Jetzt komme ich zum "aber". Ansonsten setzt der Senat im Bereich der Korruptionsbekämpfung viele falsche Signale. Die Abschaffung des Korruptionsregisters war und ist ein schwerer Schlag für die Korruptionsbekämpfung in dieser Stadt.
Die hohe präventive Wirkung, die ein solches Register enthält, um Korruption wirklich zu bekämpfen und auch Signale gegen die Wirtschaftskriminalität zu setzen, kann durch eine noch so gute Dienststelle Interne Ermittlungen nicht ersetzt werden. Während das Land Berlin erklärt hat, dass man dieses Signal gegen Korruption benötigt – sie haben nämlich witzigerweise den anderen Weg gewählt und am 1. Juni tritt jetzt dort ein neues eigenes
Landeskorruptionsregistergesetz in Kraft – macht Hamburg genau das Gegenteil und schafft dieses Korruptionsregister ab. Das ist das falsche politische Signal, denn das sagt aus: Grünes Licht für Korruption in Hamburg. Und das kann nicht das Signal sein.
Sogar Deutschlands bekanntester Korruptionsbekämpfer, Herr Oberstaatsanwalt Schaupensteiner, der vielen sicherlich aus Funk und Fernsehen bekannt ist und der seit 20 Jahren gegen Schmiergelder und Korruption in vielerlei Unternehmen und Behörden kämpft, hat jüngst auch auf dieser Konferenz zum Thema Korruptionsbekämpfung in Hamburg vorgeschlagen, die Tilgung dieses Registers zu revidieren. Mit ihm haben sich an der Stelle Transparency International, Der Bund der Steuerzahler und die gesamte öffentliche Meinung in Hamburg auch so verhalten. Sie stehen bei dem Thema Abschaffung des Korruptionsregisters hier ganz allein. Von daher sollten Sie diesen Punkt noch einmal überdenken.
Nun haben Sie in der Debatte über die Abschaffung des Korruptionsregisters ausgeführt, dass Sie sich für ein Bundeskorruptionsregister stark machen wollen. Aber wir haben in der Ausschussberatung festgestellt, dass von Ihrer Seite hierzu rein gar nichts passiert ist.
Es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, wenn der Kollege Uldall, heute an dieser Debatte teilgenommen hätte, um seine Ausführungen zu diesem Thema zu machen, denn im Wirtschaftsausschuss hat er hierzu nicht viel gesagt. Es ist seine verdammte Pflicht und Schuldigkeit, für diesen Senat bei dem Ministerkollegen Glos in Berlin dafür zu sorgen, dass dieses Thema jetzt angegangen wird. Das war auch das politische Versprechen, das Sie hier gegeben haben, als das Korruptionsregister getilgt wurde. Aber es ist nichts passiert und das ist einfach peinlich.
Die Wahrheit ist, dass Sie gar kein Bundeskorruptionsregister wollen. Das war aber bisher das erklärte Ziel. Vielleicht äußern sich der Senat oder die Abgeordneten noch hierzu. In der vorherigen Legislaturperiode haben Sie schon ein rotgrünes Korruptionsregister abgelehnt und jetzt verbummeln Sie auch das eigene.
Daher wollen wir Ihnen mit unserer Initiative auf die Sprünge helfen. Wir schlagen vor, dass Hamburg im Bundesrat initiativ wird, auf Bundesebene ein solches Register einzuführen. Wir führen auch aus, was dieses Register beinhalten soll. Wir wollen kein SchmalspurKorruptionsregister haben, sondern wir benötigen ein Korruptionsregister, in dem wirklich alle Bereiche wettbewerbsrelevanter Wirtschaftskriminalität mit hineinkommen. Das heißt, in dieses Register gehört alles, was wirklich den Wettbewerb und die wirtschaftliche Entfaltung hier gefährdet. Von daher muss endlich etwas passieren.
Das ist wirklich mal ein Beweis, den Sie hier antreten können. Vielleicht ist es für Sie sogar machbar, unserem Antrag zuzustimmen. Sie können hier beweisen, wie ernst Sie es mit der Bekämpfung von Kriminalität im Bereich der "Nadelstreifen" nehmen. Haben Sie hier wirklich
auch gelernt, dass Sie das genau so ernst nehmen müssen, wie andere Kriminalitätsformen? Wir sind gleich sehr gespannt, wie Sie sich hierzu verhalten wollen.
