Protokoll der Sitzung vom 18.11.2009

Scola semper est reformanda, in Abwandlung eines Kirchensatzes, ist der Leitsatz der CDU für die Fortentwicklung unseres Hamburger Schulwesens – ich bin mir sicher, auch der unseres Koalitionspartners – und ein zentrales Anliegen. Gehen wir gemeinsam den Weg, der übrigens nicht so steinig ist, wie er erscheint, ganz im Gegenteil. Es ist ein Weg, dem schnelle Antworten zu leicht fallen. Hier sind dagegen Geduld, Augenmaß, pädagogische Erfahrung und elterliche Fürsorge sowie gesellschaftlicher Anspruch und finanzielle Möglichkeiten in Einklang zu bringen. Ich bin mir sicher, dieser Senat erreicht das Ziel, getragen von der Unterstützung beider Fraktionen und ich hoffe auch auf die Unterstützung vieler hier im Raum. Nach den Worten meiner Kollegin Heyenn jedoch, die sehr persönlich waren und wenig mit der Sache zu tun hatten, habe ich da allerdings meine Zweifel.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Wir wollen eine gerechtere und leistungsstärkere Schule hier in Hamburg haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Das Wort bekommt Frau Ernst.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, dass in der Stadt eine große Einigung darüber besteht, dass nach der großen Zahl von Stimmen, die auf das Volksbegehren von "Wir wollen lernen" entfallen sind, wir alle nicht zur Tagesordnung übergehen dürfen. Mein Eindruck ist, dass das aus den Reden, die wir gerade gehört haben, noch nicht alle so verstanden haben. Deshalb möchte ich noch einmal dafür werben. Ich glaube in der Tat, dass diese hohe Zahl von Stimmen bedeutet, dass wir an einem Scheideweg stehen, und zwar entscheiden können, ob es in dieser Stadt eine Schulpolitik gibt, die breit getragen wird, oder ob es eine Schulpolitik gibt, die im Streit gegen eine breite Mehrheit durchgesetzt wird. Ich möchte dafür werben, dass dieses Parlament sich daran beteiligt, dass Schulpolitik von einer großen Mehrheit in dieser Stadt getragen wird.

(Beifall bei der SPD)

Die Rednerinnen und Redner von CDU und GAL und auch Sie, Frau Senatorin Goetsch, haben auf den Beteiligungsprozess verwiesen, den Sie durchgeführt haben und ich gestehe Ihnen auch zu, dass daran vieles richtig war. Dennoch müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass Sie viele in dieser Stadt nicht erreicht haben oder auch nicht ange

(Marino Freistedt)

sprochen haben. Sie haben eben auch wiederholt die Argumente für Ihre Schulreform gebracht, die wir alle kennen. Ich glaube, auch diese sind in der Stadt durchaus gehört worden, sie werden von vielen aber nicht getragen. Das ist es, womit Sie sich auseinandersetzen müssen.

Ich habe es irritierend gefunden, dass dieser schwarz-grüne Senat die direkten Gespräche mit der Initiative verweigert hat und ich habe auch irritierend gefunden, Herr Bürgermeister, dass Sie sich sehr persönlich degradierend an die Eltern gerichtet haben, die diese Initiative unterstützt haben. Ich glaube, dass es nicht klug war, dass den Eltern entgegenzuhalten, die sich auch in Sorge um ihre Kinder in der Schulpolitik in den letzten Monaten eingesetzt haben.

Ich glaube, all dies zeigt, dass Sie in Ihren politischen Einschätzungen falsch lagen und dass jetzt ein Zeitpunkt ist, an dem Sie zur Besinnung kommen sollten, ob man vielleicht den vorgeplanten Weg nicht in dieser Art und Weise weitergehen sollte; dafür möchte ich ausdrücklich werben.

(Beifall bei der SPD)

Letztlich würde ich auch so weit gehen zu sagen, dass gerade die Politik, die die CDU in diesem Bereich gemacht hat, den Weg des Volksbegehrens erst geebnet hat; vielleicht wäre er vermeidbar gewesen. Das sind aber Dinge, die Sie intern diskutieren müssen.

