Aktenvorlageersuchen nach Artikel 30 der Hamburgischen Verfassung zum Fall Morsal O. – Drs 19/777 – 543,
Konsequenzen aus dem Fall Morsal O.: Überprüfung laufender Fälle anhand eines Worstcase-Szenarios – Drs 19/779 – 543,
Aufhebung der Bahnübergänge an den Eisenbahnstrecken Hamburg-Lübeck endlich zum Abschluss bringen – Drs 19/1006 – 543,
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet. Zu Beginn habe ich Ihnen eine traurige Botschaft zu übermitteln. Seit Mittwochnacht wird eine Soldatin unseres Patenschiffs, der "Gorch Fock" vermisst. Gegen Mitternacht fiel sie über Bord und wird seither gesucht. Die Aktion dauert an. Wir hoffen sehr, dass die 18-jährige junge Frau noch gefunden wird. Natürlich wurden der Besuch des Schiffes und alle Feierlichkeiten zum 50. Geburtstag der "Gorch Fock" abgesagt.
Wir setzen zunächst die Aktuelle Stunde von gestern fort. Ich rufe daher das dritte Thema auf, das in der gestrigen Sitzung wegen Zeitablaufs nicht mehr behandelt werden konnte. Angemeldet wurde es von der CDU-Fraktion. Es lautet: Spielende Kinder dürfen nicht eingemauert werden.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Leider ist es nun schon ein zweites Mal, dass ein Hamburger Gericht eine für viele nicht nachvollziehbare Entscheidung getroffen hat. Da stellt sich natürlich die Frage, warum und was hier schief gelaufen ist.
Blicken wir noch einmal auf den konkreten Fall. Der Träger SterniPark möchte in einer belebten Straße in Othmarschen eine Kita eröffnen. Er erwirbt dafür ein Gebäude, baut es mit hohem Aufwand aus und möchte pünktlich nach den Sommerferien den Betrieb aufnehmen. Drei Tage bevor es dann soweit ist, beschließt die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg, dass es unter diesen Umständen nicht gehe. Natürlich stehen erst einmal die Eltern vor einem großen Problem, wo sie mit ihren Kindern bleiben. In der Öffentlichkeit kommt wieder das Gefühl auf, dass man sich vor Gericht in Gottes Hand befindet.
Wenn man dann die Argumentation aller Seiten verfolgt, hat man das Gefühl, als ginge es darum, in einem Villengebiet, einem Wohngebiet eine Disco oder eine Kfz-Werkstatt zu errichten, denn da wurde geprüft, ob die Kita als Gewerbebetrieb zu betrachten sei. Nur die Tatsache, dass sich dort die Kinder aus unmittelbarer Umgebung angemeldet hatten, bewahrte sie vor dieser Einordnung und somit durchaus auch vor dem gänzlichen Aus.
Montagfrüh ging es als Erstes darum, 40 kleinen Altonaer Menschen zu helfen. Insofern auch von dieser Stelle mein ganz besonderer Dank an den Bezirksamtsleiter Jürgen Warmke-Rose, ebenfalls
Lassen Sie mich aber auch eines sagen: Zurzeit werden die Kläger in der öffentlichen Diskussion geradezu niedergemacht. In zahlreichen Leserbriefen wird auch von Kinderhassern gesprochen. Das, meine Damen und Herren, kann es auch nicht sein. Wir leben nach wie vor in einem Rechtsstaat und die Kläger haben lediglich ihr Recht gesucht und das kann einem passen oder auch nicht, aber das ist erst einmal so zu respektieren.
Gleiches gilt aus meiner Sicht auch für den Träger SterniPark. Er kann sich im Augenblick jeglicher Unterstützung, auch der Solidarität sicher sein. Aber meine Bitte auch an SterniPark: Überspannen Sie den Bogen nicht, halten Sie sich an Recht und Gesetz, respektieren Sie den Baustopp und warten Sie die Beschwerde beim OVG ab.
Unabhängig hiervon – und das ist unsere Aufgabe – müssen wir uns als Parlament natürlich fragen, ob wir möglicherweise Fehler gemacht haben. Die Bürgerschaft hat in der letzten Legislaturperiode mit den Stimmen der CDU eine Initiative verabschiedet, die über eine Ergänzung
Sie kommen ja noch dran – der Ausführungsverordnung des SGB VIII das Ertragen von selbstverständlichen Geräuschen, die von Kitas oder auch von Schulen ausgehen, regelt. Eine zuvor angestrebte gemeinsame Initiative – das ist wohl wahr – ist zwischenzeitlich auf der Strecke geblieben. Möglich, dass der CDU-Beschluss nicht in jeder Hinsicht die Ultima Ratio gewesen ist. Fest steht allerdings auch, dass er weder in Zielen noch im Inhalt einer weiteren Interpretation bedarf.
Um den Sachverhalt zu klären, ist es notwendig, sich einmal das Urteil anzuschauen. Bei Betrachtung des Urteils fällt schon auf, dass das Gericht diese Ausführungsverordnung, die ich eben erwähnte, mit keiner Zeile erwähnt hat. Dann stellt sich logischerweise die Frage, ob sich das Gericht bei der Entscheidung mit der neu geschaffenen Regelung 29 a auseinandergesetzt hat. Die Antragsgegner haben mir versichert, dass auf diese Regelung vor Gericht hingewiesen worden ist und somit hätte das Gericht dieses bei Einzelfallabwägung berücksichtigen müssen. Weil es so scheint, dass das vielleicht nicht passiert ist, wird dieses wohl auch Kern der Beschwerde beim OVG sein. Ich persönlich bin sehr optimistisch, dass die Beschwerde auch erfolgreich sein kann.
Nun hat es nicht lange gedauert – ich glaube, es war am Montag –, da kam die SPD und sagte, das haben wir ja gewusst und verwies dann auf ihre eigene Gesetzesinitiative. Da gestatten Sie mir die
Frage: Warum sind Sie eigentlich so sicher, dass Ihre Gesetzesinitiative in diesem konkreten Einzelfall etwas bewirkt hätte? Wie ich bereits sagte, fand unser Paragraf 29 a in diesem speziellen Rahmen der Einzelabwägung keine Berücksichtigung, aus welchen Gründen auch immer. Wäre es Ihren Paragrafen möglicherweise nicht anders ergangen? Das wissen wir nicht.
Insoweit ist Häme aus meiner Sicht der vollkommen falsche Ansatz. Wir sollten dafür sorgen, dass wir Hamburger Richtern bei derartigen Einzelfallabwägungen ein weiteres Instrument an die Hand geben, welches die Entscheidung zugunsten von Kindern erleichtert. Insofern ist die von Frau Senatorin Hajduk angekündigte Umsetzung des schon im Koalitionsvertrag stehenden Punktes einer Hamburger Regelung zum Lärmschutz, in der Kinderlärm gegenüber Gewerbelärm privilegiert werden soll, sicherlich ein weiteres Hilfsinstrument. Über eines, meine Damen und Herren, dürfte es keine ernsthaften Auseinandersetzungen geben: Kinder sind keine nach Bedarf abschaltbaren Lärmemittenten. Es sind eben Kinder mit dem selbstverständlichen Recht, der Umwelt auch einmal auf die Nerven gehen zu dürfen.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da hätte ich eigentlich etwas mehr von dieser Seite des Hauses erwartet,