Protokoll der Sitzung vom 05.05.2010

Auf der einen Seite war wichtig, dass im Bereich Hafen nichts anbrennt, was nicht anbrennen sollte. Das ist auch nicht geschehen.

(Beifall bei der CDU)

Dafür allen Beteiligten in der Bürgerschaft auch seitens des Senats ein Dank.

(Ole Thorben Buschhüter)

Künftig werden wir eine saubere Regelung haben in Bezug auf die Kaimauern, das ist schon deutlich geworden. Was wir jedoch nicht haben, das sage ich ausdrücklich, ist eine Art von Willkürregelung, bei der man bestimmte Dinge einfach aus dem Naturschutz herausnimmt. Das ist heute in den Raum gestellt worden. Wir haben eine klare Regelung, die besagt, dass die Kaimauern an verbauten Ufern herausgenommen werden, weil verbaute Ufer in der Regel nicht ausgleichspflichtig sind. Das ist eine schlichte und klare Regelung. Auf der anderen Seite haben wir die deutliche Regelung, dass Dinge, die im aquatischen Bereich passieren, ausgeglichen werden müssen. Diesen Ausgleich haben wir auch geregelt, und zwar so geregelt, dass klar ist, welche Belastung auf die Hafenwirtschaft zukommt, direkt oder indirekt, nämlich über die Stiftung und den Beitrag in die Stiftung.

Was heute darüber gesagt wurde, insbesondere in der letzten Rede, ist schon ein wenig verwunderlich. Wir haben es auf den Nenner gebracht: Schilder ja, aber Biotopverbund nein. Welche Art von Umweltpolitik ist das denn seitens der SPD?

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Wenn wir uns die Diskussion ansehen über die zu schützenden Gewässer – im Übrigen ist auch das neue Wasserhaushaltsgesetz am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten aufgrund der Föderalismusreform –, so werden wir feststellen können…

(Glocke)

Erste Vizepräsidentin Barbara Duden (unterbre- chend): Herr Senator Gedaschko, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Dr. Schaal?

Ja, das hatte ich schon lange nicht mehr.

Herr Senator, können Sie uns jetzt sagen, wie viele Landwirte betroffen sind, wie groß die Fläche ist, die sich insgesamt aus den Uferrandstreifen ergibt, wie viel davon zum Biotop dazugezogen wird beim Biotopverbund? Hierzu hätte ich gerne eine Auskunft. Vielleicht können Sie auch noch nachtragen, wie weit man jetzt bei der Kartierung des Biotopverbundes in Hamburg bereits ist.

Die Frage reiche ich gerne an die zuständige Behörde weiter, Frau Dr. Schaal.

(Ingo Egloff SPD: Sie sind Landwirtschafts- senator!)

Sie waren in der Anhörung dabei und haben die Zahlen gehört, um die es geht. Die Regelung wollte ich eben ausführen, als Sie ansetzten, Ihre Frage zu stellen. Es geht um Folgendes: Wir haben

bereits andere bundesgesetzliche Regelungen, nach denen Flüsse und auch die Uferbereiche geschützt werden. Wir haben in der Ausführung auch gehört, dass es eine Überschneidung gibt, dass wir eigentlich auch die nicht beackerten Böschungen abziehen müssen und den Uferstreifen in einem Bereich von etwa 1 Meter, der auch geschützt ist. Wenn wir hier über den Schutz reden und über die Beeinträchtigung der Landwirtschaft, die eben erwähnt wurde, dann reden wir nicht über 7,50 Meter, sondern über weniger; das gebietet auch die Ehrlichkeit. Aber es bleibt unter dem Strich genügend Raum zur Verfügung für den Uferrandstreifen.

