Protokoll der Sitzung vom 21.01.2010

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Tatsächlich werden viele Hamburger Eltern in Kürze vor der Entscheidung stehen, ob sie ihr behindertes Kind an einer allgemeinen Schule anmelden oder nicht. Abgesehen von der Vorfreude auf den ersten Schultag stellt sich für diese Eltern die Frage, ob das eigene Kind je nach Fähigkeiten oder auch Bedürfnissen ausreichend gefördert wird.

Ich bin der SPD dankbar dafür, dass sie das Thema angemeldet hat, weil es hinausgehend über das, was wir ausführlich im Schulausschuss mit Fachleuten diskutieren werden, ein Thema ist, das unsere gesamte Gesellschaft berührt. Es hat viel mit dem Menschenbild zu tun und ich möchte ein paar grundsätzliche Anmerkungen dazu machen.

Es muss noch einmal deutlich gesagt werden, dass es bei der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen um ein Individualrecht geht. Das heißt, nicht das behinderte Kind hat sich dem System Schule anzupassen, sondern vielmehr muss sich das System Schule künftig so anpassen, dass es kein behindertes Kind ausschließt. Dies berührt meiner Meinung nach den Kern unseres Gesellschaftsverständnisses und deshalb ist die Festlegung im Schulgesetz, Paragraf 12, eindeutig und klar. Da wir uns aber in einer Übergangsphase befinden, komme ich gleich noch auf die Fragen der Umsetzung und der Ausgestaltung zu sprechen.

Zweite Bemerkung: Das mit der Hamburger Schulreform einhergehende längere gemeinsame Lernen und das individualisierte Lernen wird der inklusiven Bildung auch neue Chancen geben, denn nur eine Pädagogik, die jedes Kind individuell fördert, schafft auch die Rahmenbedingungen für eine Integration ohne Stigmatisierung.

(Glocke)

Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk (unterbrechend) : Frau Senatorin, entschuldigen Sie. Ich bitte um etwas mehr Ruhe im Saal. – Danke.

Zweite Bürgermeisterin Christa Goetsch (fort- fahrend): – Es ist bereits etwas spät, aber ein we

(Dora Heyenn)

nig Zeit sollten wir uns noch für diese Kinder nehmen.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der GAL)

Dort, wo jedes Kind besonders ist, wirkt Besonderheit nicht mehr ausgrenzend. Diese Erfahrung haben alle gemacht, die in der Integration gearbeitet haben. Wir führen einen fast schon jahrzehntelangen Streit mit den Fachleuten, vor allem den Sonderpädagogen, über die Thematik Inklusion und Integration. Wir sollten nicht weitere Hürden aufbauen, sondern sie mit vereinten Kräften abbauen.

Diesem Ziel sind wir ein gutes Stück näher gekommen, nicht nur durch den Paragrafen 12, sondern auch durch persönliches Umdenken. In meiner eigenen Gewerkschaft GEW haben die beiden Fachgruppen – die eine für Integration und die andere für Sonderpädagogik pur – jahrzehntelang gegeneinander gearbeitet, und das muss langsam überwunden werden wie auch die Hürden in den verschiedenen Instituten und der Behörden.

Nun haben wir dieses Recht und jedes Kind – das will ich und das wollen wir – soll in der allgemeinen Schule die Förderung bekommen, die es braucht, und zwar unabhängig davon, in welchem Lebensalter die Behinderung diagnostiziert wird, und unabhängig davon, ob es sich um eine geistige, körperliche oder seelische Behinderung handelt. Es kommt darauf an, dass wir dieses Ziel erreichen, egal ob es Inklusion oder Integration heißt. Wir wollen ein inklusives Bildungssystem, in dem Kinder am besten lernen, sich gegenseitig wertzuschätzen und zu respektieren, um dann miteinander zu lernen.

