Gerade in der gegenwärtigen Situation, wo im Rahmen der Konjunkturpakete die vergaberechtlichen Bestimmungen gelockert wurden, brauchen wir ein deutliches Zeichen gegen jede Form von Korruption.
Die SPD-Fraktion hat ihre Position in dem vorliegenden Antrag klar zum Ausdruck gebracht. Wir fordern ein hamburgisches Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters. Darüber hinaus fordern wir eine Hamburger Initiative für ein bundesweites Korruptionsregister.
Nun werden Sie uns gleich mit dem Argument der Vorverurteilung geißeln und damit vor allem die Einführung eines Korruptionsregisters ablehnen. Gleichwohl, ich sage Ihnen, dass Sie da auf dem Holzweg sind. Das schwarz-gelb geführte Nordrhein-Westfalen gibt uns ein Beispiel für ein erfolgreiches Landeskorruptionsregister. Machen Sie also mit.
Mein Kollege, Herr Dr. Dressel, wird den unserem Antrag zugrunde liegenden Gesetzesentwurf noch begründen und um Ihre Zustimmung werben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich weiß gar nicht, liebe Kollegen, wie häufig wir das Thema Korruptionsregister in Hamburg mit Ihnen schon diskutiert haben.
Vielleicht haben Sie im Wirtschaftsausschuss nicht richtig aufgepasst, vielleicht wollten Sie mit diesem Thema auch einfach nur Wahlkampf machen, Ihr Antrag stammt ja aus dem September. Der Wahlkampf ist aber vorbei und ich denke, wir sollten jetzt anfangen, vernünftig über dieses Thema zu sprechen.
Meine lieben Kollegen von der SPD, wir werden auch dieses Mal Ihrem Antrag nicht zustimmen. Sie fordern wieder einmal die Einführung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes,
das nur innerhalb der Hamburger Landesgrenzen gelten soll. Ein solches Korruptionsregister hatten wir schon einmal in Hamburg, konnten es aber glücklicherweise knapp zwei Jahre nach seiner Einführung wieder abschaffen und das aus sehr gutem Grund, Herr Dr. Dressel. CDU und FDP haben damals von Anfang an auf die eklatanten handwerklichen Fehler und Mängel des Gesetzes und auf seine schwierige Handhabung hingewiesen, Gründe und Argumente, die Sie heute in Ihrem Antrag schon wieder missachten.
Ich mache deswegen noch einmal deutlich, warum wir auch dieses Mal Ihrem Antrag und auch dem Zusatzantrag der LINKEN nicht zustimmen werden.
Meine Damen und Herren! Wir wissen alle, dass durch Korruption in unserer Wirtschaft große Schäden entstehen und damit erhebliche Nachteile für unsere Gesellschaft. Korruption beeinflusst den fairen Wettbewerb negativ und kann zu einem Vertrauensverlust unserer Bürger in die Unternehmen und die staatlichen Organisationen führen.
Man kann Korruption wohl nie ganz ausschließen. Wo aber Kontrollmechanismen greifen, wo es eine Mitteilungs- und Anzeigepflicht gibt und wo es vor allem – diesen Punkt lassen Sie in Ihrem Antrag völlig außer acht, Herr Dr. Dressel – klare Richtlinien, Transparenz und Aufklärung gibt, kann sich Korruption wesentlich schwerer entfalten.
Es gibt darum landes- und auch bundesweit vielfältige Initiativen und Organisationen, die für Aufklärung und Transparenz sorgen. In Hamburg kämpft zum Beispiel der Verein PRO HONORE gemeinsam mit der Handelskammer gegen Korruption in der Hamburger Wirtschaft. 2003 wurde zusätzlich eine Vertrauensstelle zur Bekämpfung von Korruption in der Hamburger Wirtschaft eingerichtet. Hinweisgeber und Betroffene können sich vertraulich an diese Stelle wenden und sich beraten lassen. Darüber hinaus werden heutzutage vielfach Stellen für Compliance Officer eingerichtet, die eine ebensolche Funktion haben.
Korruption wird, gemeinsam mit den Verantwortlichen in Justiz und Strafvollzugsbehörde, sehr erfolgreich bekämpft.
Ein Landesgesetz, wie es die SPD fordert, ist nicht der richtige Weg zur Bekämpfung von Korruption. Ich will Ihnen dies auch begründen.
