Die Benennung dieser Probleme muss in der parlamentarischen Demokratie erlaubt sein, ebenso wie das Präsentieren von Verbesserungsvorschlägen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Langhein, ob jemand, der keine Hochschulausbildung genossen hat, Ihre gestelzte Rede verstanden hätte, bezweifle ich arg.
Aber im Gegensatz zu Ihnen können wir gern über konkrete Punkte in Ihren Vorschlägen reden, denn Sie reden allgemein von Fehlern des Wahlrechts, ohne konkret zu analysieren, wo die Fehler wirklich derart unerträglich seien, dass ein Gesetz unbedingt geändert werden müsse, das über lange Jahre beraten worden und Gegenstand eines langjährigen Prozesses der Volksgesetzgebung gewesen ist.
Um einen zentralen Punkt herauszugreifen: Sie liegen mit Ihrer Analyse falsch, was durch dieses Gesetz passieren werde, denn Sie malen hier ein falsches Bild an die Wand. Sie tun so, als wäre das Ergebnis dieses Wahlrechts, dass die Listen der Parteien komplett von den Füßen auf den Kopf gestellt und durcheinander gewirbelt würden. Es wird dann mit den Fachleuten argumentiert, die gute fachliche Arbeit leisten würden und nicht die Show-Macher im Wahlkreis seien, diese würden sich dann nicht durchsetzen. Schauen Sie einfach einmal ganz nüchtern nach Süddeutschland, wo es im Kommunalwahlrecht dieses Wahlrecht gibt. Dort ist es mitnichten
so, dass regelmäßig die Parteilisten durcheinander gebracht werden. Es gibt in der Tat eine Regelmäßigkeit. Vielleicht machen Sie sich da besonders Sorgen: Bei Parteien, die Frauen unterrepräsentiert aufstellen, werden Frauen sehr stark nach vorn gewählt,
da leider – aus Sicht dieser Parteien – 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler Frauen sind und diese eben gern Frauen wählen. Das kommt natürlich bei Parteien – insbesondere die CDU ist da betroffen – negativ an, weil dann die Männer, die weiter vorn platziert sind, das Nachsehen haben. Ansonsten zeigen die Erfahrungen, dass die Listen eben nicht durcheinander gebracht werden, sondern dass die Wählerinnen und Wähler im Regelfall sehr wohl die Vorschläge der Parteien bestätigen. Es gibt aber die Möglichkeit, im Ausnahmefall zu korrigieren, wenn eine Partei – wie es zum Beispiel hier in Hamburg bei der CDU der Fall war – für gesellschaftliche Gruppen überhaupt nicht mehr durchlässig ist und ein total undemokratisches internes Verfahren zur Aufstellung anwendet. Das ist doch wichtig und darum geht es bei diesem Wahlrecht. Sie malen hier ein Horrorszenario an die Wand, dass plötzlich nur noch Krakeeler und Schreihälse in der Bürgerschaft säßen, die keine sachliche Arbeit mehr leisten würden. Von dieser Diffamierung des Wahlrechts sollten Sie sich distanzieren.
Wir diskutieren seit Herbst immer wieder, weil Sie unablässig an diesem Vorhaben festhalten. Deswegen, Herr Jäger, werden wir Sie auch immer wieder damit konfrontieren, dass dieses Vorhaben falsch ist.
Aber wir diskutieren jetzt eine neue Regelung und das ist diese Berlusconi-Klausel. Das wirklich Erschreckende an dieser Klausel ist ja, dass sie immer nur der Partei zugute kommen kann, die allein die Chance hat, die absolute Mehrheit zu stellen, und nicht einer etwaigen Koalition, die möglicherweise ansonsten eine Mehrheit zustande bekäme. Das ist eine Regelung, die haargenau nur auf die CDU zugeschnitten ist. Das sind die verwerflichsten Wahlrechtsklauseln, Klauseln, die nur einer Partei nützen können. Da vergreifen Sie sich ganz gewaltig.
Mene mene tekel u-parsin, sehen Sie die Zeichen an der Wand? Hören Sie darauf. Dass die Menschen dieser Stadt hoch empört sind, dass mit Volksentscheiden, mit dem Wahlrecht so umgesprungen wird, wie Sie das tun – ich kann Sie nur warnen. Es ist nicht nur an den Infoständen so und wenn wir uns hinstellen und sagen, das sei doch eine schlimme Sache. Wenn Sie gehört haben, was Herr Weidmann vom Zentralausschuss der Bürgervereine an deutlicher Kritik an diesem Vorhaben geübt hat, das Wahlrecht zu ändern, sollten Sie noch einmal sehr intensiv nachdenken und überlegen, ob Sie nicht sehr intensiv dabei sind, an dem Ast zu sägen, auf dem Sie selbst sitzen. Es ist mitnichten so, dass die Bürgervereine besonders der SPD oder der GAL nahe stünden. Die Tradition ist dort eine ganz andere. Wenn selbst solche Organisationen, die traditionell eher im konservativen Lager angesiedelt sind, Ihnen sagen, Sie seien auf einem Irrweg, sollten Sie das sehr Ernst nehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Jäger, eigentlich sind Sie als intelligenter Abgeordneter bekannt, aber dass Sie jetzt Herrn Sattelmeier als Kronzeugen für Ihre Wahlrechtsdemontage anführen,
Dann noch etwas zum Thema "Verfassungsrechtliche Bedenken", die Herr Langhein hier vorgetragen hat. Diese Bedenken hatten Sie vielleicht auch schon vorher. Wenn sie einmal geäußert worden wären, hätte der Erste Bürgermeister – der jetzt hier nicht mehr sitzt – das Gesetz, das durch Volksentscheid zustande gekommen ist, gar nicht verkünden dürfen. Dann hätte es verfassungsrechtliche Bedenken gegeben, dann hätte er diese Bedenken anmelden müssen. Das ist das Prüfungsrecht des Bürgermeisters, bevor ein Gesetz ins Gesetzblatt kommt. Da gab es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Jetzt kommen Sie damit. Das soll glaubwürdig sein? Das ist doch lächerlich.