Ich finde es gut, Frau Heyenn, dass Herr Rabe betont hat, Inklusion müsse auch die sonderpädagogischen Förderbedarfe berücksichtigen. Häufig entscheiden sich Eltern für eine Sonderschule aus Angst und Sorge, ihr Kind könnte in einer allgemeinen Schule untergehen und nicht die Unterstützung, auch nicht die technische, bekommen, die eine Sonderschule heute leistet. Insofern ist jemand mit einem Inklusionsverständnis, das bereits eine diagnostizierte Behinderung zum Diskriminierungsgrund erklärt, wirklichkeitsfremd. Ein erst vierjähriges Kind wird schließlich nicht als lernbehindert oder verhaltensgestört diagnostiziert. Dafür gibt es die präventiven Schulen, die weiterhin als IR-Standorte, sozusagen als Basislager, dienen. Es geht also nicht darum, Kinder bereits im Alter von vier Jahren als lernbehindert zu diagnostizieren und dann zu überweisen, sondern dafür zu sorgen, dass die Kinder in die erste Klasse kommen. Falls aber in der zweiten, dritten Klasse bestimmte Probleme festgestellt werden, hat das Kind ein Recht auf Förderung nach einer Diagnose und bekommt auch die Ressource; darauf komme ich gleich noch zurück.

Die Umsetzung der UN-Konvention erfolgt, wie ich anfangs sagte, in mehreren Stufen. Anders ist sie nicht zu realisieren. Wir können nicht einfach die Sonderschulen alle schließen, das wäre absolut falsch und würde einer ordentlichen Vorbereitung und konzeptionell gründlich unterlegten Vorgehensweise widersprechen; deswegen gibt es auch die Projektgruppe in meiner Behörde.

Auch wenn die Opposition uns gerne vorwirft, der schwarz-grüne Senat sei erstens zu schnell und zweitens zu langsam, müssen wir einen guten Weg finden, Herr Rabe, und bei aller Oppositionsdialektik sagen, dass wir erst am Anfang stehen. Im kommenden Schuljahr wird der Rechtsanspruch in Klasse 1 und 5 umgesetzt und wächst dann langsam auf. Wir müssen pragmatische und vernünftige Lösungen im Übergang finden, um für das Kindeswohl das Beste zu tun. Wir haben die Schulleitungen diese Woche entsprechend informiert. Es gibt eine Handreichung für die Eltern, es gibt eine Beratungsstelle und auch eine Hotline im Amt für Bildung, also viele Ansprechpartner, um dies vernünftig zu gestalten. Priorität hat der Elternwunsch

(Dirk Kienscherf SPD: Das sollte es im Schulrecht auch geben, das Elternrecht!)

und man muss natürlich in gemeinsamer Beratung sehen, wo das Kind am besten, möglichst auch in regionaler Hinsicht, Herr Kienscherf, versorgt wird. Es kann nicht angehen, dass wir Stadtteile haben, die viele I- und IR-Standorte haben und andere nicht und die Eltern ihr Kind durch die ganze Stadt fahren müssen. An diesem vorrangigen Ziel, nämlich erst einmal regionale Versorgung zu leisten, werden wir arbeiten. Die bisherigen I- und IRStandorte sind die Basis, von der ausgehend gearbeitet wird. Wenn die Kapazitäten dort überschritten werden – wir wissen noch nicht, wie das Anmeldeverhalten ist –, werden weitere allgemeinbildende Schulen hinzukommen, die behinderte Kinder aufnehmen und entsprechend die hierfür vorgesehenen Ressourcen und Unterstützungen bekommen. Da hier das Wort Bildungszentrum kritisch in den Mund genommen wurde, sage ich, dass wir wissen, wie es funktionieren kann. Am Borgweg haben wir ein Bildungszentrum für sehbehinderte und blinde Kinder. Von dort aus werden 180 Kinder in allgemeinen Schulen integrativ beschult, 140 Schüler sozusagen stationär aus bestimmten, sicherlich auch technischen Gründen, die die Unterstützung in diesem Bildungszentrum leistet. Das Ziel wäre natürlich, alle integrativ zu beschulen, aber so weit ist man noch nicht.