Ich möchte aber noch einmal auch für unsere Volksgesetzgebung werben. Sie springen jetzt ins nächste Jahr und sagen, es sei gut, wenn die Bürgerinnen und Bürger endlich abstimmen könnten. Unsere Volksgesetzgebung besteht nicht nur aus dem Volksbegehren, das jetzt erfolgreich war, und aus einem Volksentscheid, der sich dann anschließt, sondern unsere Volksgesetzgebung hat im Kern die Möglichkeit einer Verhandlungsphase zwischen Volksbegehren und Volksentscheid. Ich finde es irritierend, dass dazu von Ihnen überhaupt nichts gesagt wurde. Ich weiß, dass diejenigen, die diese Volksgesetzgebung auf den Weg gebracht haben, das ausdrücklich begrüßt haben. Es waren auch Vertreter der Fraktionen von GAL und CDU, die gesagt haben, dass die Volksgesetzgebung nicht einen Automatismus zu einem Volksentscheid beinhalte, sondern dass es ausdrücklich die Möglichkeit gäbe, dass das Parlament oder die Regierungsmehrheit sich verständigt. Ich finde es fatal, wenn über diesen Punkt überhaupt nicht diskutiert wird,

(Beifall bei der SPD)

auch vor dem Hintergrund, dass wir in der Stadt mit diesem Bereich gute Erfahrungen gemacht haben.

Herr Bürgermeister, Sie selbst sind 2004 auf das erfolgreiche Kita-Volksbegehren eingegangen und

wir haben gemeinsam in diesem Parlament wesentliche Bestandteile der Kita-Reform beschlossen. Wir haben vor gar nicht langer Zeit über das Wahlrecht diskutiert, das in Hamburg nicht im Rahmen eines Volksentscheids diskutiert wurde, sondern alle Parteien in der Bürgerschaft haben sich sogar mit der Initiative verständigt. Ich sage deutlich, das, was uns für das Wahlrecht gut war, das kann für die Schulpolitik nicht falsch sein und deshalb muss dieser Weg auch hier gesucht werden.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte noch einmal appellieren, dass es bei der Akzeptanz des Schulwesens nicht um irgendetwas geht. Wir haben in Deutschland die besondere Situation, dass wir nach wie vor eine hohe Akzeptanz des öffentlichen Schulsystems haben. Wir erfahren an vielen Stellen, dass dies bröckelt, aber es ist ein viel zu hohes Gut, mit dem nicht leichtfertig umgegangen werden darf. Ich denke, dass alle Parteien ein Interesse daran haben, dass sich die übergroße Mehrheit der Eltern für eine öffentliche Schule entscheidet als wichtigen Beitrag des Gemeinwesens auch unseres Landes. Deshalb wäre es richtig, dort das Gespräch zu suchen. Ich sage ausdrücklich, dass niemand in diese Gespräche gehen kann mit vorgefertigten Vorstellungen über die Ergebnisse. So etwas kann nicht sein, sondern jeder wird von ursprünglichen Ideen auch Abstand nehmen müssen; das finde ich selbstverständlich. Aber hier nicht einmal den Versuch zu unternehmen, zu einem breiteren Konsens zu kommen, würde ich für einen großen historischen Fehler halten und mein Appell ist, diesen Fehler nicht zu machen. Herr Bürgermeister, Sie sind herausgefordert, zum Wohle der Stadt einen breiten Konsens zu suchen und ich wiederhole es: Die SPD ist bereit, bei diesem Prozess zu helfen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt Frau Heyenn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jede Veränderung in einem Schulsystem ruft Widerstand hervor; das haben wir seit Jahrzehnten erlebt und jetzt wieder. Wir von der LINKEN haben uns bei der Schulgesetznovelle enthalten, aber wir haben auch, allerdings mit Bauchschmerzen, der Einrichtung der Primarschule zugestimmt. Wir haben uns immer kritisch zur Schulreform geäußert und auch zum Schulsystem und das werden wir auch weiterhin tun. Nun hat die Volksinitiative viele Unterschriften gesammelt, damit es keine Änderung im Schulsystem gibt. Es soll alles so bleiben, wie es ist. In diesem Hause wurde schon sehr häufig bemängelt, was wir alles zu kritisieren haben. Es fängt damit an, dass der Zusammenhang zwischen Elternhaus

(Britta Ernst)

und schulischem Erfolg oder Misserfolg auf der Hand liegt; das kann keiner mehr abstreiten. Es geht weiter, dass wir einen viel zu hohen Anteil von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss haben. Ich möchte nur daran erinnern, als wir gerade wieder über Ausbildungsplätze gesprochen haben, dass wir unglaublich viele junge Leute haben, die aus der Schule mit einem Abschluss kommen und dann einsortiert werden als ausbildungsunwillig und ausbildungsunfähig. Das ist alles das Ergebnis von Schule. Es haben sich sehr viele Leute Gedanken gemacht über diese Probleme, die Elternkammer, die Schülerkammer und die Lehrerkammer. Die Gewerkschaften haben Konzepte entwickelt, bundesweit wird es diskutiert, europaweit wird es diskutiert. Auch die Senatorin, also die Regierung, hat Vorschläge gemacht. Wenn man sich das alles ansieht, dann besteht eigentlich Konsens in der Gesellschaft, dass wir um eines nicht herumkommen, nämlich um längeres gemeinsames Lernen. Genau das will diese Initiative nicht.

