Ansonsten muss ich die Angriffe auf den Senator und den Vorwurf der Verquickung, den Sie gemacht haben, ausdrücklich zurückweisen. So, wie
Im Grunde genommen geht es Ihnen auch nicht um eine schnelle Aufklärung. Der Antrag ist vom 6. April. Er lag eine Weile im Parlament und Sie haben ihn vor sich hinschlummern lassen. Wahrscheinlich passte er zur gestrigen Debatte und Sie wollten diese Woche die Skandal-Woche machen.
Es scheint Ihnen bei all Ihren Unterstellungen nicht darum zu gehen, dass wir fair miteinander argumentieren und eine echte Sachdebatte führen. Sie müssen aber auch darauf hinweisen, dass vieles von dem, was Sie jetzt kritisieren, Bundesrecht ist. Das haben Sie zeitweise mitgestaltet.
Ich habe lange gezögert, was die Frage angeht, wie wir mit Ihrem Antrag umgehen. Zeitweise habe ich eine Überweisung erwogen, denn das ist nichts Geheimes und wir hätten uns über die Sache austauschen können. Als ich den Antrag näher gelesen habe, fand ich aber die ganze Tonart und die in ihm enthaltene Skandalisierung unangemessen und nach Ihrem Redebeitrag habe ich nicht das Gefühl, dass Sie ein Interesse daran haben, darüber ernsthaft mit uns im Ausschuss zu reden. Wir werden deshalb den Antrag auch nicht überweisen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Überhöhte Mietforderungen, Mietwucher und das Ausnutzen der schwachen Position von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern sind kein kleines Problem und auch nicht das Problem eines einzelnen Vermieters oder Eigentümers. Wir hatten ein solches Problem schon einmal, als es um die Unterbringung von Flüchtlingen ging. Es gab damals Verträge mit Be
hörden, bei denen sich im Nachhinein herausstellte, dass völlig überzogene Mietforderungen einfach bezahlt worden sind. Das war zahlenmäßig ein großes Problem. Vor allen Dingen ist das aber natürlich auch ein strukturelles Problem, denn die Menschen, die in diesem Fall davon betroffen sind, sind insgesamt in einer schwachen Position. Die aktuellen Fälle lehren uns, dass die Aufdeckung und Beseitigung dieser Missstände bei der partiellen Wohnungsnot, die wir in Hamburg haben, keine einfache Aufgabe ist.
Die Sozialbehörde und die ARGE haben sich dieser Einzelfälle angenommen und können detailliert auflisten, wann Sie von den konkreten Fällen Kenntnis erlangt und welche Maßnahmen sie eingeleitet haben. Wenn Sie Ihren Antrag Anfang des Monats als Große Anfrage gestellt hätten, dann hätten wir jetzt schon eine detaillierte Antwort und wären vielleicht schon in dem Einzelfall, der Sie so bewegt, ein wenig weiter. Jetzt kann man aber zumindest zur Kenntnis nehmen, dass die Unterstützung der betroffenen Mieterinnen und Mieter dank der öffentlichen Aufmerksamkeit zügig und hilfreich eingesetzt worden ist. Die bezirklichen Verbraucherschutzämter und die Mietervereine sind eingeschaltet worden und es hat Überprüfungen der Wohnungsgrößen gegeben. Es bleibt aber zu befürchten, dass wir hier nur über die Spitze eines Eisbergs reden.
Bei der Aufdeckung von Mietwucher ist entscheidend, wie viel Unterstützung die betroffenen Mieterinnen und Mieter von der zuständigen Behörde, der ARGE und den Bezirksämtern bekommen. Die Mieter wissen am besten, wie ihre Mietverträge aussehen und ob sie abgezockt werden. Neben der kostenfreien Zusammenarbeit mit den Mieterorganisationen ist auch das Vertrauensverhältnis zu den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern wichtig und da mag es das eine oder andere Mal haken. Man muss den Personen erst einmal glauben und sollte sie nicht in eine Zwangslage bringen, in der sie möglicherweise einen großen finanziellen Aufwand auf sich zukommen sehen. Die finanzielle Unterstützung bei notwendigen Umzügen muss gewährleistet sein. Auf diesem Weg ist Hamburg schon relativ weit gekommen.
