Protokoll der Sitzung vom 24.06.2009

(Zuruf: Sie reden schon zu lange! – Viviane Spethmann CDU: Es gilt die freie Rede! Nicht ablesen!)

"Für eine Begrenzung der Zwangslage"

So das Zitat weiter – beim Zitat dürfen Sie durchaus lesen.

(Viviane Spethmann CDU: Sie lesen aber die ganze Zeit ab!)

"der Betroffenen erscheint es ferner relevant, den Regelsatz des ALG II auf einen das Existenzminimum effektiv deckenden Betrag anzuheben, was, u.A. zur Vermeidung von Kombilohn-Effekten, mit der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns einhergehen sollte."

Und wenn sich hier mancher beschwert hat, dass ich zitiert habe, dann denke ich, dass es in diesem Haus notwenig ist, dass man über die Ein-Euro-Jobs erneut nachdenkt und dann sollte man das als eine Möglichkeit der Information auffassen.

Wie Sie sehen, gibt es im Bereich der Ein-Euro-Jobs viel zu tun – gerade und auch in Hamburg. Auch wir können in unserer Stadt dazu beitragen, dass es im Bereich der Ein-Euro-Jobs und der ARGEn weniger rechtswidrig zugeht. Packen wir es an: im Wirtschaftsausschuss. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Dr. Hochheim.

(Jörg Hamann CDU: Erklär uns das mal!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die LINKE lehnt Arbeitsgelegenheiten ab, das ist allgemein bekannt. Die Begründungen für die Ablehnung sind stets fundamental. Für mich war heute jedoch spannend, dass die LINKE dafür sogar das Völkerrecht bemüht, der so genannte zwangsweise Charakter – so hat Herr Joithe das dargestellt – von gemeinnütziger Arbeit, sprich, wir nennen es alle den Aspekt des Forderns, soll Ihrer Meinung nach sogar gegen völkerrechtliche Übereinkommen gegen Zwangsarbeit verstoßen. Solcher politischen Argumentationsketten können sich nur Protestparteien annehmen. Die LINKE will gar nicht konstruktiv mit gestalten.

(Beifall bei der CDU und bei Horst Becker GAL)

Deshalb ist es auch immer schwierig, mit solchen Parteien eine sachliche Argumentationsbasis zu finden.

(Bernd Capeletti CDU: Kann man nicht! Kann man nicht!)

Insbesondere bei einem solchen Thema wie die gemeinnützige Arbeit und dies keine 100 Tage mehr vor der Bundestagswahl.

Arbeitsgelegenheiten sind unserer Meinung nach eine sinnvolle Maßnahme im umfangreichen arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkasten. Denn in Großstädten wie Hamburg ist Langzeitarbeitslosigkeit ein entscheidendes Problem. Das belegen immer wieder die Arbeitslosenzahlen. Unsere Bedarfsanalysen in einzelnen Job-Centern von team.arbeit.hamburg zeigen uns, dass wir die Arbeitsgelegenheiten brauchen. Insbesondere für schwervermittelbare Langzeitarbeitslose. Die können wir auch durch Arbeitsgelegenheiten gezielt fördern. Diese Förderung durch Arbeitsgelegenheiten passen wir kontinuierlich dem Bedarf an. So werden wir auch für die Förderperiode 2010 die Träger zum Zuge kommen lassen, die ihre Arbeitsgelegenheiten stärker mit Qualifizierungsund Weiterbildungsmodulen unterfüttern und einen Stadtteilbezug herstellen. Auch Zielgruppen wie Alleinerziehende, Schwerbehinderte, Jugendliche und Menschen mit Migrationshintergrund sollen,

wie von der SPD gefordert, gezielt gefördert werden. Diese Bewertungskriterien im gerade laufenden Interessenbekundungsverfahren haben wir zu Lasten der Integrationsquote und der Kosten eingeführt, das heißt, unsere Arbeitsgelegenheiten werden zugunsten von Qualifizierung, Zielgruppenausrichtung und der Aufwertung sozial schwächerer Stadtteile im Einzelnen teurer und weniger kurzfristig integrationsorientiert sein.

Wir erhoffen uns davon eine nachhaltigere Arbeitsmarktpolitik, die langfristig bis in die Stadtteile hineinwirkt. Hier von finanziellen Fehlanreizen zu sprechen, so wie es Herr Joithe eben getan hat, ist einfach nur grotesk. Die Ausrichtung auf stadtteilpolitische Ziele ist politisch gesehen natürlich das Bohren von dicken Brettern und kein Schnellschuss. Der Erfolg kann zwar nicht unmittelbar mit Zahlen belegt werden, aber wir meinen, dass unser Ansatz einer langfristigen Nachhaltigkeit besser ist als ein populistisch protestorientierter, wie ihn die LINKE heute dargestellt hat, und weiterverfolgt werden sollte. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Dann bekommt das Wort die Abgeordnete Badde.