Erstens: Ihr Gesetzesentwurf ist viel zu weitgehend und verstößt zudem gegen rechtsstaatliche Grundsätze.
Nicht alle der in Ihrem Gesetzesentwurf aufgelisteten Straftatbestände haben etwas mit Korruption zu tun.
Sie missbrauchen dieses Gesetz für ganz andere soziale Zielsetzungen Ihrer Partei und führen die Menschen damit hinters Licht.
Nach Ihrer Vorstellung darf ein Unternehmen schon dann nicht mehr bei öffentlichen Ausschreibungen berücksichtigt werden, wenn es zum Beispiel Buchführungspflichten verletzt. Für diesen Tatbestand sind per Gesetz Rechtsfolgen vorgesehen. Ich frage mich aber ernstlich, meine Damen und Herren, was dies mit Korruptionsbekämpfung zu tun hat. Vielleicht können Sie mich nachher darüber aufklären, Herr Dr. Dressel; ich sehe da jedenfalls keinen Zusammenhang.
Der Gesetzesentwurf der SPD verstößt nach unserem Rechtsverständnis zudem eklatant gegen rechtsstaatliche Prinzipien.
Sie wollen beispielsweise eine Eintragung in das Register bereits dann gestatten, wenn Anklage zugelassen wurde. Die Zulassung der Anklage ist keine Verurteilung, meine Damen und Herren. Eine solche Verfahrensweise verstößt ganz erheblich gegen das strafprozessrechtliche Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten". Die CDU wird einen solchen Rechtsverstoß, eine solche Vorverurteilung
Zweitens: Eine Insellösung für Hamburg ist schlichtweg unsinnig. Ich habe das hier bestimmt schon vier-, fünf- oder sechsmal erklärt. Herr Dr. Dressel, Sie sagen es doch selbst in Ihrem Antrag: Korruption macht an den Landesgrenzen nicht Halt. Deswegen muss es unser Ziel sein, auf Bundesebene eine Lösung zu finden.
Auch das steht in Ihrem Antrag. Warum ist dies so? Unternehmen könnten bereits in anderen Bundesländern auffällig geworden sein, ohne dass es in einem Hamburger Korruptionsregister erkennbar wäre. Kein öffentlicher Auftraggeber außerhalb Hamburgs könnte verpflichtet werden, uns Verfehlungen zu melden. Eine Insellösung erweist sich damit als nicht tragfähig; das gilt insbesondere für einen Stadtstaat wie Hamburg.
(Vereinzelter Beifall bei der CDU – Dr. An- dreas Dressel SPD: Es steht in den Koaliti- onsvereinbarungen drin!)
Drittens: Wir haben bereits gute Mittel, um Verdachtsfälle konsequent zu verfolgen. Die Vergabeordnung und Richtlinien geben uns ausreichend Sanktionsmöglichkeiten an die Hand. Auch ohne ein Korruptionsregister können Verfehlungen auf Grundlage von Verwaltungsvorschriften effektiv und rechtssicher geahndet werden. Diese Instrumente haben sich in der Vergangenheit als wirkungsvoll und rechtssicher erwiesen. Korruptionsverdachtsfälle werden in Hamburg konsequent verfolgt, wie gerade aktuell bei der HPA geschehen.
Viertens: Gemeinsam mit der GAL ist die CDU schon längst aktiv geworden. Tatsache ist, dass sich Hamburg unter CDU-Führung jüngst im Bundesrat erfolgreich – Herr Schwinke, ich weiß nicht, wovon Sie gesprochen haben –, für eine bundeseinheitliche Regelung in Form einer Bundesratsinitiative eingesetzt und einen entsprechenden Antrag für ein Bundeskorruptionsregister eingebracht hat.
Sowohl die Bundesregierung als auch die damalige Koalitionsfraktion, also auch Ihre Partei, Herr Dr. Dressel, haben im Bundestag zugesagt, dieses Thema nach der Bundestagswahl weiterzuverfolgen. Das ist der richtige Weg, Herr Dr. Dressel, und nicht eine Landeslösung.
Sie künftig auf Bundesebene nicht mehr mitmischen können. Eine Landeslösung, wie Sie sie fordern, macht das aber keinesfalls richtiger.