Wir haben eine Projektgruppe eingesetzt, in der alle Beteiligten neben den Fachleuten aus unserer Behörde, die in der Diskontinuität der letzten 20 Jahre auch sehr unterschiedlich gearbeitet haben, ihre Gräben überwinden müssen. In diese Projektgruppe sind die BSG, die gesetzlichen Gremienvertretungen, aber auch die verschiedenen In

(Zweite Bürgermeisterin Christa Goetsch)

teressenverbände begleitend eingebunden. Das sind zum Beispiel die Landesarbeitsgemeinschaft Eltern für Integration, das ist der VDS und so weiter. Es gibt sehr viele Verbände, die sich engagieren, und sie alle werden mit einbezogen. Dementsprechend werden wir das Konzept beziehungsweise die Eckpunkte mit der gesammelten Fachkompetenz ausgestalten.

Ziel ist, dass die Ressource dem Schüler folgt. Das hat den großen Vorteil, dass eine Schule nicht mehr plötzlich keine Ressourcen hat oder die Förderstundenkontingente aufgebraucht sind, weil jedes Kind die Ressource mitnimmt. Das heißt, es wird sukzessive weniger Sonderschulpädagogen in den Sonderschulen und Förderschulen geben nach der Logik: Je mehr Integration, desto mehr wird die Ressource dem Kind folgen. Der Vorwurf, man würde damit dem Kind einen Rucksack aufschnallen, ist nicht gerechtfertigt, denn die Fördermittel für das Kind kommen auch der Klassengemeinschaft zugute. Es geht also nicht darum, dem Kind etwas aufzuschnallen oder ihm ein I-Schild um den Hals zu hängen, sondern darum, dieses Kind in der Klassengemeinschaft entsprechend seiner Bedarfe zu fördern.

Unsere Bedingungen sind so gut wie noch nie. Die hier mehrfach genannte UN-Konvention hat uns den kräftigen Rückenwind gegeben, den Weg geebnet und jetzt nehmen wir Anlauf und es kann losgehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Der Abgeordnete Beuß hat mitgeteilt, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen werde.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 19/4650 an den Schulausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 52, Drucksache 19/4987, gemeinsamer Antrag der CDU- und der GAL-Fraktion: Haushaltsplan 2009/2010, Einzelplan 2, Verstärkung der Wirtschaftsabteilung bei der Staatsanwaltschaft.

[Antrag der Fraktionen der CDU und GAL: Haushaltsplan 2009/2010, Einzelplan 2 Verstärkung der Wirtschaftsabteilung bei der Staatsanwaltschaft – Drs 19/4987 –]

Die Fraktionen haben Einvernehmen erzielt, dass auch diese Debatte entfallen soll. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung.

Wer möchte sich dem gemeinsamen Antrag der CDU- und GAL-Fraktionen aus der Drucksache

19/4987 anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss in zweiter Lesung fassen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist auch in zweiter Lesung und damit endgültig beschlossen.

Die CDU-Fraktion möchte diese Drucksache nun nachträglich an den Rechts- und Gleichstellungsausschuss überweisen.

Wer stimmt dem Überweisungsbegehren zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig beschlossen.

Tagesordnungspunkt 5, die Drucksachen 19/4743 bis 19/4746, Berichte des Eingabenausschusses.

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 19/4743 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 19/4744 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 19/4745 –]

[Bericht des Eingabenausschusses: Eingaben – Drs 19/4746 –]

Ich beginne mit dem Bericht 19/4743. Dieser enthält Empfehlungen zu drei Eingaben.

Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 482/09 abgegeben hat? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wer schließt sich der Empfehlung zu Eingabe 609/09 an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit einigen Gegenstimmen ebenfalls angenommen.

Wer möchte der Empfehlung zu der Eingabe 608/09 folgen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen.

Zum Bericht 19/4744.

Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 426/09 abgegeben hat? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit einigen Gegenstimmen angenommen.

(Zweite Bürgermeisterin Christa Goetsch)

Wer schließt sich den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.

Weiter zum Bericht 19/4745. Hier sind nur einstimmige Empfehlungen enthalten.