Danke, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich dachte eigentlich, wir würden über die Große Anfrage der LINKEN sprechen und nicht über den Bundesrechungshofbericht, der seitenweise zitiert wird. Entschuldigung, Herr Joithe, wenn ich mich jetzt mehr auf die Große Anfrage und die Hamburger Politik beziehe, aber ich bin davon ausgegangen, dss wir über dieses Thema diskutieren wollten.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Die vorliegende Beantwortung der Großen Anfrage macht zweierlei deutlich. Die Arbeitsverwaltung liefert uns zwar sehr viele Zahlen, aber zur Beurteilung der Wirksamkeit arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen tragen diese kaum bei. Wir müssen endlich zu besseren Ergebnissen kommen. Das Ziel muss sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ARGE einerseits nicht in statistischer Dokumentation versinken, wir aber andererseits Mittel in die Hand bekommen, den arbeitsmarktpolitischen Wert der Hamburger AGHs, also Arbeitsgelegenheiten, für die Menschen zu beurteilen. Umso wichtiger wäre es, dass die schwarz-grüne Koalition den im Koalitionsvertrag festgelegten jährlichen Bericht zur Arbeitsmarktpolitik endlich vorlegt, es ist ja schon etwas mehr als ein Jahr vergangen.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD)

Zweitens können wir feststellen, dass laut Stand vom Mai 2009 etwas mehr als 9000 Arbeitsgelegenheiten in Hamburg von den Bezirken prinzipiell für sinnvolle Arbeit eingesetzt werden. An dieser

(Wolfgang Joithe-von Krosigk)

Stelle möchte ich verdeutlichen, worum es sich eigentlich bei den Arbeitsgelegenheiten handelt, die hier ständig als Ein-Euro-Jobs diffamiert werden. Wie auch Sie, Herr Joithe, dargelegt haben, besteht der Sinn der Arbeitsgelegenheiten darin, den Langzeitarbeitslosen dann ein Angebot zu machen, wenn andere Maßnahmen der Arbeitsvermittlung nicht mehr greifen. Ziel ist es, einerseits negative Folgeerscheinungen der Langzeitarbeitslosigkeit wie Gesundheitsschädigung, Entwöhnung von strukturierten Arbeitstagen oder soziale Ausgrenzung zu vermeiden und andererseits die Menschen, die den Anschluss ans Arbeitsleben schon längst verloren haben, wieder an ein strukturiertes Arbeitsleben heranzuführen und damit ihre Chancen auf Vermittlung in den Ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Das nennt man Erhalt oder Aufbau von Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit.

Studien haben ergeben, dass viele sogenannte Teilnehmer von Arbeitsgelegenheiten zufrieden sind, wenn sie einer sinnvollen Beschäftigung nachgehen können. Es ist bekannt, wie destruktiv die Folgen von Langzeitarbeitslosigkeit sein können. Arbeitsgelegenheiten sollen, wie auch Herr Joithe betont hat, anderen Maßnahmen nachgeordnet sein, sie müssen zusätzlich sein, dürfen also nicht bereits vorhandene Jobs ersetzen, und sie müssen im öffentlichen Interesse liegen. Die Bezeichnung Ein-Euro-Job ist irreführend, da sie unterstellt, es müsse für einen Euro in der Stunde gearbeitet werden. In Wahrheit werden die vollen Leistungen des Arbeitslosengeldes II, Miet- und Heizkosten sowie die Leistungen zum Lebensunterhalt gezahlt. Zusätzlich werden die in einer Arbeitsgelegenheit geleisteten Stunden, das sind zurzeit maximal 30 Wochenstunden, mit einem bis zwei Euro pro Stunde entschädigt. Soviel ich weiß, wird bei uns in der Regel ein Euro vierzig zusätzlich gezahlt. Eine Arbeitsgelegenheit bietet also die Möglichkeit eines anrechnungs- und steuerfreien Zuverdienstes, das sollte einmal klargestellt werden.

(Wolfgang Joithe-von Krosigk [DIE LINKE]: Aufwandsentschädigung!)

