Herr Kusch hat von der Sozialdemokratisierung Ihrer Partei gesprochen. Mich erinnert Ihr Verhalten eher an die Arroganz der SED. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal auf das Thema der schon jetzt im Volksmund Berlusconi-Klausel genannten Regel eingehen und da wird es dann schon ein bisschen ungemütlicher. Der Kollege Voet van Vormizeele wollte weismachen, dass das in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern auch so im Gesetz stünde. Das stimmt gar nicht, sondern in diesen Bundesländern sind die Sahnehäubchenmandate, die dort verteilt werden, begrenzt. Deshalb ist das ein wirklich unzulässiger Vergleich. Hören Sie auf, an dieser Stelle die Öffentlichkeit zu täuschen, wenn es hier um Ihre Berlusconi-Klausel geht.
(Beifall bei der SPD und der GAL – Kai Voet van Vormizeele CDU: Sie täuschen doch die Öffent- lichkeit!)
Haben Sie solche Angst, Ihre absolute Mehrheit in dieser Stadt zu verlieren, dass Sie es nötig haben, dieses auf der Zielgeraden in Ihr Gesetzesvorhaben hineinzuschreiben? Das war nämlich im letzten Herbst noch gar nicht Bestandteil dieses Vorhabens und ist jetzt so en passant mit hineingerutscht. Das hinterlässt einen katastrophalen Eindruck bei den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt und auch deshalb muss das verhindert werden.
Kommen wir noch einmal zu dem Punkt, wie Sie das innerparteilich vorbereitet haben. Man liest viel über die Art und Weise, wie Sie diese Wahlrechtsdemontage innerparteilich als geheime Kommandosache eingefädelt haben. Da kann man zum Beispiel lesen, was Ihr Parteimitglied Ahlers dazu in der FAZ gesagt hat. Es gab viele Stellungnahmen dazu in der Zeitung zu lesen. Sie setzen kontinuierlich Ihre unrühmliche Tradition von 1993 fort, als wegen Ihrer undemokratischen Kandidatenaufstellung eine Bürgerschaftswahl wiederholt werden musste. Es ist wirklich schlimm, dass Sie in dieser Tradition stehen.
Es war damals die politische Höchststrafe, die man als Partei bekommen kann, dass wegen der eigenen Kandidatenaufstellung eine Wahl wiederholt werden musste, und daraus haben Sie nichts gelernt. Das sieht man an dieser Stelle ganz glasklar, wenn man dann noch sieht, dass Ihr Kollege, Herr Lafrenz, das selber auch erkannt hat. Er hat nämlich in der "Welt" letzte Woche gesagt, dass diese Wahlrechtsbeschlüsse vergleichbare Folgen haben könnten wie bei dem Fall Wegener und der Verfassungswidrigkeit der Kandidatenaufstellung 1993. Zitat weiter:
"Ich verstehe meine Rolle als Abgeordneter so, dass ich mich in der Verantwortung befinde, nichts zu beschließen, was Staat, Bürger und meiner Partei schadet."
Herr Voet van Vormizeele redet hier von Verantwortung bei dem Thema Wahlrecht. Welche Vorstellung von Verantwortung haben Sie denn vor der Verfassung, vor den Bürgern dieser Stadt und vor der demokratischen Kultur dieser Stadt? Kehren Sie zur demokratischen Kultur dieser Stadt zurück, ziehen Sie Ihren Entwurf zurück. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Müller, was Sie sich hier eben geleistet haben, schlägt wirklich dem Fass den Boden aus.
Gegenüber der CDU von einem Putsch zu sprechen oder uns mit der Arroganz der SED zu vergleichen, ist eine absolute Frechheit, die ich auf das Schärfste zurückweisen muss.
Es ist erstaunlich, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, mit welcher Regelmäßigkeit Sie immer wieder das Wahlrecht zum Gegenstand der Auseinandersetzungen machen.
Mich überrascht das deshalb, weil Ihnen in der Sache nichts Neues einfällt: immer wieder dieselben Wiederholungen, Unterstellungen und Gemeinplätze.
(Beifall bei der CDU – Ingo Egloff SPD: Sie reden auch immer das Gleiche! Erzählen Sie doch mal was Neues!)
Doch ich korrigiere mich, eines ist anders gewesen. Ich hatte damit gerechnet, dass Herr Petersen bei diesem Thema wieder einmal den Staatsmann geben würde nach dem hemdsärmeligen Volkstribun auf dem Parteitag vom Wochenende.
Aber ich kann verstehen, Herr Petersen, dass Sie sich noch nicht zwischen der Rolle des alles könnenden Staatsmanns nach dem Vorbild Ihres ausgeschiedenen Jokers oder des nach links drängenden LafontaineVerschnitts entscheiden können.
Herr Abgeordneter, ich wollte eigentlich warten, bis man sich Ihnen entweder zuwendet oder zumindest so leise ist, dass Sie zu Gehör kommen können.
Ich möchte bei diesem Thema auf ein Zitat in der "Bild"Zeitung vom November letzten Jahres verweisen. Dort stand in der Rubrik "Wie ich es sehe" das Zitat – hören Sie zu, das wollen Sie auch nicht hören, das gehört zum Thema –:
"21 Prozent der Wahlberechtigten in Hamburg haben für eine neue Wahlgesetzfassung gesorgt, die im Ergebnis für die Parteien allerdings unerfreulich werden kann. Sie haben etwas unterschrieben, von dem viele Wähler nicht wissen, wie sie damit anlässlich einer Wahl umzugehen haben. Und so ist es doch keineswegs undemokratisch, wenn die von 68,7 Prozent der Wahlberechtigten gewählte Bürgerschaft ein Wahlgesetz ändern will, das von nur einem Drittel der Wahlberechtigten veranlasst wurde."
"Gesetze werden von der Bürgerschaft oder durch Volksentscheide beschlossen. Letztere heben das Recht der Bürgerschaft jedoch nicht auf, neue Gesetzesvorlagen einzubringen. Dies ist in jedem Fall demokratischer, als sie von einer nicht in der Verantwortung stehenden, anonymen, so genannten Basisdemokratie zu beziehen."
Diesen Worten habe ich nichts hinzuzufügen. Aus Sicht der CDU-Fraktion kann ich sie rückhaltlos unterstützen.
Abschließend, meine Damen und Herren von der Opposition, komme ich nicht umhin, mich über eine gewisse Doppelzüngigkeit bei Ihnen zu wundern. Unsere Änderungsvorschläge beim Wahlrecht prangern Sie an, wir dürften das durch Volksgesetzgebung geschaffene Gesetz nicht ändern, wir handeln aber eindeutig rechtmäßig. Sie oder zumindest einige Ihrer Vertreter in den Deputationen sind nicht einmal bereit, sich an geltendes Recht
Das müssten Sie tun. Sie messen mit zweierlei Maß und das, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, ist in höchstem Maße unredlich. Das nenne ich Missbrauch und damit tun Sie genau das, was Sie uns vorwerfen.