Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kienscherf, Sie bleiben sich irgendwo immer treu. Sie überziehen zu jeder Gelegenheit maßlos, ob es das Thema hergibt oder nicht. Unnötige Schärfe ist hierbei Ihre Stärke. Die Aussagen sind eher mäßig. Ihre Plakate, die Sie bereits aufgestellt haben, sind da aussagekräftiger.
Ihren Worten konnte man nicht ganz deutlich entnehmen, dass hinter uns bereits eine umfangreiche Befassung im Ausschuss liegt und ich bin der Meinung, dass wir eine sehr gute und informative Experten- und Senatsanhörung hatten. Insofern ist Ihre vorgebrachte Ansprache eigentlich völlig am Thema vorbei.
Ihr Antrag als solcher ist auf viel Wohlwollen und Interesse gestoßen. Wenn man dann feststellt, wie Sie argumentieren, dann könnte man sich fragen, ob das Wohlwollen und der Vertrauensvorschuss, den man Ihnen gewährt, wirklich gerechtfertigt sind.
Positiv ist meines Erachtens, dass wir uns in der Sache im Großen und Ganzen alle einig sind und die Schärfen insofern völlig unnötig und unangemessen sind. So wie Sie argumentiert haben, bringt das mit Sicherheit die Menschen nicht weiter.
Das Betreuungsgesetz von 1990, das seit 1992 in Kraft ist, hat seinerzeit die Rechtsinstitute der Entmündigung, der Vormundschaft über Volljährige und die Pflegschaft über Gebrechliche abgeschafft und seitdem ist das flexiblere Rechtsinstitut der Betreuung da. Die Rollenbeziehungen sind dann Betreuer und Betreute. Das sind wichtige Funktionen. Wir haben festgestellt – das steht auch in dem Antrag –, dass Kosten und Fallzahlen gestiegen sind. Insofern gibt es auch ein zweites Betreuungsänderungsgesetz. Hierzu wird es demnächst auf Bundesebene einen Zwischenbericht geben, in dem das Ganze evaluiert wird. Es ist wichtig, dass wir diesen erst einmal abwarten, bevor wir hier irgendetwas übers Knie brechen, meine Damen und Herren. Diese Erkenntnisse wollen wir auswerten und werden dann auch in die Hamburger Ergebnisse einfließen.
Sie haben recht, dass dem Betreuer eine besondere Bedeutung zukommt. Wir wollen uns daher darum bemühen und sind auch ständig dabei, geeignete Personen zu finden. Das ist nicht leicht. Daher wird die gute Informationskampagne fortgesetzt. Es muss auch so sein, dass wir es für diejenigen, die ehrenamtlich daran arbeiten – das ist eine Erkenntnis, die wir daraus gewonnen haben, dass eine Reihe von Formularen und Dingen, die dort ausgefüllt werden müssen, recht kompliziert sind –, anwendungsfreundlicher gestalten müssen, das heißt, dass der ehrenamtliche Betreuer auch leichter die Möglichkeit
hat, sich dort zurechtzufinden. Das ist einer der nächsten Schritte, den wir uns im Ausschuss ganz konkret vorgenommen haben und das sind nicht, wie Sie argumentiert haben, Schritte im luftleeren Raum, sondern wir wollen hier konkrete Verbesserungen erreichen.
Der SPD-Antrag hat darüber hinaus ergeben, dass Sie alles Mögliche aufgeschrieben haben. Das ist auch ganz nett. Vieles ist erreicht oder in Arbeit und in guten Händen. Es ist einiges von dem, was Sie dort angeregt haben – das hätten Sie auch einsehen müssen –, gar nicht erforderlich. Ihnen geht es immer nur um das Sammeln von Daten und um das Zählen. Die SPD ist immer der Meinung, bei einem Problem erst einmal eine Statistik zu brauchen und dann sei das Problem gelöst. Aber so einfach ist das leider nicht,
sondern wir müssen uns überlegen, ob wir die Daten, die gesammelt werden, wirklich brauchen oder nicht, denn auch das ist konkreter Aufwand, der mit Kosten verbunden ist. Deshalb muss man sich erst einmal genau überlegen, welche Daten man sammeln muss und welche nicht, denn es sollte kein Selbstzweck sein.
