Die Justizbehörde hat mit ihrem Gesetzesentwurf, den wir als CDU-Fraktion vollständig unterstützen, ein Konzept vorgelegt, das den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird. Dieser Entwurf sieht drei Aufgaben vor: Sicherung, Behandlung und Erziehung. Wir sehen den Strafvollzug nicht als Einbahnstraße, die nur auf die Straftäter eingeht, sondern vielmehr zweispurig, nämlich auch als Schutz der Allgemeinheit vor dem Täter und als Chance für den Straftäter. Daher zieht der Entwurf auch den geschlossenen Vollzug als Regelvollzug vor. Der offene Vollzug hingegen ist nur bei Gefangenen möglich, die sich für diese Vollzugsform eignen.
Im Rahmen der Behandlungsaufgabe des Strafvollzuges wird die Eigenverantwortung der Gefangenen gefördert. Streng nach dem Prinzip Fordern und Fördern wird die Mitarbeit der Gefangenen für Resozialisierungsmaßnahmen eingefordert. Art und Ausmaß der einzelnen Fördermaßnahmen richten sich an der Bereitschaft des Gefangenen aus. Damit rückt der Gefangene stärker in den Mittelpunkt der Resozialisierung und ist effektiver in
der Lage, auf ein straffreies Leben nach der Haft vorbereitet zu werden. Deshalb kann ich Ihre Einschätzung nicht teilen, dass wir hier einen einseitigen Entwurf der Justizbehörde haben. Schließlich sorgt der Entwurf doch für ein abgestuftes System von Erziehungsmaßnahmen, für die Möglichkeit der Ausbildung und Bildung und auch für das Erlernen grundlegenden gesellschaftsadäquaten Verhaltens, welches spätere Straftaten verhindern kann.
Ergänzt werden diese Maßnahmen durch klare Bestimmungen zur Sozialtherapie, die Möglichkeit auf Regelverstöße mit Sanktionsmaßnahmen als Ultima ratio zu reagieren. Der Entwurf der Justizbehörde begegnet damit der real bestehenden Lage und erteilt dem Wunschdenken der GAL eine klare Absage.
Herr Steffen, was mich besonders erstaunt und erschreckt hat, ist, dass Sie selber davon gesprochen haben, dass Sie einen provokanten Entwurf vorgelegt haben. Ich kann es nicht nachvollziehen, wie man bei einem so sensiblen und wichtigen Thema einen Entwurf vorlegt, der provozieren soll. Aus meiner Sicht wird das der Sache nicht gerecht.
Wir haben uns nicht allzu sehr provozieren lassen. Wir legen Ihnen einen ausgewogenen Entwurf vor, noch nicht heute, aber wir werden ihn dann auch in den Ausschüssen beraten. Die Allgemeinheit, also die Gesellschaft, muss davor geschützt werden, dass Straftaten begangen werden. Für den Charakter des Gesetzesentwurfs von GAL ist es schon bezeichnend, dass ausgerechnet dieser Passus fehlt. Deshalb wird er nicht die Mehrheit der Hamburgischen Bürgerschaft finden. - Herzlichen Dank.
Bevor Herr Klooß das Wort bekommt, möchte ich an Sie alle noch einmal eindringlich appellieren, Ihre Nebengespräche einzustellen. Die Gesprächsgruppen dort hinten aufzulösen, an Ihre Plätze zu gehen oder Ihre Gespräche draußen weiterzuführen. Der Geräuschpegel ist inzwischen sehr hoch. Auch Herr Wagner könnte die Gesprächsgruppe auflösen. Herr Klooß hat das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Drs. 18/6224 liegt uns nunmehr, wenn man den Behördenentwurf für ein Hamburgisches Strafvollzugsgesetz hinzuzählt, der dritte Entwurf für ein Gesetz zur Regelung des Jugendstrafvollzugs vor. Es wurde schon gesagt, dass die SPD bereits im Februar dieses Jahres ihren Entwurf in Gestalt der Drs. 18/5831 vorgelegt hatte.
