Egbert von Frankenberg

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu später Stunde kommen wir zu einem sehr wichtigen Thema. Wenn man es genau betrachtet, ist es ein Meilenstein in der Politik für Menschen mit Behinderung.
Wir stehen sicherlich nicht am Anfang, aber auch noch längst nicht am Ende. Wir stehen heute vor einer wichtigen Entscheidung. Ich würde nicht so weit gehen zu sagen, es ist ein Paradigmenwechsel. Das Thema war uns allen im Parlament sehr wichtig und im Sozialausschuss ganz besonders. Mir persönlich liegt sehr daran, dass wir versuchen, in diesem Themenbereich einen Konsens zu erzielen, dass wir versuchen, gemeinsam für die Menschen mit Behinderung in Hamburg viel zu erreichen.
Worum geht es heute? Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Konvention für Menschen mit Behinderung mit unterschrieben. Insofern ist es nationales Recht und wir in Hamburg müssen uns Gedanken machen, wie wir dies in dieser Stadt umsetzen. Das haben wir im Sozialausschuss getan. Wir wollen heute mit der Drucksache, wenn wir sie verabschieden, zum einen beschließen, dass der Leitgedanke der Inklusion zukünftig dem staatlichen Handeln zugrunde liegen soll. Hierzu soll ein Landesaktionsplan entworfen werden, der zum Beispiel die Bereiche Bauen, Wohnen, unabhängige Lebensführung und Bildung umfasst. Bei Letzterem haben wir bereits beim Schulgesetz mit der Änderung des Paragrafen 12 einen großen Schritt getan. Es betrifft aber auch die Bereiche Arbeit, Gesundheit und vieles mehr. Bei dieser Aufzählung stellt man fest, dass es eine echte Querschnittsaufgabe ist.
Ich betone ausdrücklich, dass wir sonst immer viel von Integration in diesem Bereich sprechen, aber der Begriff, den wir nun benutzen wollen, ist Inklusion. Das bedeutet noch mehr als Integration. Früher wurden Menschen mit Behinderung eher in Sondersystemen untergebracht, am Rande der Gesellschaft. Das könnte man als Separation bezeichnen. Danach hat man die Sondersysteme in die Gesellschaft integriert. Wir wollen aber, dass die Menschen mit Behinderung Bestandteil der Gesellschaft sind. Heterogenität als Vielfalt soll ein Normalfall sein, dahin wird sich die Gesellschaft entwickeln. Das bedeutet aber auch ein Umdenken, und hier sind wir erst am Anfang, es ist ein weiter Weg. Wir müssen klar machen, dass jeder Mensch Gottes Geschöpf ist, das ist uns als Christdemokraten besonders wichtig. Daher ist gerade der Gedanke von Inklusion von großer Bedeutung.
Zurzeit sehe ich unsere Hauptaufgabe darin, die Thematik bekannt zu machen, zum Beispiel, was die UN-Konventionen bedeuten. Es geht um das Werben für die Inklusion, es geht aber auch darum, Ängste abzubauen und zu informieren. Wir haben noch einen weiten Weg vor uns, und es muss klar sein, dass nicht alles sofort umgesetzt werden kann. Das ist auch nicht die Idee der UN-Konvention, sondern wir begeben uns auf einen Weg, auf dem wir diese Gedanken umsetzen. Dieser Weg wird sicher auch einmal mit Rückschritten und Enttäuschungen verbunden sein; das ist aber so, wenn man etwas Neues macht. Deswegen möchte ich ausdrücklich dafür werben, diesen Weg gemeinsam zu gehen. Ich habe mich sehr gefreut, dass wir bei diesem wichtigen Thema immer einen großen Konsens zwischen allen Parteien haben.
Der Sozialausschuss hat sich in acht Sitzungen intensiv damit befasst. Wir haben es heute leider nicht geschafft, ein gemeinsames Votum hinzubekommen.
Vielleicht ist dies aber auch dem Zeitablauf geschuldet. Ich vermute, wenn die Legislaturperiode etwas länger gewesen wäre, hätten wir es noch gut geschafft. Wir waren uns vom Weg, von den Grundsätzen und auch vom Ziel her einig, nur hatten wir unterschiedliche Ansichten, wie die Umsetzung gestaltet werden sollte. Es ist aber trotzdem von einem breiten Konsens getragen.
Abschließend möchte ich mich ausdrücklich bei Herrn Grund bedanken, der gleich als Nächster reden wird. Da er nicht wieder kandidiert, wird es seine letzte Rede hier sein. Ich möchte ihm ausdrücklich meinen Dank für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss als Ausschussvorsitzenden kundtun. Es war eine gute Zusammenarbeit und wenn es einmal hakte, haben wir doch immer wieder einen Konsens gefunden. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit im Sozialausschuss.
Wir stehen heute vor einer wichtigen Entscheidung und ich möchte Sie deswegen um Zustimmung für das Petitum des Sozialausschusses bitten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nachdem Sie sich an der grammatikalisch-redaktionellen Form unseres Antrags abgearbeitet haben, möchte ich festhalten, dass die SPD das Thema Heimärzte im Grunde genommen mächtig aufplustert. Mir scheint, da steckt der Gedanke dahinter, im Wahlkampf noch einmal ein bisschen Wind zu machen, aber wenn ich mir die Reihen hier so anschaue, glaube ich, dass sich die Außenwirkung sehr in Grenzen halten wird.
Es lohnt sich auch nicht, diese Sache aufzubauschen, weil es ihr nicht dienlich ist.
Herr Grund hat es ehrenwerterweise nicht verschwiegen, trotzdem will ich noch einmal daran erinnern: Die Heimärzte wurden in der 16. Legislaturperiode Ende der Neunzigerjahre von der SPD abgeschafft; das muss man zunächst einmal festhalten.
Die gesundheitliche Situation hat sich, das haben wir in einer anderen Anhörung gehört, in den letzten Jahren deutlich verbessert. Insbesondere das Wundliegen, Dekubitus, hat sich deutlich reduziert. Insofern können wir eine Verbesserung der Lage feststellen.
Manches von dem, was Sie gesagt haben, ist durchaus richtig, das sehen wir genauso. Weil wir an einer ernsthaften Debatte interessiert waren, haben wir Ihren Antrag seinerzeit an den Sozialausschuss überwiesen. Wir haben gemeinsam eine Expertenanhörung organisiert und es war eine gute Anhörung. In der Tat wurde Handlungsbedarf festgestellt, da sind wir gar nicht auseinander. Es gab aber auch unterschiedliche Ansichten bei Kassen und Ärzten. Dieser Konflikt ist lösbar, aber nicht so, wie es die SPD vorgeschlagen hat; das ist nicht der richtige Weg.
Jetzt sind uns die Neuwahlen dazwischen gekommen, denn ursprünglich wollten wir auch den Gesundheitsausschuss mit einbeziehen. Das war kein Vorschlag, um auf Zeit zu spielen, sondern er kam vom Vorsitzenden des Sozialausschusses, der sagte, wir könnten das alleine nicht stemmen. Durch das vorzeitige Ende der Legislaturperiode ging es nun darum, den Bericht schnell zu Ende zu schreiben, damit er das Parlament noch erreicht. Wir sollten aber trotzdem an einen Interessenausgleich denken, denn in der Problemanalyse waren wir durchaus nicht auseinander.
Bei den Lösungsansätzen gibt es allerdings unterschiedliche Ansätze. Der Ansatz der SPD ist, dass die Stadt es richten soll. Der Staat denkt, der Staat lenkt und er schreibt vor. Unser Ansatz ist ein Dialog zwischen den Beteiligten. Wir wollen, dass Kassen, Ärzte, Heime und Behörden gemeinsam an der Optimierung der gesundheitlichen Situation in den Hamburger Pflegeheimen arbeiten sollen. SPD und LINKE setzen auf mehr Staat, wir wollen aber die Erfahrungen und Kompetenzen der Beteiligten mit einbeziehen und setzen auf einen Dialog. Das ist ein unterschiedlicher Ansatz, aber ich denke, wir werden bei diesem Thema in der nächsten Zeit weiter vorankommen.
Es ist auch nicht so, dass sich nichts tut, ganz im Gegenteil. Senat und Behörde bemühen sich, den Dialog nach der Anhörung fortzuführen. Es ist ein konkretes Projekt in Planung, eine Zusammenarbeit zwischen der BSG und ARBUMA Consulting, der Firma, die für das Projektmanagement des Berliner Projekts verantwortlich war, das auch in der Anhörung eine Rolle gespielt hat.
Hier gibt es also viel Wirbel um nichts, denn eigentlich sind wir auf einem guten Weg. Den sollten wir auch gemeinsam weiter voranschreiten, dann kommen wir am besten voran.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich das Grundsätzliche noch einmal ausdrücklich betonen: Leistungen nach Hartz IV sind als Hilfe in einer Notsituation gedacht. Ziel muss es sein, Chancen und Perspektiven zu entwickeln, das sei einmal vorweg gesagt. Voraussetzung dafür ist eine solide Wirtschaftspolitik und deswegen bin ich froh, dass wir eine positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt haben, denn jeder Arbeitsplatz bietet eine Perspektive.
Es ist ganz klar, dass Armut sich nicht verfestigen darf. Große Sorge bereiten natürlich Transferleistungsbezieher in zweiter und dritter Generation und deswegen finde ich es sinnvoll, dass in diesem Zusammenhang das Bildungspaket diskutiert wird. Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass wir hier die Leistungen um 5 Euro erhöhen.
Man hat den Eindruck, wir würden den Menschen etwas wegnehmen. Um einmal die Dimensionen klarzumachen: 5 Euro zusätzlich bedeuten – das hat nichts mit zynisch zu tun – über 400 Millionen Euro Mehrausgaben im Bundesetat. Auch das Bildungspaket kostet 740 Millionen Euro, die Leistung folgt hier dem Kind und es wird insgesamt 1 Milliarde Euro mehr ausgegeben. Wenn man Sie so reden hört, entsteht allerdings der Eindruck, als würde den Menschen etwas weggenommen. Das ist völlig schief, wie Sie argumentieren.
