Meine Damen und Herren, ich habe keine Rednerin und keinen Redner auf der Liste, mir liegen also keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen dann zur Abstimmung. Zunächst zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der GAL aus der Drucksache 18/4784 in der Neufassung. – Ich
stelle fest, dass dieser Antrag mit dem nach Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung erforderlichen Quorum gestellt worden ist. Das Aktenvorlageersuchen ist somit wirksam zustande gekommen.
Wir kommen nun zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der GAL und der SPD aus der Drucksache 18/4796 in der Neufassung. Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Gegenprobe.
Ich habe deutlich gesehen, dass ganz viele Abgeordnete noch hereingeströmt sind, das waren mindestens fünf. Das würde bedeuten …
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich berufe den Ältestenrat ein und bitte die Fraktionsvorsitzenden und die anderen Ältestenratsmitglieder zu mir. Ich unterbreche die Sitzung.
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich bitte Sie, auf Ihren Plätzen Platz zu nehmen, damit wir nicht ähnliche Probleme wie eben haben.
Herr Neumann wünscht das Wort zur Geschäftsordnung. – Herr Neumann gibt eine persönliche Erklärung zur Abstimmung ab.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen, meine Herren! Der Ältestenrat hat mitnichten einen Beschluss gefasst. Es war nicht möglich, weil die CDU der Auffassung war, wie Herr Hesse gesagt hat – ich darf ihn sinngemäß zitieren –, dass er subjektiv der Auffassung gewesen sei, die Mehrheit der CDUAbgeordneten sei im Raum gewesen. Das ist die Grundlage dafür gewesen, dass die Präsidentin, die im Zweifelsfall die Sitzungsleitung hat, entschieden hat, die Abstimmung zu wiederholen, was meine Fraktion ausdrücklich für einen Fehler hält, denn es gab eine klare Mehrheit in diesem Parlament für den gestellten Antrag.
Eine zweite Bemerkung, die CDU-Fraktion hat sich, aus welchem Grund auch immer, schützend vor den Ersten Bürgermeister geworfen, weil ein Kollege der GAL-Fraktion Fragen gestellt hat.
Das hat die Fraktion dazu bewogen, den Saal zu verlassen. Offensichtlich ist hier aus Sicht der CDU der Tatbestand der Majestätsbeleidigung eingetreten.
Das war Ihre Entscheidung, den Saal zu verlassen, das war Ihre falsche Entscheidung als Fraktionsführung, den Saal zu verlassen und im Nachhinein – ich sage es von diesem Ort heraus – mit Lügen zu versuchen, eine Abstimmung, die Sie verloren haben, zu wiederholen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Präsidentin hat im Ältestenrat festgestellt, ihr sei das Ergebnis der Abstimmung nicht klar gewesen. Deshalb möchte sie die Abstimmung wiederholen. Es besteht Ihrerseits insofern überhaupt kein Grund, sich aufzuregen.
Es bleibt zu dem was Herr Neumann ansonsten noch sagte – der eigentlich nicht, wie es in der persönlichen Erklärung vorgesehen ist, Angriffe auf seine Person zurückgewiesen hat –, zu dem Verhältnis zu sagen …
Wenn der Bundespräsident offiziell die Freie und Hansestadt Hamburg besucht, dann ist es die Pflicht des Bürgermeisters, den Bundespräsidenten bei diesen Terminen zu begleiten,
Darüber hat der Bürgermeister die Fraktionen weit vor der heutigen Bürgerschaftssitzung schriftlich informiert.
Dieses hier in diesem Plenum durch Herrn Kerstan zu nutzen, dem Bürgermeister zu unterstellen, er täte nichts gegen organisierte Kriminalität, ist eine bodenlose Frechheit.
(Beifall bei der CDU – Dr. Mathias Petersen SPD: Was hat das mit der persönlichen Erklärung zu tun?)
Das ist eine so bodenlose Frechheit, für die ich aus der Zeit, in der ich diesem Parlament angehöre, keinen vergleichbaren Fall kenne.
Ich möchte etwas zu dem sagen, was hier gerade abgelaufen ist. Die CDU-Fraktion ist angefasst, weil sie merkt, dass ihr Senat schwer wegen einer Filz-und-ich-weiß-nicht-was-noch-alles-Geschichte immer mehr in Bedrängnis gerät.
Dann kritisiert ein GAL-Abgeordneter zu Recht das Fehlen des Bürgermeisters. Da sind Sie noch mehr angefasst. In einer überschießenden Reflexreaktion sagen Sie sich dann: Bloß weg hier.
In dieser Situation verlassen Sie den Saal. Sie dürfen den Saal verlassen. Aber wer den Saal verlässt, muss auch die Konsequenzen tragen können.