Protokoll der Sitzung vom 28.02.2007

Es hat dann ganz klare Anforderungen formuliert, die jedem der 16 Gesetze, die in den Bundesländern zu erlassen sein werden, genügen muss. Es hat formuliert, dass es dringend notwendig ist, dass die jungen Gefangenen Familienkontakte halten können, dass deswegen Besuchszeiten erheblich ausgeweitet werden müssen. Es hat eindeutig formuliert, dass ein derartiger Vollzug mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen nur in Wohngruppen stattfinden kann. Es hat großen Wert auf ausreichende Möglichkeiten für körperliche Bewegung gelegt. Es hat sehr stark den Stellenwert von Arbeit und insbesondere Ausbildung im Jugendvollzug betont.

(Viviane Spethmann CDU: Das findet doch alles statt! Worüber reden Sie eigentlich?)

Es hat sehr stark das Thema Entlassungsvorbereitung betont und natürlich in der Konsequenz auch formuliert, dass das auch voraussetzt, dass wir eine ausreichende personelle Ausstattung haben. All diese Anforderungen werden mit einer Personalausstattung, wie sie vielfach im Jugendvollzug üblich ist, nicht zu erreichen sein.

Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht nicht nur gesagt – und gerade deswegen ist das Trödeln so verheerend –, dass Gesetze erlassen werden müssen, die spätestens zum 31. Dezember dieses Jahres in Kraft sein müssen, es hat auch gesagt, dass der Jugendvollzug für die Übergangszeit sogar noch höheren Anforderungen genügen muss als es dann durch die Jugendstrafvollzugsgesetze zulässig sein wird. Vor dem Hintergrund ist

es natürlich erstaunlich, wenn der Hamburger Senat sagt, in Reaktion auf diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat es keinerlei Änderungen im Jugendvollzug gegeben. Es ist mitnichten so, dass sämtliche Anforderungen im Hamburger Jugendvollzug schon erfüllt worden sind. Dieses Trödeln ist deswegen nicht verantwortbar und ist auch nicht verantwortbar, weil wir diese hohen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht gestellt hat, in einem sehr gründlichen Gesetzgebungsprozess werden überprüfen müssen, ob ein Gesetz, das der Senat vorlegt, diesen Anforderungen genügt. Deswegen ist es natürlich unrealistisch, dass die Bürgerschaft dieses Gesetz im Schweinsgalopp bis zur Sommerpause durchpeitscht, wenn der Senat bis zu den Frühjahrsferien oder darüber hinaus noch wartet, um endlich einen Entwurf vorzulegen, der dann noch den Senat selber passieren muss.

Es gibt einen zweiten wichtigen Anknüpfungspunkt, an dem man nicht vorbeikommt, wenn man über Jugendstrafvollzugsgesetze redet und das ist der Vorfall in Siegburg. Die Haftanstalt in Siegburg ist nicht identisch mit der Haftanstalt auf Hahnöfersand. Hahnöfersand hat eine wichtige Tradition für einen fortschrittlichen Jugendvollzug, aber dennoch muss man sehr genau hingucken. In Siegburg ist ein junger Strafgefangener zu Tode gefoltert worden, weil es effektiv viel zu wenig Bedienstete gegeben hat und es keine effektiven Konzepte gab, die jugendlichen Insassen vor Gewalt von anderen Insassen zu schützen. Da ist auch Hahnöfersand nicht ausreichend ausgestattet. Dort ist es tatsächlich so, dass an einem Wochenende – und dieser Vorfall in Siegburg ereignete sich an einem Wochenende – insgesamt nur 24 Bedienstete auf ungefähr 200 Insassen kommen. Das ist sehr wenig, wenn man gewährleisten will, dass solche Vorfälle nicht passieren. Das ist sehr kritisch zu sehen. Hier hat der Senat, als das akut diskutiert wurde, öffentlich mit falschen Zahlen gearbeitet und das ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Es ist nicht richtig, dass das Personal im Jugendvollzug auf Hahnöfersand in den letzten Jahren sogar noch abgesenkt wurde. Insoweit ist es nicht richtig, was Sie sagten, Frau Spethmann. Das hat der Senat sogar in einer Antwort auf eine Anfrage von mir eingeräumt, dass das Personal in den letzten Jahren tatsächlich reduziert wurde.

(Doris Mandel SPD: Genau!)

Wir müssen den umgekehrten Weg gehen. Es muss uns meiner Meinung nach gelingen, durch Umschichtungen zulasten der Überkapazitäten, die es insgesamt im Strafvollzug gibt, mehr Personal im Jugendvollzug zur Verfügung zu stellen.

