Protokoll der Sitzung vom 29.03.2006

Statt sich vor dem Hause zu entschuldigen, statt den Gedaschko-Bericht mitzubringen und hier auf den Tisch zu legen, hat er sich hier hingestellt und sich angemaßt, eine solche Rede zu halten. Das war eine Unverschämtheit.

(Beifall bei der SPD und der GAL – Wolfhard Ploog CDU: Sie maßen sich etwas an!)

Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, ich fordere Sie auf, kehren Sie zu dem zurück, was Sie spontan nach der Eröffnung von Herrn Dr. Jäger am 3. März im PUA gemacht haben, nämlich diesen Vorgang als so ungeheuerlich zu bewerten, wie er ist. Sprechen Sie mit uns zusammen diese Missbilligung gegenüber dem Senat aus, sonst werden Sie unglaubwürdig.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Jäger.

(Wolfhard Ploog CDU: Was hat er wieder ge- macht? – Werner Dobritz SPD: Sie handeln ein- fach nicht!)

– Herr Dobritz, denken Sie sich doch einmal einen anderen Spruch aus. Den kenne ich nun aus jeder Rede, die ich halte. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Vieles von dem, was ich vorhin gesagt habe, könnte ich noch einmal wiederholen, aber das will ich Ihnen nicht zumuten.

Erlauben Sie mir deshalb einige kurze Hinweise, einen zu Herrn Böwer und einen zu Frau Blömeke.

(Werner Dobritz SPD: Jetzt sind Sie ja doch nicht Staatsrat geworden!)

Wenn ich mir Ihre Ausführungen anhöre, Herr Böwer, dann wundere ich mich, dass Sie überhaupt noch einen zweiten PUA fordern. Sie haben den Abschlussbericht und die Abschlussbewertung schon festgelegt und abgegeben.

Frau Blömeke, ich kann mir eine Bemerkung nicht verkneifen. Ich finde es schade, dass Sie meinem Rat nicht gefolgt sind, und kann Ihnen nur Folgendes mit auf den Weg geben:

"Si tacuisses, philosophus mansisses".

Wenn Sie geschwiegen hätten, wäre es besser gewesen, dann wären Sie eine Philosophin geblieben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt der Abgeordnete Dr. Steffen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich will etwas zu ein paar Missverhältnissen sagen, die sich in dieser gesamten Angelegenheit eingeschlichen haben.

(Olaf Ohlsen CDU: Ja!)

Das erste Missverhältnis ist, dass Herr Jäger den Kommentar zu seiner Rede an das Ende seines Beitrags gesetzt hat.

(Vizepräsidentin Dr. Verena Lappe übernimmt den Vorsitz.)

Es ist in der Tat zulässig anzumerken – das haben wir auch mehrfach gemacht –, dass wir es ein bisschen komisch finden, dass Sie auf diese Position in der Justizbehörde kommen konnten. Das komplettiert für uns das Bild einer parteipolitisch gefärbten Personalpolitik. Das haben wir gesagt, das ist richtig und das müssen wir auch nicht verschweigen. Insoweit hätten Sie auch das Zitat

"Si tacuisses …"

für sich gelten lassen können.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Es gibt ein zweites Missverhältnis, das Ihnen zu denken geben sollte. Ich will damit nichts relativieren. Frau Goetsch hat vorhin die Relevanz dessen, weswegen die Protokollaffäre wirklich ein Skandal ist, deutlich gemacht. Das Erstaunliche ist aber, dass es Sie nicht erschüttert, wenn in Hamburg Kinder rechtswidrig eingesperrt werden, wenn der Verdacht auf dem Tisch liegt, dass an Kindern Körperverletzungen begangen wurden.

(Viviane Spethmann CDU: Was für Kinder?)