Stärkere Anhebungen sind im Hinblick auf die Entwicklung der Haushaltslage gegenwärtig kaum vertretbar und man darf nicht nur die Haushaltslage der öffentlichen Hand betrachten. Auch die normalen Arbeitnehmerhaushalte und Rentner haben in den letzten Jahren nicht gerade üppige Mehrrunden gehabt. Daher muss man das alles im Zusammenhang berücksichtigen.
Was Sie eben erzählt haben, ist ziemlich danebengegriffen. Sie haben wiederholt, was Herr Gysi uns vor ein paar Tagen im Deutschen Bundestag erzählt hat, und versucht, hier sozusagen als Westentaschen-Gysi im Hamburg-Format das Gleiche noch einmal in Ihren eigenen Worten vorzubringen, aber stetige Wiederholung schafft keine Wahrheit.
Wahr ist vielmehr, dass das Bundesverfassungsgericht nicht mehr Geld, sondern mehr Transparenz gefordert hat. Dem ist die Bundesregierung in meinen Augen sehr sinnvoll nachgekommen. 230 einzelne Ausgabenposten wurden überprüft, ob sie regelbedarfsrelevant sind oder nicht. Die Entscheidung ist somit transparent, schlüssig und sachgerecht und die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts werden voll und ganz erfüllt.
Der Regelsatz steigt auf 364 Euro und ich möchte nur einmal daran erinnern, dass es zu rot-grünen Zeiten noch 345 Euro waren. Hinzu kommen Miete, Heizkosten und Kranken- und Pflegeversicherung, das muss man auch berücksichtigen. Das Existenzminimum ist somit gesichert und mehr soll und kann Hartz IV nicht sein. Es ist nicht als Dauerzustand gedacht, sondern als Hilfe in einer Notsituation. Die Angemessenheit muss auch im Verhältnis zu den Menschen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten und nicht so viel verdienen, gewahrt sein. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass Sie hier von Manipulationen reden, da die Vergleichsgruppe, die hier genannt worden ist, in meinen Augen sachgerecht ist.
Im Rahmen des Bildungspakets, für das 740 Millionen Euro vorgesehen sind, werden zum Beispiel neu die Kosten für Mittagessen, Sportvereine und Musikunterricht übernommen. Kein Kind wird aufgegeben, das ist ein richtiger Grundsatz, denn wir brauchen jedes Kind für die Zukunft unseres Landes.
Auch der Antrag als solcher, den Sie heute eingebracht haben, ist in meinen Augen unsinnig. Sie wollen den Bundesrat zur Untätigkeit auffordern, aber Sinn und Zweck ist es doch, einen verfassungswidrigen Zustand zu beheben, und da sagen Sie, dass wir am besten gar nichts machen. So ist zumindest das Petitum Ihres Antrags und das ergibt in meinen Augen wenig Sinn. Das Gebot der
Stunde ist keine Blockade, sondern die Übernahme von Verantwortung für die Menschen in unserem Land, und das schafft man bestimmt nicht, indem man sich gegenseitig das Leben schwer macht oder nicht versucht, sachgerecht an den Themen zu arbeiten.
Nun kann man sich natürlich fragen, warum DIE LINKE immer wieder ein Thema anmeldet, das gar nicht so richtig in die Bürgerschaft gehört, sondern eher ein Bundesthema ist. Hartz IV ist der Weckruf der SED im Westen gewesen, das ist sozusagen Ihr Gründungsmythos. Was Romulus und Remus für Rom sind, sind Hartz IV und Schröder für DIE LINKE.
Daher müssen Sie immer wieder auf diesem Thema herumreiten, mehr kann man dazu nicht sagen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es gut, dass Sie sich engagieren, aber zum Teil fand ich Ihre Argumentation ein wenig unseriös.
Es ist schlichtweg so, dass wir eine schwierige Problemlage haben, und wie es meistens bei schwierigen Problemen ist, gibt es keine einfachen Antworten.
Vorweg möchte ich sagen, dass sich die Situation in den letzten Jahren, auch wenn es anders behauptet worden ist, durchaus verbessert hat. Es gibt 20 Prozent weniger Obdachlose als noch im Jahr 2002. Wir stellen einen verstärkten Zustrom von Obdachlosen aus Ost- und Südosteuropa fest. Das heißt, einerseits können wir bei den Einheimischen wahrscheinlich einen noch stärkeren Rückgang verzeichnen, auf der anderen Seite muss
man klar und deutlich sehen, dass wir eine Problematik haben, der wir uns hier stellen müssen und die neu dazugekommen ist in den letzten Jahren.
In diesem Jahr ist der Winter sehr früh angebrochen und auch kalt und es ist klar, dass die Menschen Hilfe brauchen. Wir helfen auch, deswegen ist zusätzlich zu dem Winternotprogramm als Sofortmaßnahme der Zivilschutzbunker am Hauptbahnhof geöffnet worden. Das ist eine sinnvolle Maßnahme gewesen, um konkret in dieser Situation zu helfen.
Auf die von Ihnen aufgestellten Forderungen – Sie haben auch viel dazu geschrieben – möchte ich im Einzelnen eingehen. Ich finde insgesamt wenig Neues oder Innovatives und kann es nicht als ganzheitliches Konzept sehen.
Ich komme zu Punkt 1 des Antrags. Dem würden wir auch gern zustimmen, denn sowohl die BSU als auch die BSG sind mit zahlreichen Maßnahmen dabei. Sie haben schon Einzelgespräche mit den Wohnungsunternehmen geführt und andere Maßnahmen ergriffen. Es ist in den letzten Jahren durchaus gelungen, diesen Bereich stetig zu verbessern. Wir hatten 2007 627 Wohnungen, die auf diesem Weg zur Verfügung stehen, mittlerweile sind es 754. Das ist immer noch zu wenig, aber es ist auch eine schwierige Gesamtsituation. Insofern sehe ich es durchaus als Erfolg an, dass es gelungen ist, dies weiter zu steigern, zudem noch vor dem Hintergrund einer großen Nachfrage insbesondere nach kleinen und preiswerten Wohnungen. Dieses sehen wir als weitere Aufgabe an und würden daher dem Punkt auch ausdrücklich zustimmen.
Zu Punkt 2 möchte ich sagen, dass es eine Begleitung in der Art schon gibt. Hier ist die Begleitung durch die Träger vorgesehen, dies wird über die Fachstellen organisiert und es gibt zwölf Monate Unterstützung. Zurzeit sind es ungefähr 150 Haushalte; dafür stehen auch 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Ich sehe einen Punkt etwas anders, denn man sollte nicht nur kleine Wohnungsunternehmen in den Fokus nehmen, sondern auch SAGA und GWG. Die kleinen und großen Genossenschaften sind darüber hinaus wichtige Partner.
Die trägergestützte Betreuung ist auch hier eine vernünftige Sache und ich finde, dass das bestehende Modell sich ausdrücklich bewährt hat. Vor diesem Hintergrund werden wir Punkt 2 ablehnen.
Bei Punkt 3 des Antrags haben Sie die zielgruppenspezifischen Clearinghäuser aufgeführt. Es ist im Grunde genommen aber auch nur eine Form der öffentlichen Unterbringung, und insofern würde ich hier eine nachgehende Betreuung geeigneter finden.
Punkt 4 behandelt das Thema einer zentralen Anlaufstelle für nichtdeutsche Wohnungslose. Hier sehe ich keinen besonderen Bedarf, sondern da sind die Konsulate die Ansprechpartner. Hierzu ist am 20. Oktober eine Vereinbarung getroffen worden. Es ist der richtige Weg, die Konsulate als Ansprechpartner zu sehen, das ist wesentlich sachgerechter. Daher würde ich Punkt 4 ausdrücklich nicht zustimmen wollen.
Dann fordern Sie, die öffentlich-rechtliche Unterbringung kurzfristig auszubauen. Das haben wir gemacht. Am Alsterberg sind neue Plätze entstanden. Vor diesem Hintergrund muss man allerdings schauen, ob der momentane Trend auch so bleibt. Es ist schwierig zu prognostizieren für die Jahre 2011 und 2012. Die BSG ist bisher von 7000 Plätzen ausgegangen. Insofern ist in diesem Bereich die Planung sachgerecht.
Ansonsten haben natürlich Obdachlose, Wohnungslose, bleibeberechtigte Flüchtlinge und Asylbewerber Anspruch auf eine öffentliche Unterbringung. Wenn sie Plätze brauchen, werden diese natürlich auch bedarfsgerecht angepasst.
Was die Punkte des Antrags bezüglich der Fachstellen betrifft, so wird dies bereits umgesetzt. Es hat für die beratenden Stellen bereits eine Informationskampagne gegeben. Deswegen würde ich das so nicht mittragen wollen. Es ist, glaube ich, in der Neufassung ihres Antrages aber nicht mehr vorgesehen.
Aus all diesen Gründen ist der Antrag in meinen Augen kein großer Wurf, denn es geschieht schon vieles von dem, was gefordert wird. Wo hier noch andere Perspektiven sind, bleibt unklar. Im Übrigen finde ich Ihr Auftreten insgesamt ein bisschen unglaubwürdig. Sie haben natürlich das Thema mit den Bezirken Hamburg-Mitte und Hamburg-Nord angesprochen. Aber immer, wenn es dann konkret wird, passt es nicht. Wenn beispielsweise der Bezirk Hamburg-Mitte sich weigert, am Billstieg 250 Plätze zu schaffen – auch Hamburg-Nord war nicht gerade hilfreich –, dann ist das auch nicht ganz so, wie Sie argumentieren. Sie sagen einerseits, es solle mehr Plätze geben, aber auf der anderen Seite, wenn es konkret wird und Plätze geschaffen werden sollen, dann wird nein gesagt. Das ist in meinen Augen schon ein bisschen unseriös.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir können die Emotionen ruhig ein bisschen herunterfahren. Ich finde es der Sache nicht dienlich, wenn wir uns jetzt hier vorwerfen, versagt zu haben oder dass einiges nicht hingehauen habe. Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, wie wir uns vor einem Jahr, als wir das Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz beschlossen hatten, verabredet hatten. Wir hatten gemeinsam vereinbart, dass in diesem Jahr die Verordnungen erarbeitet werden, und das ist geschehen.
