Ich möchte dafür Sorge tragen, dass dort hinten die Debattierklubs aufgelöst werden. Es liegt noch eine ganze Reihe von weiteren Wortmeldungen vor. Sie können in Ruhe Platz nehmen.
Das Oberlandesgericht hatte in der Sache überhaupt nicht geurteilt. Doch, obwohl die meisten Experten die Privatisierung des Maßregelvollzugs als verfassungswidrig kritisieren und etwa – ich zitiere jetzt einen Experten, der in der Anhörung in Niedersachsen zu Wort gekommen war – als
Nun gibt es also dieses bedenkenswerte Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 5. Dezember 2008. Dieser hat nicht generell die Übertragung der Aufgabe des Maßregelvollzugs auf private Krankenhäuser auf dem Weg der Beleihung beanstandet. Er hat Teile des niedersächsischen Maßregelvollzugs mit dem verfassungsrechtlichen Demokratieprinzip insoweit für unvereinbar erklärt, als die Bediensteten der beliehenen Krankenhäuser zu grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen befugt sind, ohne hierzu von einer staatlichen Behörde bestellt worden zu sein, und bei ihrer Tätig
keit keiner unmittelbar weisungsbefugten Fachaufsicht unterliegen. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof verlangt also einen größeren staatlichen Einfluss auf die einzelnen Beschäftigten der privaten Krankenhäuser sowie eine effektivere Fachaufsicht. Aus dem Urteil lassen sich zweierlei Vorgaben auch für Hamburg entnehmen.
Erstens: Das Demokratieprinzip verlangt eine personelle Legitimation derjenigen Bediensteten, die Grundrechtseingriffe tatsächlich anordnen und durchführen. Die momentane Praxis der Beleihung der Krankenhäuser vermittelt nicht die erforderliche personelle Legitimation der einzelnen Bediensteten, wobei die Voraussetzungen der Bestellung gesetzlich vorgegeben sein müssen. Dadurch soll der staatliche Einfluss auf die Auswahl, die Prüfung der Sachkunde und Zuverlässigkeit sowie die Anleitung dieser Mitarbeiter durch die Fachaufsichtsbehörde sichergestellt werden.
Zweitens: Das Demokratieprinzip verlangt eine sachlich-inhaltliche Legitimation. Diese ist über eine effektive Fachaufsicht sicherzustellen. In einem Bereich wie dem Maßregelvollzug, der mit erheblichen Grundrechtseingriffen für die Betroffenen – die übrigens eine außerordentlich geringe Beschwerdemacht haben – verbunden ist, und in dem den Bediensteten ein Handlungs- und Auswahlermessen eingeräumt ist, ist eine effektive Aufsicht nur dann gewährleistet, wenn die einzelnen Funktionsträger der Beliehenen unmittelbar der staatlichen Fachaufsicht unterworfen sind, zum Beispiel durch eine staatliche weisungsbefugte Vollzugsleitung vor Ort. Soweit der Niedersächsische Staatsgerichtshof.
Wie die SPD in ihrem Antrag richtig darstellt, genügt das Hamburgische Maßregelvollzugsgesetz den Anforderungen, die der Niedersächsische Staatsgerichtshof aus dem Demokratieprinzip ableitet, nicht. Es fehlt sowohl an der personellen Legitimation der Bediensteten, denn sie werden nicht staatlich bestellt, als auch an der sachlich-inhaltlichen Legitimation durch eine effektive Fachaufsicht, denn eine staatliche Vollzugsleitung gibt es nicht. Deshalb ist der Antrag der SPD, das Hamburgische Maßregelvollzugsgesetz entsprechend den Vorgaben des Urteils zu überarbeiten, als Minimalforderung auf jeden Fall sinnvoll. Darüber hinaus ist es nach unserer Auffassung dringend geboten, die Privatisierung des Maßregelvollzugs und hier nur nebenbei des gesamten LBK rückgängig zu machen.
Es ist schon mehrfach angesprochen worden, dass der Koalitionsvertrag auch in dieser Frage einen Prüfauftrag enthält. Ich würde jetzt, außer dass ich die ganze Zeit höre, das gehe so schnell nicht, einmal hören, wie jetzt eigentlich der Stand der Prüfung ist. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal eines vorweg, um das unstrittig zu stellen: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Maßregelvollzug machen einen guten Job. Darum geht es uns in dieser ganzen Frage überhaupt nicht.
