Protokoll der Sitzung vom 07.06.2007

Allerdings möchte ich, lieber Herr Beuß, auch einen kritischen Punkt anfügen. Ihr Antrag scheint mir eine Art Befreiungsschlag nach dem Motto "Augen zu und durch" zu sein, denn angesichts massiver finanzieller Einschnitte an den Hochschulen - wir erleben gerade die Diskussion um die Finanzausstattung der Universität Hamburg - wäre es nicht sinnvoll, das Innovationsbudget der Hochschulen noch weiter zu belasten.

Seit Wochen kritisiert der AStA der Universität Hamburg - Sie erhalten sicherlich auch die Mails und Podcasts, dass sozusagen kein Geld aus den Studiengebühren in die Lehre fließt. Ich bin der Meinung, dass wir uns in diesem Hause erst einmal darum kümmern sollten, dass ein anständiges Lehrangebot an den Hochschulen vorhanden ist, bevor wir dann über exzellente Lehre reden.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Das eine schließt das andere nicht aus und ich möchte noch etwas hinzufügen. Ein ausreichendes, gutes Lehrangebot, damit die Studierenden gute Abschlüsse erwerben können, ist die Voraussetzung, dass wir dann Preise für eine exzellente Lehre vergeben.

(Beifall bei der SPD)

Ich hatte gesagt, dass wir einige Schwierigkeiten damit haben, dass Sie nun noch zusätzliche Mittel aus dem Innovationsbudget nehmen wollen. Daher sollte aus unserer Sicht im Ausschuss noch einmal geprüft werden, ob der Preis beispielsweise nicht durch eine Stiftung finanziert werden könnte. Hierfür gibt es bundesweit auch schon einige Beispiele.

Wir erwarten eine angeregte Diskussion im Ausschuss. Aber wir möchten mit Ihnen nicht nur über den Preis diskutieren, sondern auch über das ausreichende Lehrangebot, das aus unserer Sicht bisher an den Hochschulen leider nicht vorhanden ist.

(Wolfgang Beuß CDU: Schauen wir mal! - Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL)

Das Wort bekommt Frau Dr. Opitz.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Beuß, es reizt mich immer, wenn Sie das Thema Studiengebühren aufnehmen, denn eigentlich macht auch dieser Antrag natürlich deutlich, dass die Studiengebühren in der Art und Weise, wie Sie sie eingeführt haben, nicht zu einer Verbesserung der Lehrbedingungen führt.

(Dr. Barbara Brüning SPD: Ja, genau!)

Das ist eigentlich eine Tragik.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Aber die Idee einer besonderen Würdigung von guter Lehre, die hinter diesem Antrag steht, teilen wir. Die bisherige Problematik ist, dass bei einer wissenschaftlichen

Karriere die Befähigung zur Lehre tatsächlich eine sehr untergeordnete Rolle spielt und es vorrangig auf die Forschungsergebnisse und Forschungspublikationen ankommt. Wenn man hier etwas ändern könnte, wäre das gut.

Etwas merkwürdig ist natürlich, dass ein Antrag für eine derartige Würdigung bereits vorlag. Vielleicht möchte Herr Dräger später noch einmal ausführen, wie weit die Behörde ist, weil der Antrag letztendlich sehr ähnlich ist und auch hier wird wieder nur der Senat aufgefordert, einmal ein Konzept vorzulegen.

Der Antrag selbst hat meines Erachtens zwei Mankos. Zum einen bezieht er sich nur auf die einzelnen Dozenten und zum anderen schafft er mehr Fragen, als er beantwortet. Beispielsweise haben Sie jetzt schon einige Fragen beantwortet, Herr Beuß, die sich aber nicht aus dem Antrag ergeben. Ich meine hierbei die Finanzierung.

Weiterhin würde mich interessieren, wer eigentlich einen solchen Lehrpreis erhalten soll. Ich bin der Auffassung, dass wir diesen nicht von vornherein nach dem Motto jede Hochschule, jede Fakultät und jedes Department aufteilen sollten, weil das nicht unbedingt die Exzellenz fördert. Alles das macht aber eigentlich deutlich, warum wir über diesen Antrag im Wissenschaftsausschuss noch einmal debattieren müssen.