Das Thema als solches hätten wir allerdings heute gar nicht mehr großartig diskutieren müssen, weil die drei Entwürfe erst einmal zurückgestellt sind. Das wird in der nächsten Legislaturperiode behandelt und dann wird man auch aller Kritik gerecht werden, dass da nicht irgendetwas im Geheimen gemacht wird. Ich finde es im Grunde genommen auch verfrüht, das jetzt in Bausch und Bogen niederzumachen, weil das Verfahren bei solchen Sachen immer das gleiche ist. Es ist eine externe Anhörung mit den verschiedenen Beteiligten vorgesehen, die es gegeben hat mit einem Entwurf, der jetzt abgeschlossen ist. Dazu gab es Kritik und dazu ist auch Positives gesagt worden und jetzt wäre die Phase der Auswertung gewesen.
Ich selbst habe die Entwürfe auch gelesen, habe dazu auch Fragen und Anregungen gehabt und mir bei einigen Punkten Fragezeichen und kritische Anmerkungen notiert. Aber bei einem Entwurf in diesem relativ frühen Stadium ist es ganz normal, dass man darüber redet und diskutiert, und wir hatten gemeinsam vereinbart – deswegen verstehe ich auch das Misstrauen nicht –, dass wir das zu gegebener Zeit im Ausschuss noch einmal ausführlich behandeln. Durch die Neuwahlen kommt es in dieser Legislaturperiode nicht mehr dazu,
aber das war das Verfahren, worauf wir uns geeinigt hatten, und von meiner Seite her wüsste ich nicht, warum das nicht weiterhin gelten sollte. Ich kann Ihnen nur weiterhin zusichern, dass es unser Bestreben weiterhin sein wird, diese Verordnungen in einem Konsens zu regeln. Wir haben bei dem Gesetz einen gemeinsamen Nenner gefunden und ich bin mir relativ sicher, dass uns das auch bei den Verordnungen gelungen wäre. Sie haben uns in der Tat einen gewissen Vertrauensvorschuss gewährt und ich glaube, dass wir das auch vernünftig hinbekommen hätten. Ich denke, wir bekommen es auch in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam vernünftig hin, denn die Problematik ist klar und die Lösungen liegen zum Teil auch auf der Hand.
Ihren Antrag selbst finde ich allerdings problematisch, weil es ungünstig wäre, das Thema der Verordnungen jetzt zuzumachen. Wir sind uns doch alle einig, dass wir gerne die Verordnungen machen wollen, und das sollten wir dann auch tun. Die Heimmitwirkungsverordnung von 1976 ist mit Sicherheit nicht mehr zeitgemäß, die Heimmindestbauverordnung hat in meinen Augen auch Handlungsbedarf und auch über die Heimpersonalverordnung müssen wir uns verständigen. Insofern besteht eigentlich doch ein Konsens, dass wir da neue Verordnungen brauchen.
Einige kritische Punkte möchte ich noch einmal ansprechen. Sie hatten das Thema Fachkraftquote genannt, das sicherlich auch der heikelste Punkt ist. Wir sind uns alle einig, dass wir da keinesfalls etwas aushöhlen oder Standards absenken wollen. Das wollen wir nicht, das will die SPD nicht und die Grünen wollen das auch nicht, das weiß ich. Bei den Assistenzen, die eine zweijährige Ausbildung haben, muss man sich allerdings Gedanken darüber machen, ob man sie wirklich mit null bewerten will oder sie in einem bestimmten Rahmen mit einrechnet. Wir sollten uns in der nächsten Legislaturperiode Gedanken darüber machen, wie man da weiter vorangeht, und ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es auch einen vernünftigen Weg gibt. Uns ist es wichtig, dass es keine Standardabsenkung gibt.
Ich will noch einige Sachen nennen, denn da steht auch viel Gutes drin, beispielsweise die personelle Kontinuität, die auch wichtig ist. Ich fand es zum Beispiel sehr gut, dass Zeitarbeit nur im Notfall vorgesehen ist, weil gerade die älteren Menschen die persönliche und vertraute Ansprache und Betreuung besonders brauchen.
Die Verordnungen insgesamt sind im Grunde genommen ganz gut gewesen und wir machen da einfach in der nächsten Legislaturperiode weiter. Es ist gesetzt, dass wir das gemeinsam im Ausschuss behandeln, und da kommen wir auch bestimmt zu einer vernünftigen Lösung.
Vizepräsident Wolfgang Joithe–von Krosigk: Das Wort hat Frau Blömeke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Herr Rabe, Ihre Äußerung hatte mich dazu veranlasst, mich zu Wort zu melden. Ich hatte Ihnen auch durch einen Zwischenruf gesagt, dass das nicht stimmt. Ich kann Ihnen das so nicht durchgehen lassen. Ich finde es nicht gut, dass hier immer irgendetwas nebenbei behauptet wird, das dann gar nicht stimmt und den Fakten nicht entspricht. Sie behaupten, im Schulbereich sei alles unvorbereitet und planlos, aber das stimmt nicht.
Das sind schlichtweg nur rhetorische Metaphern. Sie tun den Leuten, die tagtäglich an den Projekten arbeiten, bitter unrecht, wenn Sie so tun, als würde hier planlos irgendetwas übergestülpt. Das geht so nicht und ich finde es schlichtweg unmöglich, wie Sie hier vorgehen.
Ich sage Ihnen ganz genau, wo etwas geplant wurde.
Es gibt zum Beispiel die AG zur Abschaffung des Sitzenbleibens.
Das haben wir in der letzten Legislaturperiode begonnen. Auch die Stadtteilschule gibt es seit 2006. Bei der AG zur Integration haben Sie so getan, als würden die jetzt anfangen sich zu sammeln, aber dies läuft schon seit 2004.
Wer jetzt lacht, hat offenkundig seine Hausaufgaben nicht gemacht, das kann ich nicht anders bezeichnen.
Das ist eine zweite Sache, wenn Ihnen die Resultate nicht passen, aber Sie können nicht sagen, da würde nichts passieren.
Ich habe das Gefühl, bei Ihnen gibt es einige Leute, die die Papiere, die sie lesen sollten, nicht wirklich zur Kenntnis nehmen, und das ist nicht gut.
Auch der Bereich Kita und Hort ist gut vorbereitet. Das ist ein transparentes Verfahren, bis 2013 werden beide Dinge parallel laufen. Ich verstehe Ihre Strategie bei dem ganzen Konzept nicht. Ich habe das Gefühl, die SPD ist immer dagegen, man weiß zwar nicht, warum, aber das kennen wir mittlerweile. Bei Ihnen ist völlig unklar, wofür Sie eigentlich sind. Wofür steht die SPD in Hamburg? Das bleibt völlig im Unklaren, weil bei Ihnen sowieso jeder sagt und macht, was er will.
Ich verstehe Sie nicht und das mag an mir liegen,
aber ich glaube, viele Hamburgerinnen und Hamburger werden Sie und Ihre Vorgangsweise auch nicht verstehen; so geht es auf keinen Fall.
Wir haben ein gutes Konzept, es wird auf gleicher Augenhöhe sein und wir sind auf einem guten Weg. Die Hamburger Eltern und Kinder warten darauf, also machen wir uns auf den Weg und hören nicht auf die SPD, dann sind wir immer gut beraten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits im Jahre 1922 wurde die Rechtsauskunftstelle des Hamburgischen Amtes für Wohlfahrt gegründet, wie das seinerzeit hieß. Seit 1946 haben wir in Hamburg die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle – abgekürzt ÖRA – als Teil der für Soziales zuständigen Behörde. Die Rechtsberatung ist für die einkommensschwächeren Teile der Bevölkerung gedacht. Aufgaben sind außergerichtliche Streitbeilegung, Güteverfahren; zugleich ist sie strafrechtliche Sühnestelle und seit den Neunzigerjahren auch außergerichtliche Mediationsstelle. Der Umfang, über den wir reden, sind 33 000 Rechtsberatungen, 2000 Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten und 50 Mediationsverfahren. Wir haben 180 ehrenamtliche Beraterinnen und Berater, denen ich ausdrücklich noch einmal Dank sagen muss, weil sie eine großartige Arbeit für Hamburg machen.
Nach dieser kleinen Einleitung könnte man natürlich sagen, das läuft doch gut, warum Änderungen? Anlass ist aber, dass das Gesetz selbst etwas in die Jahre gekommen ist. Es ist von 1946, das ist für ein Gesetz vielleicht gar nicht so fürchterlich alt, aber man stellt sich dann immer die Frage: Machen wir es komplett neu oder ändern wir hier und da? Es hat durchaus Sinn gemacht, es einmal komplett neu zu machen; es wird dadurch insgesamt übersichtlicher. Ziel war eine Anpassung an die veränderte Rechtslage, aber auch eine zeitgemäße Antwort auf Erfordernisse der Praxis und das ist im vorliegenden Entwurf meines Erachtens gut gelungen.
Einige besonders wichtige Erneuerungen möchte ich nennen. Zum einen ist die Mediation als besondere Form der außergerichtlichen Streitbeilegung neu aufgenommen. Das war vorher nicht der Fall. Wir haben auch eine neue Definition der Aufgaben der Vorsitzenden, der Beraterinnen und Berater; das ist wesentlich im Gesetz geregelt. Und wir beraten heute auch eine Änderung, die wir im Sozialausschuss einstimmig beschlossen haben, nämlich die pauschale Altersgrenze zu streichen. Alle Fraktionen waren sich da einig, auch der Senat begrüßte das ausdrücklich. Die pauschale Altersgrenze für ehrenamtliche Beraterinnen und Berater wird, wenn wir so beschließen, heute aufgehoben. Zukünftig ist ausschließlich die persönliche und fachliche Eignung ausschlaggebend, nicht mehr das Alter. Das ist ein sinnvoller Beschluss, den wir heute fassen wollen.
