Zum Antrag der LINKEN. Früher gab es entweder Altersteilzeit oder Altersentlastung, niemals beides gleichzeitig. Wir wissen, dass auch andere Bundesländer über eine Reduzierung der Altersentlastung nachdenken. Es ist völlig klar, dass etwas geschehen muss, und es stellt sich die Frage, ob wir wieder eine Altersteilzeitregelung für alle Beamte oder eine Sonderregelung für Lehrer haben
Arbeitsteilzeitregelungen sind zwar bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage sinnvoll, doch ich glaube, dass die Unterrichtsentlastung für Lehrer schneller zu realisieren wäre. Außerdem befürchte ich, dass die Senatorin denkt, man könne zur Vermeidung von Mehrausgaben die jüngeren Lehrer noch ein bisschen mehr arbeiten lassen, dafür die älteren etwas weniger. Davor wollen wir allerdings warnen, denn das Ganze wird sich aus meiner Sicht nicht aufkommensneutral lösen lassen. Ich bin gespannt auf die Diskussion im Schulausschuss. – Schönen Dank.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Bei allem Verständnis für das Bedürfnis nach Altersentlastung möchte ich betonen, dass bei uns in der Fraktion und auch in der Koalition die Überlegungen, wie wir damit umgehen, noch nicht abgeschlossen sind und wir deshalb die Überweisung des Antrags an den Schulausschuss für sinnvoll halten, um dort interfraktionell und mit der Behörde weiter zu beraten. Wir müssen dieses Thema natürlich im Zusammenhang mit dem überarbeiteten oder noch zu überarbeitenden Lehrerarbeitszeitmodell betrachten. Logischerweise wird das Ganze nach Vorlage des Berichts der Behler-Kommission noch etwas länger dauern, da wir mit der neuen Schulstruktur, mit den neuen Schulen, die wir gestern beschlossen haben, auch einige Elemente der Faktorisierung im Lehrerarbeitszeitmodell neu aufstellen müssen. Es geht also nicht nur um die Umsetzung des Berichts der Behler-Kommission, sondern generell um die Anpassung des Modells an die neue Schulstruktur. Dies nimmt Zeit in Anspruch, aber wir sollten möglichst bald im Ausschuss informiert werden und beraten.
Auch wenn Frau Heyenn dies zurückgewiesen hat, ist zu berücksichtigen, dass auch heute schon die Schulen eigenverantwortlich ältere Lehrkräfte in einem gewissen Maß entlasten können. Oberstes Ziel muss sein, die Lehrerarbeitszeit und das Unterrichten in den Schulen so zu gestalten, dass die Gesundheit der Lehrerinnen und Lehrer erhalten bleibt. Das Bedürfnis nach Entlastung ist bekanntlich der Tatsache geschuldet, dass sich viele Lehrkräfte physisch oder psychisch nicht mehr gesund fühlen. Klar ist allerdings auch, dass eine zukünftige Gestaltung des Lehrerarbeitszeitmodells, das diesem Gedanken entgegenkommt, den heutigen älteren Lehrkräften weniger nützt. Es ist aber auch klar, dass nicht alle Lehrerinnen und Lehrer gleichermaßen betroffen sind, sondern dass es
durchaus ein unterschiedliches subjektives Empfinden gibt, ob man durch den Beruf oder die lange Arbeitszeit belastet ist oder nicht.
Wir müssen auf jeden Fall das Arbeitszeitmodell in die Beratungen mit einbeziehen und, sobald es vorliegt, überprüfen, ob es uns damit gelingt, älteren Lehrerinnen und Lehrern ausreichende Möglichkeiten zur Entlastung zu eröffnen, wobei wir nicht nur das Lehrerarbeitszeitmodell, sondern auch andere Entlastungseffekte berücksichtigen müssen. Kleinere Klassen und weniger Korrekturen beispielsweise führen ebenfalls zu einer Entlastung aller Lehrerinnen und Lehrer, nicht nur der älteren. Auch Teamarbeit ist ein wesentliches Kriterium. Alle, die nicht als Einzelkämpfer unterwegs sind, sondern im Team arbeiten, wissen, dass dies zwar manchmal Mehrarbeit mit sich bringt, aber auch sehr entlastend ist, vor allem psychisch, wenn man sich auf die anderen im Team verlassen kann und jederzeit ersetzt und vertreten werden kann.