Aber die CDU und der Senat kommen ins Wanken und es wird dann gefährlich, wenn Protokolle gelesen wurden. Das ist an dieser Geschichte so erstaunlich, dass Sie bei der Frage, wenn es um Kinder geht, tatsächlich so abgebrüht sind. Da besteht ein echtes Missverhältnis.

(Beifall bei der GAL)

Es gibt ein drittes Missverhältnis. Ich fand Ihr Verhalten während des Beitrags von Frau Blömeke schäbig, insbesondere das einzelner Mitglieder Ihrer Fraktion. Ich nenne ausdrücklich die Herren Heinemann und Böttger. Herr Böttger, Sie haben Glück, dass Sie Ihre Zwischenfrage im Parlament gestellt haben. Sie haben Frau Blömeke gefragt:

"Haben Sie die Akten weitergegeben oder nicht?"

Das ist eine vorsätzliche, falsche Verdächtigung.

(Wolfhard Ploog CDU: Warum? – Unruhe im Hause – Glocke)

Nur Herr Dr. Steffen hat hier das Wort.

Niemand hat bisher irgendeinen Anhaltspunkt dafür gehabt, dass Frau Blömeke Unterlagen weitergeben hätte. Wir haben einen Sachverhalt gehabt. Frau Blömeke hat bestimmte Fakten aus Unterlagen in eine Pressemitteilung aufgenommen. Sie hat diese Unterlagen nicht weitergegeben. Diese Behauptung, die Sie in eine Frage gekleidet haben, ist falsch. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für diese Frage, keinerlei Anhaltspunkte für diese implizierte Behauptung, die Sie erhoben haben. Sie haben Glück, dass Sie diese Frage in einem Parlament gestellt haben.

(Beifall bei der GAL und der SPD – Unruhe bei der CDU – Glocke)

Herr Dr. Steffen, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Böttger zu?

Herr Dr. Steffen, ich wüsste gern von Ihnen: Hat Frau Blömeke Inhalte der Akten in Pressemeldungen weitergeben, ja oder nein?

(Christiane Blömeke GAL: Kommen Sie doch in den PUA!)

Wir haben diese Frage im Untersuchungsausschuss geklärt.

(Wolfhard Ploog CDU: Das war zu wenig!)

Wir haben festgestellt, dass einzelne Fakten, die in dieser Pressemitteilung standen, nur aus vertraulichen Unterlagen stammen konnten.

(Zuruf von der CDU: Also, eiern Sie da nicht herum!)

Dafür hat der Untersuchungsausschuss Frau Blömeke eine Missbilligung ausgesprochen. Dieser Sachverhalt ist geklärt.

Sie haben gefragt – Sie haben die Frage nämlich eben anders gestellt –, ob Frau Blömeke die Unterlagen weitergegeben hätte, und haben sie damit in Verdacht gebracht, dass sie die Unterlagen an die Presse gegeben hat, die dann gesagt hat, sie habe diese Akten vorliegen. Das ist genau der Punkt. So können wir in diesem Parlament nicht arbeiten. Es geht nicht an, dass Sie ehrenrührige Behauptungen erheben, ohne dass es irgendeinen Anhaltspunkt dafür gibt. Das sollten Sie ernst nehmen.

(Unruhe bei der CDU – Glocke)

Jetzt beruhigen Sie sich bitte alle wieder. Nur Herr Dr. Steffen hat jetzt das Wort.

Ich sehe eine Wortmeldung. Lassen Sie eine Frage des Abgeordneten Heinemann zu, Herr Dr. Steffen?

Nein.

Ich sage das, weil das auch auf Sie selbst zurückfällt. Wenn es bei Abgeordneten, bei Senatoren, bei Behördenmitarbeitern, bei Mitarbeitern von Fraktionen, bei Mitarbeitern des Arbeitsstabes Anhaltspunkte gibt, dass sie gegen Recht und Gesetz verstoßen haben, dann ist es richtig, dass die Frage öffentlich gestellt und dass ermittelt wird. Solange gilt natürlich die Unschuldsvermutung.