Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 28, Drucksache 18/5495, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 1./2. Februar 2006 "Vernachlässigung von Kindern abwenden".
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 1./2. Februar 2006 (Drucksache 18/3592) "Vernachlässigung von Kindern abwenden" – Drucksache 18/5495 –]
Die GAL-Fraktion möchte diese Drucksache an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen. Wer möchte so beschließen?
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 29, Drucksache 18/5497, Senatsmitteilung: Entwurf eines Studienfinanzierungsgesetzes – Beantwortung des bürgerschaftlichen Ersuchens aus Drucksache 18/4411.
[Senatsmitteilung: Entwurf eines Studienfinanzierungsgesetzes Beantwortung eines bürgerschaftlichen Ersuchens (Drucksache 18/4411 vom 31. Mai 2006) – Drucksache 18/5497 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Wissenschaftsausschuss überweisen. Wer möchte so beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 30, Drucksache 18/5499, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. April 2005 "Einrichtung eines zentralen Katasters über die Lage von Versorgungsleitungen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg".
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 27. April 2005 "Einrichtung eines zentralen Katasters über die Lage von Versorgungsleitungen auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg" – Drucksache 18/2093 – – Drucksache 18/5499 –]
Die SPD-Fraktion möchte diese Drucksache an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen. Wer möchte so beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 31, Drucksache 18/5523, Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 2./3. Februar 2005 – Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit von Jugendlichen durch einen Landesnachweis "Ehrenamtliches Engagement".
[Senatsmitteilung: Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 2./3. Februar 2005 (Drucksache 18/1618) – Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit von Jugendlichen durch einen Landesnachweis "Ehrenamtliches Engagement" – Drucksache 18/5523 –]
Die SPD-Fraktion möchte diese Drucksache an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen. Wer möchte so befinden? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 36, Drucksache 18/5507, Unterrichtung durch den Präsidenten: Bürgerschaftliches Ersuchen – Drucksache 18/4550.
[Unterrichtung durch den Präsidenten: Bürgerschaftliches Ersuchen – Drucksache 18/4550 – Drucksache 18/5507 –]
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 38, Drucksache 18/5349, Bericht des Wissenschaftsausschusses: Voraussetzungen für den Informatikunterricht an Schulen schaffen.
[Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Drucksache 18/1411 – Neufassung –: Voraussetzungen für den Informatikunterricht an Schulen schaffen (SPD-Antrag) – Drucksache 18/5349 –]
Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich so beschlossen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 45, Drucksache 18/5518, Bericht des Wirtschaftsausschusses: Zusammenarbeit Hamburgs und Schleswig-Holsteins in Medienbereichen 1. Gesetz zum Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaats- vertrag HSH) 2. Bürgerschaftliches Er-suchen 18/2876.
[Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Drucksache 18/4520: Zusammenarbeit Hamburgs und Schleswig-Holsteins in Medienbereichen 1. Gesetz zum Staatsvertrag über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Medienstaats- vertrag HSH) 2. Bürgerschaftliches Ersuchen 18/2876 (Senatsantrag) – Drucksache 18/5518 –]
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der GALFraktion gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. – Das ist der Fall. Der Abgeordnete Müller hat es.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde die fünf Minuten nicht ausnutzen, aber zu so einem wichtigen Tagesordnungspunkt muss etwas gesagt werden.
Wir stimmen hier über einen Staatsvertrag mit dem Land Schleswig-Holstein über eine umfassende Medienkooperation ab, zum einen im mediengesetzlichen Teil, aber zum anderen auch über den Zusammenschluss von Medieninstitutionen, wie der Filmförderung und den Landesmedienanstalten. Das ist eine Sache, die durchaus einen weitreichenden Charakter hat und die über ein Jahr lang von der Senatskanzlei in Hamburg und der Staatskanzlei in Kiel ausgehandelt wurde.
Wir hatten Diskussionen im Parlament und in den Ausschüssen. Es wurde sowohl in Hamburg als auch in Kiel
eine Anhörung durchgeführt. Nun liegt der Vertrag heute zur Abstimmung vor. Das Verwunderliche hierbei ist, dass neben den Oppositionsfraktionen in Kiel auch eine Regierungsfraktion in Kiel im alten Jahr noch erhebliche Bedenken hinsichtlich einiger Passagen und Punkte in diesem Staatsvertrag geäußert hat. Diese Bedenken und Forderungen, die sich an diesen Medienstaatsvertrag und an die Kooperation richten, sind bis heute nicht ausgeräumt. Daher muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich nicht verstehe, warum die CDU-Fraktion heute diesen Punkt zur Abstimmung stellt.