Der nächste Punkt, den wir in der Initiative auch aufgegriffen haben, ist: Kommt Korruption wirklich heraus? Ein Verbrechen, das die Beteiligten, nämlich der Bestechende und der Bestochene, nicht aufdecken wollen, ist schwer zu ermitteln, denn beide Seiten sind Täter. Das hat Ihr Leiter der Dienststelle Interne Ermittlungen, Herr Detlef Kreuzer, auf einer Tagung von Transparency International selbst ausgeführt, was auch richtig ist. Er hat – und daher schlagen wir das an dieser Stelle ausdrücklich vor und sind uns der Unterstützung des Innensenators eigentlich fast sicher –, zu schauen, wie man in dem Bereich die Ermittlungskompetenzen erweitern und verbessern kann.
Ein Beispiel ist, dass man die Wohnraum- und Telefonüberwachung harmonisieren will. Das ist doch absurd, dass man im Bereich schwerer Korruption zwar Wohnungen verwanzen kann, also Wohnraumüberwachung betreiben kann, aber der minderschwere Eingriff, die Telefonüberwachung, nämlich das Abhören von Telefongesprächen, ist nach der Strafprozessordnung nicht möglich. Das ist ein Widerspruch, der aufgelöst werden muss.
Daher kann ich mir vorstellen, dass wir an dem Punkt hier im Haus sogar einer Meinung sind. Es kann und darf nicht sein, dass Korruptionsbekämpfer an dieser Stelle im Dunkeln tappen.
Ich möchte noch ein wenig weitergehen und zumindest als Anregung hier mit anführen, dass auch die Korruptionsbekämpfer der Meinung sind, dass wir im Bereich der Korruptionsbekämpfung auch einmal über das Thema der Kronzeugenregelung nachdenken müssen. Diese Regelung gibt es sowohl im Betäubungsmittel- als auch im Geldwäschebereich. Es muss zumindest darüber diskutiert werden, ob es sinnvoll ist, auch hier Täter aus diesem Korruptionsgeflecht herauszuholen. Ich bin der Meinung, dass es keine Denkverbote geben darf, und ich würde mir wünschen, dass wir hier eine gute und offene Debatte führen können.
Ich möchte noch zwei Punkte anführen, die aus unserer Sicht wichtig sind und die wir auch im Ausschuss diskutiert haben. Die Online-Anzeige, die jetzt durchaus gut und erfolgreich eingeführt ist, könnte beispielsweise nach niedersächsischem Vorbild um ein eigenes internetbasiertes Meldesystem für den Bereich Korruption und Wirtschaftskriminalität ergänzt werden. Das ist eine Sache, die dort sehr erfolgreich läuft. Warum ist das nicht ein Punkt, den man hier in die Online-Anzeige mit implementiert?
Der zweite Punkt ist auch eine Sache, bei der wir eigentlich Konsens haben müssten. Das ist dieses EC-KartenSystem, was Betrüger hindern oder jedenfalls Meldemöglichkeiten im Bereich des EC-Karten-Betrugs schaffen soll. KUNO ist das alte System. Hier gibt es jetzt ein Nachfolgesystem, das wirklich etwas für die Kunden bewegen kann, die in eine solche Lage geraten sind. Auch hier ist eigentlich Konsens vorhanden. Es gibt einen Beschluss der Innenministerkonferenz. Daher die Aufforderung an Sie: Handeln Sie, Herr Senator, sorgen Sie dafür, dass dieses erfolgreiche System auch in Hamburg eingeführt wird.
Zu den anderen Punkten möchte ich an dieser Stelle nichts mehr ausführen. Vielleicht kommen wir im Rahmen der Diskussion noch weiter dazu. Sie sehen, dass wir nichts Abstruses vorschlagen. Es geht darum, machbare und konkrete Schritte zu unternehmen, wie wir in dem Bereich Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Korruption noch einen Zahn zulegen können. Es sind schon Fortschritte erzielt worden, aber manches geht in die falsche Richtung und das haben wir benannt.
