Protokoll der Sitzung vom 28.06.2006

[Antrag der Fraktion der GAL: Eine moderne, effiziente und kundenfreundliche Verwaltung für die Wachsende Stadt – Drucksache 18/4572 –]

[Interfraktioneller Antrag: 10. Gesetz zur Änderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg – Drucksache 18/4590 –]

Die Drucksache 18/4590 möchte die CDU-Fraktion an den Verfassungsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Voet van Vormizeele.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich allein das Vorlesen des Betreffs vor Augen geführt hat, merkt man erst, wie viel wir eigentlich im letzten Jahr gearbeitet haben. Das gilt für alle Kollegen in diesem Hause.

(Beifall bei der CDU)

Darauf dürfen wir auch ein bisschen stolz sein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Hamburg ist Bundesland und Kommune in einem. Das hat in den vergangenen 50 Jahren bei manchem Bürger den Eindruck hinterlassen, weniger an der Kommunalpolitik in dieser Stadt sich beteiligen zu können als mancher Einwohner der Gemeinde Aumühle oder Meckelfeld. Das hat mit den besonderen Anforderungen, die an das Bundesland Hamburg gestellt werden, zu tun. Der politische Spagat zwischen den Erfordernissen einer modernen und effizienten Verwaltung einer Metropole und den unabdingbar notwendigen, oft extrem kleinteiligen Abwägungs- und Beteiligungsprozessen vor Ort versucht Hamburg schon seit Jahrzehnten durch die Bürgerbeteiligungen vor Ort in den Bezirken gerecht zu werden. Bezirksversammlungen litten aber traditionell an einem Kompetenzmangel bei gleichzeitig hohem demokratischem Anspruch. Dieser Gegensatz wird in der Einheitsgemeinde nie abschließend gelöst werden können. Dennoch muss das Ziel sein, immer das möglichst höchste Maß an kommunaler Demokratie zu erreichen. In den letzten Jahren gab es viele Versuche, diesem Problem entgegenzutreten. Davon waren einige nur sehr wenig geprägt von den Gedanken wirklicher kommunaler Demokratie. Besonders sei hier noch einmal an die Diskussion des VoscherauPapiers und den Entwurf des SPD/STATT-Partei-Senats vom Jahre 1997 erinnert. Beide hätten faktisch Bezirksversammlungen zu Debattierbeiräten ohne Entscheidungskompetenzen degradiert. Dies hat das geltende Bezirksverwaltungsgesetz, das CDU und GAL im Herbst des Jahres 1997 gemeinsam beschlossen haben, zwar verhindert, dennoch müssen auch wir in der Rückschau selbstkritisch feststellen, dass wir die Probleme strukturell

damit nicht gelöst haben. Dies haben wir heute mit dem vorliegenden Entwurf grundlegend geändert.

(Beifall bei der CDU)

Der Senat hat in seinem Regierungsprogramm eine umfängliche Reform der bezirklichen Verwaltung vorgenommen. Dieses Vorhaben steht heute mit der Beschlussfassung über das neue Bezirksverwaltungsgesetz, der abschließenden Kenntnisnahme der so genannten Entflechtungsdrucksache, dem Gesetz über die räumliche Gliederung und dem Gesetz über die Neuregelung der Kompetenzen in der Bauleitplanung vor der Vollendung.

Wir haben damit eine wesentliche Grundlage für eine moderne, effiziente und vor allem bürgerfreundliche, weil auf Bürgerbeteiligung setzende kommunale Verwaltung geschaffen. Es werden in den nächsten Wochen und Monaten unzählige Aufgaben, die in dieser Stadt von der öffentlichen Hand zu erledigen sind, auf eine Stelle abschließend übertragen werden. Die Zeit der unsinnigen und zum Teil auch unseligen Doppelzuständigkeiten ist damit endgültig vorbei. Skandale wie Stolzenberg, die auf mangelndem behördlichen Handeln beruhten, die nur davon geprägt waren, dass eine Behörde glaubte, die andere würde schon handeln, und sich darauf verlassen hat, gehören damit endgültig der Vergangenheit an. Man kann hier nicht alle Aufgaben aufzählen, da alleine diese Drucksache mit der Aufzählung 31 Seiten umfasst. Dennoch meine ich, ein paar kleine Highlights sollten hier noch einmal erwähnt sein. Bebauungspläne sind künftig endgültig Sache der Bezirke. Der überflüssige Achterkatalog ist abgeschafft. Der Senat ist nur noch für die großen städtebaulichen Entwicklungen zuständig. Diese muss er sich als temporäre Vorbehaltsgebiete von der Bürgerschaft bestätigen lassen. Die unpraktische und nicht sinnvolle Praxis, dass die Baubehörde für einen großen Teil der Straßen dieser Stadt zuständig ist und diese fern von den Bezirken überplant werden, wird beendet. In den letzten Wochen und Monaten haben sich Bezirke und BSU sehr einvernehmlich auf eine klare Aufteilung des Hamburger Straßennetzes geeinigt. Damit ist klar, dass den Bezirken künftig hier ein deutlich gewachsener Gestaltungsraum zukommt. Nur die überregional bedeutenden Straßen werden künftig bei der Baubehörde belassen, alle anderen gehen an die Bezirke.