Dann haben Sie noch auf die Ausschussberatungen hingewiesen. Ich kann nur noch einmal sagen, dass wir im Grunde genommen viel Wohlwollen mit Ihrer Initiative hatten. Insofern die Enthaltung der CDU im Rechtsausschuss, obgleich wir durchaus den Willen hatten, mit Ihnen gemeinsam einen Antrag zustande zu bringen. Das hat leider nicht geklappt. Sie haben da wie ein Elefant auf Ihrer Position gesessen. Wenn das so ist, dann ist das eben so. Es geht auch ohne die SPD. Dann ist es eben kein gemeinsamer Antrag. Der Senat ist sich der Wichtigkeit des Themas bewusst, wir von der CDU-Fraktion sind uns der Wichtigkeit ebenso bewusst und in Hamburg ist das Betreuungsrecht auf einem guten Weg.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 1999 stieg die Zahl der Betreuungsfälle und -verhältnisse in Hamburg um 8000 auf 23 700 an. Die Kosten haben sich verdreifacht und viele Menschen haben Angst vor Betreuungsverhältnissen und dass sie in Zukunft irgendwann einmal auf Betreuung angewiesen sind. Sie haben Angst vor der Entmündigung, die ihnen dann passieren kann und trotzdem – ich muss es wirklich sagen, auch nach Ihrer Rede, Herr von Frankenberg – möchte die CDU in Hamburg eigentlich nichts ändern.
Schade, denn die Anhörung und auch die Expertinnen und Experten, die zum Betreuungsrecht anwesend waren – und es ist gerade mal ein paar Monate her, dass wir diese Anhörung hatten –, haben uns sehr viele Probleme detailliert dargestellt und dargelegt, was verändert werden könnte und müsste, welche Schwierigkeiten existie
ren und was zu tun wäre. Wir werteten dann auch gemeinsam mit den Rechtskollegen im Sozialausschuss aus. Nun als verantwortliche Politiker wären wir gefordert, das einfließen zu lassen und nicht nur die Experten angehört zu haben und auch das tun wir nicht und auch das verweigern Sie, liebe Kollegen der CDU, mit Ihrer Mehrheit. Ich sehe keine einzige Neuerung, die jetzt zustande kommt. Keinem der Vorschläge der SPD, die Sie, wie bekundet, gar nicht für so schlecht befanden, folgten Sie und auch dem GAL-Antrag für die unabhängige Ombudsstelle gaben Sie keine Chance. Ich hatte im Sozialausschuss darum gebeten, dass wir vielleicht gemeinsam versuchen könnten, die wichtigsten Punkte herauszuarbeiten, aber es war nicht gewollt, es wurde gegen die Oppositionsvorschläge gestimmt und kein einziger Punkt hatte eine Chance.
Die SPD forderte zum Beispiel, dass es eine Qualitätskontrolle geben soll. Eine Qualitätskontrolle heißt doch nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir jetzt Beamte beschäftigen und uns nicht um die Menschen kümmern. Warum wollen wir keine Qualitätskontrolle in der Pflege und warum wollen wir nicht gucken, wie viele Beschwerden es von Betreuten und über Betreuer gibt und auch über die Maßgabe, dass jemand betreut werden soll? Sammeln wir doch diese Daten. Da beschäftigen wir Menschen mit sinnvollen Fakten, die wir als Politiker wirklich wissen müssen. Das wollen Sie aber nicht und Sie stimmten auch hiergegen.
Wir Grünen brachten den Antrag ein für die unabhängige Ombudsstelle als Beschwerdesteller für Betreuer, aber auch für Betreute. Denn weder für den Betreuer ist es einfach, wenn er beschimpft oder ihm gesagt wird, er mache seine Arbeit nicht ordentlich. Aber auch für den Betreuten ist es schwierig, wenn er nicht weiß, an wen er sich wenden kann und er das Gefühl hat, dass mit ihm nicht ordentlich umgegangen oder er entmündigt wird.
Natürlich können wir den vielen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern nur für ihre engagierte und gute Arbeit danken. Mal ganz ehrlich: Keiner von denen hat es einfach, keiner von denen bekommt sehr viel Geld dafür, was er leisten muss. Deshalb sollten wir auch wissen, wie wir mit diesen Leuten umgehen und was wir ihnen abverlangen und wie viele Betreuungsverhältnisse der Einzelne hat und haben kann und wie er dann auch noch eine qualitativ gute Arbeit leisten kann. Das müssten wir alles zum Wohl der Menschen, die immer älter werden, und angesichts der zunehmenden Betreuungsfälle beachten. Aber Sie wollen das nicht.