Derzeit wird über Höchstwerte für die Quadratmetermiete nachgedacht. Das hilft aber nicht gegen Mietwucher, der muss strafrechtlich geahndet werden. Ich kann nur hoffen, dass möglichst viele Anzeigen dann auf strafrechtlichem Wege zu dem notwendigen Ergebnis führen.
Ein politisches Problem ist allerdings, dass vom Bund noch ein ganz anderer Vorschlag kommt, nämlich die pauschalierte Miete. Da würde es für uns als Kommune wesentlich schwieriger, bei Mietwucher überhaupt noch eingreifen zu können. Dieses Modell öffnet Tür und Tor für überteuerte Mieten und erleichtert mitnichten die Position der
Als offene Fragen bleiben, wie wir die Häufung von Mietproblemen mit bestimmten Vermietern schneller identifizieren und wie wir verhindern können, dass der Druck aufgrund zu teurer Wohnungen bei den Mieterinnen und Mietern bleibt. Ich hoffe, dass es einen Konsens zumindest in diesem Hause gibt, dem FDP-Vorstoß auf Bundesebene für die pauschalierte Miete einiges an Widerstand entgegenzusetzen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal zu Herrn von Frankenberg, der sich hinstellt und sagt, man könne nicht viel machen, das sei Bundesrecht. Aktuell liegen die Kosten der Unterkunft nach wie vor in den Händen der Kommunen; das sollten Sie einmal nachlesen.
Hartz-IV ist Armut per Gesetz. Rund 200 000 Menschen sind in Hamburg davon betroffen. Für zahlreiche von ihnen und auch für Geringverdienende stellt der Wohnungsnotstand in Hamburg inzwischen ein existenzielles Problem dar.
Hartz-IV ist aber nicht nur Armut per Gesetz, für viele ist Hartz-IV auch ein riesiges Geschäft: für die Beschäftigungsträger, die sich mit der Durchführung von für die Betroffenen völlig perspektivlosen Ein-Euro-Jobs erhalten, für die Bildungsträger, denen team.arbeit.hamburg die Langzeiterwerblosen als Überbringer der Bildungsgutscheine zuführt, für findige Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Hungerlöhne mit dem Hinweis zahlen, sie könnten doch zur ARGE gehen und dort aufstocken und schließlich für nicht minder findige Vermieter, die die Mieten ihrer Schrottimmobilien exakt nach den Mietobergrenzen in der Fachanweisung der Sozialbehörde zu Paragraf 22 des SGB II ausrichten.
Es handelt sich hier nicht um Einzelfälle, Herr von Frankenberg, es handelt sich um sehr viele Fälle. Wo Geld gemacht werden kann, da wird es auch gemacht und wenn die Behörde nicht entsprechend prüft, dann wird das eben so weitergehen. Ich kann Ihnen eines sagen: Als ich erwerbslos wurde und Ende Januar 2005 Arbeitslosengeld II beantragen musste, habe ich den Herrschaften meine ziemlich komplizierten Nebenkostenabrechnungen vorlegen müssen. Man sagte mir, dass man die doch nicht prüfen müsse und gab dann auf meine Nachfrage hin an, dass man noch einen entsprechenden Schulungsbedarf hätte – soviel dazu.
Stadtstaat der kurzen Wege selbstverständlich auch politischen Einfluss zur Wahrung ihrer Interessen zu sichern. Der Vermieter Kuhlmann ist lediglich ein – nunmehr publik gewordenes – Beispiel dafür, wie sich mit dem Leid der von Hartz-IV Betroffenen Geld verdienen lässt. Es handelt sich keinesfalls um einen Einzelfall.
Sehenden Auges willigen Mieter ein, wenn ein Mietvertrag falsche Angaben, etwa in diesem Fall zur Größe der Wohnung, ausweist und die Wohnung auch sichtbare Mängel wie Schimmel hat und wehren sich auch später nicht gegen diese Missstände. Wie kommt das? Der Grund für derartige Handlungsweisen liegt offensichtlich in dem stark angespannten Wohnungsmarkt, der insbesondere im bezahlbaren Segment nicht genügend Wohnungen aufweist und Geringverdienern und von Hartz-IV Betroffenen keine Alternativen zu den Immobilien à la Kuhlmann bietet. Der Grund hierfür liegt in erster Linie darin, dass der Senat sich aus dem sozialen Wohnungsbau nahezu völlig zurückzieht, während die noch bestehenden Sozialbindungen sukzessive auslaufen. Das Eduard Pestel Institut hat in seiner Studie "Sozialpolitische Implikationen geringer Wohnungsbautätigkeit" im Juni 2009 auf eben jene Zeitverzögerung und Trägheit des Gesamtmarktes hingewiesen und stellt fest:
"Heutige Versäumnisse machen sich erst Jahre später bemerkbar, sind dann jedoch kurzfristig nicht mehr zu korrigieren."