Die sinnvolle Einführung eines kommunalen Ordnungsdienstes in Hamburg ist bereits vor einigen Wochen auf die Bezirke übertragen worden. Die Einsatzkräfte werden dort jetzt in der Verantwortung des einzelnen Bezirksamtes für die Einhaltung der öffentlichen Sauberkeit sorgen. Sie werden aber auch künftig die Aufgaben der Überwachung des ruhenden Verkehrs mit übernehmen und damit die Polizei dort entlasten, wo es notwendig ist, damit sie ihre eigenen Aufgaben mehr wahrnehmen kann.

Ich will hier nicht verhehlen, dass es in diesem Haus auch durchaus möglich gewesen wäre, die gesamte untere Verkehrsverwaltung, die jetzt noch bei der Polizei verbleibt, in die Bezirke zu verlagern. Dies wurde in allen Fraktionen diskutiert, im Abwägungsprozess hat sich die Mehrheitsfraktion den Argumenten der Innenbehörde angeschlossen. Allerdings wird, und da bin ich mir bei allen Fraktionen in diesem Hause ganz sicher, ein ständiger Evaluierungsprozess in dieser Frage stattfinden. Sollte es sich zeigen, dass die jetzt getroffene Entscheidung gegebenenfalls optimierungsfähig ist, werden wir dies mit Sicherheit in diesem Parlament anschieben.

(Beifall bei der CDU)

Auch die Forstverwaltung und ein beträchtlicher Teil der Naturschutzgebiete wird künftig in den Bezirken verwaltet werden. Auch in diesem Punkt haben sich alle Fraktionen schwer getan. Die durchaus ernst zu nehmenden Einwände der Umweltpolitiker aus allen Fraktionen haben wir gründlich diskutiert und einen sinnvollen Kompromiss gefunden.

(Christian Maaß GAL: Aha, welchen denn? – Dr. Monika Schaal SPD: Wenn man keinen hat, dann macht man einen!)

Mit diesen wichtigen Entscheidungen verbunden sind auch die Entscheidungen über die Strukturen der künftigen Bezirksämter. Wir werden hier Verwaltungseinheiten schaffen, die unter dem Gesichtspunkt der Bürgerfreundlichkeit optimiert sind. Deshalb muss man sich auch fragen dürfen, welche Einheiten sowohl regional als auch funktional gegebenenfalls überflüssig sind. Die dabei getroffene Entscheidung, die bisherigen Ortsämter nicht mehr weiter zu führen, ist keine leichte gewesen. Dennoch ist sie richtig, da sich Hamburg im Wettbewerb mit anderen Bundesländern nicht eine faktische Dreistufigkeit leisten kann. Die Betrachtung der noch bestehenden Ortsämter macht deutlich, dass in den vergangenen Jahren, und nicht nur unter dem jetzigen Senat, bereits massiv Aufgaben aus den Ortsämtern abgewandert sind. Derweil halten wir faktisch nur noch eine Ortsamtspräsidialabteilung aufrecht, die uns viel Geld kostet, aber dem Bürger nur noch sehr begrenzt nutzt. Durch die Schaffung der Möglichkeiten für eine Bezirksversammlung, künftig Regionalausschüsse einzusetzen, bleibt aber die kleinräumige demokratische Vertretung der Interessen der Bürger vor Ort erhalten.

Die Straffung und Vereinheitlichung der inneren Organisation der Bezirksämter bringt bessere Effizienz für den Kunden und den Steuerzahler sowie mehr innere Schnittstellenzusammenarbeit in den Ämtern.

Die Frage der Veränderung von Bezirksgrenzen, die bei einer so umfassenden Reform gestellt werden musste, hat in der Diskussion manchmal die wirklich wichtigen inhaltlichen Punkte verdrängt. Die gesamte Öffentlichkeit, alle Parteien, alle Fraktionen haben diese Frage heftig und zum Teil hochemotional diskutiert. Am Ende eines solch sehr intensiven und langen Abwägungsprozesses stand ein Modell, das im Wesentlichen die vorhandenen Bezirksgrenzen beibehält. Änderungen werden nur dort vorgenommen, wo sie im direkten Kontext mit Großvorhaben der Stadt stehen. Deshalb ist die Angliederung von Wilhelmsburg in den Bezirk Hamburg-Mitte im Rahmen des Sprungs über die Elbe wichtig und sinnvoll.