Was ich aber noch einmal herausstellen möchte, ist die Frage: Ist es sinnvoll, sich wirklich auf die einzelnen Dozenten zu beziehen? Eigentlich benötigen wir eine strukturelle Verbesserung der Lehrbedingungen und nicht nur eine auf den einzelnen Dozenten bezogene.

Die GAL hat in dem Zusammenhang bereits einige Modelle vorgelegt. Das eine Modell war auf Bundesebene, nämlich eine Exzellenz-Initiative für gute Lehre, und das andere ganz konkret in Hamburg, nämlich eine Qualitätsoffensive für bessere Lehre. Diese Qualitätsoffensive hätten wir mit sehr viel mehr Haushaltsmitteln ausgestattet, nämlich mit 5 Millionen Euro. Unser Wunsch war, zwischen den Hochschulen einen Wettbewerb zu ermöglichen, um dadurch besonders gute Konzepte für die beste Lehre zu prämieren und nicht nur einen einzelnen Menschen.

Ich bin der Meinung, dass es viele Anregungspunkte gibt, über die wir sehr gut im Ausschuss weiter diskutieren können und müssen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer einer Überweisung der Drs. 18/6293 an den Wissenschaftsausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen worden.

Wir kommen zum Punkt 47 der Tagesordnung, Drs. 18/6264, Antrag der SPD-Fraktion: Nachtflugverbot einhalten.

[Antrag der Fraktion der SPD: Nachtflugverbot einhalten - Drs. 18/6264 -]

A C

B D

Diese Drucksache möchte die GAL-Fraktion an den Umweltausschuss überweisen. Wird das Wort gewünscht? - Frau Dr. Schaal, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hamburgs Flughafen ist auf Wachstumskurs. Das ist schön, bringt aber für die Anlieger auch Belastungen mit sich.

Bisher waren sich Politik und Luftverkehrswirtschaft darüber einig, dass es einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen des Flughafens und den Interessen der Anlieger zu beiderseitigem Nutzen geben muss.

Die Anlieger haben in erster Linie ein Interesse an einer ruhigen Nacht. Dieser Konsens scheint zu bröckeln. Hier dürfen wir als Abgeordnete nicht tatenlos zusehen.

(Beifall bei der SPD und der GAL - Olaf Ohlsen CDU: Dann machen wir den Flughafen ganz dicht!)

Im vergangenen Jahr hat es am Hamburger Flughafen so viele Flugbewegungen nach 22 Uhr gegeben, wie seit 20 Jahre nicht mehr. Die Beschwerden über nächtliche Flugbewegungen nehmen zu. Einen besonders hohen Anstieg haben wir bei den Flugbewegungen zwischen 23 Uhr und 24 Uhr. 2006 hat die Zahl der Starts und Landungen in dieser Stunde vor Mitternacht gegenüber 2005 um 14 Prozent und gegenüber 2000 fast um 22 Prozent zugenommen. Dieses Zeitfenster ist aber nur für Verspätungen vorgesehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Unpünktlichkeit jetzt zu den Gepflogenheiten unserer Airlines gehört, da man sich doch gerade um das Gegenteil bemüht. Hier steckt etwas anderes dahinter.

(Olaf Ohlsen CDU: Ja, was denn?)

Wir befürchten, Herr Ohlsen, dass die Airlines diesen Zeitraum als reguläre Flugzeit betrachten und planen offen oder verdeckt die Verspätungsregelung für die regulären Flüge ein. Verspätete Maschinen dürfen zwar ohne Einzelgenehmigung zwischen 23 und 24 Uhr starten und landen, aber auch nur, wenn nachweislich Gründe für die Verspätung vorliegen, wie beispielsweise widrige Wetterverhältnisse oder technische Probleme. Reguläre Flüge dürfen in dieser Zeit nicht geplant werden. Das sehen die Regelungen zu den örtlichen Flugbeschränkungen nach dem Luftverkehrshandbuch nicht vor.

In den Neunzigerjahren gab es schon einmal eine solche Situation, dass sich Starts und Landungen gerade in der empfindlichen Zeit vor Mitternacht gehäuft haben. Seinerzeit wurde überprüft, welche Airlines regelmäßig zu dieser Zeit zu spät kamen. Gespräche zwischen den Fluggesellschaften und dem Flughafen führten dann dazu, dass die Airlines ihre Flugpläne korrigierten.