Wir halten es nach wie vor für wichtig, dass Arbeitsgelegenheiten nicht das einzige und massenhaft genutzte Instrument der Arbeitsmarktpolitik sind. Hier setzt auch unsere Kritik an der Arbeitsmarktpolitik des Senats an. Gerade in Zeiten steigender Arbeitslosigkeit muss das gemeinsame Leitmotiv die Integration in den Ersten Arbeitsmarkt sein oder, als Schritt dorthin, der Aufbau und Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen. Vergessen wir auch nicht, dass eine Motivation für die viel gescheuten Arbeitsmarktreformen und der rot-grüne Anspruch war, niemanden aufzugeben und auch Menschen wieder an Arbeit heranzuführen, die teilweise in der zweiten Generation Arbeit gar nicht mehr kannten.

Welche Ergebnisse hat nun die Beantwortung der Großen Anfrage gebracht? Es erfolgt zwar eine Erfassung von Arbeitsgelegenheiten und eine Erfassung gezahlter Fallpauschalen, doch eine qualitative Bewertung der erfolgten Maßnahmen fehlt. So ist es durchaus gerechtfertigt, höhere Fallpauschalen zu leisten, wenn erwiesen ist, dass qualitativ gute Begleitung der Arbeitslosen erfolgt, die in einer höheren Qualifizierung und entsprechend in einer höheren Integrationsquote mündet. Das alles aber wissen wir nicht.

Da die Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Interesse liegen müssen, werden die Kooperationsangebote oftmals an öffentliche Einrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen erbracht, das haben auch Sie, Herr Joithe und Frau Dr. Hochheim, betont. Die Anfrage hat ergeben, dass 299 Stellen in Kitas und 323 Stellen an Schulen bestehen. Angesichts vieler Tausender Arbeitsgelegenheiten erscheint das nicht besonders viel und zeigt deutlich, dass eine notorische Unterfinanzierung vieler öffentlicher Bereiche, vor allem der sozialen, zu beklagen ist. So zeigt beispielsweise die hohe Anzahl von Kantinenarbeitsplätzen in Schulen, dass die Schulspeisung als wesentliches Element der Ganztagsversorgung an Schulen der Eigenfinanzierung bedarf und nicht mit Arbeitsmarktmitteln gesponsert werden darf.

(Beifall bei der SPD und bei Elisabeth Baum DIE LINKE)

Dafür haben nämlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie auch Arbeitgeber ihre Beiträge geleistet und deshalb halten wir die geschilderte Vermengung für eine unzulässige Querfinanzierung.

(Beifall bei der SPD)

Daher sei noch einmal betont, dass Arbeitsgelegenheiten nicht dazu da sind, die Lücken einer total unterfinanzierten öffentlichen Infrastruktur zu schließen, sondern sie sind dazu da, um Menschen Perspektiven auf eine sinnvolle Arbeit zu erschließen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen oder nötigenfalls wiederherzustellen.

Insgesamt bleibt also festzuhalten: Es ist richtig, dass Arbeitsgelegenheiten nicht mehr als vorrangiges Instrument der Integration in den Arbeitsmarkt angesehen werden, und insofern ist es konsequent, die hohe Zahl der Arbeitsgelegenheiten zu senken. Im Gegenzug müssen jedoch andere, wirksamere Integrationsmaßnahmen an ihre Stelle treten und diese strategische Neuausrichtung ist beim Senat bisher nicht sichtbar.

(Beifall bei der SPD)

Es fehlt an Klarstellungen des Senats, aufgrund welcher Erhebungen welche Maßnahmen wirkungsvoll sind und welche Umsteuerungen wie erfolgen sollen. Diese Unklarheit des Senats führt

auch in den Hamburger Bezirken teilweise zu erheblicher Verunsicherung, wie ich mit meiner Argumentation bezüglich der Plätze im sozialen Bereich verdeutlichen wollte. Wir brauchen ein differenziertes, durch Evaluation belegtes System der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Ein solches System haben wir bisher vermisst. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Möller.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin ehrlich gesagt etwas unentschlossen, wie sich am besten auf Ihr Referat reagieren lässt. Es hörte sich fast an wie eine kleine Vorlesung in einem Uni-Seminar, in dem man über die Details im Detail diskutieren kann, nachfragen kann, noch einmal nachlesen kann, ob es dort wirklich so stand oder vielleicht doch anders gemeint war und Ähnliches. Das alles können wir hier nicht tun und im Übrigen haben wir, wie Frau Badde schon sagte, die Große Anfrage als Grundlage und bereits einige Male über die Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik diskutiert, allerdings etwas differenzierter. Ich bin davon überzeugt, dass man sich den Problemen, die das System der Arbeitsmarktpolitik nicht nur in Hamburg, sondern bundesweit mit sich bringt, nur mit einer sehr differenzierten Analyse und Auseinandersetzung annähern kann. Sie aber haben schlicht und einfach SchwarzWeiß-Malerei betrieben, indem Sie auf der einen Seite den altbekannten Sumpf der Trägerkultur und auf der anderen Seite einen Arbeitsuchenden, der auf öffentliche Leistungen angewiesen ist und ständig zwischen die Mühlen gerät, geschildert haben. Ich glaube aber, dass es ganz viel dazwischen gibt und dass es unsere Aufgabe ist, uns genau auf diese Grauzone zu konzentrieren.