Was die Große Anfrage gezeigt hat, ist, dass es in einem halben Jahr 22 Ermittlungsverfahren gab. Das hat mich dann doch erschrocken. Natürlich ist das eine Zahl im Promillebereich, 23 700 Betreuungsfälle und 22 Ermittlungsverfahren, eine ganz geringe Quote. Aber es sind 22 Menschen, die ihren Betreuer anzeigten und sich an Einrichtungen wandten. Es gibt Menschen, die zum Betreuungsverein gehen und somit nicht in diesen 22 Ermittlungsverfahren vorkommen. Es mag wahrscheinlich auch den einen oder anderen geben, die sich nicht beschweren mögen oder dieses gar nicht können. Also gibt es eine Dunkelziffer und einen unangenehmen Beigeschmack, wenn wir über Betreuung reden. Der Fall der alten Dame, wie es das "Hamburger Abendblatt" nannte, hat gerade viele ältere Menschen sehr verunsichert. Wenn wir die Menschen verunsichern, Angst vor der Zukunft und irgendwann vor Betreuung zu haben, dann
ist es auch unsere Pflicht, die Daten über Beschwerden, über Qualität und Anzahl der Betreuung aufzunehmen. Ich finde es schade, dass wir das nicht machen. Es wäre auch schön, wenn es die Ombudsstelle, die ich eben angesprochen hatte, geben würde, aber auch dagegen stimmten Sie.
Also nehmen wir den Menschen nicht die Sorge vor der Zukunft und schaffen keine Schlichtungsstelle, auch wenn die Expertinnen und Experten in der Anhörung das sogar für gut befunden hatten. Wir oder die Kollegen der CDU legen also die Hände in den Schoß und sagen, eigentlich ist alles ganz gut und wir machen weiter so und warten doch erst einmal die Evaluation auf Bundesebene ab. Die ist nächstes Jahr vorbei und wenn die dann gelaufen ist, dann können wir mal gucken, dass wir ein Jahr weiter die Evaluation für Hamburg analysieren, falls es überhaupt Hamburg-relevante Daten gab, die wir evaluieren müssen. Schade.
Wenn die Neuwahl da nichts ändert, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, dann warten die Menschen wahrscheinlich im Jahr 2009 oder 2010 immer noch darauf, dass sich im Betreuungsrecht in Hamburg irgendetwas verändert. Solange veranstalten Sie dann eine Informationskampagne. Das erinnert mich jetzt ein bisschen an die Pflegepolitik. Da hatten wir einmal die Frage, wer pflegt mich, wenn ich alt bin? Hier machen wir dann die Informationskampagne "Vorsorgevollmacht". Man könnte da schon einmal für später vorsorgen. Natürlich ist das sinnvoll, aber das reicht nicht aus. Auch dass Sie beschließen, dass man gucken könnte, ob die Papiere ein bisschen einfacher gefasst werden, damit ein ehrenamtlicher Betreuer kein Studium braucht, um da durchzusteigen, ist auch nur eine Prüfung. Sie haben nicht beschlossen, lieber Senat, mach' die Papiere einfacher. Es ist alles butterweich, was Sie uns vorgelegt und mit Ihrer Mehrheit beschlossen haben. Nun suggerieren Sie Aktivität und ich hätte Sie wirklich gern gehabt. Schade für die Menschen und schade für die Expertinnen und Experten, die in der Anhörung waren und uns sehr viele Erkenntnisse brachten. – Vielen Dank.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, dann kommen wir zur Abstimmung, zunächst zur Drucksache 18/5834. Wer einer Überweisung dieser Drucksache an den Sozialausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.
Dann stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von der Großen Anfrage aus Drucksache 18/5834 Kenntnis genommen hat.
Nun zum Bericht des Sozialausschusses aus Drucksache 18/5870. Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zu Punkt 36 der Tagesordnung, Drucksache 18/5967, Antrag der CDU-Fraktion: Parkplatz für Reisebusse.
Hier ist Einvernehmen erzielt worden, dass die Debatte gestrichen wird. Deshalb kommen wir sofort zur Abstimmung. Wer dem CDU-Antrag aus Drucksache 18/5967 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.
Tagesordnungspunkt 27, Drucksache 18/5876, Bericht des Stadtentwicklungsausschusses: 91. Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg, Ausbau des Olympiastützpunktes in Dulsberg.
[Bericht des Stadtentwicklungsausschusses über die Drucksache 18/5585: 91. Änderung des Flächennutzungsplans für die Freie und Hansestadt Hamburg (Ausbau des Olympiastützpunktes in Dulsberg) (Senatsantrag) – Drucksache 18/5876 –]
Auch hier ist die Debatte einvernehmlich gestrichen worden. Wir kommen dann zur Abstimmung. Wer der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus Drucksache 18/5876 folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.
Punkt 38 der Tagesordnung, Drucksache 18/5969, Antrag der CDU-Fraktion: Verbesserungsversuch in der zweiten juristischen Staatsprüfung.
[Antrag der Fraktion der CDU: Verbesserungsversuch in der zweiten juristischen Staatsprüfung – Drucksache 18/5969 –]
Auch hier entfällt die Debatte und wir kommen zur Abstimmung. Wer dem CDU-Antrag aus Drucksache 18/5969 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen.
Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wer dem Überweisungsbegehren unter B zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen?
Wer sich der Ausschussempfehlung unter C anschließt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist einstimmig angenommen.