Weitere Änderungen, die ich noch kurz nennen will: Bei Paragraf 4 – Anspruchsvoraussetzungen, Anpassung an Bundesgesetz, allgemeine Grundsätze – ist einiges, insbesondere das faire Verfahren, noch einmal ausdrücklich geregelt. Es wird sich auch die Besetzung der Leitung ändern. Ehrenamtliche Beraterinnen und die Vorsitzenden werden im Einvernehmen mit der Justizbehörde zukünftig auf Vorschlag der ÖRA-Leitung benannt. Das ist durchaus eine praxisgerechte Vereinfachung des Verfahrens. Und auch im Güteverfahren ist ein Schriftverfahren möglich. Es kommen also eine ganze Reihe von Anpassungen und Änderungen neu auf Hamburg zu, die ich durchaus einmal genannt haben möchte.
Außerdem möchte ich erwähnen, dass sich auch die Gebührenordnung als solche geändert hat. An der Stelle will ich ausdrücklich der Opposition meinen Dank aussprechen. Ich finde es gut, dass Sie die Aufhebung der kostenfreien Beratung mitgetragen haben. In Zukunft ist es so, dass man zumindest einen Grundbeitrag bezahlen muss. Sinn und Zweck der Sache ist es, eine Wertschätzung für die in Anspruch zu nehmende Leistung zu haben und Missbrauchstatbeständen entgegenzuwirken. In Zukunft gibt es einen Regelbeitrag von 10 Euro,
einen ermäßigten Beitrag von 3 Euro und darin enthalten sind die ganzen Folgeberatungen.
Das ist das Wesentliche des Gesetzes, über das wir heute beraten. Die Ausschussberatungen im Sozialausschuss verliefen ansonsten einstimmig. Wir haben das auch konstruktiv bewertet
mit der Änderung der Altergrenze, die ich schon vorgestellt habe. Heute bitten wir die Bürgerschaft um Zustimmung. Zusammenfassend möchte ich noch einmal ausdrücklich sagen, dass wir das neue Gesetz begrüßen. Es wird der Praxis gerechter und ist eine vernünftige Anpassung an die Gegebenheiten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich für meine Fraktion ausdrücklich betonen, dass wir es großartig finden, wenn junge Menschen sich im Freiwilligen Sozialen Jahr, im Freiwilligen Ökologischen Jahr oder auch im Europäischen Freiwilligendienst engagieren. Es ist notwendig, das noch einmal zum Ausdruck zu bringen, denn es ist auch in der Biographie ein ganz dicker Pluspunkt, wenn man so etwas vorweisen kann und macht insofern sicherlich Sinn, das im Laufe des Lebens gemacht zu haben.
Aber man muss sich nicht nur den Bereich des Freiwilligendienstes anschauen. Zurzeit haben wir außerdem noch Wehr- und Zivildienst und diejenigen, die dort ihren Dienst tun, machen im Grunde genommen auch schon einen Freiwilligendienst. Das ist zwar nicht gut und führt auch zu der momentanen Diskussion, in der die Wehrpflicht als solche beraten wird. Das Thema Wehrpflicht und Zivildienst wird uns im kommenden Jahr als Landesparlament noch sehr viel intensiver beschäftigen und in unserem CDU-Landesverband diskutieren wir das sehr intensiv. Frau Blömeke, Sie haben auch die Überlegungen dargestellt, die auf Bundesebene besprochen werden. Eine Entscheidung, was den freiwilligen Zivildienst angeht, ist in dem Sinne noch nicht getroffen. Ich könnte mir das durchaus vorstellen, aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, das sind Diskussionsprozesse und man muss abwarten, wie sich das entwickelt.
Bei den Plätzen ist es ein bisschen schwierig, die Anzahl der Plätze für die Freiwilligendienste von den Bewerbern her genau zu beurteilen, weil es das Problem der Mehrfachbewerbungen gibt. Das heißt, die Plätze sind zwar vielfach nachgefragt, man kann das aber wegen der Mehrfachbewerbungen schwer quantifizieren.
Was in der vorliegenden Senatsmitteilung steht, liest sich alles ganz positiv. Frau Blömeke hat es eingehend erläutert und ich kann mich diesem Teil der Ausführungen ausdrücklich anschließen.
Wir können daraus schließen, dass ein Freiwilliges Politisches Jahr möglich ist, und in dem Antrag wird der Senat gebeten, die Umsetzung zu prüfen. Bisher hat eine erste Erhebung bei sieben angefragten Organisationen ergeben, dass zwei sich das vorstellen konnten, die anderen aber eher ablehnend waren. Daher müssen wir Partner gewinnen, die Nachfrage von jungen Menschen ist sicherlich da. Es ist ein guter Weg, erst einmal die Bereitschaft zu ermitteln, dann außerhalb des Haushalts, wenn sich das so ergibt, einen Modellversuch zu starten und nach drei Jahren ein Ergebnis zu evaluieren. Insofern kann ich nur für Unterstützung werben.
Dann kürze ich das ein wenig ab, damit die anderen auch noch die Chance haben zu reden. Wir sprechen über ein erfreuliches Thema, sonst bestehen hier ja eher Kontroversen. Über dieses Thema muss man sich nicht großartig streiten, wir haben da keinen Dissens, sondern es geht um eine schöne Aktion, die wir bekannter machen wollen.
Vom 22. September bis 3. Oktober hatten wir in Hamburg die Aktionstage "Nachbarschaft verbindet!".
Ziel war es, den Zusammenhalt zu stärken und das Miteinander zu verbessern. Insgesamt gab es in Hamburg über 200 Veranstaltungen. Daher auch noch einmal ausdrücklich unseren Dank und Anerkennung für alle, die dort mitgemacht haben. Ich denke, das war eine gute Sache.
Ein ganz besonderer Dank gilt auch den vielen Kooperationspartnern: Integrationsbeirat, Freiwilligenbörse, Sportvereine, Initiative, Kirchen, soziale Organisationen, Vereine, Geschäfte, namhafte Firmen, Medien, alle haben mitgemacht. Positiv war auch das Abschlussfest und insgesamt war auch das Feedback gut.
Insofern glaube ich, dass die Aktion "Nachbarschaft verbindet!" eine gute Sache war. Warum wurde so etwas gemacht? Es ging darum, den Zusammenhalt und das Miteinander zu stärken. Die Nachbarschaft als soziales Netzwerk gewinnt immer mehr an Bedeutung. Es geht darüber hinaus auch darum, Potenziale zu entdecken und Vereinsamung entgegenzuwirken. Nachbarn können gemeinsam mehr bewirken.
Beim ersten Thema wird polemisiert und beim zweiten Thema, wo es um etwas Erfreuliches geht, ist Ihnen das auch nicht recht. Entweder wird genörgelt oder Sie suchen etwas ins Lächerliche zu ziehen. Das finde ich eine schlechte Einstellung.
Nachbarschaft als solche ist auch durchaus sinnvoll für soziale Kontrolle. Das Wohnumfeld kann verbessert werden. Auch aus diesen Gründen war diese Veranstaltungsreihe sinnvoll. Wie ich gesehen habe, haben Sie mit zwei Kleinen Anfragen nach den Kosten gefragt. Diese Aktion war gerade ein Beispiel dafür, wie man mit relativ geringen Ausgaben etwas Vernünftiges auf die Beine stellen kann. Man muss nicht immer fürchterlich viel Geld in die Hand nehmen, um etwas zu erreichen, sondern hier ist es gelungen, mit einem kleinen Etat etwas zu bewegen. Das war eine gute Idee, das war sinnvoll und ich würde eine Neuauflage im nächsten Jahr begrüßen.
Jetzt will ich den anderen auch noch die Chance geben, etwas zu sagen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit diesem Thema habe ich durchaus gerechnet, ich habe nur nicht gedacht, dass die Debattenanmeldung von der SPD kommt; ich hatte da eher mit den LINKEN gerechnet. Aber gut, wenn Sie meinen, dass es schlau von Ihnen ist, hier genauso wie auf Bundesebene zu argumentieren, dann müssen Sie das selber wissen.
Sie haben das Thema schon absichtlich falsch angemeldet. Schwarz-Gelb hat die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts nicht missachtet, sondern eindeutig umgesetzt, und zwar sinnvoll.
Das Verfassungsgericht hat nämlich nicht, wie immer wieder behauptet wird, gefordert, dass alle etwas mehr bekommen müssten. Es wurde ein transparenteres Verfahren gefordert und das ist umgesetzt worden.
Natürlich besteht die Gefahr bei einem transparenten Verfahren, anders als bei dem Verfahren, das Sie unter Ihrer Verantwortung im Bund gewählt haben, dass der eine oder andere sagt, das gefällt mir nicht oder das ist Trickserei. Ich verweise nur auf die Debatte, ob es nun besser sei, Wasser oder Bier zu berücksichtigen. Letztendlich bleibt es aber jedem selber überlassen, wie er das Geld ausgibt.
Ehrlich gesagt verstehe ich die gespielte Aufregung bei der SPD nicht. Es ist immerhin Ihre Berechnungsmethode, die vom Bundesverfassungsgericht gerügt wurde, und wenn die neue Berechnung zu einem ähnlichen Ergebnis kommt, dann müssten Sie eigentlich der Meinung sein, dass das, was Sie seinerzeit geschätzt haben, so ganz verkehrt nicht sein konnte.
Die SPD wirkt mittlerweile weit weg von der Regierungsverantwortung. So, wie Sie argumentieren – Frau Badde hat nicht so sehr stark argumentiert –, nicht hier, aber auf Bundesebene, ist das scheinheilig.
Es zeigt sich immer wieder, dass die SPD einknickt, wenn es anfängt, ungemütlich zu werden oder sie die Regierungsverantwortung nicht mehr hat. Das haben wir in der Vergangenheit schon häufiger erlebt und so ist es wieder. Sie müssen selber wissen, ob Sie auf diese Art und Weise zu einem vernünftigen Thema kommen.