Eines will ich vorab deutlich sagen: Inhaltlich ist der SPD der Entwurf der GAL wesentlich näher als das, was die Justizbehörde und später wohl der Senat mit Unterstützung der CDU-Fraktion erarbeitet hat beziehungsweise vorlegen wird. Die SPD hatte sich eng an dem Entwurf von neun Bundesländern orientiert, auch und gerade deshalb, um eine Zersplitterung des Rechts auf diesem Gebiet zu verhindern.
Der GAL-Entwurf lehnt sich in vielen Punkten ebenfalls inhaltlich an den von der sogenannten Neuner-Gruppe entwickelten Gesetzesentwurf an. Dies wird durch viele gleichlautende Formulierungen und dem in den meisten Teilen übereinstimmenden systematischen Aufbau des
Gesetzes deutlich. An diesen Stellen - das wird meine Kolleginnen und Kollegen von der GAL nicht verwundern - findet Ihr Entwurf Sympathie und Zustimmung bei meiner Fraktion. An manchen Stellen indes sind Sie von den Vorgaben des Neuner-Entwurfes abgewichen. Hier tun sich dann doch einige Unterschiede auf, die im Ergebnis dazu führen müssen, dass wir diesem Entwurf nicht unsere Zustimmung erteilen können. Ihr Entwurf muss sich vorhalten lassen, dass er durch seine ganz eigene Schwerpunktsetzung und seine teils einseitige Ausgestaltung zu einer Zersplitterung des Vollzugs führen wird.
Das Kernproblem, welches dieser Entwurf aufweist, ist die einseitige Art, in der er Rechte und Vergünstigungen der Gefangenen festschreibt, ohne gleichzeitig in angemessener Weise Pflichten der Gefangenen zu definieren. Auch weicht der Entwurf von den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ab, wenn er die Einheit und Gleichwertigkeit der Vollzugsziele von Sicherheit und sozialer Integration verneint und überdies das Vollzugsziel der Erziehung abschafft und durch den Begriff der Förderung ersetzt.
Ein moderner und humaner Strafvollzug, zumal an Jugendlichen und Heranwachsenden, muss die Gefangenen in die Pflicht nehmen, an sich selbst zu arbeiten, um letztendlich das Vollzugsziel zu erreichen. Vollzugsziel heißt, dass ein Leben in Freiheit wieder möglich wird, ohne dass der Gefangene erneut straffällig wird.
Die SPD folgt diesem Gedanken und statuiert eine Pflicht des Gefangenen, an der Erreichung des Vollzugszieles mitzuwirken. Hier stelle ich eine Schieflastigkeit im Entwurf der GAL fest. Um im Bild zu bleiben: Sie füllen nur die eine Seite der Waagschale, indem Sie konkrete und fortschrittliche Auflagen erteilen, unter denen der Vollzug zu erfolgen hat, Sie lassen aber die andere Waagschale leer, wenn Sie zum Beispiel der Anstaltsleitung die Mittel der erzieherischen Maßnahmen und der Disziplinarmaßnahmen aus der Hand nehmen und stattdessen durch ein Konzept der sogenannten ausgleichenden Konfliktregelung ersetzen.
Auch wir von der SPD haben uns im Rahmen der Expertenanhörungen, die wir zu diesem Thema veranstaltet haben, mit diesem Konzept beschäftigt. Wir haben allerdings festgestellt, dass dieses Konzept für einen nicht unerheblichen Teil der Gefangenen nicht geeignet ist.