Der Hamburger Senat tut nicht das Geringste, um diese Entwicklung umzukehren, es sei denn, Wohnungen zu Preisen von 24 Euro kalt im Überseeviertel zu schaffen, wie heute im "Hamburger Abendblatt" zu lesen ist. Sind gegenwärtig noch rund 100 000 Wohnungen in der Sozialbindung, so werden dies in zehn Jahren voraussichtlich nur noch rund 60 000 Wohnungen sein. Das eigentliche Problem ist dem Grunde nach also nicht ein ehrbarer Hamburger Kaufmann wie der Vermieter Kuhlmann von der CDU, sondern ein Senat aus GAL und CDU, der die wohnungsbaupolitischen Zeichen der Zeit nicht erkennt.
"… dass bei einem 'weiter so wie bisher' das bezahlbare Wohnen für alle in absehbarer Zeit preisgegeben wird."
Dabei ist es insbesondere das städtische Wohnungsunternehmen SAGA GWG, welches in Hamburg rund 130 000 Wohnungen vermietet und keinesfalls die ihm gebührende soziale Verantwortung übernimmt. Im Zehn-Jahres-Zeitraum von 1997 bis 2007 hat das städtische Unternehmen seine Nettokaltmieten sogar überdurchschnittlich erhöht. Während der Hamburger Mietenspiegel einen durchschnittlichen Anstieg von 17,1 Prozent auswies, erhöhte die SAGA im gleichen Zeitraum die Mieten
um 33 Prozent. Auch hier könnte der Senat über sein städtisches Wohnungsunternehmen mäßigend auf die Mietpreisentwicklung Einfluss nehmen, was er aber unterlässt, weil er unter anderem eben auch die Mieter von SAGA und GWG die kostenexplodierende Elbphilharmonie finanzieren lässt und damit eine weitere Verschärfung der Wohnungssituation in Hamburg billigend in Kauf nimmt.
Dem Antrag der SPD-Fraktion wird meine Fraktion DIE LINKE zustimmen, weil es in der Tat ein Geschmäckle hat, wenn ein CDU-Politiker, der zudem für die CDU in der Deputation der Sozialbehörde saß, als Vermieter offensichtlich allzu bedenkenlos die soziale Notlage seiner Mieter ausnutzte und die Hamburger Sozialverwaltung diesem Treiben wohl allzu lange arglos zusah. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN – Klaus-Peter Hesse CDU: Herr Joithe, wer hat Ihnen denn den Unsinn aufgeschrieben?)
(Klaus-Peter Hesse CDU: Der hat wieder gepennt! – Wolfgang Beuß CDU: Der Lieb- ling des Parlaments! – Unruhe bei der CDU)
Herr von Frankenberg, so richtig glaube ich es Ihnen nicht, dass Sie mit sich gerungen haben. Natürlich wollten wir den Antrag nicht an den Ausschuss überwiesen haben, sondern wir wollen eine umfassende Berichterstattung und die ist nur dann gewährleistet, wenn Sie unserem Antrag zustimmen. Wir wollen die Fragen auch nicht mit Ihnen diskutieren, sondern wir und auch die Öffentlichkeit wollen Aufklärung und die haben wir heute wieder nicht erhalten.
Frau Möller, natürlich kann man sagen, wir hätten auch noch eine Große Anfrage stellen können. Wir haben aber schon zwei Kleine Anfragen gestellt und Sie kennen die wirschen Antworten, mit denen unser Anliegen abgebügelt wurde. Das war drei, vier Monate, nachdem die Fälle bekannt geworden sind. Man musste also davon ausgehen, dass der Senat das schon aufgearbeitet hatte. Von daher