Nach Paragraf 4 des Senatsgesetzes entscheidet die Bürgerschaft über die vom Ersten Bürgermeister beantragte Bestätigung eines Senators ohne Aussprache in geheimer Abstimmung. Vereinbarungsgemäß findet diese Abstimmung in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Frau Martens und Frau Thomas abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie dann, zur Kanzleibank zu gehen und dort Ihren Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit dem Stimmzettel gehen Sie bitte in eine der beiden Wahlkabinen und nehmen dort Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, die Stimmzettel jeweils mit nur einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel sind ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Rogalski-Beeck, bei der die Wahlurne steht, und stecken den Stimmzettel in dieselbe.
Ich muss trotz dieses spannenden Tages darum bitten, das Fotografieren von der Zuschauertribüne einzustellen. Fahren Sie bitte fort, Frau Martens.
Meine Damen und Herren! Unsere Schriftführerinnen haben zwar sehr durchdringende Stimmen, aber Sie müssen Ihnen auch ein bisschen dabei helfen.
Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung für beendet.
Ich bitte nunmehr, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung für voraussichtlich fünf bis sechs Minuten unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt. Es wurden 121 Stimmzettel abgegeben, die allesamt gültig waren. Herr Axel Gedaschko erhielt 67 Ja-Stimmen.
Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen gern das vollständige Ergebnis vorstellen. Herr Axel Gedaschko erhielt 67 Ja-Stimmen bei 54 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung.
Nach Artikel 38 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg haben die Mitglieder des Senats vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor:
"Ich schwöre, dass ich Deutschland, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der hamburgischen Verfassung die Treue halten, die Gesetze beachten, die mir als Mitglied des Senats obliegenden Pflichten gewissenhaft erfüllen und das Wohl der Freien und Hansestadt Hamburg, soviel ich vermag, fördern will."
Ich bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen.
Herr Senator, Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger unserer wunderschönen Stadt. Herzlichen Glückwunsch.
Ich rufe sodann auf den Tagesordnungspunkt 3. Das ist die Drucksache 18/5496, Dringlicher Senatsantrag: Vor
[Dringlicher Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl eines Mitglieds des Rechnungshofs durch die Bürgerschaft – Drucksache 18/5496 –]
Auch für diese Wahl sind Wahlkabinen vorgesehen. Wir verfahren wiederum so, dass Frau Martens und Frau Thomas abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden und dann folgt das gleiche Procedere wie soeben bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt.
Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist offenbar nicht der Fall. Ich stelle fest, dass die Abgeordneten alle aufgerufen worden sind. Die Wahlhandlung ist beendet. Ich bitte, das Wahlergebnis zu ermitteln. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung kurz unterbrochen.
Bei der Wahl eines Mitglieds des Rechnungshofs wurden 118 Stimmzettel abgegeben. Alle 118 Stimmzettel waren gültig. Mit Ja haben 98 gestimmt, mit Nein 15 und fünf Enthaltungen.
Nach Artikel 71 Absatz 4 der hamburgischen Verfassung ist für die Wahl eines Mitglieds des Rechnungshofs eine Mehrheit von zwei Drittel der gesetzlichen Mitgliederschaft der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 81 Stimmen. Herr Philipp Häfner hat 98 Ja-Stimmen erhalten und ist somit zum Mitglied des Rechnungshofs gewählt worden.
Herr Häfner, ich darf Ihnen im Namen des ganzen Hauses die herzlichen Glückwünsche aussprechen und Ihnen eine glückliche Hand in der Amtsführung wünschen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3 a, Drucksache 18/5583: Wahl einer oder eines Deputierten der Finanzbehörde.
[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Finanzbehörde – Drucksache 18/5583 –]
Der Stimmzettel liegt Ihnen vor. Er enthält je ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Sie dürfen auf dem Stimmzettel ein Kreuz machen, aber bitte nur eines. Mehrere Kreuze beziehungsweise weitere Eintragungen oder Bemerkungen führen zur Ungültigkeit. Auch unausgefüllte Zettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie nun Ihre Wahlentscheidung vor.
Sind alle Stimmzettel eingesammelt worden? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Das Wahlergebnis wird jetzt ermittelt. Ich werde Ihnen das Ergebnis im Laufe der Sitzung bekannt geben.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9, Drucksache 18/5116, Große Anfrage der GAL-Fraktion: In der Illegalität lebende Menschen in Hamburg.