Was in der Diskussion auch immer bunt durcheinander gewürfelt wird, ist die Betroffenheit der Landwirte. Es wurde am Anfang in den Raum gestellt, dass auch entlang von Gräben eine Betroffenheit da ist. Das ist selbstverständlich nicht der Fall, es geht nur um natürliche Gewässer. Es geht nicht um den Obstanbau, auch das wurde anfangs behauptet, es geht nicht um das Alte Land. Insofern halte ich diese Regelung für sehr gut für einen Ballungsraum, in dem Landwirtschaft und Biotopverbund gemeinsam existieren können. Wir haben hier ein Gesetz vorgelegt, das beweist, dass Ökonomie und Ökologie zusammenpassen.

(Beifall bei der CDU und der GAL)

Das Wort bekommt Herr Kerstan.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als ein Ergebnis dieser Debatte sollte man noch einmal festhalten, dass bei dem Verhalten der SPD-Fraktion in Fragen des Hafenprivilegs, aber auch des Biotopverbundes und der Gewässerrandstreifen eines festzustellen ist: Die SPD verabschiedet sich komplett von dem Anspruch, eine Naturschutz- und Umweltpartei zu sein.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der CDU – Zurufe von der SPD: Oh, oh!)

In Ihrem Antrag zum Hafenprivileg wollen Sie den Hafen gegen das Bundesnaturschutzgesetz rechtswidrig zu einer naturschutzfreien Zone machen; das war Ihr politisches Ziel. Sie sind nur deshalb davon abgewichen, weil alle Experten gesagt haben, damit würden Sie rechtlich Schiffbruch erleiden. Das ist ein Trauerspiel, wenn man sich überlegt, dass Sie an anderer Stelle meinen, für den Naturschutz sprechen zu müssen. Das muss hier einmal festgehalten werden, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Sie legen einen Zusatzantrag vor, in dem Sie den vom Bundesnaturschutz vorgesehenen Anteil von 10 Prozent komplett wegstreichen. Und Sie sagen

(Senator Axel Gedaschko)

auch, einen Gewässerrandstreifen würde man nicht brauchen. Herr Buschhüter, sich dann beim nächsten Punkt wortreich zu beklagen, dass doch bei der Ausweisung und dem Aufstellen von Naturschutzschildern dieser Entwurf hinter die bundesrechtlichen Weisungen zurückfalle, ist wirklich an Peinlichkeit und Heuchelei nicht mehr zu übertreffen.

(Beifall bei der GAL und der CDU – Glocke)

Erste Vizepräsidentin Barbara Duden (unterbre- chend): Herr Kerstan, ich bitte auch Sie – das hat heute schon Tradition –, zum parlamentarischen Sprachgebrauch zurückzukommen.

Wenn man sich diese Fragen einmal zu Gemüte führt, dann muss man sagen, dass es bei der SPD anscheinend einen Konflikt zwischen Ökologie und Ökonomie gar nicht gibt. Denn wann immer ein solcher Konflikt auftritt, schmeißt die SPD den Natur- und Umweltschutz ersatzlos über Bord. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Das Wort bekommt Herr Egloff.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kerstan, bis eben war die Debatte relativ sachlich, aber die Sachlichkeit haben Sie nun verlassen.

(Farid Müller GAL: Das konnten wir Ihnen nicht ersparen!)

Wenn wir schon von einem Trauerspiel sprechen, dann ist es ein Trauerspiel, dass Sie, obwohl Sie die gesetzlichen Vorgaben kannten, bis zum 1. März nichts vorgelegt haben.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir über Trauerspiel sprechen, ist es jenes, dass Sie Gefahr liefen, dass die Hafenwirtschaft ungefähr 100 Millionen Euro zu viel hätte zahlen müssen in einer Situation, in der es ihr ohnehin nicht gut geht. Das wäre wirklich ein Trauerspiel gewesen, wenn wir hier nicht eingegriffen hätten.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir uns das Thema Hafenprivileg und den Gesetzesentwurf ansehen, dann ist eines festzustellen. Wenn Sie sich die schriftlichen Stellungnahmen anschauen, die von den einzelnen Sachverständigen und Verbänden abgegeben worden sind, ist es mitnichten so, dass alle gesagt haben, der SPD-Entwurf sei nicht machbar. Das ist die Auffassung einiger gewesen.

