Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst zum Antrag der SPD-Fraktion aus Drs. 18/6582 Neufassung. Diesen möchte die SPD-Fraktion ziffernweise abstimmen lassen. Wer möchte Ziffer 1 annehmen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Wer möchte Ziffer 5 beschließen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist auch mehrheitlich abgelehnt.
Wer möchte Ziffer 7 annehmen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit ziemlich großer Mehrheit abgelehnt.
Nun zum CDU-Antrag aus Drs. 18/6508. Hierzu hat die CDU-Fraktion eine ziffernweise Abstimmung beantragt. Wer möchte Ziffer 1 annehmen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit ziemlich großer Mehrheit angenommen worden.
Wer schließt sich Ziffer 2 an? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Auch das ist mit ziemlich großer Mehrheit angenommen.
Wer möchte Ziffer 3 zustimmen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist einstimmig bei einer großen Anzahl von Enthaltungen angenommen.
Wer stimmt Ziffer 4 zu? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mehrheitlich bei einer großen Zahl von Enthaltungen angenommen worden.
Wer möchte Ziffer 5 beschließen? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit sehr großer Mehrheit angenommen worden.
Wer stimmt Ziffer 6 zu? - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das ist mit deutlicher Mehrheit angenommen worden.
Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 51 auf, Drs. 18/6399 in der Neufassung, Antrag der SPD-Fraktion: Freiwilligendienste ausbauen.
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Sozialausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? - Frau Brinkmann, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass das bürgerschaftliche Engagement oder das Ehrenamt staatlich gefördert werden sollte, ich
glaube, darüber sind sich alle Fraktionen in diesem Hause einig. Ein ehrenamtliches Engagement macht unsere Gesellschaft reicher. Es zu fördern und zu stärken, ist eine gute Kapitalanlage und Investition in die Zukunft.
Freiwilligendienste sind eine besondere und eigene Form des bürgerschaftlichen Engagements und nur um diese geht es in unserem Antrag. Freiwilligendienste sind keine Pflichtdienste und lassen sich als eigenständiges Angebot nur rechtfertigen, wenn sie als soziale Bildungsprojekte und nicht als kostengünstige Arbeitsdienste konzipiert werden. Sie sind wichtige Lernorte zwischen Schule und Beruf, sie bieten jungen Menschen nach abgeschlossener Schulausbildung oder in der weiteren Ausbildungsphase neue Lernerfahrungen, vermitteln ihnen wichtige soziale und interkulturelle Fähigkeiten und stärken Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein. So beschrieb zum Beispiel eine Jugendliche ihre Erfahrung während ihres Freiwilligendienstes in Israel als ein kleines Wunder und einen wichtigen Wegweiser für ihre spätere Berufsorientierung.
2002 hat die rotgrüne Bundesregierung das Gesetz zur Änderung des Gesetzes eines Freiwilligen Sozialen Jahres novelliert und verabschiedet. Damit wurde es für die Jugendlichen möglich, sich nicht nur in den klassischen Bereichen wie Alten- und Krankenpflege zu betätigen, sondern auch in der Kultur, im Sport und in der Denkmalpflege. Aber dieses Erweiterungsangebot reicht uns heute nicht. Die SPD-Fraktion fordert einen Ausbau der Einsatzfelder für Schule, Familie und Benachteiligte.
Gerade bei den von uns so gewünschten Ganztagsschulen könnten vielfältige Aufgaben wahrgenommen werden, wie zum Beispiel die Übernahme von Betreuungsaufgaben in der Ganztagsbetreuung oder Unterstützung in Schulfreizeit oder auch bei schulischen Ferienangeboten. Auch für Zivildienstleistende gilt jetzt, dass sie statt ihres neunmonatigen Zivildienstes zwölf Monate Freiwilligendienst ableisten können. Ziel muss es auf jeden Fall sein, die Zahl der Freiwilligendienstleister zu erhöhen. Dazu dient die Gesetznovellierung der rotgrünen Bundesregierung.
Diese hat aber auch die finanziellen Mittel dafür aufgestockt, 2002 um 5 Millionen auf 16,1 Millionen. 2003 und 2004 wurde auch aufgestockt, trotz oder obwohl die Haushaltslage sehr schwierig war. 2005 wurden die Mittel bereits auf 16,7 Millionen erhöht und 2007 auf 18,2 Millionen. Durch eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurde zudem in dem sogenannten Bereinigungsausschuss, einem Sonderausschuss des Haushaltsausschusses, parteiübergreifend eine Aufstockung um eine weitere Million beschlossen. Das macht deutlich, wie wichtig den Bundesparteien die Freiwilligendienste sind. Die Platzzahlen sind jedenfalls bundesweit stark angestiegen.
Nun komme ich zu Hamburg. Wie sieht es in Hamburg aus? In Hamburg äußert sich der Senat seit der Regierungsübernahme 2001 weder zum Freiwilligen Sozialen Jahr noch zum Freiwilligen Ökologischen Jahr oder zu anderen Freiwilligendiensten oder zum Zivildienst. Beschlüsse der Bürgerschaft wurden seitens des CDUgeführten Senats ignoriert. Auf Antrag der CDU wurde 2003 mit den Stimmen der SPD ein Antrag zum Ausbau des Freiwilligen Sozialen Jahres verabschiedet. In die
sem Antrag wurde der Senat unter anderem aufgefordert, über den Stand der Freiwilligendienste zu berichten und ein Konzept zu erarbeiten, wie in Hamburg der Ausbau von Freiwilligendiensten entsprechend der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung gefördert werden kann. Der Senat hat bis heute kein Konzept vorgelegt.