Nun aber zurück zu den Fällen, in denen auf Verstöße der Gefangenen vonseiten des Vollzugs reagiert werden muss. Es kann für uns überhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass Instrumente, wie erzieherische und Disziplinarmaßnahmen, wie der Entzug von Rundfunkgeräten, der Ausschluss von Freizeitaktivitäten und in letzter Konsequenz auch der Arrest der Anstaltsleitung zur Verfügung stehen müssen. Unser Ansatz ist, dass wir klare Regeln an die Anstaltsleitung vorgeben, aber auch Spielräume für die Anwendung und Auswahl der geeigneten Sanktionsmittel lassen. In dem Entwurf der GAL hingegen wird man an mancher Stelle den Eindruck nicht los, dass die Verfasser Anstaltsleitung und Bediensteten nicht zutrauen, die gesetzlichen Befugnisse zur Erziehung und Disziplinierung rechtlich einwandfrei einzusetzen.
Für die CDU ist Regelvollzug der geschlossene Vollzug. Man muss wohl annehmen, meine Damen und Herren von der CDU, dass Sie hiermit die leeren Mega-Knäste
füllen wollen, die Ihr Ex-Senator Kusch der Stadt wider besseren Willens eingebrockt hat. Zur Sicherheit der Bevölkerung werden Sie damit aber nicht beitragen.
Hier geht allerdings auch der GAL-Entwurf zu weit, wenn er den offenen Vollzug zur Regel macht und kein geeignetes Korrektiv in sein Gesetz einfügt. Richtig ist hingegen, eine klare Präferenz zugunsten des offenen Vollzuges zu normieren, und zwar wie folgt: Die Gefangenen sollen im offenen Vollzug untergebracht werden, wenn sie dessen besonderen Anforderungen genügen, insbesondere verantwortet werden können zu erproben, dass sie sich dem Vollzug nicht entziehen und die Möglichkeiten des offenen Vollzuges nicht zur Begehung von Straftaten missbrauchen werden.
Zuletzt noch zu einigen Punkten. Das von Ihnen vorgeschlagene Amt eines unabhängigen Beauftragten für den Strafvollzug ist durchaus interessant. Wir können hierüber im Rahmen der Beratungen - wenn es denn dazu kommt und dafür ist ja die SPD - noch einmal reden.
Das nach Ihrem Willen einzuführende Überbrückungsgeld hingegen erscheint systemfremd; eine richtige Verordnung wäre anderswo wohl angebracht.
Ihre grundlegend andere Definition des Ranges der Sicherheit und Ordnung der Anstalt halten wir für falsch. Sicherheit und Ordnung einer Haftanstalt bilden die Grundlage eines erfolgreichen Vollzugs, das kann man nicht wegdefinieren. Wir möchten gerne im Rechtsausschuss darüber weiter diskutieren. Das will die CDU offenbar nicht und das ist bedauerlich. Es wird also zu einer Abstimmung kommen und hier muss klar Farbe bekannt werden. Eine Enthaltung wäre nicht die richtige Stellungnahme. Die SPD muss bei alledem bei der Ablehnung des Entwurfs bleiben. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind uns doch in Vielem sehr einig. Auch wir sind genau wie die GAL und die SPD der Meinung, dass wir die Zeit des Strafvollzugs sinnvoll nutzen und resozialisieren wollen und wir wollen natürlich nach Möglichkeit erreichen, dass ein Jugendlicher danach so weit in seinem Leben gekommen ist, dass er in Straffreiheit weiterleben kann. Auch die von Ihnen erwähnten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts sind für uns nicht neu, denn was das Bundesverfassungsgericht anmahnt, machen wir auf Hahnöfersand schon lange so. Wir sind dort insoweit schon sehr fortschrittlich und brauchen keine Veränderungen vorzunehmen. Wir haben schon längst die Wohngruppenunterbringung und Gott sei Dank im Gegensatz zu Siegburg auch die Möglichkeit, die Jugendlichen nachts in Einzelhafträumen unterzubringen und sie nicht mit vier Mann einschließen zu müssen.
