(Beifall bei der CDU – Dr. Monika Schaal SPD: Was arbeiten Sie sich immer an Ihren Vorgängern ab? Was haben Sie gemacht?)
Die GAL hat zumindest erkannt, dass sich inzwischen etwas bewegt hat, und ihren Antrag zum Haushalt modifiziert. Die SPD versucht immer wieder, mit nicht fundierten Argumenten die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu verunsichern. Ihre Panikmache ist absurd. Fakt ist, dass in unserer Stadt ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.
Lassen Sie mich zunächst ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen und danach im Einzelnen begründen, dass wir den wohnungspolitischen Notwendigkeiten Rechnung tragen.
Die mit Haushaltsantrag des Senats beantragten Wohnbauförderungsmittel ermöglichen es, die erforderlichen Impulse für die Ankurbelung des Wohnungsbaus zu setzen, ohne die engen fiskalischen Rahmenbedingungen zu ignorieren.
Es liegt auf der Hand, dass das Leitbild der Wachsenden Stadt besondere Ansprüche an die Wohnungspolitik stellt. Die Zunahme der Einwohnerzahl der Kernstadt ist kein Selbstgänger, sondern nur eine mit besonderen Anstrengungen dauerhaft erreichbare Situation.
Erforderlich sind weiterhin sowohl die Unterstützung des für eine zunehmende Anzahl von Einwohnern beziehungsweise Haushalten erforderlichen Wohnungsneubaus als auch die Bewahrung und Verbesserung bestehender Wohnquartiere zur Reduzierung der Abwanderung ins Umland.
Richtig ist, dass die Anzahl der fertig gestellten Wohnungen in 2003 unbefriedigend war. Das gilt aber nicht nur für Hamburg, sondern für die Bundesrepublik insgesamt. Der Grund liegt nicht etwa darin, dass die Wohnbauförderung durch den Senat unzureichend war, sondern darin, dass die Konjunktur nicht so anspringt, wie wir es gerne hätten. Die Ursache ist hierfür nicht beim Hamburger Senat, sondern bei der rotgrünen Bundesregierung in Berlin zu suchen.
Lieber Herr Schmidt, alle führenden Experten sind der gleichen Meinung. Allein das Hickhack in der Berliner Steuerpolitik ist eine einzige Katastrophe.
Fakt ist auch, dass Hamburg pro Kopf der Bevölkerung die höchste Wohnbauförderung aller Länder leistet und
dass die vom bürgerlichen Senat geleistete Wohnbauförderung höher liegt als die des Vorgängersenats in den letzten zwei Jahren seiner Regierungszeit.
Um neue Impulse für ein urbanes und familiengerechtes Wohnen zu geben, hat der Senat eine Umstrukturierung der Wohnbauförderung beschlossen. Ziel der Umgestaltung der Wohnbauförderung ist es, trotz knapper Kassen eine höhere Effizienz sicherzustellen. Hier kommt die Kreativität wieder ins Spiel.
Erstens, Herr Quast: Die Objektförderung im Mietwohnungsbau soll auf Sondergruppen konzentriert werden. Dabei geht es insbesondere um Wohnungen für große Haushalte, Wohnungen für Obdachlose in Kleinprojekten, barrierefreie Wohnungen und Wohnungen für Rollstuhlfahrer, den Bau beziehungsweise den Umbau von Altenwohnungen und Pflegeheimen, den Bau von Studentenheimen, Projekte von Baugemeinschaften im individuellen und im genossenschaftlichen Eigentum, die Schaffung von Wohnraum durch Um-, Ausbau und Erweiterung, Bauvorhaben mit besonderer Quartiersbedeutung.
Zur Ankurbelung des Geschosswohnungsbaus soll eine Investitionszulage gewährt werden, die nicht mit Bindung im Neubau, sondern nur mit der Begründung von Belegungsrechten in Bestandswohnungen in Form von effektiven Unterbringungsleistungen verknüpft wird. Von dieser Regelung verspricht sich der Senat zusätzliche Anreize für die Schaffung von Neubauten und zusätzliche Erfolge bei der Unterbringung von Problemhaushalten im Bestand.
Dies ist zudem ein Lösungsansatz, der auf das unbefriedigende Versorgungsergebnis der Wohnungsämter der Bezirke bei anerkannten Dringlichkeitsbewerbern zielt. Der von der Stadtentwicklungs- und Sozialbehörde mit der Wohnungswirtschaft abgeschlossene Kooperationsvertrag – das so genannte Fachstellenkonzept – schafft beiderseitiges Vertrauen und wird Entlastung bringen.
