Protokoll der Sitzung vom 28.02.2007

Es ist nun einmal eine besondere Anstalt, in der sich die Jugendlichen befinden.

Als letztes Wort, Herr Lüdemann: Wenn Sie die Errungenschaften des Hamburger Jugendstrafvollzugs preisen, dann vergessen Sie bitte nicht, dass sie auf den Vorarbeiten Ihrer sozialdemokratischen Vorgänger aufbauen und sie fortführen. – Danke.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 18/5831 an den Rechtsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die Überweisung ist mehrheitlich abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Wer möchte den SPD-Antrag aus der Drucksache 18/5831 annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist bei einigen Stimmenthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 35, Drucksache 18/5724, Antrag der GAL-Fraktion: Eltern und Alleinerziehende unterstützen – Kinderbetreuung bei Fortbildungs- und Trainingsmaßnahmen sowie Sprachkursen sicherstellen und erleichtern.

[Antrag der Fraktion der GAL: Eltern und Alleinerziehende unterstützen – Kinderbetreuung bei Fortbildungs- und Trainingsmaßnahmen sowie Sprachkursen sicherstellen und erleichtern – Drucksache 18/5724 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Das ist der Fall. Die Abgeordnete Blömeke hat es.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Manchmal brauchen wir den Mut und die Energie einzelner Menschen, die mit der Darstellung ihres Problems auf strukturelle Probleme aufmerksam machen, die dann bei Weitem nicht mehr nur Einzelfälle sind. So ist das auch im Fall einer alleinerziehenden Mutter mit drei Kindern im Alter von elf, acht und anderthalb Jahren geschehen, die mit ihrem Einzelfall auf ein generelles Problem aufmerksam gemacht hat, das der Auslöser für unseren Antrag war. Was sind die Fakten? – Eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern, das jüngste anderthalb – sie ist Hartz IV-Empfängerin und arbeitslos, aber mit dem festen Willen ausgestattet, wieder Fuß zu fassen und ihren Kindern vorzuleben, dass man mit Energie und Einsatz etwas erreichen kann. Sie beantragt eine Trainingsmaßnahme bei der ARGE, um sich Computerkenntnisse anzueignen. Für ihre sechswöchige Maßnahme benötigt sie einen Krippenplatz für ihre jüngste Tochter. Damit beginnt die Odyssee.

Da weder die Sozialbehörde noch die ARGE über eine Übersicht verfügt, wo es freie Krippenplätze in der Nähe gibt, bleibt ihr nichts anderes übrig, als von Kitatür zu Kitatür zu ziehen. Das war aber nicht erfolgreich. Dort

hagelte es Absagen, denn eine Unterbringung im Krippenbereich für sechs Wochen ist weder pädagogisch sinnvoll noch für die Kitas finanziell attraktiv. Denn schließlich könnte natürlich so ein kurzfristig vergebener Platz die mögliche Nachfrage für einen Ganztagesplatz blockieren. Das ist nicht unbedingt im Interesse der Kitas.

(Dr. Willfried Maier GAL: Ein Problem von ent- scheidender Bedeutung!)

Erst nach Einschalten des Jugendamtes und der Intervention eines dortigen Abteilungsleiters gelingt es der Mutter, einen Betreuungsplatz für ihre Tochter zu erhalten. Dieser Betreuungsplatz, das wissen Sie alle, ist Voraussetzung für den Beginn der Trainingsmaßnahme.

Wer nun glaubt, dass die Sache damit zu einem guten Ende gekommen und erledigt war, der irrt. Leider hat die Mutter bei der Suche nach ihrem Kitaplatz zu viel Zeit benötigt. Ihr Platz bei der Trainingsmaßnahme war verfallen. Man muss sich das einmal vorstellen, was das nicht nur für die Frau, sondern auch für das Kind bedeutet. Das anderthalbjährige Mädchen befand sich nämlich schon in der Eingewöhnungsphase in der Kita, als es wieder heraus musste, weil der Gutschein für Kurzzeitplätze an die Trainingsmaßnahme gekoppelt ist, die nun nicht stattfand. Es ist pädagogischer Unfug, so vorzugehen.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Entgegenkommend bot man der Frau einen neuen Platz in einer Maßnahme vier Wochen später an, allerdings ohne feste Zusage, ob sie diesen Platz wirklich erhalten könne, denn eigentlich sei der Kurs voll. Sie solle, so hieß es, doch einfach am 22. Januar 2007 vorbeikommen und dann einmal sehen, ob es klappt.