Unsere Priorität ist daher, vor allem mittels kleinerer Klassen bessere Lernbedingungen für die Schülerinnen und Schüler und somit auch bessere Arbeitsbedingungen für die Lehrerinnen und Lehrer zu schaffen. Ehrlicherweise wollen wir aber nicht zu viele Hoffnungen wecken. Wie Kollege Freistedt bereits gesagt hat, ist die Zahl der älteren Lehrer groß. Sie haben die Zahlen genannt; mehr als 5 000 Lehrerinnen und Lehrer sind zurzeit über 55, das heißt, die über Fünfzigjährigen stellen die Hälfte aller Lehrer. Das bedeutet natürlich, dass jede Form der Altersentlastung oder gar der Altersteilzeit …
Meine Damen und Herren! Ich freue mich natürlich, dass so viele Abgeordnete jetzt wieder im Saal sind, aber man sollte es nicht hören. Nur der Redner sollte das Wort haben.
Jede Form der Altersentlastung oder der Altersteilzeit wirft die Frage der Finanzierung auf und ich möchte kurz auf den von Ihnen unterbreiteten Finanzierungsvorschlag eingehen. Kollege Freistedt hat im ersten Teil sinnvollerweise vor allem über die Gegenfinanzierung des Antrags gesprochen. Ergänzend zum Vorschlag der Linksfraktion möchte ich anmerken, dass es Ihrer eigenen Logik der Kritik an den Privatschulen widerspricht, wenn Sie bei den Schulen in freier Trägerschaft sparen und Zuschüsse kürzen wollen. Im Laufe der letzten eineinhalb Jahre haben wir diese Diskussion schon häufiger geführt. Sie kritisieren gerne im Ausschuss und in den Diskussionen die Höhe des Schulgeldes, das die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise deren Eltern zahlen müssen.
Nicht zu Unrecht kritisieren Sie auch, dass die Gehälter an freien Schulen oft unter dem Niveau derer an staatlichen Schulen liegen. Wenn Sie aber beides kritisieren und sagen, das Schulgeld müsste eigentlich niedriger und die Gehälter für die Lehrerinnen und Lehrer an freien Schulen müssten höher sein, dann ist es natürlich ein Widerspruch, wenn Sie gleichzeitig die staatlichen Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft kürzen wollen.
Hinsichtlich der Altersteilzeit stellt sich die Frage, ob eine spezifische Regelung für Lehrerinnen und Lehrer fair wäre, falls es keine generelle Lösung für den öffentlichen Dienst gibt. Vor diesem Hintergrund müssen wir im Ausschuss gemeinsam mit der Behörde über Mittel und Wege beraten, um dem verständlichen Anliegen, ältere Lehrerinnen und Lehrer zu entlasten, gerecht zu werden. – Vielen Dank.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache an den Schulausschuss zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 24, Drucksache 19/4062, Bericht des Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschusses: Zusammenarbeit Hamburgs und Schleswig-Holsteins in Medienbereichen; 1. Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Medienrecht in Hamburg und SchleswigHolstein; 2. Aufhebung des Hamburgischen Mediengesetzes.
[Bericht des Kultur-, Kreativwirtschafts- und Tourismusausschusses über die Drucksache 19/3441: 1. Dritter Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein (Dritter Medienän- derungsstaatsvertrag HSH) 2. Aufhebung des Hamburgischen Mediengesetzes (Senatsantrag) – Drs 19/4062 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem Dritten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Medienrecht in Hamburg und Schleswig-Holstein, Dritter Medienänderungsstaatsvertrag HSH, wie das Monstrum heißt, haben die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein nicht nur die zum 1. Juni dieses Jahres in Kraft gesetzten notwendi
gen Anpassungen an den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag auf Bundesebene umgesetzt, sondern ihre wesentlichen Ziele auch für die Zusammenarbeit auf medienrechtlicher Basis miteinander formuliert und vertraglich abgesichert. Dabei gilt es insbesondere, das Medienrecht in unseren Bundesländern und die Finanzierung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein mit Sitz in Norderstedt für die nächsten Jahre finanziell abzusichern.