Die SPD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag, dass das jetzt auch geschieht und nichts weiter. Der Senat soll dafür sorgen, dass die Airlines ermittelt werden, die regelmäßig die Verspätungsregelungen in Anspruch nehmen und sie dann verpflichten, ihre Umläufe der Maschinen so zu planen, dass sie noch vor 23 Uhr in Hamburg landen oder auch entsprechend wieder starten können.

Für wetterbedingte Verspätungen und andere echte Störungen des Luftverkehrs kann niemand etwas und darum geht es auch nicht. Aber wenn eine Fluggesellschaft Starts und Landungen einer Maschine über den Tag so eng plant, dann addieren sich kleine Verspätun

gen, die es am Tage schon einmal geben kann, bis zum Betriebsschluss. Wenn dann die Landung um 22.55 Uhr geplant ist, kann der Flieger nicht mehr um diese Zeit den Flughafen erreichen, sondern er landet dann nach 23 Uhr, je nachdem später, was sich tagsüber aufsummiert hat.

Was noch dahinter stecken kann, zeigt ein Blick in den Flugplan von Hamburg. So beträgt beispielsweise die Flugzeit zwischen Las Palmas und Hamburg 5 Stunden und 45 Minuten. Die Maschinen auf der Linie, die planmäßig um 22.55 Uhr in Hamburg landen, haben aber komischerweise alle eine um 15 oder 20 Minuten kürzere Flugzeit. Landen denn diese Maschinen wirklich immer pünktlich kurz vor 23 Uhr oder setzen sie regelhaft nach 23 Uhr auf? Hier muss der Senat prüfen, ob das Nachtflugverbot nicht unterlaufen wird.

Aus dieser Kategorie gibt es noch mehr Beispiele. Nehmen wir Antalya. Auch hier kann man feststellen, dass die Reisezeit bei den Maschinen, die um 22.55 Uhr landen, viel kürzer ist, als die Maschinen, die tagsüber regelhaft fliegen.

(Dr. Willfried Maier GAL: Nachts ist die Luft dün- ner!)

- Das ist richtig. Und alle Piloten wollen schneller nach Hause. Das Pferd riecht den Stall.

Wenn der Senat der einen oder anderen Schummelei dieser Art nachgibt, wird das Schule machen und das Nachtflugverbot wird langsam aber sicher unterlaufen werden. Das darf der Senat bei einem Stadtflughafen nicht zulassen.

(Beifall bei der SPD und der GAL)

Die Stadt ist Mehrheitsgesellschafter des Flughafens und muss beim Flughafen die Einhaltung der Lärmschutzregelungen durchsetzen. Es gilt nun einmal die Regel, dass Flüge in der Zeit zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens nicht geplant werden dürfen. Wer dagegen ist, soll das laut sagen. Wir wollen die Einhaltung dieser Regel.

Es ist schon irritierend, vom Geschäftsführer des Flughafens vor zwei Tagen bei einer Veranstaltung zu hören, dass die Nachtzeit von 0 Uhr bis 6 Uhr geht. In Hamburg dürfen Flüge nur in der Zeit zwischen 6 Uhr morgens und 23 Uhr abends geplant werden. Nichts anderes gilt. Das ist das Zugeständnis an die Flughafenanlieger. Hierfür genießen die Flieger und der Flughafen den Vorteil der Citylage.

Wer durch Wetterkapriolen aber unvorhergesehen verspätet ist, muss herunter. Das ist klar. Das muss ich immer wieder sagen. Darum geht es auch nicht. Aber es darf auch nicht sein, dass die Reisezeit in den Flugplänen künstlich geschrumpft wird, das geht nicht.

(Beifall bei der SPD)

Es ist wie so oft, diesen Antrag will die CDU nicht an den Ausschuss überweisen. Dort könnte man im Detail die Probleme von Verspätungen besprechen und hören, was der Senat tut. Da Sie das nicht wollen, werden Sie sich im Senat weitere Fragen gefallen lassen müssen, zum Beispiel auch danach, ob der Senat Sanktionsmöglichkeiten nach dem Luftverkehrsgesetz gegen säumige Airlines einsetzt. - Danke.