Das hat doch nichts mit Sozialwohnungen zu tun, Herr Quast. Hören Sie doch erst einmal zu, dann begreifen Sie das,
Zweitens: Die Modernisierungsförderung soll gebündelt und optimiert werden. Die zwei derzeitigen Förderschienen – Landesmodernisierung und Paragraph 16 Absatz 3 Wohnförderungsgesetz – sollen zukünftig in Landesprogrammen abgewickelt werden. Auf die den Auflagen des Wohnförderungsgesetzes geschuldete Einkommensbindung – die jetzige Förderung nach Paragraph 16 Absatz 3 – soll verzichtet werden. Die Förderung wird konsequent auf die Förderzwecke – Unterstützung der
Durchführung von energiesparenden Maßnahmen und bedarfsgerechte Förderung in bestimmten Gebieten – ausgerichtet.
Mit diesem Gebietsbezug ist auch die Unterstützung stadtentwicklungspolitischer Ziele in Gebieten des Hamburger Stadtteilentwicklungsprogramms intendiert. Die Fördermöglichkeit ist jedoch nicht auf die derzeit in diesem Programm erfassten Gebiete beschränkt, sondern ausdrücklich auch für den Einsatz in vergleichenden Gebieten gedacht.
Drittens: Sie haben die Hamburger Eigentumsförderung angesprochen. Die bewährte Hamburger Eigentumsförderung soll unverändert fortgesetzt werden. Auch hier haben wir im Gegensatz zum Vorgängersenat – vielleicht haben Sie andere Zahlen – Erfolge zu verzeichnen. Die Förderprogramme sind zu 90 Prozent abgerufen worden. In den Jahren 2002 und 2003 sind rund 2000 Eigentumsmaßnahmen gefördert worden, in den Jahren 2000 und 2001 waren es nur 1650. Man braucht also kein großes mathematisches Verständnis, um zu wissen, dass 2000 mehr sind als 1650.
Meine Damen und Herren, dies ist der vernünftige Weg, der, wie maßgebliche Investoren für den Wohnungsbau signalisieren, auch den Wohnungsbau insgesamt wieder ankurbeln wird. Das ist die positive Botschaft, die wir den Hamburger Bürgerinnen und Bürgern zurufen.
Ich will noch ein paar Worte zu der Behauptung, der Wegfall von Sozialbindungen führe zu Preisexplosionen am Wohnungsmarkt, verlieren.
Natürlich ist es richtig, dass die Zahl der sozialgebundenen Wohnungen von zurzeit 150 000 bis 2010 auf etwa 100 000 Wohnungen abnehmen wird. Aber dies ist erstens nicht vom jetzigen Senat zu verantworten, sondern die Gründe, dass jetzt so viele Wohnungen aus der Bindung auslaufen, sind bereits vor 30 Jahren gelegt worden.
Das ist auch nicht so schlimm, wie es sich anhört, Herr Grund. Fakt ist, dass es derzeit auf dem Hamburger Wohnungsmarkt auch im frei gewordenen Bereich ausreichend bezahlbare Wohnungen gibt. Nur in wenigen Teilsegmenten, insbesondere bei großen Wohnungen ab vier Zimmern – dazu habe ich ja schon etwas gesagt –, ist das nicht der Fall. Es gibt weiterhin städtische Wohnungsunternehmen, deren Durchschnittsmiete mit 4,86 Euro deutlich unter der Anfangsmiete von 5,10 Euro, 5,40 Euro im sozial geförderten Mietwohnungsbau liegt.
Beim geförderten Mietwohnungsbau ist in den letzten zwei Jahren zwar ein Rückgang zu verzeichnen, aber im Gegensatz dazu ist die Zahl der Mieter, die gefördertes Eigentum im Altbestand erworben haben, kontinuierlich gestiegen.
Ein Wort noch zur sozialen Erhaltensverordnung, Herr Quast: Dieses Instrument, das wissen Sie genauso gut wie ich, hat sich in den zwei abgeschafften Gebieten Hoheluft-West/Eimsbüttel-Süd und Barmbek-Süd/Uhlenhorst nicht bewährt. Das vorgelegte unabhängige Gutachten trifft hierzu klare Aussagen. Warum sollten wir in
Kenntnis dieser Tatsachen wieder für eine Einführung plädieren? Es macht keinen Sinn und deshalb muss man bei der Einführung eines solchen Instruments sehr sorgfältig damit umgehen. Dabei sind verfassungsrechtliche Dinge zu berücksichtigen, die unter anderem eine sehr starke Einschränkung des Eigentums betreffen.
Abschließend stelle ich fest, dass Baupolitik zwar zu einem wesentlichen Teil zur Stadtentwicklungspolitik beiträgt, Stadtentwicklungspolitik erstreckt sich jedoch über alle Politikfelder, von der Wirtschaftspolitik hin zur Kulturpolitik. Wir haben großartige Projekte in unserer Stadt, angefangen vom Jungfernstieg, der Europapassage, dem Domplatz und der HafenCity. Die Aufbruchstimmung in unserer Stadt ist spürbar. Der neue Senat unter unserem Bürgermeister Ole von Beust hat die richtigen Signale gesetzt und die Weichen für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt gestellt.