(Beifall bei der GAL und bei Gesine Dräger SPD)

Wenn man diese vorliegenden Entwürfe – wir haben jetzt die zwei vorliegenden Entwürfe von SPD und GAL – neben das legt, was von dem Vorschlag, den der Senat machen wird, zu erahnen ist und was das Bundesverfassungsgericht an Anforderungen stellt, so muss man feststellen, dass der Senat bereits in mehreren Punkten beabsichtigt, die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht zu erfüllen.

Herr Lüdemann versäumt es bei keinem Interview, die Regelungen über den Urlaub von Strafgefangenen lächerlich zu machen. Tatsächlich ist Urlaub eine der

Möglichkeiten, eine Lockerung bei Häftlingen zu gewähren, bei denen das aus Sicherheitsgründen verantwortbar ist, und es ist eine ganz zentrale Möglichkeit für die Insassen, den Kontakt zur Außenwelt und natürlich auch den Familienkontakt zu halten, den das Bundesverfassungsgericht in den Mittelpunkt seiner Entscheidung gestellt hat.

Herr Lüdemann hat kürzlich in einem dpa-Gespräch gesagt, ein Recht auf Ausbildung in ein Jugendstrafvollzugsgesetz zu schreiben, wie es sowohl der SPD- als auch der GAL-Entwurf vorsehen, sei doch etwas überspitzt. Ich finde, diese Formulierung ist ziemlich zynisch. Das ist gerade das, was wir wirklich brauchen. Wenn wir es ernst meinen, dass Jugendliche nach der Haftentlassung auf eigene Beine kommen sollen, dann muss es einen Anspruch auf eine Ausbildung geben. Deswegen ist es auch richtig, dass wir das hineinschreiben, dass das, was vielfach im Vollzug auch gemacht wird, noch ausgebaut werden muss und es dazu auch einen rechtlichen Anspruch gibt.

(Beifall bei der GAL und bei Doris Mandel und Rolf-Dieter Klooß, beide SPD)

Eine nicht minder zynische Formulierung, die sich auch in anderen Entwürfen für Jugendstrafvollzugsgesetze findet, so etwa in Niedersachsen, ist die Rede vom Chancenvollzug. Tatsächlich sollen dabei nur diejenigen Gefangenen eine Gelegenheit zu Lockerungen bekommen, die Wohlverhalten zeigen. Ich glaube, dies geht an der Situation im Strafvollzug vorbei. Derjenige, der in der Lage ist, durchgehend Wohlverhalten zu zeigen, würde nicht im Strafvollzug landen. Wir müssen tatsächlich zur Kenntnis nehmen, dass der Senat für den Großteil der Gefangenen Lockerungen stärker einschränken will. Wir werden, wenn dieses Prinzip auch für den Jugendvollzug angewandt wird, im Jugendvollzug zu einem reinen Verwahrvollzug kommen.

Der Entwurf der SPD, der in vielen Punkten mit unserem Entwurf ähnlich und in vielen Punkten auch zu unterstützen ist, hat auch seine Schwächen. Es ist keine Obergrenze für die Größe von Wohngruppen festgeschrieben. Es gibt Haftanstalten, beispielsweise in Bremen, da wird ein Flur genommen, wo Einzelhaftplätze mit 25 Zellen sind. Dann wird gesagt, dieser Flur ist eine Wohngruppe. Ich denke, diese Lücke sollte man dem Strafvollzug in der Praxis nicht lassen. Wir haben hineingeschrieben, dass höchstens acht Insassen in dieser Wohngruppe sein dürfen. Man kann auch eine andere Zahl hineinschreiben. Ob es acht oder zehn sind, darauf kommt es im Ergebnis nicht an. Aber auch für die Zukunft des Jugendvollzuges – und es könnte ja auch jemand auf die Idee kommen, künftig eine andere Einteilung im Jugendvollzug zu schaffen als sie gegenwärtig in der Realität vorhanden ist – sollte man eine zahlenmäßige Obergrenze festschreiben.

Die SPD kommt auch nicht weg von der herkömmlichen Herangehensweise an Disziplinarmaßnahmen. Wir haben in unserem Entwurf einen sehr weitgehenden Schritt vorgesehen. Wir sagen, dass Disziplinarmaßnahmen im Jugendvollzug verzichtbar sind. Das ist eine Einschätzung, die mir auch aus der Praxis bestätigt wird. Die Praktiker im Jugendvollzug, die Bediensteten, mit denen ich mich unterhalte, sagen, man kann auf Disziplinarmaßnahmen verzichten, wenn man die entsprechende personelle Ausstattung hat, dass die Bediensteten die Jugendlichen kennen.

(Viviane Spethmann CDU: In welcher Welt leben Sie eigentlich!)