Wir sind nur unterschiedlicher Auffassung über den Weg zum Ziel der möglichst guten Resozialisierung. Wenn Sie als neue Forderung nennen, für die Gefangenen müssten Förderpläne aufgestellt werden, so haben wir die schon längst. Sie heißen bei uns nur nicht Förderplan, sondern
Beim Gesetzentwurf der GAL fehlt mir allerdings, dass Sie sich einzig und allein um den straffälligen Jugendlichen kümmern.
Im ganzen Gesetzentwurf geht es nicht mit einem einzigen Wort um die Sicherheit der Bevölkerung und das fehlt, denn wir brauchen die Resozialisierung des Jugendlichen, aber natürlich brauchen wir auch die Sicherheit der Bevölkerung, wir brauchen beides.
Sie kommen mit alten Ideen, die wir gerade aus dem Bundesstrafvollzugsgesetz herauszunehmen versuchen, wenn Sie in Ihren Entwurf einen Anspruch auf Urlaub für die Jugendlichen hineinschreiben wollen. Jugendvollzug und dann 24 Tage Anspruch auf Urlaub - ich habe es hier schon einmal erklärt - ist genau der verkehrte Weg. Einem Jugendlichen zu sagen, du gehst in den Vollzug hinter geschlossene Mauern, aber du hast Anspruch auf drei Wochen Urlaub ist nicht der richtige Weg. Wir können Lockerungen vornehmen, aber wir sollten nicht suggerieren, dass es so etwas Ähnliches wie Urlaub gibt, wenn man dort eingesperrt ist.
Sie fordern einen Anspruch auf den offenen Vollzug, das heißt, keine Unterbringung im geschlossenen Vollzug, sondern eine Unterbringung erst einmal im offenen Vollzug. Herr Klooß, Sie sagen, auch wir würden das fordern, aber die CDU will als Regelvollzug den geschlossenen Vollzug, das ist einfach Praxis und nicht nur in Hamburg. Jeder neunte Strafgefangene kommt überhaupt nur in den offenen Vollzug. Der Regelvollzug ist der geschlossene Vollzug und nur das schreiben wir auch in das Gesetz hinein, da sollte man auch nichts anderes suggerieren. Das ist nicht nur in Hamburg so, das ist bundesweit so, denn die Jugendlichen, die mit einer Jugendstrafe auf Hahnöfersand ankommen, haben schon eine Vielzahl - das ist nun einmal dem Jugendstrafrecht immanent - von anderen erzieherischen Maßnahmen durchlaufen, denn Jugendhaft ist erst die Endstufe, wenn man nicht gerade von absoluten Gewaltdelikten spricht. Die Täter haben Jugendarrest und andere erzieherische Maßnahmen gehabt und dann entscheidet irgendwann der Jugendrichter, aber auch nicht sehr leichtfertig, sie in Jugendhaft zu nehmen. Dafür hat der Jugendrichter dann seine Gründe und er meint, dass der Jugendliche erst einmal in den geschlossenen Vollzug und nicht in den offenen Vollzug gehöre. Deswegen sollte man den Regelvollzug auch nicht zum offenen Vollzug machen.
Es gibt noch ein paar Regelungen bei Ihnen, die meiner Meinung nach absolute Kuriositäten sind, zum Beispiel Ihr Einsatz dafür, dass ein Jugendlicher im Strafvollzug hinter Gittern in bestimmten Fällen schlichtweg die freie Arztwahl haben soll. Wir haben ein hervorragendes System, wir haben hervorragende Ärzte im Vollzug, aber Jugendlichen zu sagen, wenn du im Strafvollzug bist, hast du die freie Arztwahl - wir versetzen ihn damit quasi in den Status eines Privatpatienten -, kann wirklich nicht Sinn von Jugendhaft sein.
Das Gleiche gilt für Ihre Forderung, dass jeder Jugendliche in der Haft freien Zugang zu E-Mails und zum Internet haben und wir den Telefonverkehr völlig unkontrolliert gestatten sollen. Wir reden hier von Strafvollzug und da ist es schlichtweg nicht möglich, völlig unkontrolliert das Internet zu benutzen, Mails zu schreiben oder nicht zu kontrollieren. Das geht schlichtweg aus Sicherheitsgründen nicht und da sind Sie wirklich sehr, sehr realitätsfern.
