gungen für den jeweiligen Betrieb sein werden, aber wir haben für die Expertenanhörung und auch für die Senatsbefragung ein Wortprotokoll verabschiedet.
Den Betrieben ist wichtig, dass der Gesamteindruck von Kultur und Natur, der die Vier- und Marschlande prägt, gewahrt bleibt. Eine unserer Aufgaben besteht darin, dafür Sorge zu tragen, dass diese Betriebe trotz einer solchen Belastung wirtschaftlich mit ihr umgehen können und aufgrund des neuen Gesetzes keinen starken wirtschaftlichen Schaden nehmen oder sogar gezwungen werden, ihren Betrieb aufzugeben. Zur Frage der existenziellen Bedrohung zitiere ich die auf Seite 28 im Wortprotokoll festgehaltene Aussage von Herrn Staatsrat Maaß, in der er Folgendes ausführt:
"Und das vorausgeschickt, möchte ich auch bemerken, dass meine Behörde nicht die Absicht hat, jetzt dann ab Inkrafttreten dieses Gesetzes dort sozusagen in einer Art und Weise vorzugehen, die man nicht als kooperativ bezeichnen kann, sondern uns ist sehr bewusst, dass wir eine Akzeptanz brauchen auch für eine solche Regelung und dass wir auch im Vollzug dieser Regelung auf Kooperation angewiesen sind. Deswegen werden wir einen kooperativ ausgelegten Vollzug dieser Regelung anstreben. Wir werden nach einvernehmlichen Lösungen mit den Betroffenen suchen und am Ende, wenn es sich tatsächlich herausstellt, dass wir immer noch, trotz aller Versuche, auch zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, dass es dort immer noch existenzbedrohende Einschnitte in Betriebe gibt, sind selbstverständlich auch Entschädigungszahlungen notwendig, …"
an dieser Stelle möchte ich einschieben, dass dies nicht die Absicht der Betriebe ist, sondern eine Maßnahme, um diese Betriebe als Bestandteil der Vier- und Marschlande zu erhalten –
"… um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, denn wir haben selbstverständlich nicht die Absicht, die Existenz dieser Betriebe mit dieser Regelung hier zu gefährden."
Diese Aussage verdeutlicht nicht nur einen für die CDU-Fraktion ganz wesentlichen Gesichtspunkt, sondern ist außer für uns Vier- und Marschländer vor allem für die betroffenen Betriebe, wie zum Beispiel die in Sülldorf und Rissen, von großer Bedeutung, da somit die weitere Existenz dieser Betriebe garantiert wird.
Wenn es denn so ist, dass wir ein sehr gutes Hafenprivileg auf den Weg gebracht haben – darin ist sich zumindest die überwiegende Anzahl der hier Anwesenden einig – und wenn es denn so ist, dass wir uns um die Belange der davon betroffe
nen Betriebe so vernünftig kümmern, wie es im Protokoll dargestellt ist, dann wird mir eine Zustimmung zu diesem Gesetz überhaupt nicht schwerfallen. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dass wir heute, ziemlich genau drei Jahre nach der letzten Novelle, ein neues Hamburgisches Naturschutzgesetz beraten, ist, wie wir bereits gehört haben, das Ergebnis der Föderalismusreform. Mit ihr erhielt der Bund erstmals die Kompetenz, nicht mehr nur rahmenrechtlich tätig zu werden, sondern im Naturschutzrecht auch erstmals Vollregelungen zu erlassen. Als Landesgesetzgeber können wir, wie die Senatorin eben dargestellt hat, nur noch dort tätig werden, wo der Bund überhaupt keine Regelungen getroffen hat, wo er die Länder ausdrücklich auffordert, Regelungen zu treffen, oder wo wir als Landesgesetzgeber von der Abweichungsgesetzgebung Gebrauch machen wollen.