Man braucht Disziplinarmaßnahmen nur dann, wenn die Bediensteten es regelmäßig mit anderen Jugendlichen zu tun haben, die sie dann wieder nicht kennen. Aber dann ist es ein unproduktiver, formeller Vorgang, der überhaupt nicht zur Besserung der Situation im Vollzug beiträgt. Deswegen sagen wir, dass der konsequente Schritt ist, auf Disziplinarmaßnahmen zu verzichten.

(Beifall bei der GAL)

Selbst wenn man prinzipiell meint, man muss an Disziplinarmaßnahmen als letzten Rettungsanker festhalten, dann sollte man überlegen, wie man diese Disziplinarmaßnahmen ausgestaltet. Es gibt Vorschläge, wie man Disziplinarmaßnahmen ausgestalten kann, dass diese nicht sofort wieder zur Einschränkung der Kontakte zur Außenwelt führen und da ist die SPD auch noch keinen Schritt weggegangen von der jetzigen Praxis. Ich denke, da ist auch noch Nachbesserungsbedarf vorhanden.

Schließlich eine Situation, die wir speziell in Hamburg zur Kenntnis nehmen sollten und insoweit hat Frau Spethmann recht. Man muss natürlich, wenn man eine solch spezielle Erfahrung hat, wie wir sie in Hamburg haben, die Nacktfesselung von Strafgefangenen, wenn es so etwas gegeben hat, darauf auch gesetzgeberisch reagieren. SPD und GAL waren sich einig, dass es so etwas nicht geben kann. Wir haben deswegen ausdrücklich in unseren Gesetzentwurf hineingeschrieben, dass das nicht zulässig ist. Das fehlt in dem SPD-Entwurf ebenfalls.

Insgesamt enthält der SPD-Entwurf aber eine Reihe von Verbesserungen, auch zur gegenwärtigen Vollzugspraxis. Ich freue mich auf die Diskussion und finde besonders bedauerlich, dass die CDU nun angekündigt hat, diesen Antrag nicht an den Ausschuss zu überweisen. Ich denke, das haben Sie überhaupt nicht nötig. Wir könnten eine sehr vernünftige Diskussion über verschiedene Entwürfe führen, die dann alle in den Ausschuss gelangen. Dort könnte man das vernünftig diskutieren. Jetzt die Überweisung abzulehnen – so ist es mir zumindest angekündigt worden – ist kein guter Stil. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Herr Dr. Dressel hat das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn ich von Frau Spethmann höre, wir hätten etwas Faules vorgelegt, finde ich das ziemlich pikant. Sie haben zu dieser Debatte überhaupt nichts vorgelegt. Wer in dieser Debatte faul ist, haben Sie, glaube ich, durch Ihren Wortbeitrag sehr deutlich gemacht.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Zum Thema Föderalismusreform im Bereich Strafvollzug. Kein Bereich ist, jedenfalls nach unserer Auffassung, so wenig geeignet dafür, dass man nachher 16 Gesetze zu diesem Bereich Strafvollzug macht. Kein Bereich ist so wenig geeignet dafür, dass wir eine Rechtszersplitterung in Deutschland haben. Deshalb haben wir auch in der Bürgerschaft beantragt – ich glaube, auch mit Zustimmung der GAL, wir waren uns an dieser Stelle sehr einig –, dass dieser Bereich weiterhin in der Bundes

zuständigkeit bleiben soll. Das haben übrigens nicht nur SPD und GAL gesagt, das hat zum Beispiel der Bund der Strafvollzugsbediensteten gesagt, das hat quasi die gesamte Wissenschaft gesagt. Wir haben uns zwar leider in Berlin nicht durchgesetzt, aber wir ernten jetzt die negativen Folgen, die auch diese Entwicklung hat und das ist eine gefährliche Veränderung für den Strafvollzug. Deshalb werden wir in dieser Debatte deutlich machen, dass Mindeststandards in diesem Bereich auch durch die Föderalismusreform nicht verloren gehen dürfen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei Christa Goetsch und Christian Maaß, beide GAL)

Sie verweigern sich hier der Debatte, Frau Spethmann. Sie haben nicht einen inhaltlichen Punkt gesagt. Sie haben nur formal argumentiert und gesagt, überwiesen wird nicht, alles sei ein fauler Vorschlag und haben selber keinen Vorschlag gemacht. Da hatten wir auch mal eine andere Form des Umgangs, zum Beispiel beim Polizeirecht, dass wir gesagt haben, es gibt mehrere Entwürfe und diese werden alle überwiesen. Insofern – auch wenn der GAL-Entwurf hier noch eingebracht wird – haben wir dann irgendwann drei Vorschläge, den Vorschlag des Senats, keinen Vorschlag von der CDU, einen Vorschlag von der GAL und einen von der SPD. Dann gehen wir damit in den Ausschuss und gucken uns die Entwürfe an, machen eine Sachverständigenanhörung.

