Es geht um das Thema Finanzausgleich. Die Medienanstalt hat perspektivisch Defizite, die auf absehbare Zeit ausgeglichen werden sollen, aber nicht auf Kosten der Filmförderung, bei der es einen Ausgleich geben wird, sodass sie in den nächsten Jahren aufgrund dieses Staatsvertrages nicht mit einem Minus zu rechnen hat. Vor diesem Hintergrund wurde die gemeinsame Verantwortung der Länder hinsichtlich der Filmförderung gewahrt.
Ich möchte gerne noch für meine Fraktion einen dritten, für uns Grüne wichtigen Punkt erwähnen. Erstmals wird im gemeinsamen Medienstaatsvertrag mit Schleswig-Holstein der private, aber nicht kommerzielle Rundfunk erwähnt, und zwar, indem in Paragraf 48 darauf hingewiesen wird, dass gemeinnütziger Rundfunk keine Rundfunkabgaben zu leisten habe. Das war bisher noch offen. Theoretisch hätte in Hamburg eine Lizenz, die an einen solchen Sender gegangen ist, in Zukunft anders vergeben werden können. Wir Grüne fanden aber, dass die Existenz eines gemeinnützigen, nicht kommerziellen privaten Rundfunks es wert ist, entsprechend im Mediengesetz erwähnt zu werden. Das ist mit Schleswig-Holstein so geschehen und vor diesem Hintergrund können alle Beteiligten zufrieden sein, dass zumindest hier der Gesetzgeber sagt, dass es diesen Rundfunk gibt und er aufgrund der bisherigen Mehrheiten auch gewollt ist. Darum wünsche ich mir, dass dieser Medienstaatsvertrag eine breite Zustimmung findet. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Die Debatte passt zur gestrigen. Die Drucksache, die der Kulturausschuss diskutiert hat, soll die Medienanstalt stärken. Gestern wurde sie in ihrer Kompetenz geschwächt, heute ist es wieder andersherum.
Wir möchten feststellen, dass laut Darstellung des Senats die Finanzierung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein nur bis zum Jahr 2012 sichergestellt wird. Dazu werden Mittel zwischen der Medienstiftung und der Medienanstalt hin und her geschoben, wobei das strukturelle finanzielle Defizit nicht aufgelöst wird. Vonseiten des Senats fehlt eine Darstellung, worin die Ursachen für den finanziellen Mehraufwand liegen. In den letzten Jahren ist die Arbeit der Medienanstalten im Bereich der Lizenzierungen und Programmbeobachtungen eher gesunken denn gewachsen und zudem werden Aufgaben innerhalb der Landesmedienanstalten zentralisiert. Dadurch müssten doch Mittel gespart werden. Stattdessen können wir feststellen, dass trotz einer Erhöhung der Rundfunkgebühren die Finanzprobleme nicht gelöst werden. Die jetzige Lösung kann daher nur eine Übergangslösung sein.
Das in der Drucksache erwähnte Termingutachten zur Finanzlage der Medienanstalt Hamburg/ Schleswig-Holstein sollte wenigstens nachträglich vorgelegt werden, wenn es schon dem Kulturausschuss am 10. September nicht vorgelegen hat, auch wenn dieses Gutachten von der Medienanstalt in Auftrag gegeben wurde. Anzunehmenderweise verfügt der Senat über dieses Gutachten und die Bürgerschaft muss in die Lage versetzt werden, zu beurteilen, ob alle Empfehlungen aus diesem Gutachten umgesetzt wurden und wenn nicht, warum nicht.
Um überprüfen zu können, ob der Senat die richtigen Schlussfolgerungen gezogen hat, brauchen wir dieses Gutachten. Außerdem halten wir die finanziellen Mittel für zu gering, als dass ein flächendeckendes medienpädagogisches Angebot gemacht werden könnte. Aus politischer Sicht kann ich verstehen, dass die Medienkompetenzförderung bei der Medienanstalt Hamburg/SchleswigHolstein konzentriert wird, bildungspolitisch macht dies jedoch keinen Sinn. Man müsste sie eigentlich bei der Bildungssenatorin ansiedeln. Aus diesem Grund hatte die Linksfraktion damals auch den Vorschlag gemacht, die Große Anfrage der SPD zur Förderung der Medienkompetenz in alle Ausschüsse zu verweisen, an erster Stelle in den Bildungs- oder, wie er in der Bürgerschaft immer noch etwas antiquiert heißt, an den Schulausschuss.
Des Weiteren begrüßen wir die Aufhebung der Programmzahlbegrenzung, da somit die herrschende Meinungsmacht unterbunden werden soll. Auch die Bekanntmachungsmöglichkeit im Internet befürworten wir, wohingegen wir die Streichung der jährlichen öffentlichen Fachtagung mit Fragestunden ablehnen, da sie ein zusätzliches Mittel ist, um Öffentlichkeit herzustellen und ansatzweise für Gebührentransparenz zu sorgen. Wenn dieses
Abschließend möchte ich sagen, dass die LINKE gegen den Rundfunkbegriff des Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist und auch beim 13. dafür streiten wird, dass der Rundfunkbegriff wieder verändert wird. Die Definition von Rundfunk ist mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag fast ausschließlich technisch erfolgt und insofern haben sich die Länder vom bisherigen Rundfunkbegriff, der sich mit den inhaltlichen Kriterien von Aktualität, Suggestivkraft und Breitenwirkung an den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts orientierte, verabschiedet. Die aufweichende Definition des Rundfunkbegriffs schwächt die Kompetenz der Bundesländer in der Medienpolitik, was verfassungsrechtlich bedenklich und europarechtlich nicht erforderlich ist.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu zwei Punkten, die meine Kollegin eben in den Raum gestellt hat, möchte ich etwas sagen. Die gestrige Debatte und der Beschluss der Bürgerschaft schwächen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein keineswegs. Ganz im Gegenteil, die Medienanstalt hat wieder das Recht, die Frequenzen, die zwischen beiden Bundesländern geregelt sind, frei vergeben zu können. Darüber sollten Sie noch einmal nachdenken, denn Ihr Argument war in diesem Punkt nicht schlüssig.