Der letzte Punkt ist hier schon mehrfach angesprochen worden: Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen. Herr Dr. Steffen, Sie sagen, das hätten Sie von vielen Praktikern immer gehört; da frage ich mich, von welchen. Wenn ich mit Praktikern spreche wie den Leuten im Vollzug vor Ort, mit dem Bund der Strafvollzugsbediensteten, aber auch mit Strafrichtern, so habe ich noch keinen einzigen gesprochen, der gesagt hat, der Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen sei das ideale Maß. Ich vermute, dass Ihre Praktiker allenfalls Wissenschaftler an Universitäten sind, die aber die Praxis des Jugendstrafvollzugs überhaupt nicht kennen. Die Klientel des Jugendstrafvollzugs ist im Durchschnitt 20,2 Jahre alt, das sind nicht die 14- oder 15-Jährigen, das sind, auf Deutsch gesagt, schwere Jungs, die im Durchschnitt mit 20 Jahren im Gefängnis sitzen. Die brauchen feste Regeln, die brauchen einen genauen Rahmen und müssen wissen, für welches Fehlverhalten es welche Konsequenzen gibt. Das ist kein neues System, das ist ein System, das im Übrigen auch schon bei Kindern angewandt wird. Sie müssen sich nur einmal die Sendung der Super Nanny angucken. Da gibt es auch immer genaue Regeln und Konsequenzen und die Konsequenzen sollen auch durchgezogen werden, wenn das Fehlverhalten da ist und das gilt im Prinzip genauso für jugendliche Strafgefangene. Auch bei den Kindern würden Sie nicht sagen, wir reden einmal bei einer Tasse Tee darüber, sondern die Konsequenzen, die Sie vorher angedroht haben, müssen Sie auch durchziehen. Insofern sind Sie da völlig auf dem Holzweg und damit werden Sie diese schweren Jugendlichen mit ihren gewalttätigen Übergriffen bestimmt nicht in den Griff bekommen. - Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU Vizepräsidentin Dr. Verena Lappe: Das Wort erhält der Abgeordnete Dr. Steffen. Dr. Till Steffen GAL: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Lüdemann, es erschüt- tert schon ein bisschen, wenn die Super Nanny für Sie die Instanz in pädagogischen Fragen ist. Da kann man wirklich froh sein, dass Sie nur für den Jugendvollzug zuständig sind und nicht auch noch für den Bereich Schule oder Jugendhilfe. Dann würden wir tatsächlich noch ganz andere Probleme bekommen. (Vereinzelter Beifall bei der GAL)
Wenn so ein bisschen Privatfernsehen gucken Ihre Auseinandersetzung mit pädagogischen Konzepten ist, dann bringen Sie tatsächlich hier eine sehr hohe Kompetenz ein.
Herr Trepoll, Ihre Polemik, den Jugendvollzug, in welcher Ausgestaltung auch immer, mit einer Jugendherberge zu vergleichen, ist wirklich nicht hinzunehmen. Der Freiheitsentzug ist einer der schwersten Grundrechtseingriffe, die der Staat machen kann, und dann kann man nicht so
tun, als sei der Jugendvollzug in einer bestimmten Ausgestaltung mit einer Jugendherberge zu vergleichen. Bei einer Jugendherberge kann man immer gehen, wenn es einem nicht gefällt.
Sie übersehen, dass durch die Freiheitsentziehung dieser schwere Grundrechtseingriff stattfindet. Allein das ist schon eine schwere Zumutung für die Jugendlichen, nicht im negativen Sinne. Wir haben eben über die Frage diskutiert, wie es denn mit Rechten und Pflichten aussieht und wie diese Waagschale aussieht, wer da was einbringen muss.