Protokoll der Sitzung vom 01.07.2010

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal aus Sicht der SPD-Fraktion einiges zu dem Gesetzentwurf zu sagen und vor allem zu erklären – Herr Dr. Langhein, das scheint durchaus notwendig zu sein –,

(Wolfgang Beuß CDU: Keine Drohungen!)

worin bei allen positiven Aspekten, die dieses Gesetz ohne Frage hat, unsere Kritikpunkte bestehen und warum wir uns letzten Endes entschieden haben, diesem Gesetz nicht zuzustimmen, wofür es gute Gründe gibt.

(Beifall bei Thomas Böwer, Britta Ernst und Dr. Monika Schaal, alle SPD)

Richtig ist, dass der Gesetzentwurf, gerade was die Zugangsregelungen angeht, durchaus vorbildlich ist, auch im Vergleich zu dem, was andere Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland regeln. Ich will dort – es ist eben auch schon angesprochen worden – die Regelung für Meisterinnen und Meister beispielhaft herausgreifen, die nach dem neuen Hamburger Gesetz, wenn es denn in Kraft tritt, den Abiturienten gleichgestellt werden. Das ist ein wichtiger und guter Punkt und vor allem verbinde ich ganz persönlich damit auch die Hoffnung, wir haben darüber auch in der Ausschusssitzung gesprochen, dass ein Großteil der Meisterinnen und Meister dann eben Studiengänge gerade im technischen Bereich aufnimmt. Es ist uns allen klar, dass bereits in den kommenden Jahren, eigentlich jetzt schon beginnend, hier ein deutlicher Fachkräftemangel eintreten wird, und das kann durchaus ein Weg sein, da etwas Sinnvolles entgegenzusetzen.

Aber – und damit komme ich zu dem Punkt, warum wir uns entschieden haben, gegen dieses Gesetz zu sein – eine Ihrer simplen Logiken wird auch bei diesem Gesetz nicht aufgehen. Sie glauben nämlich, Sie haben ein Problem, schreiben ein Gesetz, beschließen es und damit ist das Problem gelöst. Gerade dieser Gesetzentwurf ist ein schönes Beispiel dafür, dass etwas, was gut gemeint ist, sich am Ende nicht in der Wirkung entfalten kann, wie man es sich eigentlich wünscht. Wenn ich den Anteil derjenigen, die ohne den klassischen Hochschulzugang ein Studium aufnehmen, signifikant erhöhen möchte, dann muss ich das auch transportieren, dann muss ich mir Kommunikationsstrategien überlegen. Auf die Frage, die ich im Ausschuss an die Senatorin gestellt habe, kam die Antwort, sie hätte Gespräche mit den Kammervorsitzenden geführt und hätte in irgendeiner Kammerzeitschrift ein Interview gegeben. Das ist nicht der Weg, wie wir in der Zielgruppe entscheidend

(Dr. A. W. Heinrich Langhein)

dazu beitragen werden, dass mehr Meisterinnen und Meister beispielsweise ein Studium aufnehmen werden. Wir reden über 1 Prozent, Sie wollen es auf 2 Prozent erhöhen, das sind alles noch Zielwerte, die viel zu gering sind in Anbetracht der demografischen Entwicklung und des sich jetzt schon abzeichnenden Fachkräftemangels in weiten Bereichen. Wenn Sie sich schon ein solches Projekt vornehmen und den Anteil der nicht über den klassischen Hochschulzugang Berechtigten signifikant erhöhen wollen, Frau Senatorin oder die Koalitionsfraktionen, dann sorgen Sie auch bitte dafür, dass ein solches Gesetz auch auf dem kommunikativen Weg so begleitet wird, dass es nicht nur schön klingt, sondern am Ende ein sinnvolles Ergebnis leistet.

Damit kommen wir zu einem entscheidenden Punkt, nämlich zur Frage der Finanzen, denn eines darf am Ende nicht passieren, dass diejenigen, die jetzt ohne den klassischen Hochschulzugang zusätzlich an die Universitäten gehen, eigentlich denjenigen, die den klassischen Zugang haben, die Plätze wegnehmen. Wir brauchen also mehr Plätze.

(Beifall bei Dora Heyenn DIE LINKE – Wolf- gang Beuß CDU: Mehr, mehr, mehr!)

Mehr, mehr, mehr, genau. Wir brauchen mehr Studenten, Herr Beuß, das haben Sie immer noch nicht begriffen.