Auch das, was Sie, Herr Krüger, ausgeführt haben zu therapeutischem Erfolg und so weiter, geht in Ordnung. Nur ist das eine andere Baustelle. Es geht um eine grundlegende verfassungsrechtliche Frage. Ihr Beitrag hat gezeigt, dass Sie die ganze verfassungsrechtliche Dimension dieses Themas offensichtlich nicht erkannt haben.
Dann zum Thema Hüter des Koalitionsvertrags: Ich glaube, Frau Heitmann, Sie können eigentlich an dem Punkt froh sein, dass wir darauf sehr genau achten. Denn, wenn Sie einmal genau zugehört haben, was Herr Krüger gesagt hat, besteht doch immer die Gefahr, dass er Ihnen ausbüxt. Er hat nämlich das Wörtchen "ob" in die Fragestellung sehr wohl wieder hineingeschmuggelt. Wenn Sie alles lesen, was die Sozialbehörde, Herr Wersich und andere zu dem Thema in verschiedenen Zeitungsartikeln gesagt haben, dann ist sehr wohl erkennbar, dass bis hin zur Frage von Reverstaatlichung die Sozialbehörde wirklich überhaupt keine Lust hat und keine Anstalten macht, diese Sache auch umzusetzen. Deshalb braucht es an dieser Stelle eine Opposition, die auf diesen Punkt deutlich hinweist.
Nebenbei: In der Verfassung, die Sie häufiger lesen sollten, steht auch, dass die Opposition eine wichtige Kontrollaufgabe hat, die Sie offenbar bisher nicht wahrnehmen.
Es geht nicht darum, dass wir Ihnen etwas vorschreiben, sondern dass die Verfassung Ihnen etwas vorschreibt. Das scheinen Sie an dem Punkt nicht richtig beachtet zu haben. Die Frage ist, warum Sie auf Zeit spielen. Sie spielen jetzt ein
Man muss noch einmal ein bisschen tiefer in die Frage des LBK-Verkaufs einsteigen. Was steht in den Verträgen? Wir haben nachgefragt im Dezember. Weder im Beleihungsvertrag noch im LBKVerkaufsvertrag ist eine Vorsorge getroffen worden, falls diese waghalsige juristische Konstruktion einmal juristisch kippt, wie dann mit Rückabwicklungen umgegangen werden soll, wie Schadensersatz geleistet werden kann und so weiter. Dazu steht überhaupt nichts darin. Das scheint der wahre Grund zu sein, warum Sie auf Zeit spielen.
Es wird gesagt, dass das niedersächsische Gesetz gar nichts mit Hamburg zu tun hat. Umgekehrt ist die Wahrheit. Das niedersächsische Gesetz ist sogar verfassungsrechtlich vorsichtiger formuliert. Das Hamburger Gesetz hat der Asklepios einen Blankoscheck erteilt. Niedersachsen ist vorsichtiger und deshalb bricht auch dieses Argument in sich zusammen.
Die absolute Höhe ist dann das, was wir heute früh von einem Sprecher der Sozialbehörde im "Hamburger Abendblatt" lesen konnten – es habe in Hamburg doch noch keiner geklagt. Deswegen kann man sich damit noch ein bisschen Zeit lassen. Mit solch einer Aussage wäre ich an Ihrer Stelle verdammt vorsichtig.
Wenn Sie an der Stelle meinen, das über vier Jahre hinziehen zu wollen – und so habe ich Sie verstanden, der Koalitionsvertrag gilt über vier Jahre, abgerechnet wird am Schluss –, wenn Sie meinen, eine solche Frage, bei der es um Grundrechte von Menschen geht, auf vier Jahre hinziehen zu wollen, dann können wir sehr wohl darüber nachdenken, ob Sie mit dieser Art und Weise sehr schnell in ein Normenkontrollverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht hineinschlittern. Das haben Sie sich dann selber zuzuschreiben.
Ehe der Kollege Farid Müller jetzt herausgeht: Ich habe noch ein schönes Zitat aus der gestrigen Pressemitteilung von Farid Müller, der immer ein Freund davon ist, mit großem Pathos Debatten zu führen.
Wenn man sich jetzt die heutige Debatte anschaut, dann kann man nur sagen: Die Bürgerrechte der Insassen im Maßregelvollzug können Sie damit nicht gemeint haben. – Vielen Dank.
Wer stimmt der Überweisung der Drucksache 19/1899 an den Rechtsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse in der Sache abstimmen. Wer möchte den Antrag der SPD-Fraktion aus der Drucksache 19/1899 annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist ebenfalls mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7, das sind die Drucksachen 19/1770 bis 19/1773, Berichte des Eingabenausschusses.