Hintergrund für die Aufnahme des Naturschutzrechts in den Katalog der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes war der seit vielen Jahren verfolgte Wunsch – von dem ich heute noch gar nichts gehört habe –, das in viele Bundes- und Landesgesetze zersplitterte Umweltrecht in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch zusammenzufassen. Bis zur Föderalismusreform sind entsprechende Anläufe an der unzureichenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes gescheitert. Nach der Föderalismusreform, in die diesbezüglich große Hoffnungen gesetzt wurden, wurde ein erneuter Anlauf unternommen, der jedoch im Januar 2009 an Bayern und der Union und ihrer mangelnden Kompromissbereitschaft scheiterte. Somit gibt es in Deutschland weiterhin kein einfaches, transparentes und unbürokratisches Umweltrecht aus einem Guss.
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP ist von einem Umweltgesetzbuch überhaupt keine Rede mehr. Für die SPD kann ich sagen, dass wir dieses Ziel nicht aufgegeben haben.
Statt eines Umweltgesetzbuches verabschiedete der Bundestag im letzten Sommer mehrere Einzelgesetze, darunter auch das neue Bundesnaturschutzgesetz, das am 1. März in Kraft getreten ist. Und obwohl ein halbes Jahr dafür zur Verfügung stand, war der Senat nicht in der Lage, so rechtzeitig einen Gesetzesentwurf vorzulegen, dass auch das Hamburger Ausführungsgesetz zum 1. März fristgerecht hätte in Kraft treten können. Erst nachdem die SPD-Fraktion ihren Antrag vorgelegt hatte
in dem es nicht nur um das Hafenprivileg, sondern in erster Linie auch darum geht, dass der Senat überhaupt einmal tätig wird und ein Ausführungsgesetz vorlegt –, wurde auch der Senat aktiv und brachte dann über die Koalition einen Gesetzesentwurf ein.
Es stimmt auch nicht, Frau Senatorin, was Sie eben sagten, dass Hamburg ganz vorn dabei sei. Andere Länder wie Schleswig-Holstein zum Beispiel haben schon im Januar ihren Gesetzesentwurf vorgelegt.
Auch wenn wir heute dem Gesetzesentwurf der Koalition zustimmen werden, so gilt doch: Nichts ist so gut, dass man es nicht noch ein wenig besser machen könnte.
Mit unserem Zusatzantrag wollen wir erreichen, dass der Entwurf der Koalition in vier wesentlichen Punkten nachgebessert wird.
Zum einen ist es der Bereich der Gewässerrandstreifen, das wurde eben schon gründlich erörtert. Aus unserer Sicht ist es wirklich eine Posse ersten Ranges, wenn man sich die verschiedenen Entwürfe ansieht.
Im ersten Koalitionsentwurf wird der Gewässerrandstreifen definiert mit 10 Metern Abstand von der Uferlinie. Es sollte dort nicht mehr gebaut werden und keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel mehr ausgebracht werden dürfen. Bei den Gartenund Landwirtschaftsbetrieben stieß das auf großes Unverständnis und Widerstand. Im Ausschuss letzte Woche feierte die Kollegin Weggen dann ihr großzügiges Entgegenkommen den Bauern gegenüber. Man wolle die Bedenken der Landwirtschaft durchaus ernst nehmen und den Uferschutzstreifen auf 7,50 Meter begrenzen. Allerdings, statt nur Dünge- und Pflanzenschutzmittel nicht mehr auszubringen, sollte dort mit einem Mal überhaupt keine Landwirtschaft mehr möglich sein. Das sollte dann das Entgegenkommen sein, das ist merkwürdig. Dann kam heraus – das hat die Kollegin Rugbarth gut herausgearbeitet –, dass die GAL und offenbar die Behörde, die behauptet hatte, das sei ihr Entwurf, einen kleinen Trick eingebaut hatten, indem nicht mehr die Uferlinie entscheidend sein sollte, sondern mit einem Mal die Böschungskante, und zwar oben. Unter dem Strich war von 7,50 Metern nichts mehr geblieben, sondern es waren wieder die 10 Meter wie vorher, wenn nicht sogar noch mehr. Das war wirklich trickreich von der GAL und der BSU. Was die CDU betrifft, Herr Capeletti, haben Sie sich über den Tisch ziehen lassen. Dieser Versuch ist letztlich gescheitert dank der investigativen Arbeit von Frau Rugbarth.