Solche Zustände sind für Alleinerziehende unhaltbar, denn es bedeutet, dass diese Frau wieder losgehen muss, einen Kitaplatz suchen muss, ihre Tochter wieder eingewöhnen muss und dann wohlmöglich zum zweiten Mal hört: "Sorry, tut uns leid. Leider sind alle Plätze besetzt." Dieser Fall, Frau Strasburger, verehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion, ist bei Weitem kein Einzelfall. Zuschriften nach einem Artikel im "Hamburger Abendblatt" zeigten, dass wir damit in ein Wespennest gestochen haben. Ich glaube, wir alle wissen doch, wie Alleinerziehende gerade durch ihre Kinder in Arbeitslosigkeit geraten können. Ich glaube, es ist unsere politische Aufgabe, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die einen Zugang zur Arbeit so leicht wie möglich machen. Das geht aber nur, wenn wir diese strukturellen Probleme, die sich durch diesen Fall, der aber ein generelles Problem darstellt, erkennen lassen, beseitigen. Es reicht eben nicht nur das Verständnis und Wohlwollen einzelner Kitas oder einzelner Mitarbeiter bei der ARGE, die uns einen Kitaplatz oder einen Trainingsplatz zur Verfügung stellen.

Das ist die Intention unseres Antrages. Ich denke, wir sind alle in der Verantwortung, vorwiegend den Alleinerziehenden zu helfen. Aus diesem Grund fordern wir in unserem Antrag drei ganz wesentliche Punkte. Der erste Punkt, davon profitieren alle Eltern: Eine zentrale und anwenderfreundliche Datenbank, die mit einem Blick ins Internet die Suche nach einem freien Kitaplatz oder einem freien Tagespflegeplatz erheblich erleichtern kann. Mit dieser Forderung, meine Damen und Herren der CDU, greifen wir übrigens eine Empfehlung der Bundesregierung auf. Einige Kitaträger praktizieren auch von sich aus schon solch eine Regelung. So haben die Vereinigung SOAL und der ASB privat solch eine Datenbank

im Internet installiert und jeder, der sich für einen Kitaplatz interessiert, kann sich im Internet Übersicht verschaffen.

Aber das nützt uns nicht viel, denn wichtig ist eine zentrale Erfassung, damit auch die Behördenmitarbeiter des Jugendamtes oder auch der ARGE den suchenden Eltern oder Alleinerziehenden hilfreich zur Seite stehen können. Denn eins muss uns klar sein, es hat natürlich nicht jeder Hartz IV-Empfänger Internetzugang.

Diese Datenbank ist, wie gesagt, vom Bundesministerium für die Länder gefordert oder empfohlen worden. Ich denke, es ist eine gute Sache das aufzugreifen. Es gibt sie in Hamburg noch nicht. Wir könnten uns, wie auch sonst in der Kindertagesbetreuung, damit hervortun, doch etwas anwenderfreundlich zu werden. Wir müssen auch dafür sorgen, dass für Kitas keine Nachteile entstehen, wenn sie Kinder mit kurzzeitigen Gutscheinen aufnehmen. Dazu könnte möglicherweise ein Modell gehören, das den Kitas für einen kurzen Zeitraum die zusätzliche Aufnahme dieser Kinder ermöglicht. So verbauen sich die Kitas dann auch nicht die Chance, Kinder zu nehmen, die für sie wirtschaftlich attraktiver sind, nämlich die Kinder, die mit einem Achtstundengutschein kommen. Was ich damit meine, ist: Den Kitas muss es ermöglicht werden, diese Kinder on top zusätzlich aufzunehmen, obwohl die Betriebserlaubnis andere Zahlen spricht. Das Ganze soll sich wohlgemerkt nach der Größe der Kita und nach diesen Sechswochengutscheinen richten.

