gegen die 50-Stunden-Woche mit Erfolg geklagt. 2005 beschloss der EuGH, dass die EU-Arbeitszeit-Richtlinien auf die Tätigkeit von Feuerwehrbeamten angewendet werden muss. Die Höchstarbeitszeit sollte also nur 48 Stunden betragen. Diese Arbeitszeitschutz-Richtlinie schreibt auch vor, dass die Mitgliedsstaaten die erforderlichen Maßnahmen treffen, damit jedem Arbeitnehmer pro 24-Stunden-Zeitraum eine Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden gewährt wird.
Das bedeutet, dass 24-Stunden-Schichten, von denen jeder Feuerwehrmann früher etwa 40 pro Jahr hatte, rechtswidrig ist. Auch Feuerwehrleute dürfen nicht mehr als 13 Stunden am Stück arbeiten. Ich sehe alle diese Vorgaben als Schutz der Mitarbeiter an. Insofern unterscheiden wir uns.
Um den Feuerwehrleuten entgegenzukommen, hat sich die Innenbehörde mit dem Personalrat auf einen Kompromiss verständigt, der auf freiwilliger Basis zwölf 24Stunden-Schichten pro Jahr zulässt. Den Vorwurf, mit dem wir konfrontiert werden, die Reduzierung der Zahl von 24-Stunden-Schichten sei eine Revanche für die Niederlage vor dem EuGH, kann ich wirklich nur als absurd bezeichnen,
denn nicht gegen den CDU-Senator wurde geklagt, sondern gegen den rotgrünen Senat unter Innensenator Wrocklage. Ich will das nicht noch einmal kritisieren, aber so war es.
Wir wollen absolut keine Unruhe in der Feuerwehr, sind aber in der Pflicht, europarechtliche Vorschriften einzuhalten.
Der zweite Vorwurf, mit dem wir uns konfrontiert sehen, ist die Aussage, dass 24-Stunden-Schichten freiwillig möglich sein müssten. Ich glaube, in der letzten Innenausschusssitzung wurde uns von dem Juristen, Herrn Dr. Rieger, gewissenhaft und präzise erklärt, dass diese Forderung dem EU-Recht widerspricht.
Arbeitnehmer dürfen nicht freiwillig auf die Einhaltung von Arbeitsschutzzonen verzichten. Dies würde Gefahrensituationen heraufbeschwören, die wir sicher alle nicht wollen.
Noch ein Vorwurf, mit dem wir uns konfrontiert sehen, ist, dass eine Stellungnahme der Europäischen Kommission existieren soll, die beschreibt, dass 24-StundenSchichten weiter zulässig seien. Bei dieser Aussage - und das möchte ich Ihnen noch einmal ins Gedächtnis rufen - handelte es sich um eine Einzelmeinung einer Anwältin, nicht um eine offizielle Stellungnahme. Aber wir haben uns doch an einer offiziellen Stellungnahme zu orientieren, oder sehen Sie das anders? Außerdem wird dort nichts über die Anzahl der 24-Stunden-Dienste gesagt.
Noch ein Vorwurf, den ich erwähnen muss: In anderen Bundesländern gäbe es nach wie vor 24-StundenSchichten. Dazu stelle ich nochmals fest: Hamburg war Beklagte im Verfahren vor dem EuGH. Wir müssen leider Konsequenzen aus diesem Urteil ziehen und können uns nicht an rechtswidrigen Zuständen in anderen Bundesländern orientieren.
Ich wiederhole jetzt noch einmal: Wir möchten helfen, sind aber rechtlich gebunden und das wird hoffentlich nicht als Ausrede verstanden, denn es ist keine Ausrede. Wo wir helfen können, wenn es um familiäre Schwierigkeiten geht, wollen wir das tun. Aber auch das muss von allen Seiten gewollt sein. Ich wäre dankbar, wenn sich die Aufgeregtheiten der letzten Wochen beruhigen würden. Meine Lebenserfahrung hat mir gezeigt, dass man mit Ruhe und Verständnis letztlich auch zu guten Lösungen kommen kann. Ich hoffe, dass wir in diesem Konflikt zu gleichen Erkenntnissen gelangen. Ihren Antrag lehnen wir allerdings ab. Ich würde Ihnen, Herr Dr. Dressel, empfehlen, in diesem Sinne auch zu handeln. - Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Kollegin, es ist über viele Wochen versucht worden, mit Ruhe und Vernunft über dieses Thema zu reden. Es ist nur leider an dem Punkt mit der Ruhe und Vernunft gescheitert, als wir eine Innenausschusssitzung hatten, in der es nicht zu einer inhaltlichen Debatte kam, sondern von Seiten Ihrer Fraktion - nicht von Ihnen aber von anderen Kollegen - zu nichts weiter als zu einem Kleinreden, Verniedlichen und Lächerlich-Machen des Themas. Das hat uns tatsächlich zu einer Aufgeregtheit verholfen, die niemand in dieser Stadt bisher gewollt hatte.
Ich versuche aber trotzdem, diese Debatte ein bisschen politischer zu führen, denn das fehlt mir einfach. Natürlich kann man die rechtliche Debatte lang und breit immer wiederholen, auch so, dass der Großteil des Plenums hier uns, die schon über viele Stunden zu diesem Thema zusammengesessen haben, gar nicht folgen kann. Entscheidend ist doch aber, dass wir eine politische Lösung für den Konflikt brauchen, den es im Moment zwischen dem Arbeitgeber Senat, sage ich jetzt einmal ganz allgemein, und den Feuerwehrleuten in dieser Stadt gibt. Dazu tragen Sie überhaupt nicht bei.