Insgesamt ist die von Ihnen geführte Diskussion schon ein wenig schräg. Es geht schließlich nicht um weniger, sonder es sind immerhin 5 Euro mehr. Und wenn man sich einmal die Gesamthaushaltszahlen anschaut, …
– Ich bin beim Thema, es ist für Sie nur nicht so bequem, wenn ich Sie kritisiere.
Das ist Ihr subjektives Empfinden, wenn Sie meinen, dass die Wahrheit dummes Zeug ist.
Diese Erhöhung kostet den Bundeshaushalt immerhin 350 bis 400 Millionen Euro. Das ist eine ganz andere Summe, das muss man im Verhältnis sehen. Eine kleine Erhöhung führt schon zu hohen Kosten. Vor dem Hintergrund des Gesamthaushalts ist mehr im Moment nicht drin, das muss man auch einmal klar und deutlich sagen.
Die Rentner haben in den vergangenen Jahren auch keine üppigen Zuwächse gehabt. Insofern liegen wir mit einer Erhöhung von 1,4 Prozent sogar über der derzeitigen Inflation. Das ist durchaus angemessen und das kann man auch mit guten Argumenten vertreten.
Ich sehe das auch als Gesamtkonzept.
620 Millionen Euro kommen im Rahmen des Bildungspakets dazu, um Leistungen für Kinder zu finanzieren. Die Bildungskarte ist sinnvoll, denn es ist wichtig, dass die Leistung zum Kind kommt.
Der Tenor ist: Mehr für Bildung und soziale Integration, mehr für positive Persönlichkeitsentwicklung, die bei dem einen oder anderen Schreihals vielleicht auch schon nicht stattgefunden hat, und mehr Chancen für die Menschen.
Im Bereich Bildung hat die Stadt Hamburg bereits eine ganze Menge gemacht. Kleinere Grundschulklassen in Stadtteilen mit besonderen Schwierig
keiten tragen beispielsweise auch zur Bildungsgerechtigkeit bei.
Na, Sie bestimmt nicht.
Die positive Nachricht zum Schluss. Die Arbeitsmarktzahlen werden von Monat zu Monat besser: 157 000 Arbeitslose weniger als im Vormonat, 315 000 Arbeitslose weniger als vor einem Jahr, eine Arbeitslosenquote von nur noch 7,2 Prozent. Auch in Hamburg ist der Arbeitsmarkt sehr viel besser und das auch im Hinblick auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Eine gute Arbeitsmarktpolitik
ist das Fundament für eine vernünftige Sozialpolitik. Ohne eine gute Wirtschaftspolitik als Grundlage funktioniert ein sozialer Staat nicht.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang deswegen auch, Anreize zum Arbeiten zu bieten.
Ich kann zu Ihnen, wenn Sie "Schluss" rufen, nur sagen: Machen lieber Sie Schluss mit dieser Debatte, denn Sie sehen da wirklich nicht gut aus.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine klare Aussage am Anfang: Wir dulden keinen Mietwucher und keinen Mietbetrug in dieser Stadt.
Es wird von uns nicht geduldet, wenn sich Vermieter auf Kosten von Menschen in Not bereichern wollen – das geht nicht. Jedem Verdacht wird nachgegangen und nichts wird vertuscht, erst recht nicht, wenn ein Mitglied unserer Partei unter Verdacht gerät. Da schauen wir besonders genau hin, das ist doch klar.
Was Ihren Vorwurf betrifft, so ist das eine unseriöse Verquickung, um etwas zu skandalisieren, das so nicht stimmt.
Sie können auch nicht für jedes Mitglied Ihrer Partei die Hand ins Feuer legen. Es gehört wohl dazu,
dass man auch einmal Leute dabei hat, die sich nicht so benehmen, wie man sich das vorstellt.
Wir haben einerseits Hamburg als wachsende Stadt mit einer steigenden Anzahl von Einwohnern, mehr Einpersonenhaushalten und mehr Quadratmetern pro Kopf; das ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt. Auf der anderen Seite haben wir das Wohnungsbauprogramm des Senats. Es ist in den letzten Jahren viel in die Sanierung von bestehendem Wohnraum investiert worden, auch das ist wichtig, damit der Wohnraum in der Stadt sich nicht verschlechtert. Wir haben im Bestand sehr viel verbessert. Das Problem liegt in meinen Augen darin, dass wir zu wenige kleine Wohneinheiten haben. Deswegen müssen wir darüber nachdenken, wie wir in diesem besonders nachgefragten Segment zusätzlich Wohnraum schaffen. Ich halte es zum Beispiel für eine gute Idee, geeignete Gebäude in Wohnheime für Lehrlinge umzuwandeln. Das würde auch dazu führen, dass sich die Situation in diesem Segment des Marktes entspannen würde.
Insgesamt haben wir 130 000 Haushalte, die Kosten der Unterkunft bezahlt bekommen. Das sind 193 000 Empfänger, für die 517 Millionen Euro werden aufgewendet werden. Diesen Hintergrund muss man sehen. Wir haben insgesamt ein vertrauensvolles Miteinander und sprechen hier über Einzelfälle, das muss man erst einmal klar machen. Es ist nicht zielführend, wenn wir alle Vermieter unter einen Pauschalverdacht stellen, die in einem bestimmten Bereich Wohnungen vermieten. Wir haben ein vertrauensvolles Miteinander und ich lege Wert darauf, das zu betonen. Man muss erst einmal vom Normalfall ausgehen und dann können wir über die Probleme sprechen.
Es gibt in Hamburg eine Fachanweisung zu den Kosten der Unterkunft, insofern sind Höchstwerte festgelegt. Außerdem beabsichtigt die Bundesregierung, den Bundesländern im Rahmen einer Verordnungsermächtigung lokale Regelungen zu ermöglichen. Hamburg ist entschlossen, diese rechtliche Möglichkeit zu nutzen, sodass wir dadurch wirksam überhöhten Mieten in kleinen Wohnungen entgegenwirken können. Das wird im Übrigen auch der Preissteigerung entgegenwirken. Wenn wir das im nächsten Jahr umsetzen, dann haben wir schon einmal ein wirkungsvolles Mittel.
Es ist mir wichtig, noch einmal den rechtlichen Rahmen zu betonen. Es gilt die Privatautonomie. Das heißt, der Berechtigte entscheidet selber, was er für eine Wohnung haben möchte. Er entscheidet, wo er wohnen möchte und er kann auch über
legen, welchen Standard er bevorzugt, ob er also eine etwas größere Wohnung mit einem etwas niedrigerem Standard wählt oder eine kleinere mit höherem Standard. Im Rahmen der Privatautonomie hat der Mieter eine Wahlfreiheit und keine staatliche Zuweisung. Das ist von uns ausdrücklich erwünscht – ich vermute, von Ihnen auch – und das ist auch sinnvoll. Wir wollen dort keine staatliche Bevormundung mit Zuweisungen oder Ähnlichem.
Wenn Mängel auftreten, gibt es ein geordnetes Verfahren. Verdachtsfällen wird konsequent nachgegangen und es gibt gegebenenfalls Nachmessungen. Im Übrigen gibt es auch eine enge Zusammenarbeit mit den Mietervereinen. Es kommt zu Mietminderungen und zivilrechtlichen Verfahren, wobei in meinen Augen auch ein Vergleich Sinn machen kann, weil man dann relativ schnell zu einem Ergebnis kommt. Wenn wirklich Anhaltspunkte für einen Betrug vorliegen – wir haben über diesen Fall gesprochen –, kann es auch zu einem strafrechtlichen Verfahren kommen.
Der Senat hat die Vorkommnisse genutzt, Aufklärung zu betreiben und die Betroffenen zu informieren. Die Kooperationen mit dem Mieterverein zu Hamburg von 1890 und mit MIETER HELFEN MIETERN wurden intensiviert. Wenn ein Mieter Mängel feststellt, können die Kosten für das Verfahren durch die Mietervereine übernommen werden. Ich will insofern ausdrücklich dem Vorwurf entgegentreten, es sei ein Jahr vergangen und nicht gehandelt worden. So ist es nicht gewesen. In einem geordneten Verfahren ist allen Verdachtsfällen nachgegangen worden und sie sind auch abgearbeitet worden; das will ich ausdrücklich festhalten.
Zum Fall Kuhlmann. Auch in diesem Fall ist den Vorwürfen selbstverständlich nachgegangen worden. Zu dem freischwebenden Vorwurf, bei einem Parteimitglied werde nicht so genau hingeschaut, Stichwort Filz, ist natürlich genau das Gegenteil der Fall – man schaut besonders genau hin. Herr Kuhlmann ist kein Deputierter mehr, er hat das Mandat zurückgegeben. Es ist ein Strafverfahren eingeleitet worden und wir überwachen sehr genau, was dort weiter passiert. Auch in diesem Fall wurden die Mieter, von denen man angenommen hat, dass sie betroffen sind, angeschrieben, es gab Hausbesuche und Nachmessungen und dann ist Anzeige erstattet worden. Anschließend gab es die allgemeine Informationskampagne. Sie können also wirklich nicht den Vorwurf erheben, hier sei ein Jahr lang nicht gehandelt worden; das ist schlichtweg falsch.
Die Behörde, team.arbeit.hamburg und die betroffenen Bezirksämter, in denen auch der eine oder andere Sozialdemokrat ein Wörtchen mitzureden hat, haben richtig und angemessen gehandelt. Insofern sind die erhobenen Vorwürfe wirklich völlig haltlos. Im Übrigen hat es mit Herrn Kuhlmann nach einer genauen Überprüfung eine Übereinkunft gegeben. 110 000 Euro werden zurückbezahlt und Mängel werden beseitigt. Noch eines ist wichtig. Es wurde vorwurfsvoll gefragt, wie denn mit diesem Mann noch Geschäfte gemacht werden könnten. Dabei geht es um die Mieter, die in einer von ihm gemieteten Wohnung leben. Wollen Sie, dass die alle auf der Straße sitzen? Das geht doch gar nicht.
Insofern machen Ihre Vorwürfe keinen Sinn.