Ein Antrag der SPD-Fraktion, unter anderem dem Beispiel Baden-Württembergs oder auch SchleswigHolsteins zu folgen und ergänzend zu den Bundesmitteln auch Geld aus dem Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen, damit möglichst viele Bewerber einen Platz erhalten können, wurde von der CDU-Fraktion in diesem Hause abgelehnt. Die CDU-geführten Senate äußern sich seit sechs Jahren nicht zu den Freiwilligendiensten, legen keinerlei Zahlen vor und verweigern ein von der Bürgerschaft gefordertes Konzept.
Wie auch aus der Großen Anfrage hervorgeht, hat sich die Zahl der Bewerber stark erhöht, die Zahl der Plätze aber kaum, sodass sich die Relation von Bewerbern zu Plätzen verschlechtert hat. Der Senat hat jetzt einen ersten Schritt gemacht und eine wunderbare Broschüre herausgegeben, in der die Jugendlichen darüber aufgeklärt werden, welche Möglichkeiten sie haben. Aber diese Broschüre ist nichts, wenn der Senat nicht den zweiten Schritt tut, nämlich die Landesmittel neben den Bundesmitteln so anzuheben, dass fast jeder geeignete Bewerber oder jede geeignete Bewerberin einen Platz bekommen kann. Andere Bundesländer machen uns das vor und Hamburg sollte bei dieser Initiative nicht zurückstehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst, Frau Brinkmann, gebe ich Ihnen recht. Bei der hohen Bedeutung des Ehrenamtes und des ehrenamtlichen Engagements sind wir uns einig.
Dazu brauchen wir gar nicht viele Worte finden. Der Antrag selber liest sich beim ersten Durchlesen auch ganz nett. Es gibt allerdings, wenn man sich näher damit auseinandersetzt, einige sachliche und fachliche Bedenken,
Das Thema ist für uns nicht neu. Sie haben das immer wieder aufgebacken. Ihr Antrag ist ein altbekannter. Am Anfang der Legislaturperiode - Sie haben darauf hingewiesen - hatten Sie schon einmal einen ganz ähnlichen Antrag eingebracht, den wir seinerzeit auch abgelehnt haben.
Sie sagen, es gebe keine Äußerungen. Aber ich meine, es gibt Ihre Große Anfrage, die beantwortet wurde. Das würde ich als Senatsäußerung betrachten.
Insofern können Sie nicht sagen, es würde sich nicht geäußert. Das ist irgendwie ein bisschen grotesk. Ich wundere mich: Sie könnten das Thema selber vorantragen, es steht im Sozialausschuss noch auf der Tagesordnung. Dort haben Sie selber schon den Antrag gemacht. Da wundert man sich schon: Sie haben möglicherweise das Thema im Ausschuss schon selber für erledigt erklärt, weil es ansonsten ja Sinn machen würde, dass man erst einmal im Ausschuss darüber redet und dann erst den Antrag stellt. Insofern wäre meine Frage an Sie: Ist das im Ausschuss jetzt erledigt, was wir dorthin überwiesen haben, oder nicht?
Dann darf ich darauf hinweisen: Es gibt Bundesmittel, die zur Förderung da sind. Im Inland sind das 72 Euro pro Monat und Platz, für das Ausland 92 Euro. Da ist Ihre Idee, das aufzustocken. Das machen nach meiner Kenntnis sieben Bundesländer, nicht nur BadenWürttemberg,
sondern auch Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen - Hamburg nicht.
Daher wäre die Frage interessant, wie die Lage in Hamburg ist. Wir haben steigende Bewerberzahlen, das sagen Sie. Wir haben aber auch steigende Platzzahlen. Ich habe festgestellt, dass wir bei den Bewerberzahlen einen Anstieg von 1.500 auf 4.600 haben und bei den Platzzahlen von 320 auf 840. Man muss dabei allerdings berücksichtigen, dass die Bewerberzahlen für sich alleine genommen nicht aussagekräftig sind, sondern bei den Bewerberzahlen zu berücksichtigen ist, dass es Mehrfachbewerbungen und zeitgleiche Bewerbungen für Ausbildungsplatz und Studium gibt. Insofern relativiert sich das dann doch erheblich.
Dennoch gibt es sicherlich Handlungsbedarf. Jetzt ist die Frage: Wie macht man es am besten? - Wir sind der Auffassung, dass steigende Platz- und Bewerberzahlen - beides steigt - eher nicht für eine Regelförderung aus Landesmitteln sprechen, sondern für gezielte Maßnahmen. Hierzu gehört zum Beispiel die Broschüre, die Sie eben schon genannt haben, aber auch, dass der Stand auf der Ausbildungsmesse aus Landesmitteln mitfinanziert worden ist. Auch die Infos im Internet gehören dazu. Das sind Dinge, die alle Geld kosten.
Was weiterhin ganz wichtig ist, ist auch der kontinuierliche Ausbau der Trägerlandschaft. Die Behörde unterstützt das sehr sinnvoll und zielführend. Weitere Projekte sind mit Sicherheit geplant. Insofern ist es sinnvoll, diesen Weg weiterzugehen und lieber Schwerpunkte zu bilden, statt einfach mit der Gießkanne irgendwo Geld zu verschütten.
Ihr Vorschlag unter 2. war, auch weitere Bereiche zu öffnen. Sie hatten dazu Schule und Ähnliches genannt. Das hört sich ganz sinnvoll an, dabei muss man allerdings berücksichtigen, dass das nur innerhalb des rechtlichen, bundeseinheitlichen Rahmens geht. Das wird insgesamt ausgenutzt. An Schulen ist es grundsätzlich vorstellbar. Es gibt auch in Hamburg schon eine Schule, einen privaten Träger - da geht es vielleicht auch etwas