Es ist auch noch nie vorgekommen, dass die Kooperation mit einem anderen Land damit startet, dass man den Partner vor den Kopf stößt, indem man den heutigen Beschluss fasst, egal was man in Kiel darüber denkt. Es gibt zurzeit im Kieler Landtag keine Mehrheit für diesen Vertrag. Wenn dieser Vertrag hier heute einseitig beschlossen wird, dann droht eine Beerdigung dieses Medienstaatsvertrages.
Man kann ja dafür oder dagegen sein, aber ich bin der Meinung, dass Sie dann ehrlich sagen sollten: Liebe CDU-Fraktion, wir wollen die Änderung nicht, die Kiel verlangt, und daher ist die Sache für uns gestorben. Aber einseitig hier im Parlament einen Staatsvertrag beschließen zu lassen, der natürlich die Abgeordneten im Kieler Landtag vor den Kopf stößt, ist aus meiner Sicht unverantwortlich und so etwas hat es in der Nordkooperation auch noch nicht gegeben.
Daher ist es mir ein Rätsel, was hier heute passieren soll. Ich sehe als Ergebnis nur einen Schaden der Nordkooperation, der auch für lange Zeit eine Kooperation im Medienbereich wahrscheinlich verhindern wird.
Ich habe meiner Fraktion daher empfohlen, dass wir heute der zweiten Lesung nicht zustimmen werden, sondern dass aus meiner Sicht von Ihrer Seite die zwei Wochen nochmals genutzt werden sollten, um noch einmal mit Kiel zu sprechen und zu schauen, ob es in der Frage einen Kompromiss gibt, sodass wir dann hoffentlich gemeinsam über den Vertrag abstimmen können.
Die Art Ihrer Vorgehensweise ist wirklich eine Bestätigung von Vorurteilen in Schleswig-Holstein, dass die Hamburger mit dem Kopf durch die Wand wollen und die Kieler können sehen, wo sie bleiben. Sie wissen, dass es diese Vorbehalte in Schleswig-Holstein und in Kiel gibt. Das Hamburger Verhalten, was Sie hier heute mit Ihrer knappen Mehrheit sozusagen verursachen wollen
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Sozialdemokraten in Schleswig-Holstein und in Hamburg sind dafür, einen Staatsvertrag über eine verbesserte Zusammenarbeit im Medienbereich zu beschließen und in Kraft treten zu lassen. Das ist die Zielsetzung.
Das Schwierige an der Sache ist, dass Staatsverträge nur zustande kommen, wenn sich nicht nur die Regierungen verständigen, sondern auch die Länderparlamente am Ende hierfür eine Mehrheit finden. Wenn keine Mehrheit in Kiel gefunden werden kann, dann kommt dieser Staatsvertrag nicht zustande. Dann muss ich allerdings sagen, dass hier gesetzgeberischer Murks betrieben worden ist.
Es ist der Job der Regierung, dafür zu sorgen, dass es für entsprechende Entwürfe auch Mehrheiten gibt. Das können Sie hier leicht organisieren, weil Sie die Mehrheit haben, aber Sie können das nicht an anderer Stelle durchsetzen. Es nützt nichts, wenn Sie den Vertrag hier durchziehen wollen.
Es ist auch nicht der Fall, dass es wegen formaler Voraussetzungen Ärger gibt, sondern dieser Staatsvertrag hat inhaltlich schwere Mängel. Das ist sowohl hier als auch in Kiel von Sachverständigen mehrfach dargestellt worden. Ich will noch einmal auf einige Punkte aufmerksam machen, die wichtig sind.
Ein Punkt war, dass der Programmauftrag nicht nur stärker auf Information und Meinungsbildung abstellen sollte, sondern – wie auch im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk – auf Bildung, Beratung und Kultur abstellen muss. Das ist nicht hinreichend geregelt. Ein barrierefreier Zugang für Behinderte ist nicht hinreichend geregelt. Die Berücksichtigung nicht kommerzieller Rundfunkanbieter ist in diesem Gesetz nicht hinreichend geregelt. In Hamburg und in den Kommunen von Schleswig-Holstein gibt es im Bürgerkanal keinen offenen, freien Zugang für die Bürgerinnen und Bürger. Die Aufgabenverstärkung der Medienanstalten ist zwar teilweise vollzogen worden, aber trotzdem gibt es Mängel. Es gibt wenig Kontrolle über Programmvielfalt. Es gibt keine Aufgabenzuweisung im Bereich der Forschung und im Bereich der Medienkompetenz. Auch die Förderung von autovisuellen Techniken wird nicht vorgesehen, obwohl es sinnvoll wäre.
Obwohl die Aufgaben in einigen Punkten verbessert worden sind, führt es am Ende dazu, dass die Anstalt die Aufgaben gar nicht wahrnehmen kann, weil sie schlecht finanziert wird. Wir wollten hier in Norddeutschland eine Medienkompetenzanstalt organisieren, die mit anderen Medienanstalten wettbewerbsfähig ist.