Ich sage ganz klar: Wir schauen genau hin, was passiert. Was das weitere Verfahren angeht, so haben wir einen Antrag und eine Große Anfrage von Ihnen vorliegen. Den Antrag finde ich nicht wirklich zielführend und die Große Anfrage ist ausreichend beantwortet. Ich will aber deutlich sagen, dass wir auf volle Transparenz setzen, damit nicht der Vorwurf im Raum stehen bleibt, es werde etwas vertuscht. Dieses Thema ist wichtig und wir sollten uns darüber austauschen, keine Frage. Deswegen sind wir für eine Überweisung. Wir haben keine Angst, diese Diskussion zu führen. Ich habe dargestellt, dass vernünftig gehandelt worden ist. Abschließend möchte ich noch einmal ausdrücklich sagen: Hamburg duldet keinen Mietwucher und keinen Betrug. Verdachtsfällen wird sofort und unverzüglich nachgegangen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Rabe, zumindest dem ersten Teil Ihrer Ausführungen kann ich durchaus zustimmen und mich anschließen. Insofern freue ich mich über den grundsätzlichen Konsens, den wir haben. Den zweiten, den kritischen Teil, bewerte ich etwas anders. Das Schuljahr ist erst ein paar Wochen alt und wir sollten vielleicht doch erst einmal abwarten, wie es anläuft, und keine verfrühten Urteile bilden.
Die Projektgruppe, die das Ganze begleitet, arbeitet intensiv an der Umsetzung und mir erscheint der Start insgesamt gelungen. Deshalb kann ich die Kritik, die Sie vorgetragen haben, in dem Umfang nicht teilen. Ansonsten haben wir die angesprochenen Problematiken im Auge, die Projektgruppe hat sie im Auge und wir werden dem natürlich Aufmerksamkeit widmen. Sinn und Zweck der ganzen Sache ist auch, schon während des Verfahrens möglicherweise Sachen umzusteuern, wenn man Missstände feststellt. Aber jetzt ist es noch verfrüht, schon alles kritisch zu sehen.
Ansonsten will ich darauf hinweisen, dass Artikel 24 der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen festlegt, dass die Vertragsstaaten sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderungen vom Grundschulunterricht oder vom Besuch der weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden – so diese Konvention. Weiter ist der Zugang zu gewährleisten und innerhalb des Bildungssystems zu unterstützen. Adressat sind in Deutschland die Bundesländer und der schwarz-grüne Senat hat schon Arbeit geleistet. In Paragraf 12 des Hamburger Schulgesetzes ist dieses bereits umgesetzt und seit August wurden 79 neue Integrationsstandorte in Hamburg geschaffen. Das ist ein Erfolg, der sich sehen lassen kann.
Wir haben jetzt 329 Kinder im Jahrgang 1 und 413 im Jahrgang 5, also insgesamt 742 Kinder; das ist erst einmal ein gelungener Start. Es ist auch sinnvoll, die Jahrgänge 1 und 5 und das dann auf
wachsend zu machen, damit wir uns nicht übernehmen, sondern dass wir das in dem Sinne, wie Herr Rabe es eben gesagt hat, beobachten und schauen, wie es läuft. Insofern ist dieser aufwachsende Gesichtspunkt und die Konstruktion mit der begleitenden Projektgruppe, die nicht nur ein kleiner Kreis, sondern sehr umfangreich ist und das Ganze dementsprechend beobachtet, sehr positiv.
Wichtig ist allerdings nicht nur der Bereich der Umsetzung in der Schule, sondern man sollte auch schon die frühkindliche Förderung im Auge behalten. Bereits die frühe Diagnose vor der Schulzeit ist wichtig. Die Viereinhalbjährigen-Untersuchung, ein Instrument, das wir in Hamburg haben, ist in dem Zusammenhang wichtig und gerade auch für Menschen, die von Behinderung bedroht sind, ist die frühe Aufmerksamkeit von besonderer Bedeutung.
Ansonsten will ich auch nicht verkennen, dass die Umsetzung der UN-Konvention ein weiter Weg ist. Die Ziele sind klar, aber man darf auch nicht verhehlen, dass es sicherlich Schwierigkeiten und auch Enttäuschungen auf dem Weg dahin geben wird. Der Staat kann nicht alles alleine richten, sondern wichtig ist in dem Zusammenhang ein gesellschaftlicher Konsens, das heißt, eine Anstrengung von uns allen. In diesem Sinne möchte ich allen Beteiligten einen guten Start ins neue Schuljahr wünschen.
– Wir diskutieren auch in der Fraktion viel darüber.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Drucksache wirkt vom Umfang her sogar eher schlank, aber wenn man darin blättert, muss man feststellen, dass sie sehr inhaltsschwer ist. Jeder Punkt ist im Grunde genommen schon eine Debatte wert. Heute geht es ganz konkret um die Haushaltsmittel für Beschlüsse, die wir schon gefasst haben, und ich kann nur feststellen, dass Hamburg auf einem guten Weg ist. Das ist ein großer Wurf, den wir hier vorbereiten.
Schön, dass Sie das so sehen.
970 neue Lehrerstellen für Hamburgs Schulen, das ist eine gute Nachricht. Das Geld ist dort in meinen Augen sehr gut angelegt, insofern sind wir da wirklich auf einem guten Weg. Andere kürzen im Bildungsbereich, Hamburg investiert massiv in die Bildung unserer Kinder und in die Zukunft unserer Stadt, da ist das Geld gut angelegt.
Von den Kritikern wird gerne die Behauptung aufgestellt, es ginge hier um die Verlängerung der Grundschule und das verschlinge Millionen. Wenn dem so wäre, müsste man im Grunde genommen nur die Schilder austauschen, denn was wirklich Geld kostet, sind die ganzen Maßnahmen, die im Zusammenhang zu sehen sind, also die kleinen Klassen und die ganzen Verbesserungen, die auch konkret an den Schulen geplant werden. Das ist das, was letztendlich das Geld kostet. Man muss das als Gesamtkonzept begreifen und nicht nur verkürzt auf einen bestimmten Fokus setzen und den dann noch falsch darstellen. Hier entsteht etwas Neues, es ist ein Konzept, das in sich greift. Die Primarschule mit längerem gemeinsamem Lernen in der 5. und 6. Klasse und kleinere Klassen sind wegweisende sinnvolle Schritte, die wir hier gehen. Hinzu kommt mit der Stadtteilschule neben dem Gymnasium ein zweiter Weg zum Abitur. Man muss das Ganze auch als ein Bündel von Maßnahmen sehen, die wir vor uns haben, und insofern ist es nicht falsch zu sagen, dass Hamburg eine Bildungsoffensive startet. Wir werden erfolgreich sein, wenn wir das so umsetzen und heute den Beschluss fassen und der Volksentscheid hoffentlich auch zu unseren Gunsten ausgeht.
Wir wollen im Bereich der Bildung einen Schwerpunkt setzen. Unser Ziel ist Chancengerechtigkeit; jeder junge Mensch, der in Hamburg eine Schule
besucht, soll eine faire Chance bekommen. Das ist uns allen sehr wichtig und dafür sind die heutigen Beschlüsse notwendig. Wir brauchen das vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, wir brauchen einfach mehr Abiturienten für den Arbeitsmarkt. Wir brauchen gut ausgebildete Schülerinnen und Schüler mit möglichst hohen Abschlüssen und mit guten Mittelschulabschlüssen, damit sie auch in der Lage sind, eine Lehrstelle zu ergreifen. Gerade beim Übergang von der Grundschule zum Gymnasium, der zurzeit einen Schwachpunkt darstellt, wird das eine Rad viel besser in das andere greifen, als es heute der Fall ist.
Die heutigen Beschlüsse zu kleinen Klassen sind notwendig, da kleine Klassen mehr Lehrerinnen und Lehrer bedeuten. Wenn man den Unterricht erfolgreich individualisieren will, dann ist das eine notwendige Voraussetzung dafür. In der Drucksache ist viel interessantes Neues enthalten, jeder Punkt ist im Grunde genommen eine Debatte wert. Mein Vorredner hat schon eine ganze Reihe von Sachen genannt, denen ich mich anschließen kann.
Ich möchte einige andere Aspekte herausgreifen, die zu unterstreichen mir noch wichtig sind, zum Beispiel die Vermeidung von Klassenwiederholungen. Das ist auch eine Forderung der Enquetekommission, die wir hier umsetzen wollen. Ebenso wurde der Punkt Altersentlastung immer wieder gefordert; auch dafür werden heute die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Es erfolgt ein weiterer Ausbau des Ganztagsangebots, aber auch eine Verbesserung der Schulleiterbesoldung; das ist durchaus ein großer Schritt. Es ist gerechter und auch eine Anerkennung für mehr Leistung und Verantwortung. Referendarsplätze werden ausreichend zur Verfügung gestellt, sodass wir das, was wir vorhaben, auch dann umsetzen können mit den notwendigen neuen Lehrerinnen und Lehrern.
Wir haben in der Hamburgischen Bürgerschaft einen Sonderausschuss eingesetzt, um die Umsetzung zu überwachen, das ist eine wichtige Aufgabe. Wir werden in der nächsten Zeit die konkreten Schritte einleiten und genau überwachen, auch durch diesen Sonderausschuss, wie das im Einzelnen umgesetzt wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Wichtigste zuerst: Zunächst möchte ich ausdrücklich unsere Solidarität mit der Hamburger Polizei bekunden.
Ich betone ausdrücklich, dass unsere Hamburger Polizisten ihre Aufgaben in meinen Augen hervorragend erfüllen. Den verletzten Beamten möchte ich von dieser Stelle aus gute Besserung wünschen.
Ansonsten versetzt mich die Aktuelle Stunde in ihrem bisherigen Verlauf durch einige Aussagen ein wenig in Erstaunen. Auch bei Ihrer Argumentation wegen des Handyvideos habe ich das Gefühl, im falschen Film zu sein.
Da stimmt irgendetwas mit dem Koordinatensystem nicht. Ich weiß auch nicht, ob wir so ein Video wirklich beurteilen können.