Aber all denjenigen, die nun meinen, dies sei nunmehr keine große Reform, weil man so wenig an den Grenzen verändert habe, sei klar gesagt, wer eine der wichtigsten Reformen der letzten zwei Jahrzehnte nur an der Zahl neuer Bezirke messen will, der verkennt, dass wir angetreten sind, um etwas inhaltlich zu ändern und nicht nur die Hamburger Stadtkarte. Dem Ersten Bürgermeister gebührt dafür Lob, dass er zum richtigen Zeitpunkt den Denkanstoß für diese Frage gegeben hat. Wir haben viele Varianten diskutiert und geprüft. Letztendlich waren alle der Überzeugung, dass die Anzahl von Bezirken, die wir jetzt haben, das beste Gleichgewicht zwischen Effizienz und Bürgernähe darstellt.

(Beifall bei der CDU)

Auch hier gebührt dem Ersten Bürgermeister noch einmal ein besonderer Dank. Es ist nämlich manchmal in der Politik viel einfacher, etwas auf Biegen und Brechen durchzusetzen als am Ende zu sagen, dass die Sachargumente, die alle Beteiligten gefunden haben, stichhaltig sind.

(Farid Müller GAL: Genau!)

Das wiederum zeigt durchaus, dass der Senat hier sehr offen am bestmöglichen Ergebnis mitgearbeitet hat.

Diese offene Haltung war es auch, die den Beratungsprozess in diesem Parlament über das neue Bezirksverwaltungsgesetz und die anderen Gesetze geprägt hat. Der Sonderausschuss Verwaltungsreform, der vor genau einem Jahr eingesetzt wurde, hat in ganz ungewöhnlich offener und sehr konstruktiver Art und Weise an diesem Gesetz gearbeitet. Dies gilt für alle Fraktionen, den Senat und vor allem für die Bezirksversammlungen. Alle Ausschussberatungen haben unter der Teilnahme und sehr intensiven Mitwirkungen der Bezirke gestanden.

Wir haben hier zum allerersten Mal nicht nur ein Gesetz für die Bezirke gemacht, sondern wir haben es auch mit den Bezirken gemacht. Das ist neu. Dies war nur möglich, weil der Beratungsprozess geprägt war von dem allseitigen Bemühen, gute Lösungen zu finden, die im Alltag vor Ort auch zu guten Ergebnissen führen.

Die Tatsache, dass der Sonderausschuss am Ende umfängliche Änderungen, immerhin mehr als sechs Seiten, gemeinsam einstimmig beschlossen hat und eine Reihe von interpretationsfähigen Passagen mit eindeutigen Protokollerklärungen versehen hat, ist ein Zeichen dafür, dass alle Fraktionen gemeinsam gewillt waren, hier etwas auf die Beine zu stellen, das wirklich die Bezeichnung Reform verdient. Deshalb will ich mich am Ende auch als Vorsitzender dieses Ausschusses ausdrücklich bei den Kollegen aus dem Ausschuss für die sehr konstruktive und auch sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken. Till Steffen, Jan Quast und ich haben viele Stunden hart gerungen um manche Formulierungen, um manche Passage. Aber in diesem Gesetz findet sich das gesamte Parlament wieder. Alle Fraktionen haben sich eingebracht, haben Inhalte in diesem Gesetz initiiert und der Senat hat dies mit einer Bereitschaft zum Diskurs und zum konstruktiven Dialog gefördert.

Mit dem heutigen Beschluss über das neue Bezirksverwaltungsgesetz haben wir zum ersten Mal seit langer Zeit ein wichtiges Reformvorhaben gemeinsam in diesem Parlament auf den Weg gebracht. Wir haben eine Reform der bezirklichen Verwaltung geschaffen, die diesen Namen wirklich verdient.

Wir haben nicht nur die Bezirksversammlungen und damit die Bürger vor Ort gestärkt, wir haben eine moderne Verwaltung ermöglicht, die den aktuellen Herausforderungen gewachsen ist. Das haben Generationen von Parlamenten vor uns nicht geschafft. Dass die Fraktionen am heutigen Tage einen gemeinsamen Antrag zur Änderung des Artikels 4 der hamburgischen Verfassung eingebracht haben, ist deshalb nicht nur folgerichtig, sondern es stellt auch so etwas wie die kleine parlamentarische Krönung eines solchen gemeinsamen Gesetzgebungsverfahrens dar. Lassen Sie mich zum Schluss sagen, Bezirksversammlungen sind in diesem neuen Gesetz und den begleitenden Gesetzen, die wir heute hoffentlich gemeinsam beschließen werden, nicht mehr länger nur Sand im Getriebe einer Verwaltung, sondern

zum ersten Mal auch Partner bei der Verwirklichung des Leitbildes einer wachsenden Stadt. Das dient dem Bürger und der Stadt. Darauf, liebe Kollegen, dürfen wir in diesem Hause auch ein wenig stolz sein.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort bekommt Herr Quast.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann dem Kollegen Voet van Vormizeele vollkommen darin zustimmen,