Die Verhandlungen, lieber Kollege Grund und liebe Kollegin Frau Artus, erfolgten im Geist gelebter und partnerschaftlicher Zusammenarbeit und nicht in dem von Ihnen gestern suggerierten Geist irgendwelcher Erpressungen nach dem Motto, die Zukunft sichern wir nur, wenn du mir an anderer Stelle etwas gibst. Dies, liebe Frau Artus, lieber Herr Grund, mag der Geist zukünftiger rot-roter Koalitionsverhandlungen sein, für uns kommt so etwas nicht in Frage.
Der Senat hat das Wohl seiner Bürger im Auge und weiß differenziert zu verhandeln. Darum haben wir auch gestern über das Gesetz hinsichtlich der Nutzung von Übertragungskapazitäten für den privaten Rundfunk diskutiert und heute debattieren wir über den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Dieser ist bis zum 31. Dezember dieses Jahres von beiden Seiten zu ratifizieren und bei der Senatskanzlei zu hinterlegen, damit er wirksam wird. Wir sind uns darüber einig und haben es auch hier bereits so formuliert, dass das Medienrecht, wie jedes Recht, einer fortlaufenden Entwicklung bedarf, auch wenn es sich derzeit in einem Tempo weiterentwickelt, wie wir es sonst kaum im rechtlichen Bereich und auch nicht in anderen Bereichen erleben.
Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, ein besonders erfolgreiches Beispiel für die Zusammenarbeit der Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein, hat insbesondere bei der Stärkung der Medienkompetenz nicht nur, aber in besonderem Maße für die Jugendlichen eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Schon wir Erwachsenen haben manchmal Schwierigkeiten, der rasanten Entwicklung im Medienrecht und in den Medien zu folgen, und sogar die Aktiven der Branche verschlafen so manchen Trend, was sie hinterher in Schwierigkeiten bringt. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass Medienkompetenzerziehung junge Menschen auf die Chancen, die die Medien bieten, vorbereitet, sie aber gleichzeitig auch auf die Risiken aufmerksam macht und ihnen hilft, diese zu umschiffen. Das Miteinander von Jugendlichen, aber auch der Grad der Bildung werden zukünftig immer stärker dadurch beeinflusst, wie der einzelne Jugendliche mit Medien umgehen kann, welchen Zugang er zu Medien hat und wie
er sie sinnvoll nutzen kann. Insofern ist die Medienerziehung einer der wichtigsten Bereiche, der durch diesen Staatsvertrag wesentlich gestärkt und gefördert wird.
Wichtig ist, dass die Medienanstalt die jetzt neu zur Verfügung stehenden Mittel zielgerecht einsetzt. Dazu warten wir auf das neue Rahmenkonzept der Medienanstalt, die versprochen hat, es dem Kulturund Wirtschaftsausschuss im Juni nächsten Jahres vorzustellen. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren! Vieltausendfach werden Kinder und Jugendliche auch in dieser Stadt alltäglich vor den Bildschirmen ihrer PCs geparkt und weder ihre Eltern noch die Pädagogen wissen, was da eigentlich passiert; ein Thema, das viele auf dieser Welt beschäftigt, und ich halte es für richtig und wichtig, darüber nachzudenken. Was tut die Stadt, wenn es darum geht, unseren Kindern und Jugendlichen den Weg in die neue Medienwelt zu erleichtern, ihn leichter gangbar und vor allem sicherer zu machen? Das ist der Diskussionsansatz beim Thema Medienpädagogik und Medienkompetenz.
Die Sozialdemokraten begrüßen ausdrücklich, dass es in beiden Ländern, in Schleswig-Holstein und in Hamburg, gelingt, die besondere fachliche Kompetenz zu bündeln und sie bei der neuen Landesmedienanstalt anzusiedeln, die vielfach vernetzt und kooperierend mit anderen Einrichtungen als die Wissenskraft und das Zentrum für Medienkompetenz in Norddeutschland gelten soll, wie die Zielsetzung lautet. Das ist ein ziemlich gewaltiger Anspruch, wie ich finde.