Ich will an dieser Stelle aber noch einmal ganz deutlich sagen, dass alles, selbst wenn wir es hier beschließen würden, woran ich leider noch nicht glaube, nur Flickwerk eines Systems ist, das nicht für benachteiligte Eltern und Kinder gemacht ist. Für die Kinder ist eine Betreuungsmaßnahme mit einem derartig kurzen Zeitraum eine Belastung, doch für alle arbeitsuchenden Eltern ist es die einzige Möglichkeit. Ihnen bleibt keine andere Wahl. Wir haben aber die Wahl, deshalb will ich noch einmal an eine GAL-Forderung aus dem letzten Jahr, nicht zuletzt aus den Haushaltsberatungen, erinnern. Wir brauchen nämlich den Rechtsanspruch ab dem ersten Lebensjahr,

(Marita Meyer-Kainer CDU: Nein, nein!)

und zwar unabhängig von der Lebenslage der Eltern. Hätten wir den, dann gäbe es dieses und auch manch anderes Problem nicht.

Die ARGE muss last, but not least, sicherstellen, dass Alleinerziehende eine verbindliche Zusage für eine Trainingsmaßnahme erhalten. Das holprige Zusammenspiel zwischen ARGE, Jugendamt, Kita und dem Beschäftigungsträger muss verbessert werden. Das sehe ich als unsere politische Aufgabe an. Deswegen würde sich dieser Antrag hervorragend dafür anbieten, ihn an den zuständigen Fachausschuss zu überweisen, der sowieso unter Arbeitsmangel leidet, das wissen wir ja. Ich glaube, dass wir uns dort sehr gut über Lösungsmodelle einigen können, wie wir dieser Verantwortung gerecht werden, um für die Alleinerziehenden, die auf Arbeitssuche sind und willig sind zu arbeiten, alles zu tun, damit der Weg zur Arbeit erleichtert wird. Ich glaube, deswegen ist dieser Antrag auch im Familienausschuss sehr gut aufgehoben. Ich würde mich freuen, wenn er dorthin überwiesen wird.

(Beifall bei der GAL)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Strasburger.

Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Frau Blömeke, ich muss sagen, dieser Antrag ist nun wirklich auch selbst unter Ihrem Niveau.

(Gerhard Lein SPD: Das sagt sie ganz niveauvoll!)

Ich hatte mir erhofft, dass die Diskussion, die Frau von der Leyen angestoßen hat, auch bei Ihnen deutlich gemacht hat, was für ein hervorragendes Kitasystem wir in Hamburg haben.

(Beifall bei der CDU)

Frau Blömeke, Sie sprachen von einem Einzelfall, den Sie hier detailliert ausgeführt haben. – Frau Blömeke, es wäre nett, wenn Sie mir auch zuhören könnten. – Wissen Sie genau, dass dieser Frau Kitaplätze angeboten worden sind? – Ich kann Ihnen sagen, dass genau dieser Frau, von der Sie hier gesprochen haben – ich bin mir ziemlich sicher, dass es der gleiche Fall ist –, vom Bezirksamt Harburg und vom DRK Harburg Plätze angeboten worden sind. Diese Frau hat sich nie wieder gemeldet. Also, es wird hier auch viel Wind um gar nichts gemacht.

(Beifall bei der CDU)

Es kann nicht Aufgabe der ARGE sein, den Familien die Kindergartenplätze zu verschaffen.

(Gesine Dräger SPD: Das war einmal so gedacht!)

Die Idee allein finde ich abstrus. Es gibt in unserer Stadt Richtlinien. Dazu gehört es, dass Krippen- und Kitaplätze nicht zugeteilt werden, sondern dass sich Eltern die Einrichtungen selber suchen. Das bedeutet Wahlfreiheit für die Eltern. Das ist etwas sehr Positives, aber es bedeutet – das finden vielleicht einige Menschen nicht so positiv – eine Eigeninitiative.