(Bernd Reinert CDU: Das genügt!)

was er hier geschildert hat, wie die Zusammenarbeit im Ausschuss auf eine sehr kollegiale Art und Weise gelaufen ist und dass wir in den Ausschussberatungen, insbesondere als es um das Bezirksverwaltungsgesetz ging, viel erreicht haben, wenn man misst, von welchem Entwurf wir ausgegangen sind.

(Vizepräsidentin Bettina Bliebenich übernimmt den Vorsitz.)

Aber da wir heute nun keine Debatte allein zum Bezirksverwaltungsgesetz haben, sondern zum gesamten Reformwerk, die uns heute an Drucksachen noch auf die Tagesordnung gesetzt wurden, muss ich dann leider doch ein bisschen Wein ins Wasser schütten.

(Zuruf von Bernd Reinert CDU)

Na ja, doch, doch. Vielleicht ist es richtig. Vielleicht ist es ja doch richtig, das mit dem Wasser. Aber warten wir ab, Herr Reinert. Also schütten wir lieber Wasser in den Wein, gut.

Das, was Sie hier als große umfängliche Reform beschrieben haben, ist vielleicht etwas übertreiben. Es ist sicherlich eine handwerklich solide Leistung, die abgegeben wurde. Aber gerade, wenn es um Entflechtungen und Ähnliches mehr geht, sind doch eine ganze Menge Kritikpunkte auch im Sonderausschuss von uns formuliert worden. Erlauben Sie mir, dass ich an der einen oder anderen Stelle auch darauf eingehe. Als Zielsetzung der Verwaltungsreform hatte der Senat formuliert, die ministeriellen und Durchführungsaufgaben entflechten zu wollen, die Kundenorientierung der Verwaltung zu optimieren und die Rechte der Bezirksversammlung zu stärken.

(Olaf Ohlsen CDU: Recht so!)

Da kann man nichts dagegen haben, Herr Ohlsen, da haben Sie vollkommen Recht. Aber daran muss der Senat sich eben im Ergebnis dann auch messen lassen.

(Bernd Reinert CDU: Macht er!)

Die intensiven Beratungen der Drucksachen im Sonderausschuss haben deutlich werden lassen, dass der Senat eine ganze Reihe wichtiger Schritte macht, ihm aber die Kraft für den ganz großen Wurf gefehlt hat. Am Ende waren so wichtige Vorhaben oft Opfer der Ressortegoismen der Fachsenatoren.

Nehmen wir zum Beispiel das Ziel der Entflechtung von ministeriellen und Durchführungsaufgaben. Gute Reformansätze sind stecken geblieben im Kompetenzgerangel der Fachsenatoren. So kann keiner erklären, und Sie haben das auch nicht gekonnt, warum trotz des Ziels der Entflechtung die unterste Straßenverkehrsbehörde bei

der Polizei bleiben muss und nicht in die Bezirksämter geht, wo sie eigentlich hingehört.

Auch die Verlagerung von Beratungs-, von Informationseinrichtungen, von zentralen Behörden auf ein zentrales Bezirksamt ist nicht unbedingt im Sinne der Entflechtung eine große Leistung. Das ist auch bei der Kundenorientierung sicherlich besser zu machen gewesen.

Beim Reformziel der Optimierung der Kundenorientierung fällt mir als Erstes das Stichwort der Ortsämter ein. Dabei geht es nicht, Herr Voet van Vormizeele, um die Frage der Ortsämter als Kundenzentren, das haben wir schon lange eingerichtet, dass Ortsämter Kundenzentren sind. Das, was Sie hier als Ortsamtspräsidialabteilung bezeichnet haben, ist doch eigentlich das, was für die lokale Wirtschaft und für die Interessenvertreter der Vereine und Verbände vor Ort so wichtig ist.

Denn mit dem Ortsamtsleiter, der jetzt wegfallen wird, fehlt künftig der lokalen Wirtschaft, dem Handwerk und den Sportvereinen der Ansprechpartner vor Ort, derjenige, der ihnen Gehör bei der Verwaltung schafft und bei der Lösung von Problemen hilft.

Das, was dem Senat vorschwebt, nämlich leitende Beamte oder Dezernenten zusätzlich mit diesen Aufgaben, mit der Verantwortung für ein Regionalgebiet zu betrauen, das wird sicherlich nicht das ersetzen können, was Ortsamtsleiter bisher geleistet haben.