Protokoll der Sitzung vom 01.04.2009

Dass die eine Garantenpflicht haben, haben nicht wir verschuldet, das bringt der Beruf leider so mit sich. Es ist ein schwerer Beruf, der hoffentlich sehr gut angesehen wird und an Anerkennung gewinnt in Hamburg. Da möchte ich wirklich eine Lanze für die Mitarbeiter brechen, es ist einer der schwersten Berufe, in dem man mit Kindern in der Familie immer am Ball bleiben muss und in der Tat mit einem Bein im Gefängnis steht, wenn man etwas übersieht.

Von daher ist die Diskussion über die Arbeitssituation der ASD-Mitarbeiter auch durchaus berechtigt. Ich wünsche mir noch viele fachpolitische Diskussionen im Ausschuss.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Jetzt sehe ich zum ersten Thema keine Wortmeldungen mehr und frage die nächste Fraktion, nämlich die GAL-Fraktion, ob sie für zwei Minuten noch das Wort wünscht? Das sehe ich nicht und somit setze ich das Einverständnis voraus, dass wir die Aktuelle Stunde beenden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf, das ist die Drucksache 19/516: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts.

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 19/516 –]

Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragraf 4 eine geheime

Wahl vorschreibt, findet die Wahl in Wahlkabinen statt. Wir verfahren so, dass Frau Thomas und Herr Hakverdi abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie dann, zur Kanzleibank zu gehen, dort den Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Füllen Sie den Zettel bitte in den Wahlkabinen aus. Ich bitte, den Stimmzettel jeweils mit nur einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig. Auch unausgefüllte Zettel sind ungültig. Nach der Wahlentscheidung gehen Sie bitte zu Herrn Hakverdi, bei dem die Wahlurne steht, und stecken Sie den Zettel dort bitte in dieselbe.

Ich darf nun Herrn Hakverdi bitten, mit dem Aufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf und die Wahlhandlung werden vorgenommen.)

Meine Damen und Herren! Ich frage, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden ist. – Das ist erkennbar nicht der Fall. Ich stelle dann fest, dass alle aufgerufen worden sind und die Stimmenabgabe damit abgeschlossen ist. Ich erkläre die Wahlhandlung für geschlossen.

Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung kurz unterbrochen.

Unterbrechung: 16.34 Uhr

Wiederbeginn: 16.44 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt:

Bei der Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 113 Stimmen abgegeben worden. Davon waren alle gültig. Auf Frau Cornelia Ganten-Lange entfielen 104 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen.

(Beifall im ganzen Hause)

Damit ist Frau Ganten-Lange zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.

Ich bitte Sie nunmehr, hier nach vorne in unsere Mitte zu kommen.

Frau Ganten-Lange, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Dazu darf ich Ihnen zunächst die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich frage Sie sodann, ob Sie die Wahl annehmen?

Cornelia Ganten-Lange: Ich nehme die Wahl an.

(Christiane Blömeke)

Nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichts vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand, die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen.

Der Eid hat folgenden Wortlaut:

"Ich schwöre, dass ich als gerechte Richterin allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."

Cornelia Ganten-Lange: Ich schwöre es.

Sie haben damit den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen als Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts eine stets glückliche Hand in der Amtsführung, alles Gute, Glück und auch Befriedigung in dieser Aufgabe.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe sodann den Tagesordnungspunkt 4 auf, das ist die Drucksache 19/1834: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts.

[Unterrichtung durch den Präsidenten der Bürgerschaft: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 19/1834 –]

Nachdem Frau Ganten-Lange eben zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden ist, haben wir nun eine weitere Wahl für ein vertretendes Mitglied vorzunehmen. Die Wahl findet wiederum in Wahlkabinen statt. Frau Thomas und Herr Hakverdi werden die Mitglieder der Bürgerschaft erneut in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Wir werden im Übrigen so verfahren wie eben bei der Wahl vorgelesen.

Herr Hakverdi beginnt mit dem Namensaufruf.

(Der Namensaufruf und die Wahlhandlung werden vorgenommen.)

Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind. Die Stimmenabgabe ist geschlossen. Ich bitte nunmehr, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Auszählung ist die Sitzung kurz unterbrochen.

Unterbrechung: 16.57 Uhr

Wiederbeginn: 17.03 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt:

Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 111 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren alle gültig. Auf Frau Marianne Schulze entfielen 98 Ja-Stimmen bei 11 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.

Damit ist Frau Schulze zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich bitte nun Frau Schulze, hier nach vorne zu kommen.

Frau Schulze, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Dazu darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich frage Sie, ob Sie die Wahl annehmen?

Marianne Schulze: Ich nehme die Wahl an.

Nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichts vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand, die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen.

Der Eid hat folgenden Wortlaut:

"Ich schwöre, dass ich als gerechte Richterin allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."

Marianne Schulze: Ich schwöre es.

Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen als vertretendes Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts eine glückliche Hand bei der Ausübung Ihres Amtes, Glück und Befriedigung bei dieser Aufgabe.

(Beifall im ganzen Hause – Vizepräsidentin Nebahat Güclü übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Ich rufe den Tagesordnungspunkt 52 auf, Drucksache 19/2617: Bericht des Haushalts

ausschusses über die HSH-Nordbank, Strategische Neuausrichtung.