Wir ducken uns vor dem Thema überhaupt nicht weg. Herr Dressel sprach von sozialer Spaltung, aber der Vorwurf, den Sie uns machen, ist schlichtweg falsch. Der Senat und die handelnden Behörden haben in den letzten Jahren intensiv das Thema Gewalt von Jugendlichen bearbeitet und in meinen Augen auch viel erreicht. Die Leitlinie im Handlungskonzept gegen Jugendgewalt ist der richtige Weg.
Es geht hier um eine Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden, der Innenbehörde, der Schulbehörde, der Sozialbehörde, der Justizbehörde und der Bezirksämter. Das Konzept setzt auf frühe Prävention, angemessene Intervention, schnelle und spürbare Sanktionen sowie ständige Überprüfung, zuletzt auch beim Fall Elias. Ich begrüße, dass eine kritische Aufarbeitung geschehen ist und halte diese für notwendig. Für uns ist ganz klar, dass Prävention nicht erst beim Straftäter anfängt oder wenn es sowieso schon zu spät ist, sondern für uns fängt Prävention schon in der Kita an. Hier ist natürlich der Erfolg nicht sofort messbar, sondern erst in zehn oder 20 Jahren, aber wichtig ist, dass wir früh anfangen. Diese Woche hat die Bertelsmann-Studie bestätigt, dass wir in Hamburg, was diesen Bereich angeht, auf dem richtigen Weg sind, aber nicht nur in diesem Bereich, sondern auch im Bereich Schule. Unsere Leitlinie ist Bildungsgerechtigkeit. Jeder soll eine faire Chance bekommen und darum gibt es die Bildungsoffensive. Die Abschaffung der Hauptschule ist in diesem Zusammenhang sicherlich ein wichtiger Bereich, ebenso die zwei Wege zum Abitur: Gymnasium und Stadtteilschule. Wer einen Beruf lernt, wird seltener kriminell, das ist eine Binsenweisheit. Und nach diesen Leitlinien handeln wir in Hamburg.
Wir haben dies schon früh erkannt. Seit 2007 gibt es in Gebieten mit besonderen Belastungen kleine Grundschulklassen. Auch das ist eine Maßnahme, durch die früh gegengesteuert wird. Dies sind große Anstrengungen, die uns auch erhebliche Mittel kosten, aber das ist sinnvoll investiertes Geld in den Bereich Prävention.
Viele sinnvolle soziale Maßnahmen möchte ich noch nennen, zum Beispiel das Hamburger Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern; auch dies ist ein Schwerpunkt.
Sprachliche Bildung, Ausbildung, berufliche und soziale Integration sind alles keine Konzepte, die in der Schublade vor sich hinschmoren, sondern wir haben gehandelt und große Fortschritte gemacht.
Was bestimmte Stadtteile angeht, so ist viel Geld in die Sanierungsanstrengungen geflossen.
Hamburg investiert als Kommune und als Stadt viel in den Bestand, so auch die SAGA GWG. Und im Bereich der sozialen Stadtteilerneuerung ist in den letzten Jahren ebenfalls viel investiert worden.
Im Bereich des Opferschutzes haben wir in diesem Zusammenhang noch einiges draufgelegt, ich nenne in diesem Zusammenhang nur den Täter-Opfer-Ausgleich. Der Opferfonds ist beispielsweise von 60 000 Euro auf 100 000 Euro aufgestockt worden. Insofern stimmt die Aussage überhaupt nicht, wir hätten dies vernachlässigt, was so nonchalant einfach behauptet wird. Es ist wesentlich sinnvoller, statt Sprüche zu klopfen, die Verantwortung mitzutragen.
Frau Schneider, ich nehme Ihnen persönlich die Rolle als Anwältin von Menschen mit staatlicher Verfolgung nicht wirklich ab, das passt gar nicht zu Ihnen.
Insgesamt wirkt Ihre Argumentation ein bisschen scheinheilig, anders kann ich das nicht auffassen.
Wenn ich mir die SPD ansehe, bleibt auch vieles im Unklaren, es wird mit gespaltener Zunge argumentiert. Auf der einen Seite sind markige Sprüche von Herrn Dressel angesagt, auf der anderen Seite gibt es die zahlreich vertretenen Kuschelpädagogen, die wieder etwas ganz anderes erzählen. Sie müssen endlich einmal eine klare Linie finden.
Hamburg tritt auf jeden Fall entschlossen und angemessen der Gewalt entgegen. Einfache Konzepte gibt es nicht und parolenhafte Forderungen sind bestimmt nicht zielführend.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben heute schon viel über Haushalt und Sparmaßnahmen geredet und auch bei unserer heutigen Anmeldung zur Debatte geht es um eine Sparmaßnahme. Wenn man konkret wird, dann stellt man meistens fest, dass Sparen nicht populär ist, aber uns ist auch wichtig, Transparenz zu schaffen und dies nicht im Verborgenen zu tun. Deswegen wollen wir heute als Regierungsfraktion eine Debatte mit Ihnen führen, die vielleicht nicht immer ganz leicht ist; das hatte schon die Beratung im Ausschuss ergeben.
Sparen fällt nicht immer leicht, aber es ist notwendig. Wir müssen alle Ausgaben der Stadt überprüfen. Die gesetzlichen Leistungen, an die wir gebunden sind, stehen ohnehin nicht zur Disposition. Insofern müssen wir uns bei den Punkten, bei denen wir Handlungsspielraum haben, immer genau fragen, ob wir uns das noch leisten können. Schließlich haben wir die Verantwortung für die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.
Worum geht es bei diesem Gesetz genau? Das Landespflegegesetz sieht bisher einen Investitionskostenzuschuss vor. Wir wollen, dass dieser ab dem 1. Juli entfallen soll und ich halte das für vertretbar. Bisher war in der durch die seinerzeit neu
eingeführte Pflegeversicherung seit 1995 eine spezielle Förderung vorhanden. Zehn Länder haben das aber gar nicht angenommen und außer Hamburg sind es mittlerweile nur noch drei, die diese spezielle Förderung haben. Wenn man sich das genauer ansieht, dann stellt man fest, dass es im Grunde genommen ein Fehlanreiz ist, denn es ist eine Bevorzugung der stationären Pflege. Wir sind jedoch grundsätzlich der Meinung, dass ambulant vor stationär gehen sollte.
Vor diesem Hintergrund halten wir diese Maßnahme für gut vertretbar. CDU, GAL und Senat haben sich aber auch überlegt, den ursprünglichen Entwurf zu ändern, und zwar wollen wir eine Besitzstandswahrung als Übergangsregelung. Wir greifen hier eine Anregung des Landesseniorenbeirats und anderer auf, die sich an uns gewandt haben. Dies tun wir vor dem Hintergrund, dass diejenigen, die jetzt schon in einer Einrichtung leben, im Wissen um die derzeit noch geltende Regelung vielleicht diese Entscheidung getroffen hatten. Diese Menschen brauchen einen gewissen Vertrauensschutz. Deswegen ändert sich für die Bewohnerinnen und Bewohner, die jetzt in einem Pflegeheim wohnen, so lange sie leben, nichts. Das hat darüber hinaus den Vorteil, dass eine Neuberechnung entfällt. Man muss allerdings sagen, dass die ursprünglich geplante Einsparung dann auch nicht in vollem Umfang realisierbar ist; es handelt sich aber um eine aufwachsende Angelegenheit.
Mit der Übergangsregelung zur Besitzstandswahrung ist dies eine faire Regelung. Bei der öffentlichen Anhörung im Ausschuss haben wir dafür viel Zuspruch bekommen und ich konnte feststellen, dass es für diese Übergangsregelung durchaus Unterstützung gibt.
Exemplarisch für die SPD ist allerdings, dass sie zwar, was die Haushaltspolitik angeht, grundsätzlich für das Sparen ist, aber immer dann, wenn es konkret wird, dagegen ist. Die Vorschläge bleiben dann im Allgemeinen, sind nebulös oder für Hamburg nicht wirklich durchführbar. Ich nehme an, dass sich Herr Kienscherf gleich in seiner betont sachlichen Art noch einmal mit der geplanten Maßnahme auseinandersetzen wird. Ich habe allerdings festgestellt, dass es leichter ist, wenn man mit der SPD über Haushalt oder Konsolidierung reden möchte, einen Wackelpudding an die Wand zu nageln, als zum Ziel zu kommen. So geht es nicht.
Wir sehen uns in der Verantwortung für die Geschicke unserer Stadt und dem wollen wir uns auch stellen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich finde es schade, dass Sie sich wieder einmal unsachlich und mit mangelnder Ernsthaftigkeit
so einem wichtigen Thema genähert haben; das ist sehr bedauerlich.
Ich kann mir nicht vorstellen, wie wir in einen konstruktiven Dialog einsteigen sollen, wenn Sie mit solchen Äußerungen anfangen wie der, wir hätten kein Verständnis für die Menschen.
Ich halte das für ein wichtiges Thema, mit dem man sich ernsthaft auseinandersetzen sollte, aber es macht wenig Sinn, wenn wir uns dabei gegenseitig vorwerfen, dass wir uns nicht für die Menschen und ihre Probleme interessieren.
Zu Ihrem Gesamtredebeitrag: Unterstellungen sind noch lange keine halben Wahrheiten, insofern muss man da auch einmal die Kirche im Dorf lassen. Ich will für meine Fraktion ausdrücklich klarstellen, dass Mietwucher und Mietbetrug von uns auf gar keinen Fall geduldet oder toleriert werden.
Ich finde es schlimm – da sind wir uns vermutlich alle einig –, wenn Geschäfte zulasten der Ärmsten gemacht werden. Das kann so nicht gehen, das lässt sich nicht mit meinem Menschenbild vereinbaren. Da besteht auch Einigkeit und wir müssen nun darüber nachdenken, wie wir mit solchen Fällen umgehen. Verdachtsfällen wurde darum auch unverzüglich nachgegangen, ich habe mich extra noch einmal erkundigt. "Hinz & Kunzt" hat seinen Bericht am 29. September veröffentlicht; Sie haben darauf hingewiesen. Ich möchte ausdrücklich noch einmal meinen Dank an diese Zeitung und auch an die "Hamburger Morgenpost" und die "Bild"-Zeitung richten, die einen Beitrag zur Aufklärung geleistet haben. Öffentlicher Druck ist manchmal wichtig. Die Behörde hat aber sofort nach Kenntnis gehandelt. Die ARGE hat alle betroffenen Mieter angeschrieben und es gab Kontrollen der Wohnungen. Die bereits angesprochene Wohnung in Eilbek wurde vom Bezirksamt Wandsbek überprüft und für unvermietbar erklärt; der Mieter ist inzwischen in einer anderen Wohnung.