Im neuen Entwurf ist plötzlich wieder nur von der Uferlinie die Rede. Wir meinen jedoch, dass dieser Punkt offensichtlich mit der heißen Nadel gestrickt und alles andere als ausgereift ist.
Offensichtlich ist das Ganze das Ergebnis eines längeren Koalitionsgeschachers. Im Ausschuss konnte der Senat nicht sagen, wie viele Betriebe von diesem Verbot überhaupt betroffen wären. Die Senatorin behauptet, die Behörde wisse es, aber gesagt haben Sie es nicht und Sie sagen auch nicht, welche Konsequenzen dies für die einzelnen Betriebe hat.
Wir fordern deshalb – damit stellen wir uns nicht grundsätzlich gegen eine solche Regelung –, dass Paragraf 9 aus dem jetzigen Gesetzesentwurf erst einmal herausgenommen wird. Bevor die Bürgerschaft eine solche Regelung beschließt, muss der Senat darlegen können, welche Flächen und wie viele Betriebe im Einzelnen und in welchem Ausmaß von dem Verbot betroffen wären. Dazu war er bislang nicht in der Lage, obwohl schon im Koalitionsvertrag von dieser Regelung die Rede ist. Es wären sogar eineinhalb Jahre Zeit gewesen zu ermitteln, wie viele Betriebe betroffen sind und wie weit eine solche Regelung überhaupt greift. Wir haben gehört, dass ein solches Verbot durchaus die Existenz der Betriebe gefährden kann und zu Entschädigungen führen wird. Auch hierfür wäre es wichtig gewesen, welche finanziellen Auswirkungen das für den Hamburger Hauhalt hätte; auch dazu konnten Sie nichts sagen.
Überhaupt nicht nachvollziehbar ist für uns in diesem Punkt – erst recht nicht nach den Einlassungen von Herrn Capeletti eben –, warum hier nicht das Instrument des Vertragsnaturschutzes gewählt wurde, wenn man immer den kooperativen Ansatz lobt. Jetzt kommen Sie mit der gesetzlichen Keule, mit dem bußgeldbewährten Verbot, reden aber gleichzeitig stets nur vom kooperativen Ansatz. Was wollen Sie denn noch für Gespräche führen, wenn das erst einmal im Gesetz steht?
(Jens Kerstan GAL: Wie wollen Sie denn ei- gentlich noch Naturschutz machen? Das würde mich mal interessieren!)
Schließlich kann das Ziel, einen Biotopverbund im Umfang von 15 Prozent der Landesfläche zu schaffen, auch aus unserer Sicht nur als realistisch angesehen werden, wenn klar ist, in welchem Umfang dieser Verbund jetzt schon gesichert ist und welche Flächen der Senat künftig einbeziehen will. Doch auch dieses konnte der Senat bislang nicht darstellen. Deswegen ist es aus unserer Sicht auch in diesem Punkt zu früh, jetzt schon diese 15 Prozent festzuschreiben. Der Senat muss hier nachbessern, er muss die offenen Fragen beant
Ich komme zum zweiten Punkt, den Naturschutzgebieten. Aus unserer Sicht ist es gerade bei Naturschutzgebieten im Interesse einer qualifizierten Flächenkritik neben der eigentlichen Unterschutzstellung entscheidend, dass auch Pflege- und Entwicklungspläne aufgestellt werden. Die im Koalitionsentwurf enthaltene Kann-Vorschrift reicht aus unserer Sicht zur Sicherstellung einer solchen Flächenkritik nicht aus. Wir wollen, dass nicht nur die Möglichkeit besteht, Pflege- und Entwicklungspläne aufzustellen, sondern wir wollen, dass dies zumindest für die Naturschutzgebiete auch zur Regel wird.
