Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der SPD-Fraktion hierzu gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Man muss zu diesem Gesetzespaket doch noch etwas sagen, weil es einige Schäbigkeiten beinhaltet, die in diesem Hause nicht unkommentiert über die Bühne gehen dürfen.
Fangen wir mit einer Schäbigkeit an, die Gott sei Dank keinen Eingang in das Gesetzgebungsverfahren gefunden hat. Bezüglich des Gesetzesvorhabens zur beamtenrechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaft und Ehe hat Farid Müller aus der GAL-Fraktion gegenüber der community behauptet, die SPD würde die Umsetzung der Gleichstellung verzögern wegen der im Dezember durchgeführten Anhörung, die Sie mit beschlossen haben. Sie beschließen selber die Durchführung einer Anhörung und gehen dann mit einer solchen Behauptung in die community – das, Herr Farid Müller, war wirklich peinlich.
Der zweite Punkt ist wesentlich gravierender. In der letzten Sitzung am 15. Dezember wurde hier als Tischvorlage, unter Umgehung der Beteiligungsrechte der Gewerkschaften, quasi als Weihnachtsgeschenk für die Vollzugskräfte von Polizei, Feuerwehr und Strafvollzug die Abschaffung der Ausgleichszahlungen auf den Weg gebracht.
Das muss man sich aus zwei Gründen auf der Zunge zergehen lassen: Der Bürgermeister hat vor den Sparklausuren versichert, es gäbe kein Sonderopfer für die Vollzugsbediensteten und für die Beamten insgesamt nicht. Und was ist das? Doch nichts anderes als ein Sonderopfer, das diejenigen erbringen müssen, die tagtäglich für die Sicherheit der Stadt ihren Kopf hinhalten.
Haben wir nicht auch noch den Vorschlag des Innensenators in den Ohren, Lichterketten für unsere Polizeibeamten anzuzünden? Ist das jetzt Ihre Form der Solidarität mit den Vollzugsbeamten in dieser Stadt? Das kann ja wohl nicht wahr sein, meine Damen und Herren.
Aber selbst, wenn man ein solches Gesetz im Rahmen der Sparbemühungen für absolut unvermeidbar hält, hätte man mit dem Grundsatzbeschluss des Senats auf die Personalvertretung und die Gewerkschaften zugehen können – so, wie es in dieser Stadt nach dem Beamtengesetz üblich ist. Wir haben Beteiligungsverfahren und Regelungen, die für solche Abstimmungen vorhanden sind. Man hätte einmal fragen können, ob es Alternativvorschläge gibt, wie mit Härtefällen umgegangen werden könnte und ob es Möglichkeiten einer Staffelung gibt, damit auch Betroffene mit einer geringen Pension noch berücksichtigt werden. Es gäbe viele Möglichkeiten, das vernünftig sozial abzufedern
aber nichts. Sie haben das Gesetz einfach mit einem Verfallsdatum versehen. Das werden Ihnen viele Vollzugskräfte in dieser Stadt nicht vergessen, das ist und bleibt schlicht schäbig. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wollen einmal versuchen, der Wahrheit etwas näher zu kommen, als es Herrn Dressel gelungen ist.
Folgendes ist richtig: Wir haben uns einvernehmlich darauf geeinigt, dass wir an diesem Tag kurz vor Weihnachten auch die Auswertung der Anhörung vornehmen, und dem haben Sie auch zugestimmt.
Wir haben uns das natürlich auch nicht leicht gemacht und deshalb haben wir das so umgesetzt, wie wir es angekündigt haben.
Sie haben die Beteiligungsrechte der Gewerkschaften angesprochen. Ich muss weder Ihnen noch sonst jemandem in diesem Hause erklären, dass es ein solches Beteiligungsverfahren nicht gibt. Wir haben es hier mit einem ganz normalen Gesetzgebungsverfahren der Bürgerschaft zu tun
Wir als Bürgerschaft haben die Möglichkeit, eine öffentliche Expertenanhörung durchzuführen. Dieses Mittels haben wir uns auch bedient. Wir hatten eine solche Expertenanhörung, in der die Vertreter vom DGB und vom Beamtenbund ihre Meinung deutlich gesagt haben. Als Interessensverbände haben sie unser Vorhaben natürlich abgelehnt. Das ist ihr gutes Recht, denn sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Wir haben uns das angehört und uns dieser Kritik auch gestellt.
Zur Belastung der Vollzugsbediensteten. Man muss klar sagen – und ich finde es richtig, das hier auch einzuräumen –, dass das natürlich eine Belastung für die Vollzugsbediensteten in Hamburg bedeutet. Das darf man auch ehrlich so aussprechen, aber es ist das mildeste Mittel. Die Alternative wäre gewesen, die Lebensarbeitszeit wie bei allen anderen Beamten um zwei Jahre zu erhöhen. Wir erhöhen die Lebensarbeitszeit der Hamburger Beamten, wie die der normalen Angestellten und Arbeiter auch, um zwei Jahre auf 67 Jahre. Wir als CDU und auch als GAL haben gesagt, dass wir
das für die Vollzugsbediensteten in Hamburg nicht machen wollen. Wir wollen, dass die Polizisten, die Strafvollzugsbediensteten und die Feuerwehrleute weiterhin mit 60 Jahren in Pension gehen können. Das ist unser politisches Ziel,
das ist unser politischer Wille und deshalb waren wir bereit, dieses als mildestes Mittel hinzunehmen. Daher bleibt es dabei, dass die Polizisten mit 60 Jahren in Pension gehen. Das ist die richtige Entscheidung. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich nicht vor, mich zu melden, aber hier wurde nicht die Wahrheit gesagt. Es gab dazu eine Abstimmung und die SPD und wir haben dagegen gestimmt, sind aber überstimmt worden. Nicht zuletzt möchte ich darauf hinweisen, dass dies eine zunehmende Praxis ist,
die ich überhaupt nicht schön finde. Sie nimmt uns die Gelegenheit, eigene Anträge zu stellen, aus den Expertenanhörungen und so weiter etwas zu lernen und Schlussfolgerungen zu ziehen. Diese Möglichkeiten werden uns genommen und deshalb haben wir dagegen gestimmt. Von daher war es besonders unangenehm, dass Sie als Tischvorlage diesen Änderungsantrag eingebracht haben. Es gab im Großen und Ganzen die Tendenz, dem zuzustimmen und wir hätten das auch gemacht, aber weil Sie das in letzter Minute eingebracht haben, haben wir dem nicht zugestimmt und uns enthalten.
Etwas an Ihrer Position, Herr Trepoll, erscheint mir wirklich sehr widersprüchlich, denn entweder gibt es gute Gründe für die vorgezogene Altersgrenze, dann können Sie nicht einfach so eine Kürzung veranlassen, oder es gibt diese guten Gründe nicht, dann sagen Sie das doch einfach. Aber zu sagen, es gibt gute Gründe, das vorzuziehen, aber dafür bestrafen wir sie, das gibt aus meiner Sicht keinen Sinn.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung, zunächst zum Antrag der SPD-Fraktion aus der Drucksache 19/5113.
Wir kommen nun zum Gemeinsamen Bericht des Innenausschusses und des Haushaltsausschusses aus Drucksache 19/4968 in der Neufassung.
Wer möchte der Ausschussempfehlung folgen und das Gesetz zur Neuregelung des Hamburgischen Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts aus der Drucksache 19/4246 mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei einigen Enthaltungen mit Mehrheit beschlossen.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.