Es ist sicherlich sehr löblich zu sagen, man müsse sich zusammensetzen und man müsse miteinander reden. Das ist immer einen Versuch wert, das würde ich auch immer befürworten. Aber wenn Sie, Frau Ernst, jetzt davon sprechen, dass man einen Konsens finden müsse, dann muss man sich klarmachen, wofür man einen Konsens finden will, einen Konsens, dass alles so bleibt wie es ist und dass es kein längeres gemeinsames Lernen geben soll und vielleicht längeres gemeinsames Lernen für etwa sechs, sieben, acht oder zehn Jahre. Das ist die Alternative. Wenn die Gespräche, die dann geführt werden sollen, letztendlich wieder genau diese Diskrepanz aufweisen, dann findet man doch gar keinen Kompromiss, dann muss schulpolitisch in Hamburg eine Entscheidung getroffen werden. Will man den Weg des längeren gemeinsamen Lernens gehen, was im Grunde bei allen Konsens ist, oder will man es nicht. Dann sollte man auch den Weg gehen, dass ein Volksentscheid durchgeführt wird, es wäre nicht das erste Mal in Hamburg. Aber es wäre das erste Mal in Hamburg, wenn er die Mehrheit bekäme, dass man ihn dann auch akzeptiert und dafür möchte ich einfach werben.

(Beifall bei der LINKEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Uns verbleiben weniger als 15 Minuten, um das dritte Thema aufzurufen. Es wird von der beantragenden Fraktion beantragt, dieses Thema auf morgen zu vertagen.

Wir sind damit am Ende der heutigen Aktuellen Stunde und werden sie morgen fortsetzen.

Ich rufe den Punkt 15 der Tagesordnung auf, Drucksache 19/4328, Bericht des Haushaltsausschusses: Bericht des Senats zum Garantievertrag HSH Nordbank AG.

[Bericht des Haushaltsausschusses zum Thema: Bericht des Senats zu: Garantievertrag HSH Nordbank AG (vergleiche Drs. 19/2693) (Selbst- befassungsangelegenheit) – Drs 19/4328 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 19/4621 ein Antrag der SPD-Fraktion vor. Diesen Antrag möchte die GAL-Fraktion an den Haushaltsausschuss überweisen.

[Antrag der Fraktion der SPD: Sonderprüfung der HSH Nordbank AG nach dem Aktiengesetz – Drs 19/4621 –]

Wird das Wort gewünscht? – Herr Dr. Bischoff, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Debatte soll sich drehen um den Bericht des Haushaltsausschusses und einen Bericht des Senats zum Garantievertrag der HSH Nordbank. Beide Berichte – ich nehme an, das wird Konsens sein – sind ziemlich karg ausgefallen. Das liegt wohl nicht so sehr an den Beratungen, sondern daran, dass wir über ein sehr wichtiges Thema – leider unter der Rubrik des Verhandeln-Müssens, der Verschwiegenheit und des Ausschlusses der Öffentlichkeit – sprechen. Deshalb ist dieser Bericht so mager.

Das ist jetzt für uns Anlass, zwei oder drei kritische Punkte anzumerken, weil man diesen Bericht nicht einfach zur Kenntnis nehmen kann. Dieses Thema ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE dafür zu wichtig.

Zunächst einmal ganz kurz die generelle These: Wir reden hier nicht nur über einen Garantievertrag, sondern über ein Sondervermögen, den HSH Finanzfonds. Das ist ein Gesamtvermögen, berücksichtigt man den Beitrag Schleswig-Holsteins, von 13 Milliarden Euro. Das ist im Grunde das Volumen eines normalen Hamburger Haushaltsjahres.

Warum also müssen wir jetzt ein derartiges Sondervermögen zur Kenntnis nehmen? Ich werde nachher vier kritische Anmerkungen zu diesem Sondervermögen machen. Warum ist es aber überhaupt notwendig und wie ist die Perspektive dieses Sondervermögens?

Beides hat damit zu tun, dass die Landesbanken in den Jahren 2000 bis 2003 fusioniert und aus ihrer Gemeinwohlorientierung herausgeholt wurden.

(Dora Heyenn)

Man wollte sie kapitalmarktfähig machen. Das war in der kurzen Phase des großen Casinotheaters auf dem Finanzmarkt relativ erfolgreich und ist dann bekanntlich 2008 gründlich gescheitert. Um dieser Bank, der HSH Nordbank, weiterhin die Existenz zu ermöglichen, ist jetzt dieser Finanzfonds eingerichtet worden, der eine Kapitalzufuhr von 3 Milliarden Euro ermöglicht und ein Garantievertrag ist.