Daher unsere Aufforderung an Sie: Gehen Sie diesen Weg mit, die scheinbar saubere Nadelstreifen-Kriminalität muss genauso konsequent bekämpft werden, wie die andere Kriminalität. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde, dass wir soeben eine ziemlich erstaunliche Vorstellung von Herrn Dr. Dressel erlebt haben.
und die Wahrheit ist, dass Hamburg, seit dieser Senat regiert, nicht mehr die Hauptstadt des Verbrechens in Deutschland ist.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion nimmt natürlich die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität sehr ernst. Es handelt sich um einen für die Bürger unserer Stadt sehr wichtigen Bereich. Es ist natürlich sowohl ein Standort- als auch ein Sozialfaktor, denn Wirtschaftskriminalität führt bei einzelnen Bürgern zu dem Verlust großer Geldwerte oder ihres Vermögens und der Konkurs von Unternehmen führt natürlich auch zum Verlust von Arbeitsplätzen.
Die erste Frage, die man sich hier stellen muss, lautet: Wie ist eigentlich das Maß der Wirtschaftskriminalität in Hamburg zu beurteilen? Hier haben wir die Anhörung im Wirtschaftsausschuss gehabt und alle Experten haben übereinstimmend darauf hingewiesen, dass wir mit den Zahlen aus der Kriminalitätsstatistik natürlich sehr wenig anfangen können.
Es gibt ein enormes Dunkelfeld. Unser Ziel muss es natürlich sein, dieses Dunkelfeld verstärkt aufzudecken. Ich möchte hierfür ein Beispiel anführen.
Bei der Schwarzarbeit hatten wir im Jahre 2000 124 und im Jahre 2004 666 aufgedeckte Fälle. Das ist eine Steigerung von 400 Prozent. Jetzt fasst man sich ans Herz und denkt über ein eventuelles Anwachsen nach. Dann stellt man fest, dass die Mitarbeiterzahl beim Zoll im gleichen Zeitraum auch ungefähr um 400 Prozent gestiegen ist. Das heißt, die gestiegenen Mitarbeiterzahlen haben zu einer verstärkten Erhellung des Dunkelfeldes gesorgt.
(Dr. Andreas Dressel SPD: Das haben Sie bei unseren Kriminalitätsstatistiken in den Neunziger- jahren aber nicht festgestellt!)
Herr Dr. Dressel, ich weiß gar nicht, was Ihre Aufregung jetzt soll. Ich dachte bisher, in Ihren Adern fließt nur Kamillentee.
In Hamburg ist Wirtschaftskriminalität vorhanden. Da es eine Metropole mit besonderer wirtschaftlicher Dynamik ist, gibt es natürlich auch das Risiko einer erhöhten Aktivität der Wirtschaftskriminalität.
Wir haben aber keine Anhaltspunkte dafür, dass es in Hamburg ein Maß der Wirtschaftskriminalität gibt und dadurch das Vertrauen des Bürgers in den Staat nachhaltig gestört wäre. Man darf also Hamburg auch nicht als eine Hochburg der Wirtschaftskriminalität darstellen. Ich glaube, dass es einfach wichtig ist, dass wir hier auch einmal ein realistisches Bild der Strafverfolgungsbehörden und der Situation in der Stadt zeichnen.
Die Expertenanhörung hat ergeben, dass die Hamburger Strafverfolgungsbehörden gut aufgestellt sind. Diese Aussage traf auch Herr Schöndube, Landesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Wir haben in den letzten Jahren eine erhebliche Personalverstärkung vorgenommen. Hierfür möchte ich nachstehend einige Beispiele nennen.
Es gibt Dienststellen für Geldwäsche und Vermögensabschöpfung. Eine sehr wichtige Dienststelle ist das Betreuungsprogramm zur Spionageabwehr durch das Landesamt für Verfassungsschutz. Hier werden 170 Unternehmen in Fragen der Spionageabwehr beraten, und zwar kompetent und spezialisiert. Das ist eine großartige Sache.
Was das Korruptionsregister betrifft, Herr Dr. Dressel, bitte jetzt zuhören, sind Sie hier wieder mit Ihrer "ollen Kamelle" angekommen, nämlich mit einem Korruptionsregister nach dem Vergabegesetz. Ich nenne das hier eine "olle Kamelle" und komme wieder auf den Kamillentee zu sprechen.
Es ist eine "olle Kamelle" und ich will Ihnen auch sagen, warum. Sie müssen überhaupt erst einmal dafür sorgen, dass vernünftige Gesetze gemacht werden und keine Gesetze, bei denen der Bürger vollständig das Vertrauen in diesen Staat verlieren wird. Das war nämlich beim Vergabegesetz der Fall.