Wir brauchen vor allem differenzierte Angebote, die den spezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Arbeitsuchenden entsprechen. Nicht umsonst haben wir immer wieder viele Einzelfälle, sei es im Eingabenausschuss oder in den Medien oder aus dem Bekanntenkreis, die deutlich machen, dass das System ARGE und team.arbeit in vielen Fällen ganz gut funktioniert, aber in vielen Einzelfällen die Menschen zur Verzweiflung bringt. Ich glaube, diese differenzierte Sichtweise, warum es genau an welcher Stelle hakt, hilft uns eher weiter als dieses Schwarz-Weiß-Denken, dieses prinzipielle Ablehnen zum Beispiel der Tatsache, dass wir in Hamburg eine Vielzahl von Trägern haben, die auch eine Vielzahl von Angeboten machen. Kritik an einzelnen Trägern, darin sind wir uns einig, haben wir auch.

Noch einmal zu den grundsätzlichen Voraussetzungen, über die auch Frau Badde und Frau Dr. Hochheim gesprochen haben. Der Erste Arbeits

markt wird auf absehbare Zeit nicht in der Lage sein, Vollbeschäftigung herzustellen. Wir brauchen neben dem Ersten einen Zweiten öffentlich geförderten Arbeitsmarkt, um den Langzeitarbeitslosen und auch Jugendlichen, die in den Ersten Arbeitsmarkt gar nicht erst hineinkommen, eine Zukunftsperspektive zu vermitteln. Die Bedingungen, an die sich öffentlich geförderte Beschäftigung halten muss, sind uns allen klar: Gemeinnützigkeit, Zusätzlichkeit. Wir sind uns auch darin einig, dass öffentlich geförderte Beschäftigung keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängen darf. Trotzdem beschäftigen bestimmte Einrichtungen über Jahre hinweg immer wieder jemanden mit einer AGH.

(Dr. Joachim Bischoff DIE LINKE: Das ist rechtswidrig!)

Das mag sein, aber was hilft uns die Pauschalverurteilung, wenn wir uns im Einzelfall darum kümmern müssten und auch im Einzelfall dagegen klagen müssten? Das ist das Einzige, was man an dieser Stelle konkret tun kann.

Den Interessenbekundungsverfahren ist immer eine Prüfung der Zusätzlichkeit vorgelagert und wer diese nicht nachweisen kann, kommt gar nicht in die Auswahl. Im Pflegebereich funktioniert das anscheinend recht gut, denn erst wenn die gesetzlich vorgegebenen Stellenpläne erfüllt sind, dürfen zusätzliche Plätze für Arbeitsgelegenheiten angeboten werden. Bei den Stadtteil- oder Schulküchen gibt es so ein Regelwerk nicht, daher müssen durch die Förderung der Quartiere mit vielen anderen Maßnahmen deutliche Impulse gegeben werden, damit in diesem Bereich feste Arbeitsplätze entstehen.

Die Gemeinnützigkeit nehmen wir sehr ernst, wir wollen, dass gerade die ärmeren und benachteiligten Quartiere von den Arbeitsgelegenheiten profitieren. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Beschäftigen in den AGHs jeweils aus den Quartieren kommen, sondern dass der Impuls auf das Quartier zielt. Wir werden wahrscheinlich nach der Sommerpause auch noch über die Drucksache zur integrierten Stadtteilentwicklung diskutieren, dort ist dieses wichtige Element wirklich gut vernetzt. Der Impuls soll in Richtung fester Arbeitsplatz, weg von der Beschäftigungspolitik vom geförderten Arbeitsmarkt gehen, darin sind wir uns alle einig.

Das laufende Interessenbekundungsverfahren, um auf die konkrete Hamburger Situation zurückzukommen, schreibt vor, dass von insgesamt 5000 ausgeschriebenen Arbeitsgelegenheiten 3000 explizit den Stadtteilbezug aufzeigen müssen. Um Ihnen zu verdeutlichen, worum es dabei geht, führe ich die Auswahlkriterien an. Geprüft wird, ob die bedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils von den erbrachten Dienstleistungen und Gütern besonders profitieren, ob die soziale Infrastruktur im Quartier gestärkt und