(Wolfhard Ploog CDU: Um Gottes Willen!)

Sachverständige ist immer etwas ganz Blödes. Das kann ich verstehen, Herr Ploog. Das ist immer blöd, wenn man an der Stelle Sachverstand einholt. Wir sind aber entschieden dafür, an dieser Stelle die wissenschaftlichen Erkenntnisse für eine Weiterentwicklung des Strafvollzuges mit einzubeziehen. Es ist einfach peinlich, dass Sie das nicht tun wollen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Ich möchte noch ein bisschen jenseits des Themas Jugendstrafvollzug im eigentlichen Sinne gehen. Ich nehme an, dass der Senator sich auch noch dazu melden wird. Er hat dann auch gewartet, dass er möglichst das letzte Wort dazu haben kann. Wir sehen ganz deutlich die Gefahr, dass beim Strafvollzugsgesetz – jetzt vielleicht ein bisschen softer, in einem etwas netteren Gewande – der Kusch-Kurs an dieser Stelle fortgesetzt werden soll. Ihre Erklärungen zu diesem Thema – immerhin können Sie das Wort Resozialisierung fehlerfrei buchstabieren – reichen aber nicht. Ein bisschen Wortgeklingel und in der Sache wird die gleiche gescheiterte Politik von Roger Kusch weitergeführt. Wir werden uns entschieden dagegen stemmen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Dazu gehört an der Stelle insbesondere, dass Sie in zahlreichen Fällen – und einige Fälle haben wir auch öffentlich diskutiert – von den Strafvollstreckungskammern des Hamburger Landgerichts und des Oberlandesgerichts richtig einen auf die Mütze bekommen haben. Sie mussten jedes Mal geradezu dazu getragen werden, Beschlüssen, die in diesem Zusammenhang gefällt worden sind, Folge zu leisten. Was ist das für ein Rechtsverständnis, wenn die Justizbehörde verurteilt wird? Natürlich sind es wenige Fälle, aber in den Fällen, wo die Justizbehörde verurteilt wird, erwarte ich von einer Justizbehörde, die für die Wahrung von Recht und Gesetz

verantwortlich ist, dass diese Dinge dann auch befolgt werden. Das ist aber an einigen Stellen nicht passiert. Deshalb sagen wir, dass es nicht sein kann, dass Sie jetzt mit einem eigenen Strafvollzugsgesetz unter Umständen Praktiken, mit denen Sie bei Gericht gescheitert sind, durch einen eigenen Gesetzentwurf legalisieren wollen. So kann Strafvollzugspolitik in dieser Stadt nicht gemacht werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb ist unsere Maßgabe, dass wir einen eigenen Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug vorgelegt haben, der sich in der Tat an dem Neuner-Entwurf orientiert. Das hat mit Abschreiben nichts zu tun, sondern damit, dass wir in diesem Bereich auch einen einheitlichen Rechtsstandard haben wollen. Wir sagen zum anderen, dass sich das Bundesstrafvollzugsgesetz in den zentralen Punkten bewährt hat. Deshalb haben wir an dieser Stelle keinen Bedarf, ein eigenes Erwachsenenstrafvollzugsgesetz vorzulegen. Das sehen übrigens viele Länder, in denen auch die CDU regiert, genauso wie wir. Da befinden wir uns mit der Mehrzahl der Bundesländer in sehr guter Gesellschaft. Deshalb erwarten wir an der Stelle, dass auch Sie sich diesen Erkenntnissen nicht verschließen, weil Sie an der Stelle sonst nichts anderes sind, als ein vielleicht etwas sympathischerer Herr Kusch. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Senator Lüdemann.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ein paar Worte möchte ich dann doch dazu sagen. In der Tat hat Herr Klooß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Jahr zitiert, die uns auferlegt, bis Ende dieses Jahres ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz zu erlassen. Ich glaube aber, man muss zunächst einmal sehen, dass diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in erster Linie eine schallende Ohrfeige für die SPD-Justizministerin Frau Zypries gewesen ist.

(Präsident Berndt Röder übernimmt den Vorsitz. – Beifall bei der CDU)

Denn wir sprechen auch über die Föderalismusreform. Davor war es natürlich so, dass sie die ausschließliche Kompetenz hatte, und sie hat es über Jahre versäumt, ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz vorzulegen.

(Dr. Till Steffen GAL: Seit 1976!)

Insoweit war das eine deutlich Klatsche des Verfassungsgerichts an Frau Zypries.