(Beifall bei der CDU)

Diese Eigeninitiative ist für mich ein Schlüsselbegriff. Ganz deutlich, mit uns gibt es keine staatliche Rundumversorgung für alle. Die CDU fördert durch Fordern. Wir fördern ganz eindringlich die Eigeninitiative eines jeden Menschen. So verstehen wir eine auf Entwicklung konzeptionierte Art von Hilfeleistung. Auch die Mehrheit der Soziologen und Pädagogen gibt uns in diesem Fall recht.

(Dirk Kienscherf SPD: Seit wann hören Sie auf Soziologen und Pädagogen?)

Mit Ihrem Antrag binden Sie den Bürgern dieser Stadt einmal wieder einen richtigen Bären auf. Das macht mich auch ziemlich sauer. Sie tun so, als ob eine Fortbildungsmaßnahme für Alleinerziehende nicht machbar sei, da die Kinder keinen Gutschein für die Kita bekämen. Frau Blömeke, Sie wissen selbst ganz genau, dass das einfach falsch ist.

(Beifall bei der CDU)

Mit dem Erhalt der verbindlichen Bestätigung für die Teilnahme an einer Fortbildung bekommt ein jeder von den bezirklichen Jugendämtern den Kitagutschein für die Dauer der entsprechenden Maßnahme. Die Träger sind durch ihren Beitritt zum Landesrahmenvertrag – das ist ein wichtiger Punkt – verpflichtet, jeden Leistungsberech

tigten im Rahmen ihrer Kapazität aufzunehmen. Frau Blömeke, Sie haben mir eben erzählt, dass diese Menschen nicht aufgenommen werden. Wenn es aber Platz gibt, müssen die Kitas aufnehmen. Ich begreife Ihre Aufregung überhaupt nicht.

(Beifall bei der CDU)

Aber auch hier erlaube ich mir einen Hinweis. In ganz begründeten Einzelfällen ist die Möglichkeit für die Träger gegeben, bei der zuständigen Behörde für einen befristeten Zeitraum die Überschreitung der Betriebserlaubnis zu beantragen. Aber leider machen davon nur ganz wenige Träger oder eigentlich gar kein Träger Gebrauch. Ähnlich sieht es in der Kindertagespflege aus. Nach geltendem Recht dürfen nur bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreut werden, darüber hinaus ist die Aufnahme weiterer Kinder nur in einem Zeitumfang von maximal vier Wochen zulässig. Zur Sicherung des familiären Charakters der Tagespflege sind weitere Ausnahmen nicht vorgesehen und das ist auch sinnvoll.

Die Forderung, liebe GAL, die Sie im Petitum unter Punkt 3 stellen, haben Sie in Ihrer Prosa schon selbst beantwortet. Ist die Einrichtung voll, so gilt dieses für die Alleinerziehenden mit Fortbildungsmaßnahme genauso wie für alle anderen. Dann können nicht mehr Kinder aufgenommen werden. Warum soll es denn bei Menschen, die eine Fortbildungsmaßnahme machen, eine Andersbehandlung geben?

Einen guten Ansatz, das muss ich wirklich sagen – deshalb haben wir eben noch miteinander geredet –, habe ich dem Antrag dann doch noch entnehmen können. Die BSG soll in Zusammenarbeit mit den Kitaträgern eine Datenbank aufbauen, aus der die freien Plätze schnell und einfach zu entnehmen sind. Genau dieses setzen wir allerdings schon um. Liebe GAL, Sie kommen mit dieser Idee einfach zu spät. Sie haben mir eben noch gesagt, dass das vom Bund so angedacht sei. – Ja, ich bedaure. Wir sind in Hamburg schon weiter in diesem Fall.

(Beifall bei der CDU)

Zurzeit befindet sich die Behörde in Gesprächen mit einzelnen Trägern, um zu einer verbraucherfreundlichen Lösung zu kommen, die auch das EDV-Programm für die Vermittlung von Tagesmüttern und -vätern aktualisiert. Dafür sind auch die benötigten Haushaltsmittel bereitgestellt. Die Aufregung, die Sie hier verbreiten, ist wirklich unberechtigt. Wie Sie sehen, liebe Frau Blömeke, sind wir in allen Bereichen der Kindertagespflege, der Krippenbetreuung und der Kitas in Hamburg hervorragend aufgestellt.