Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse der Hamburgischen Bürgerschaft – Drs 18/4050 – 2797 A
Mit Schreiben vom 29. März 2006 hat mir der Abgeordnete Herr Christoph Ahlhaus mitgeteilt, dass er sein Bürgerschaftsmandat zum 31. März 2006 niederlegt. Da Herr Ahlhaus seit dem 1. April 2006 als Staatsrat in der Behörde für Inneres tätig ist, werden wir auch weiterhin mit ihm in Kontakt bleiben. Herr Ahlhaus gehört der Bürgerschaft seit dem 17. März 2004 an. Er war Mitglied des Rechtsausschusses und des Innenausschusses, dessen Vorsitz er vertretungsweise mehrere Monate übernommen hatte. Daneben wirkte er während dieser Zeit auch in dem Kontrollgremium nach dem Gesetz zur Umsetzung Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz und im Kontrollausschuss zur parlamentarischen Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes mit.
Meine Damen und Herren, Herr Hesse, Herr Kausch, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Platz nehmen.
In der Kommission zur Durchführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 Grundgesetz bekleidete Herr Ahlhaus das Amt des Vorsitzenden.
Nach Mitteilung des Landeswahlleiters ist auf der Liste der CDU Herr Herbert Winter nachgerückt. Herr Winter, ich begrüße Sie in unserer Mitte und wünsche Ihnen viel Freude bei Ihren neuen Aufgaben.
Abweichend von der Empfehlung des Ältestenrats haben die Fraktionen vereinbart, dass die Tagesordnung um einen weiteren Punkt ergänzt werden soll. Es handelt sich um einen Interfraktionellen Antrag zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse der Bürgerschaft, der als Tagesordnungspunkt 37 nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen wurde und Ihnen als Drucksache 18/4050 zugegangen ist.
Darüber hinaus sind die Fraktionen übereingekommen, dass Tagesordnungspunkt 6 vertagt werden soll. Es handelt sich dabei um die Große Anfrage der SPD-Fraktion aus Drucksache 18/3755.
Außerdem teile ich Ihnen mit, dass zu Tagesordnungspunkt 28 die antragstellende Fraktion ihren Antrag aus Drucksache 18/3981 zurückgezogen hat.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Jäger, auch wenn Sie erst gleich dran sind, wollte ich Sie in jedem Fall schon einmal vorab zu diesem spannenden Thema zu Wort kommen lassen. Am 20. Juni 2005 haben Sie nämlich per Pressemitteilung ausgeführt:
"SPD und GAL werden mit ihrem Antrag scheitern, das von der Bürgerschaft verabschiedete Gesetz wird sich als verfassungsgemäß erweisen. SPD und GAL geht es nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache. Sie setzen weiter auf Effekthascherei."
Da kann man aus Sicht der Opposition nur sagen, dass es ein wirklich guter Effekt war, der mit dem Urteil erzielt wurde.
Eine solche Ohrfeige hat die CDU lange nicht mehr bekommen und eines ist durch dieses Urteil klar geworden: Auch mit absoluten Mehrheiten kann man in dieser Stadt die Verfassung nicht aushebeln.
Das hat Ihnen das Verfassungsgericht wirklich ganz klar ins Stammbuch geschrieben. Es hat ausgeführt, Artikel 50 ermächtigt den Gesetzgeber, das Nähere zu bestimmen. Zitat:
"Dies eröffnet jedoch nicht die Möglichkeit, den eindeutigen Text der Verfassung umzudeuten. Das "Nähere", welches geregelt werden kann, darf nicht das Nahe, nämlich den Text der Verfassung verändern. Die Grenze für den einfachen Gesetzgeber liegt in der von der Verfassung vorgegebenen Maßgabe, die verbietet, statt etwas Näherem etwas Abweichendes zu bestimmen."
Deutlicher, meine Damen und Herren, kann auch bei vornehmen Verfassungsrichtern eine Klatsche nicht ausfallen.
Das Urteil war eine klare Niederlage für die CDU und es war ein guter Tag für die Demokratie dieser Stadt.
Ihr Demontagegesetz zur Volksgesetzgebung hat den Stempel aufgedrückt bekommen, den es von vornherein verdient hat, nämlich verfassungswidrig. Die Art und Weise, in der Sie vor dem Verfassungsgericht versucht haben, Ihr Koppelungsverbot von Volksentscheid und Wahltermin zu begründen, war abenteuerlich. Sie wollten an dieser Stelle den Willen des Verfassungsgebers ad absurdum führen und dafür haben Sie jetzt die Quittung bekommen.
Sie sollten jetzt nicht den Fehler machen, das Urteil als allgemeinen Persilschein für die anderen Schweinereien, die noch im Gesetz drin gewesen sind, an dieser Stelle zu verstehen.
Sehr richtig und trotzdem muss an der Stelle ausgesprochen werden, was hier von Ihnen vorgegeben worden ist.
Wir haben als SPD und als GAL bei dem Normenkontrollverfahren ganz deutlich die Punkte herausgegriffen, die offensichtlich verfassungswidrig waren. Die anderen Punkte sind und bleiben politisch moralischer Verfassungsbruch. Das muss hier noch einmal deutlich ausgesprochen werden.