Wenn man einen Sachverständigen hat, der bei Prozessen die Hafenwirtschaft vertritt und uns in der Anhörung sagt, er würde gern diesen Gesetze

sentwurf mitmachen, aber die Rechtssicherheit des Entwurfs von Senat und Koalitionsfraktionen müsse erst gewährleistet sein, dann gebietet es die politische Klugheit, dass man sich darauf einlässt, um jahrelange Prozesse für die Hafenwirtschaft zu vermeiden. Dann ist es klug, den Entwurf zurückzuziehen, bis Rechtssicherheit gewährleistet ist.

(Farid Müller GAL: Das ist ein Grund, aber keine politische Überzeugung!)

Das ist politische Klugheit und nicht, der Opposition Vorwürfe zu machen.

(Beifall bei der SPD)

Ich komme zum Biotopverbund, darüber wurde schon reichlich berichtet. Herr Buschhüter hat dargelegt, wie sich alles im Ausschuss entwickelt hat. Im ersten Entwurf war von 10 Metern ab Uferlinie die Rede. Dann wurde eine Presseerklärung der GAL vor der letzten Ausschusssitzung verteilt, in der gesagt wurde, es gäbe einen großen Kompromiss mit den Landwirten, es seien jetzt 7,50 Meter. Meine Kollegin Rugbarth hat sich den Gesetzesentwurf angesehen und festgestellt, dass nicht mehr von Uferlinien die Rede ist, sondern von Böschungskanten. Daraufhin haben wir gefragt, was das heiße, ob es das Gleiche sei. Es stellte sich heraus, dass es nicht das Gleiche ist. Böschungskanten sind nämlich ein ganzes Stück weiter oben am Ufer plus 7,50 Meter. Das ist eine Belastung, die deutlich über die 10 Meter hinausgegangen ist. Das kam bei der Senatsbefragung heraus und ich versichere Ihnen, da ist der CDU das Herz in die Hose gerutscht,

(Arno Münster SPD: Taschenspielertricks!)

weil sie sich immer als Vertreter der Landwirte in den Vier- und Marschlanden ansieht, Herr Capeletti. Daraufhin sagten Sie, es könne nicht sein, dass es mit einem Mal eine höhere Belastung gäbe als im ursprünglichen Gesetzesentwurf stand. Heute, wahrscheinlich in der Hoffnung, dass es keiner merkt, wurde wieder hineingeschrieben, der Abstand ist 7,50 Meter ab Uferlinie. So war die Lage.

Sie jonglieren mit einer Regelung, die am Ende 60 bis 100 Betriebe betrifft, die teilweise – Herr Capeletti hat darauf hingewiesen – jahrhundertelang an dieser Stelle wirtschaften, und berücksichtigen nicht, welche Folgen das hat. Ich finde es peinlich, dass die Behörde, die diesen Gesetzesentwurf maßgeblich mit vorgelegt hat, und der Wirtschaftssenator, der im Übrigen auch für Landwirtschaft zuständig ist, im Ausschuss nicht in der Lage waren, die Auswirkungen für die Betriebe zu nennen. Es wird den Betrieben 10 Prozent der Fläche weggenommen. Wie sieht das dann für die einzelnen Betriebe aus, sind sie überhaupt noch lebensfähig? Das sind Dinge, die man klärt, bevor man so etwas in einen Entwurf schreibt.

(Jens Kerstan)

Wir verlangen, dass hier anständig und sauber gearbeitet wird und das haben Sie nicht gemacht. Deswegen ist es besser, diese Dinge erst einmal zu klären und dann eine Regelung zu treffen; nichts anderes beantragen wir.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt Frau Stöver.