(Beifall bei der SPD und der GAL – Rolf Harling- hausen CDU: Wenn die Bürger gewusst hätten, wie sie wählen, wären Sie auch nicht hier!)
Dann reden Sie hier von einem "realitätsangepassten Wahlrecht". Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, was Sie dazu vorgetragen haben. Nein, es ist der CDU-Realität angepasst, nicht der Realität der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt.
Dazu braucht man sich nur anzusehen, wie der Kompromiss zustande gekommen ist. Da bekommt Frau Hochheim noch ein paar Bezirkswahlkreise, damit sie entsprechend mitstimmt.
Aber es dürfen auch nicht so viele sein, dass dann vielleicht Herr Fischer aus Harburg seinen Einfluss geltend macht und die sieben Harburger Bürgerschaftsabgeordneten das Gesetz dann hier nicht passieren lassen. Das ist doch ein Kuhhandel aufkosten der Demokratie.
Dann sagen Sie auch noch, das Wahlrecht, so wie es im Gesetzblatt stehe, sei eine Meinung. Wo kommen wir denn hin, wenn wir sagen, die gültige Gesetzeslage sei eine Meinung? Was ist das für ein Verständnis von Recht und Gesetz? Darauf legt die CDU sonst immer sehr viel Wert. Das ist einfach nur abenteuerlich, Herr Langhein.
Deshalb kann man zum Abschluss nur sagen: Sie haben da noch etwas von demokratischem Diskurs erzählt. Es gab einen demokratischen Diskurs, nämlich vor dem Juni 2004. Ich weiß nicht, ob Sie da schon in der Bürgerschaft waren, zumindest waren Sie aber ab März wohl dabei.
Diesen Diskurs haben wir als CDU und SPD gemeinsam in dieser Auseinandersetzung verloren. Wir haben die Bürgerinnen und Bürger nicht von dem Fünfziger-Modell überzeugen können. Das war unser Vorschlag. Das Volk hat entschieden. Auch wenn wir als SPD Zweifel haben und damals für etwas anderes gestanden haben, haben wir dies zu respektieren. Daran halten wir uns und sie halten sich nicht daran. Das ist schlimm.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Reinert und die CDU-Fraktion, Sie hatten sich so vehement gegen die Wortwahl von Herrn Müller gewehrt, der von einem "erlaubten Putsch" gesprochen hatte. Wenn man dies genau auseinander nimmt, was kann mit einem erlaubten Putsch gemeint sein? So etwas wie eine legale, aber illegitime Machtergreifung.
Sie müssen sich schon die Frage gefallen lassen, ob es denn etwas anderes sei, wenn sich zwei Drittel des Volkes dafür entscheiden, dass der LBK in städtischer Hand bleiben soll, und die CDU dann etwas anderes entscheidet. Was ist es anderes als eine illegitime, aber durchaus legale Machtergreifung, wenn das Volk sich Regeln gibt, wie Volksbegehren geregelt werden sollen, und die CDU dann wiederum etwas Verfassungswidriges macht – wie Sie ja gerade vom Verfassungsgericht bescheinigt bekommen haben –, das diesem widerspricht? Was ist es anderes als eine illegitime, wenn auch legale Machtergreifung, wenn sich das Volk mit Zweidrittelmehrheit für ein Wahlrecht entscheidet und Sie etwas ganz anderes machen wollen? Da müssen Sie sich den Vorwurf eines erlaubten Putsches durchaus gefallen lassen, Herr Reinert.
Richtig schön fand ich allerdings die Ausführungen von Herrn Voet van Vormizeele, man müsse jetzt Verantwortung übernehmen. Was ist denn das für eine Verantwortung? Wir hatten uns doch im Parlament darauf geeinigt: Mit der Einführung von plebiszitären Elementen wollten wir ein Stückchen Verantwortung in die Hände des Volkes legen. Man kann der Auffassung sein, an dem einen oder anderen Punkt habe das Volk einen Fehler gemacht. Ich stehe inhaltlich zu diesem Wahlrecht. Aber selbst abstrakt gesehen, wenn man einen Punkt fände, in dem das Volk etwas gemacht hat, das in Ihrer Auffassung falsch ist
das sei Ihnen zugestanden –, wäre doch der nächste Punkt, dass zur Verantwortung auch dazugehört, dass man sie lernen muss und nur dann lernen kann, wenn man diese Fehler macht. Sie gerieren sich im Moment wie eine Oberglucke, die dem Volk als ihren Kindern auf die Finger haut, um sich vor ihren eigenen Kindern zu schützen. Das ist Ihr komisches Verständnis von Verantwortung. Ich kann nur hoffen, dass Sie Ihre Kinder anders erziehen.
Ganz absurd wurde es bei den Krokodilstränen, die vergossen wurden. Es sei Ihnen nicht leicht gefallen, sich zu einigen. Es bestehe auch eine Streitkultur und es sei so toll, wie groß diese in Ihrer Fraktion gewesen sei. Wir wollen festhalten: Sie streiten sich im Moment nicht darüber, ob Volkes Wille mit Füßen getreten werden soll, Sie streiten sich intern nur noch darüber, wie man Volkes Wille am besten mit Füßen tritt. Das ist Ihre Streitkultur. Herzlichen Glückwunsch.