Ich selber habe seinerzeit den Fall natürlich auch im Auge gehabt. Ich bin von "Hinz & Kunzt"-Mitarbeitern im Vorwege auf den Bericht aufmerksam gemacht worden, habe ihn gelesen und habe das auch verfolgt, habe es aber aus meinen Kenntnissen heraus erst einmal als einen bedauerlichen Einzelfall angesehen.
Die Behörde hat dann Aufklärung geleistet. Es gab wohl – ich habe mich erkundigt – zunächst einmal sieben Wohnungen, bei denen Mängel festgestellt wurden. Das wurde von den zuständigen Bezirksämtern geprüft und ist noch in der Auswertung. Für mich ist es ganz klar Aufgabe der Exekutive, mit diesen Einzelfällen umzugehen.
Zur Ableistung der Mietverträge möchte ich ausdrücklich betonen, dass es richtig und gut ist, dass da die Privatautonomie gilt; das ist ganz wichtig. Privatautonomie muss auch für Transferleistungsempfänger gelten. Die Alternative wäre eine staatliche Bewirtschaftung oder die Zwangszuweisung von Wohnungen und das wollen wir nicht.
Bei den bislang recherchierten Fällen ist es nicht folgenlos geblieben, wenn Mängel entdeckt wurden. Ich will nicht beurteilen, ob das Wucher ist
oder nicht, das ist Aufgabe der Gerichte. Es sind aber zumindest vier zivilrechtliche und zwei strafrechtliche Verfahren anhängig.
Es gibt zwischen der Fachbehörde und auch team.arbeit.hamburg und dem Mieterverein zu Hamburg von 1890 und dem Verein Mieter helfen Mietern eine bewährte Kooperation, sodass für Mieter, die Probleme mit dem Vermieter haben, die Möglichkeit besteht, ihr Recht durchzusetzen. Wenn Kosten entstehen, dann haben die Mieter auch Anspruch darauf, dass diese Kosten übernommen werden. Insofern kann ich nur sagen: Den Beschwerden wird nachgegangen und das halte ich für ganz wichtig.
Sicherlich muss man selbstkritisch sagen, dass es einen dahingehenden Mangel gegeben hat, dass vielleicht nicht jeder um seine Rechte wusste. Es gibt jetzt einen Flyer und einen entsprechenden Internetauftritt. Natürlich ist es wichtig klarzumachen, dass auch Mieter, die Transferleistungen beziehen, auf jeden Fall die normalen mietrechtlichen Rechte haben und auch durchsetzen können und dass die Stadt als Partner auch hinter ihnen steht.
Sie haben versucht, der CDU eine Verquickung vorzuwerfen. Der eine Vermieter war in der Tat stellvertretender Ortsvorsitzender und Mitglied der Deputation. In meinen Augen ist das aber sauber gelaufen; er hat seinen Rücktritt erklärt.
Wir sind zunächst einmal davon ausgegangen, dass das ein Einzelfall war.
Ansonsten muss grundsätzlich auch für CDU-Mitglieder erst einmal die Unschuldsvermutung gelten, das ist doch ganz klar.
Was die Wertung anbelangt, sind wir hier nicht das Gericht. Ich kann die einzelnen Fälle nicht bewerten, ich kann das nur zur Kenntnis nehmen. Unsere Aufgabe muss es sein, Strukturen zu überprüfen und zu schauen, was man besser machen kann. Wir können nicht Hilfsgericht spielen, das ist nicht unsere Aufgabe. Wir müssen über die Fälle reden, das ist ganz klar, es ist auch alles transparent, aber wir sollten Menschen, die sich nicht zur Wehr setzen können, nicht öffentlich beschuldigen. Wenn die Vorwürfe stimmen, ist das schlimm und dann muss er die Konsequenzen ziehen, aber das ist hier nicht der Ort, Vorwürfe aufzustellen. Wir sprechen über die Sachen, die wir zur Kenntnis genommen haben.
Ansonsten muss ich die Angriffe auf den Senator und den Vorwurf der Verquickung, den Sie gemacht haben, ausdrücklich zurückweisen. So, wie
Sie das gemacht haben, kann man das nicht machen.
Im Grunde genommen geht es Ihnen auch nicht um eine schnelle Aufklärung. Der Antrag ist vom 6. April. Er lag eine Weile im Parlament und Sie haben ihn vor sich hinschlummern lassen. Wahrscheinlich passte er zur gestrigen Debatte und Sie wollten diese Woche die Skandal-Woche machen.
Sie können das so werten oder auch nicht.
Herr Kienscherf kann sich gern noch einmal melden.
Es scheint Ihnen bei all Ihren Unterstellungen nicht darum zu gehen, dass wir fair miteinander argumentieren und eine echte Sachdebatte führen. Sie müssen aber auch darauf hinweisen, dass vieles von dem, was Sie jetzt kritisieren, Bundesrecht ist. Das haben Sie zeitweise mitgestaltet.
Insofern wirkt Ihr Verhalten, wie Sie es hier an den Tag legen, ein bisschen unaufrichtig.
Ich habe lange gezögert, was die Frage angeht, wie wir mit Ihrem Antrag umgehen. Zeitweise habe ich eine Überweisung erwogen, denn das ist nichts Geheimes und wir hätten uns über die Sache austauschen können. Als ich den Antrag näher gelesen habe, fand ich aber die ganze Tonart und die in ihm enthaltene Skandalisierung unangemessen und nach Ihrem Redebeitrag habe ich nicht das Gefühl, dass Sie ein Interesse daran haben, darüber ernsthaft mit uns im Ausschuss zu reden. Wir werden deshalb den Antrag auch nicht überweisen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Große Anfrage zeigt, dass Hamburg bei der Armutsbekämpfung an der Spitze liegt. Als einziges Bundesland haben wir bei der Armut seit 2006 eine fallende Tendenz. Die Antworten auf unsere Fragen zeigen deutlich, dass unsere Hilfen wirken.
Ich will jetzt gar nicht das Ausland zu Vergleichszwecken heranziehen, sondern Vergleiche mit anderen Stadtstaaten anstellen. Bremen hat eine Quote von 22 Prozent, Berlin steht mit 19 Prozent etwas besser da und Hamburg ist sehr viel besser, nämlich 13 Prozent. Damit liegt Hamburg unter der bundesweiten Quote von 14,4 Prozent und das trotz der besonderen Herausforderungen, vor denen Hamburg als Großstadt und als Hafenstadt steht. Insofern sind das sehr gute Werte, die wir dieser Anfrage entnehmen können.
Wichtiger noch als Vergleichszahlen ist allerdings der Trend und der ist positiv. Wir ruhen uns nicht aus und können feststellen, dass die Situation sich deutlich verbessert hat. Es wird behauptet – wir haben es vorhin auch in der Aktuellen Stunde gehört –, es gäbe eine soziale Spaltung in der Stadt und die Schere gehe auseinander. Wer das behauptet, geht an den Realitäten vorbei oder hat sich nicht die Mühe gemacht, die Antworten auf
unsere Anfrage zu lesen. Das ist so nicht der Fall, wie es behauptet wird. Wir haben keine Spaltung und die Schere geht nicht auseinander.
Der Anlass für diese Anfrage war, dass wir in der EU das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung haben. Da war es an der Zeit zu schauen, was Hamburg leistet. Wir müssen uns aber auch die Frage stellen, was wir noch besser machen können. Die Definition des Armutsbegriffs ist EU-weit Konsens. Ab einem Einkommen von dauerhaft 60 Prozent unter dem Durchschnittseinkommen sprechen wir von relativer Armut. Das ist die Definition, damit wir wissen, worüber wir hier überhaupt reden.
Unser Grundsatz ist, Armut nicht zu alimentieren, sondern – das ist uns wichtig – Armut zu überwinden. Daher ist neben der Grundsicherung und Vergünstigungen für Menschen mit niedrigen Einkommen ein aktivierender Ansatz von großer Bedeutung. Ziel muss die Herauslösung aus dem Transferleistungsbezug sein. Dazu sind beispielsweise die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Umschulungen, Qualifizierungen und Kombi-Lohn-Modelle zu nennen. Auch die gezielte Förderung, um Problemlagen zu überwinden, gehört dazu. Hamburg hat in diesem Bereich ein umfangreiches Hilfeangebot. Ich kann gar nicht alles nennen. Es gibt die verschiedensten Beratungsangebote, Fachstellen für Wohnungslose, Schuldnerberatung, das Integrationszentrum und, und, und. Wir haben also ein breit aufgestelltes Beratungs- und Hilfesystem.
Wichtig ist es aber auch, Kompetenzen zu fördern. Wir wollen, dass die Menschen eigenverantwortlich für ihr Leben handeln können, deswegen ist gerade Bildung ein ganz wichtiger Punkt. Hilfsangebote für Familien, niederschwellige Familienhilfe, der Allgemeine Soziale Dienst, Hilfen zur Erziehung, all das fällt in diesen Bereich.
Ich will das Stichwort Bildung noch einmal aufgreifen. Gerade der Bildung kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Das ist auch einer der Hintergründe, warum wir uns soviel Mühe geben mit der Bildungsoffensive in Hamburg. Wir wollen Armut überwinden, Risiken verringern und vermeiden, aber klar ist auch, wer Hilfe braucht, dem wird geholfen. Unser Ziel ist es, die Eigenverantwortlichkeit zu stärken und Hilfe zur Eigenverantwortlichkeit zu geben und da sind wir auf einem guten Weg.