Vielleicht sollte ich auch noch einmal sehr deutlich sagen, dass wir es als GAL-Fraktion, obwohl in rotgrünen Zeiten diese 50-Stunden-Woche eingeführt wurde, sehr begrüßen, dass dagegen geklagt wurde. Wir begrüßen auch das Urteil und die Notwendigkeit einen Dienstplan zu verändern. Aber die Auswirkungen, die damit verbunden sind, die Tatsache, dass der jetzige Senat einerseits mit nicht mehr Personal die zusätzlichen Stunden erbringen muss und sich gleichzeitig lediglich über die rechtliche Argumentation davonstehlen will - das genau kritisieren wir und über das müssen wir auch reden. Es ist doch absurd, wenn Sie mehrfach zitieren - und wahrscheinlich wird Herr Dr. Jäger das auch machen -, dass das EUUrteil 24-Stunden-Schichten verbietet. Sie selber bieten doch - das haben Sie eben vorgetragen - zwölf freiwillige Schichten an mit einer Begründung, die wir auch im Innenausschuss gehört haben, zum Beispiel, weil man Ereignisse in dieser Stadt definieren kann, von denen man jetzt schon sagen kann, dass es wohl so sein wird, dass der Einsatz notwendig ist und wir eine 24-StundenSchicht brauchen. Der Senator hatte ja zum Beispiel das Alstervergnügen als Ereignis erwähnt, das dann auch dem EU-Urteil entspricht und eine 24-Stunden-Schicht zulassen würde.
Das ist lächerlich. Wieso zwölf und nicht die Anzahl, die einvernehmlich mit dem Personalrat zugunsten einer stärkeren Familienfreundlichkeit des Dienstplans erreicht werden könnte? Wieso zwölf und nicht eine andere Zahl? Wieso nicht noch jede Bürgerschaftssitzung als besonderes Ereignis definieren, wo sicherlich auch ganz dringend die Feuerwehr gefragt wäre?
Aber dann muss man entweder einen klaren Kriterienkatalog für diese Ereignisse haben und genau begründen können, warum es zwölf und nicht 17 oder 24 sind, oder wir machen uns alle lächerlich mit dieser Argumentation.
Sie haben weiterhin gesagt, es solle nicht mehr als 48 Stunden gearbeitet werden. Das soll tatsächlich nicht so sein. Aber es kommt zu 60 Stunden Wochenarbeitszeit und zu völlig unplanbaren, nicht verlässlichen Freischichten. Es kommt zu einem Dienstplan, der sechs Wochen halten soll und nach einer Woche schon wieder hinfällig ist. Das sind die Probleme, die Ihnen von Anfang an von den Kollegen und Kolleginnen der Feuerwehr mehr als deutlich in der Öffentlichkeit gesagt wurden. Ich kann mich nur Herrn Dr. Dressel anschließen, ich hätte diese Stelle auch gerne zitiert. Es ist einfach lächerlich, wenn der Senator sagt, dass gerade dies Detail so speziell sei, dass es ihm einfach entgangen sei. Das ist doch das Problem der Debatte. Der Dienstplan ist nicht familienfreundlich, er lässt nicht zu, dass partnerschaftlich Kinder erzogen werden können und partnerschaftlich Haushaltsführung stattfindet
und dass überhaupt das soziale Leben … - Das ist keine Unterstellung. Wir haben viele Einzelfälle, Frau Thomas. Sie halten dagegen, ohne dass …
(Elke Thomas CDU: Es ist skandalös, wie hier ar- gumentiert wird! - Olaf Ohlsen CDU: Sie weiß ja auch nicht, wovon sie redet!)
- Nein, das ist nicht skandalös, wie hier argumentiert wird, sondern skandalös ist lediglich, dass Sie sich hier hinstellen und sagen, Sie wären die Feuerwehr, und das war es dann.
Ich streite Ihnen nicht ab, dass Ihnen das Thema am Herzen liegt, überhaupt nicht, Frau Thomas. Ich weiß das. Wir haben bei der Strukturuntersuchung der Freiwilligen Feuerwehr viel zusammen gemacht. Ich weiß auch, dass Sie dabei viel erreicht haben. Aber hier an diesem Punkt liegen Sie einfach falsch,
weil Sie das Thema nicht politisch angehen, sondern sich von den rechtlichen Erwägungen nach vorne tragen lassen, ohne zu verkennen, dass es einen Ermessensspielraum für den Senat gibt, den er aber nicht nutzt, weil er es nicht will.
Jetzt im Nachhinein, auch in diesem Schreiben und möglicherweise auch inzwischen in Richtung all der Feuerwehrleute, die es betrifft, zu sagen, ihr könnt gerne kommen und mir die Probleme im Einzelfall schildern, …
- Das geschieht. Ja aber was bedeutet denn das für die Kollegen und Kolleginnen der Feuerwehr? Sie müssen bis ins letzte Detail ihre persönlichen Verhältnisse darstellen. Es reicht nicht zu sagen: "Ich will keinen Dienstplan, in dem ich nur alle sechs Wochen ein freies Wochenende habe und in dem jede Freischicht am nächsten Tag wie
der variabel ist und mir gestrichen wird. " Aber das muss reichen. Die Dienstpläne in Krankenhäusern, am Flughafen und wo auch immer sie genauso auf die 24-StundenVerfügbarkeit der Beschäftigten angewiesen sind, ermöglichen das doch. Nur hier ist es nicht gewollt und das ist das Problem.