Trotzdem ist das eine begrenzte Perspektive. Die HSH Nordbank hat, das ist jedenfalls immer unsere Auffassung gewesen, kein tragfähiges Geschäftsmodell. Wir sind nicht die einzigen, die diese Zweifel haben. Innerhalb der CDU gibt es sehr kritische Stimmen und auch die EU-Kommission ist, wie wir diese Woche hören werden, keineswegs von der Tragfähigkeit dieses Geschäftsmodells überzeugt.

Dieses Sondervermögen beinhaltet deswegen durchaus ein bestimmtes Risiko, das will ich ausdrücklich sagen. Eigentlich kann man nur dann mit so einem Sondervermögen arbeiten, wenn in der Bürgerschaft auch klar definiert wird, was denn das Ziel ist und wann man sich von ihm wieder verabschieden will. Das ist nicht geschehen, aber diese Aufgabe müssen wir angehen. Logischerweise ist unser Anteil als kleine Fraktion daran begrenzt. Wir können also nur an die Koalition appellieren, demnächst einmal etwas über die Zielsetzung zu sagen.

Lassen Sie mich vier Punkte in Bezug auf den Garantiefonds, also dieses Sondervermögen, ansprechen.

Erstens: Wir werden diese Woche noch hören, dass auch die EU-Kommission an der Rechtmäßigkeit der staatlichen Rettungsaktion große Zweifel hat. Das bezieht sich zunächst einmal auf den zugrunde gelegten Aktienkurs, der bekanntlich auf 19 Euro festgelegt worden ist. Die EU-Kommission hat dies zwar übergangsweise für 6 Monate bewilligt, zugleich aber eine genaue Prüfung angekündigt. Diese Prüfung, die ich nur begrüßen kann, wenn ich auch die Ergebnisse noch nicht kenne, stützt sich darauf, dass diese 19 Euro absolut überhöht waren. Wenn man sich die Bank und die in Auftrag gegebenen Gutachten, die übrigens ihr Honorar nicht wert waren, ein bisschen genauer angeschaut hätte, dann wäre man auf einen Aktienpreis von 10 Euro gekommen. Man hat sich aber auf 19 Euro geeinigt und das heißt, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass man sich das Engagement der Freien und Hansestadt Hamburg für dieses Unternehmen viel zu teuer hat abkaufen lassen.

Es wird darauf hinauslaufen, das ist meine feste Überzeugung, dass man sich irgendwann von diesem Institut trennt. Dann hätte man auch gleich diese 10 Euro auf die Straße legen können. Hier ist in einem ziemlich großen Umfang enorm viel

Geld zum Fenster hinausgeworfen worden, was unverantwortlich ist.

Mein zweiter Kritikpunkt bezieht sich darauf, dass die Bank dem Fonds diese Garantieleistung mit 4 Prozent verzinst. 4 Prozent in dieser Situation – gestatten Sie, wenn ich das so einfach ausdrücke – sind absolut lächerlich. Zu Recht verweist nicht nur die EU-Kommission darauf, dass das mindestens 10 Prozent sein müssten. Die Rechtskonformität ist also auch hier recht kritisch zu sehen, und darüber hinaus hat Hamburg nicht nur aufgrund des Aktienpreises viel Geld zum Fenster hinausgeworfen, sondern verzichtet auch an diesem Punkt auf Einnahmen. Das ist völlig uneinsichtig. Diese Milliardenhilfe, um die es bei dem Fonds geht, wird also zu Recht von der EU-Kommission geprüft. Ich schätze, es wird eine herbe Quittung für die Koalition geben, wenn wir Ende der Woche die Auflagen zu hören bekommen.

Wir haben in dem Bericht – und das ist ein weiterer Kritikpunkt – zu Protokoll mitgeteilt bekommen, dass infolge dieses ganzen Verfahrens Vermögensgegenstände der Hansestadt in einer Größenordnung von 1,6 Milliarden Euro abgeschrieben werden mussten. Man könnte natürlich sagen: Es kommt nicht so darauf an, ob wir dieses Vermögen nun haben oder nicht, es sind jetzt eben 1,6 Milliarden Euro weniger. Es ist aber eine völlig absurde Diskussion, wenn man gleichzeitig von den Verantwortlichen in der Stadt gefragt wird, was man denn eigentlich wolle, bei der HSH Nordbank sei doch gar nichts passiert. Im Zusammenhang mit dem Finanzfonds ist aber einiges passiert. Aktien sind zu überhöhten Preisen angekauft worden, die Verzinsung ist zu gering und es mussten erhebliche Werte abgeschrieben werden.

Schauen Sie sich den Bericht einmal an. Da ist zwischen den Zeilen zu lesen, dass künftig keine weiteren Abschreibungen mehr notwendig seien. Ich nehme an, dass ein Großteil in diesem Hause sagen wird, dass diese Aussage das Papier nicht wert ist, auf dem sie geschrieben steht. Wir werden also weitere Wertverluste haben.