Liest man sich diesen neuen Medienstaatsvertrag durch, dann stellt man fest, dass zwar viele große Worte verwendet werden, dass aber das, was bewegt wird, doch sehr überschaubar ist. Allen, die jetzt neugierig geworden sind, möchte ich sagen, dass in Wahrheit gar keine Staatsgelder, sondern fast ausschließlich die Gebührengroschen der Rundfunknutzerinnen und -nutzer bewegt werden. Es geht um Gelder aus den sogenannten GEZ-Gebühren, die bei der Medienanstalt im Wesentlichen anders verteilt, umgeschichtet oder konzentriert werden. Das ist noch keine eigene Leistung aus Kraft der Länder Schleswig-Holstein und Hamburg, sondern eine Art Umleitung von ansonsten viel kritisierten Gebühreneinnahmen. Wie dem auch sei, notwendig ist diese Konzentration der Kraft in jedem Fall und sie findet unsere ausdrückliche Unterstützung.
zu übernehmen. Wir wissen, dass sehr viele Kinder und Jugendliche das Internet nutzen, ohne sich der Gefahr bewusst zu sein, womöglich in die Hände von Kriminellen zu geraten, oder dass sie durch ihr eigenes Verhalten, durch die Pfade, die sie im Netz hinterlassen, Gefährdungen eingehen, die sie gar nicht überblicken können, die später aber unter Umständen eine große Rolle spielen. Deshalb ist es notwendig, dafür zu sorgen, dass sich Hamburgs Jugend kenntnisreich, stark und selbstbewusst im Netz bewegt und bewegen kann. Dafür setzt dieser Staatsvertrag gute Grundlagen.
Die Landesmedienanstalt hat sich vorgenommen, bis Mitte nächsten Jahres eine Konzeption vorzulegen, wie diese neue Medienkompetenz in Hamburg gestaltet werden soll, wer daran mitwirkt, welche Inhalte vermittelt werden sollen, mit wem man zusammenarbeiten will und welche Ziele man sich setzt. Das ist gut und ich schlage vor, dass wir uns im Frühsommer des kommenden Jahres, vielleicht noch vor der Sommerpause des Parlaments, mit diesem dann hoffentlich vorliegenden neuen Konzept im Parlament befassen, denn ich glaube, es wäre den Schweiß der Edlen wert, wenn wir genau darauf achten, was wir mit diesem neuen Medienstaatsvertrag auf den Weg bringen. Erfolgskontrolle ist wichtig, auch durch das Parlament. Die Sozialdemokraten sind dazu bereit und wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen stimmen diesem Medienstaatsvertrag zu und empfehlen auch dem Rest des Parlaments, das gleich bei der Abstimmung zu tun. Wir würden auch gerne begründen, warum. Meine Vorredner haben bereits einige Punkte genannt. Vor allem ist lobenswert, dass sich jetzt beide Länder darauf geeinigt haben, die Medienkompetenz als eine zentrale Aufgabe dieser Medienanstalt sozusagen gesetzlich zu verankern. Man mag zwar sagen, dass man nicht von eigener Kraft der Länder reden könne, weil keine Steuergelder verwendet werden.
Ich halte es für einen wichtigen Schritt, Herr Grund, dass sich jetzt die Senatskanzlei und die Staatskanzlei in Kiel darauf geeinigt haben, die Medienkompetenz beider Bundesländer bei der Medienanstalt zu konzentrieren, die Gelder von der Medienstiftung entsprechend umzuschichten und auch die konzeptionelle Vorbereitung für die Medienkompetenz in beiden Bundesländern dort zu konzentrieren. Es bedarf schon der Kraft beider Länder, diesen politischen Willen, den beide Landtage ausgedrückt haben, auch umzusetzen. Ich bin ganz sicher, dass wir einen Teil mehr dazu bei
Es ist also gut, dass der Medienanstalt mehr Geld zur Verfügung steht, und es ist klar geregelt, wofür es ausgegeben werden soll. Der Direktor macht Vorschläge und der Medienrat, aus beiden Bundesländern besetzt, entscheidet dann über die Vorschläge, an welche Dritten die Gelder zur Umsetzung der Medienkompetenzfragen fließen. Wir Grünen sind mit diesem Ergebnis zufrieden.
Der nächste Punkt, der bereits angedeutet wurde, ist vielleicht für die Kolleginnen und Kollegen im Plenum ein bisschen zu kompliziert.