Der zweite Punkt betrifft Ihren Vorschlag oder Ihren Gedanken, Medienkompetenz komplett in die Schulbehörde zu verlegen. Das mag in der Sache ganz interessant sein, aber auf der Ebene der Länder gibt es im Zusammenhang mit den Rundfunkgebühren eine Selbstverpflichtung, bei der Medienkompetenz tätig zu werden. Gerade was die Rundfunkgebühren betrifft, würde ich die Länder und auch die Medienanstalten ungern aus der Pflicht nehmen. Eine andere Frage ist allerdings, Frau Kollegin, wie man eine gute Kooperation mit der Medienanstalt erreichen könnte, wenn auch die Gelder und bestimmte Projekte bei der Schulbehörde geplant werden. Dafür bin ich offen und ich habe das Gefühl, dass Frau Goetsch bereits an diesem Thema dran ist. – Danke.
Wer möchte sich der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag HSH und zur Aufhebung des Hamburgischen Mediengesetzes aus Drucksache
19/3441 beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist es bei einigen Stimmenthaltungen einstimmig so beschlossen.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das mit derselben Mehrheit einstimmig und damit endgültig wie in der ersten Lesung beschlossen worden.
Tagesordnungspunkt 33, Drucksache 19/4011, Antrag der SPD-Fraktion: Rote Liste für schwarze Schafe; Entwurf eines Hamburgischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes; Nachdrücklicher Einsatz für ein Bundeskorruptionsregister; Jährliches Korruptionslagebild für Hamburg.
[Antrag der Fraktion der SPD: Rote Liste für schwarze Schafe - Entwurf eines Hamburgischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes - Nachdrücklicher Einsatz für ein Bundeskorruptionsregister - Jährliches Korruptionslagebild für Hamburg – Drs 19/4011 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Rote Liste für schwarze Schafe/Entwurf eines Hamburgischen Korruptionsbekämpfungsgesetzes/Grundsatz der Unschuldsvermutung achten! – Drs 19/4270 –]
"Korruption gefährdet zunehmend die soziale und demokratische Ordnung unserer Gesellschaft, indem sie die Prinzipien der Gleichheit vor dem Gesetz, der Unparteilichkeit der Amtsführung in der öffentlichen Verwaltung sowie des fairen Wettbewerbs in der freien Wirtschaft verletzt und eine intranspa
In immer kürzeren Abständen erreichen uns Meldungen über korruptes Verhalten in beinahe allen Bereichen des öffentlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens. Das Vertrauen in ein ehrliches und faires Miteinander schwindet. Korruptes und damit kriminelles Verhalten ist in unserer Gesellschaft erheblich weiter verbreitet, als es bisher bekannt geworden ist."
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, Sie können an dieser Stelle gerne applaudieren, denn der eben vorgetragene Text stammt von der Homepage der Innenbehörde.
Ich frage die Regierungsparteien: Schaffen Sie die Blitzanlagen ab, um das Rasen auf Hamburgs Straßen zu unterbinden? Schaffen Sie die Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen ab, um die Stadt sicherer zu machen? Nein, und das ist gut so. Aber Sie schaffen das Korruptionsregister ab, obwohl es von internationalen Organisationen als eines der wirksamsten Abschreckungsinstrumente gegen Korruption angesehen wird.
Dass das Hamburger Gesetz zur Einrichtung und Führung eines Korruptionsregisters vom CDU-Senat – mit Ihrer Zustimmung – aufgehoben wurde, ist ein Skandal.
Dass die GAL, die dieses Gesetz mit beschlossen hat und die die Wiedereinführung des Korruptionsregisters sogar zum Gegenstand der Koalitionsvereinbarungen gemacht hat, bis heute keinen Schritt vorangekommen ist, zeigt wieder einmal, wie groß die Beharrungskräfte der CDU bei dieser Frage sind. Im Bund haben SPD und Grüne ein Gesetz für ein Korruptionsregister auf den Weg bringen wollen, die CDU hat es im Bundesrat verhindert. In der Großen Koalition wurde das Thema ebenfalls von der CDU blockiert.
Wir können unser Vertrauen nicht darauf setzen, dass ausgerechnet Schwarz-Gelb sich jetzt in Berlin mit diesem Thema befasst. Ich appelliere an die CDU, endlich Vernunft walten zu lassen und ihre Verhinderungspolitik aufzugeben.
Weshalb folgt die Hamburger CDU nicht endlich den fortschrittlicheren Kräften in Nordrhein-Westfalen?
Die SPD setzt sich mit Nachdruck für die Bekämpfung der Korruption ein. Es geht uns darum, dass die schwarzen Schafe benannt werden und dass ihrem Treiben ein Ende bereitet wird. Genauso wichtig ist mir aber auch, dass die hanseatischen Tugenden, die in jedem Jahr auf der "Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns zu Hamburg" beschworen werden, keinen Schaden nehmen. Eine an Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Regelbeachtung ausgerichtete Unternehmensführung ist die Grundlage wirtschaftlichen Erfolges. Damit diese Tugenden nicht untergraben werden, brauchen wir ein Korruptionsregister.
Gerade in der gegenwärtigen Situation, wo im Rahmen der Konjunkturpakete die vergaberechtlichen Bestimmungen gelockert wurden, brauchen wir ein deutliches Zeichen gegen jede Form von Korruption.