Der dritte Punkt ist die Kennzeichnung von Naturschutzgebieten, nationalen Naturmonumenten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmälern. Der Koalitionsentwurf strebt hier eine Regelung an, die deutlich hinter dem Bundesnaturschutzgesetz zurückbleibt. Dieses schreibt nämlich vor, dass Schutzgebiete zu kennzeichnen sind. Im vorliegenden Hamburger Gesetzesentwurf – Herr Kerstan fragte eben, wie wir uns den Naturschutz vorstellen – ist stattdessen nur eine Kann-Vorschrift enthalten. Das ist eine typische Abweichung und Verschlechterung. Wir meinen, dass Bürger sofort erkennen müssen, wo ein Schutzgebiet beginnt und wo nicht, gerade mit Blick auf die zahlreichen Gebote und Verbote, die dort gelten. In diesem Zusammenhang erinnere ich an unseren Antrag, der erst in der letzten Sitzung von Ihnen abgelehnt wurde, die Naturschutz- und Landschaftsschutzgebietskarten im Internet zu veröffentlichen. Es war ein regelrechter Offenbarungseid, dass die Behörde im Ausschuss einräumen musste, sie könne selbst nicht genau sagen, wo die einzelnen Landschaftsschutzgebiete beginnen, und es sei ein Riesenaufwand für sie, das herauszufinden. So geht das nicht, es muss klar sein, wo was gilt, gerade mit Blick auf die vielen Gebote und Verbote.
Bei unserem vierten Punkt geht es um den Naturschutzrat. Dies ist eine sehr sinnvolle Einrichtung, über deren Arbeit man aber nur sehr wenig weiß. Es wird darauf verwiesen, dass irgendwelche Berichte herauskämen, aber offiziell werden sie nicht veröffentlicht und – das ist ein sehr entscheidender Unterschied – sie werden nicht veröffentlicht als Drucksache hier im Haus. Es besteht nicht die Möglichkeit, dass sich der Umweltausschuss mit diesen Berichten beschäftigt. Deswegen meinen wir, dass wir es dem Naturschutzrat schuldig sind, uns im Umweltausschuss mit seinen Ergebnissen und Empfehlungen auseinanderzusetzen. In der
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben es an dieser Stelle das erste Mal mit den Auswirkungen der Föderalismusreform auf unsere Umwelt und auf unsere Wirtschaft zu tun. Wir haben es mit einem Gesetzgebungskreis zu tun, bei dem sich gerade in Hamburg auf engstem Raum im Bereich des Naturschutzgesetzes die Interessenkonflikte kaum mehr ballen könnten als in diesem Punkt. Wir haben es auch mit einer verfassungsrechtlich komplett neuen Situation zu tun; es gibt keine Kommentierungen.
Ich kann verstehen, dass derjenige, der aus der Opposition zuerst den Gesetzesentwurf einbringt – auch wenn er nachher zurückgezogen werden muss, weil er nicht haltbar ist –, sagt, die Opposition hätte das angeschoben. Der Unterschied zwischen Opposition und Regierung ist aber, dass die Regierung etwas machen muss, das später auch standhält, das justiziabel und belastbar ist.
Ich glaube, es ist gelungen, in einem parlamentarisch hervorragenden Verfahren eine extrem schwierige Materie juristisch sauber herauszuarbeiten, und das in kurzer Zeit, auch wenn es eben bestritten wurde.
Wenn Sie sich das schleswig-holsteinische Gesetz ansehen und dies mit der Hamburger Situation vergleichen, dann sehen Sie, dass es bei uns eine wesentlich komplexere Angelegenheit ist, die wir zu bewerkstelligen und juristisch aufzuarbeiten hatten. Insofern glaube ich, dass wir diejenigen sind, die bei einem solch komplexen Verfahren wirklich die Nase vorn haben.
Auf der einen Seite war wichtig, dass im Bereich Hafen nichts anbrennt, was nicht anbrennen sollte. Das ist auch nicht geschehen.