, Herr Böwer, dann wundere ich mich, dass Sie überhaupt noch einen zweiten PUA fordern. Sie haben den Abschlussbericht und die Abschlussbewertung schon festgelegt und abgegeben.
Frau Blömeke, ich kann mir eine Bemerkung nicht verkneifen. Ich finde es schade, dass Sie meinem Rat nicht gefolgt sind, und kann Ihnen nur Folgendes mit auf den Weg geben:
Wenn Sie geschwiegen hätten, wäre es besser gewesen, dann wären Sie eine Philosophin geblieben. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will etwas zu ein paar Missverhältnissen sagen, die sich in dieser gesamten Angelegenheit eingeschlichen haben.
Das erste Missverhältnis ist, dass Herr Jäger den Kommentar zu seiner Rede an das Ende seines Beitrags gesetzt hat.
Es ist in der Tat zulässig anzumerken – das haben wir auch mehrfach gemacht –, dass wir es ein bisschen komisch finden, dass Sie auf diese Position in der Justizbehörde kommen konnten. Das komplettiert für uns das Bild einer parteipolitisch gefärbten Personalpolitik. Das haben wir gesagt, das ist richtig und das müssen wir auch nicht verschweigen. Insoweit hätten Sie auch das Zitat
Es gibt ein zweites Missverhältnis, das Ihnen zu denken geben sollte. Ich will damit nichts relativieren. Frau Goetsch hat vorhin die Relevanz dessen, weswegen die Protokollaffäre wirklich ein Skandal ist, deutlich gemacht. Das Erstaunliche ist aber, dass es Sie nicht erschüttert, wenn in Hamburg Kinder rechtswidrig eingesperrt werden, wenn der Verdacht auf dem Tisch liegt, dass an Kindern Körperverletzungen begangen wurden.
Aber die CDU und der Senat kommen ins Wanken und es wird dann gefährlich, wenn Protokolle gelesen wurden. Das ist an dieser Geschichte so erstaunlich, dass Sie bei der Frage, wenn es um Kinder geht, tatsächlich so abgebrüht sind. Da besteht ein echtes Missverhältnis.
Es gibt ein drittes Missverhältnis. Ich fand Ihr Verhalten während des Beitrags von Frau Blömeke schäbig, insbesondere das einzelner Mitglieder Ihrer Fraktion. Ich nenne ausdrücklich die Herren Heinemann und Böttger. Herr Böttger, Sie haben Glück, dass Sie Ihre Zwischenfrage im Parlament gestellt haben. Sie haben Frau Blömeke gefragt:
Niemand hat bisher irgendeinen Anhaltspunkt dafür gehabt, dass Frau Blömeke Unterlagen weitergeben hätte. Wir haben einen Sachverhalt gehabt. Frau Blömeke hat bestimmte Fakten aus Unterlagen in eine Pressemitteilung aufgenommen. Sie hat diese Unterlagen nicht weitergegeben. Diese Behauptung, die Sie in eine Frage gekleidet haben, ist falsch. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für diese Frage, keinerlei Anhaltspunkte für diese implizierte Behauptung, die Sie erhoben haben. Sie haben Glück, dass Sie diese Frage in einem Parlament gestellt haben.
Herr Dr. Steffen, ich wüsste gern von Ihnen: Hat Frau Blömeke Inhalte der Akten in Pressemeldungen weitergeben, ja oder nein?
Wir haben festgestellt, dass einzelne Fakten, die in dieser Pressemitteilung standen, nur aus vertraulichen Unterlagen stammen konnten.
Dafür hat der Untersuchungsausschuss Frau Blömeke eine Missbilligung ausgesprochen. Dieser Sachverhalt ist geklärt.
Sie haben gefragt – Sie haben die Frage nämlich eben anders gestellt –, ob Frau Blömeke die Unterlagen weitergegeben hätte, und haben sie damit in Verdacht gebracht, dass sie die Unterlagen an die Presse gegeben hat, die dann gesagt hat, sie habe diese Akten vorliegen. Das ist genau der Punkt. So können wir in diesem Parlament nicht arbeiten. Es geht nicht an, dass Sie ehrenrührige Behauptungen erheben, ohne dass es irgendeinen Anhaltspunkt dafür gibt. Das sollten Sie ernst nehmen.
Ich sage das, weil das auch auf Sie selbst zurückfällt. Wenn es bei Abgeordneten, bei Senatoren, bei Behördenmitarbeitern, bei Mitarbeitern von Fraktionen, bei Mitarbeitern des Arbeitsstabes Anhaltspunkte gibt, dass sie gegen Recht und Gesetz verstoßen haben, dann ist es richtig, dass die Frage öffentlich gestellt und dass ermittelt wird. Solange gilt natürlich die Unschuldsvermutung.