Was nutzt uns ein solches Gesetz, das schließlich nur dazu führt, dass wir am Ende nicht mehr Studenten haben, sondern in den Studierendengruppen eine zusätzliche Konkurrenz schaffen? Das ist nicht der Weg der Zukunft, sondern wenn wir mehr Studierende wollen, wenn wir einen höheren Anteil an gut ausgebildeten Menschen in dieser Stadt wollen, dann müssen wir in diesem Bereich auch mehr Geld investieren. Dazu fehlt bei diesem Gesetz jeder Ansatz.

(Beifall bei der SPD und bei Dora Heyenn DIE LINKE)

Ich hoffe, Herr Langhein, mit diesem Argument ist es mir geglückt, Ihrem sehr simplen Versuch eine Abfuhr zu erteilen – Sie haben es in der Ausschusssitzung schon versucht –, gerade uns Sozialdemokraten zu unterstellen, wir würden den Bologna-Prozess nicht wollen, was absoluter Unsinn ist. Jeder, der sich die Regierungsgeschichte von Rot-Grün seit 1998 anschaut, weiß, dass gerade auch Edelgard Bulmahn als Wissenschaftsministerin ganz entscheidend für diesen Prozess eingetreten ist. Jetzt in der Hamburger Bürgerschaft den billigen Versuch zu unternehmen, jede Kritik an Ihren Gesetzen mit einem Ablassen vom BolognaProzess zu verbinden, ist wirklich eine billige und eigentlich sogar eine peinliche Argumentationskette, wenn ich mir das einmal erlauben darf.

(Beifall bei der SPD)

Ich will mich in Anbetracht dessen, dass die Zeit schon sehr weit fortgeschritten ist, kurz dem zweiten Teil widmen, nämlich dem Bachelor- und Masterstudium. Hierzu haben Sie eben sogar das Grundgesetz zitiert, um irgendwie zu erklären, warum man über die Zehn-Semester-Regelung für Bachelor und Master nicht hinauskommt. Das ist doch abstrus, Herr Langhein. Und es ist auch abstrus, den Universitäten zu sagen, sie könnten längere Studiengänge anbieten, aber sie würden nicht bezahlt werden. Das ist schon etwas hanebüchen.

Wir haben doch das Beispiel konkret diskutiert. Natürlich ist es nach dem gesetzlichen Rahmen möglich, in einzelnen Studiengängen beispielsweise ein achtsemestriges Bachelorstudium anzubieten. Aber hierzu haben die Vertreter der Universitäten ganz klar gesagt, dass dies keinen Sinn mache, denn was solle man mit einem zweisemestrigen Masterstudium anfangen? Allein das Schreiben der Arbeit benötigt ein halbes Jahr, das heißt, man hätte nur ein halbes Jahr, um jemandem eine Masterqualifikation beizubringen. Das ist doch jedem hier klar, selbst denjenigen, die sich nicht intensiv mit Wissenschaftspolitik auseinandersetzen, dass dies kein gangbarer Weg ist für die Hochschulen.

(Heiterkeit bei Wolfgang Beuß CDU)

Das hat Professor Fischer sehr deutlich gesagt, ich weiß nicht, ob Sie in derselben Sitzung waren wie ich, Herr Beuß. Aber dann müssen Sie besser zuhören.

Eine ganz zentrale Forderung vieler Studierender, die Sie überhaupt nicht aufgegriffen haben, lautet: Es gibt Studiengänge, bei denen wir ernsthaft darüber nachdenken müssen, ob wir mehr Zeit brauchen als insgesamt zehn Semester für Bachelor und Master. Ich nenne Ihnen ein konkretes Beispiel, das wir schon angesprochen hatten, nämlich die Erziehungswissenschaften, die nach wie vor ein großes Problem haben, in zehn Semestern Lehrer so auszubilden, dass das Studium zumindest der bisherigen Qualität entspricht. Ich habe selbst mit dem Dekan der Erziehungswissenschaften über dieses Thema gesprochen.

(Wolfgang Beuß CDU: Wir auch!)

Es wären dort große Erwartungen gewesen, was eine Verlängerung des Studiums angeht, aber diese Chance haben Sie verpasst.

(Beifall bei der SPD)

Sie rühmen sich jetzt, Sie seien der Zeit weit voraus und hätten all das aufgegriffen,

(Wolfgang Beuß CDU: Diese Chance haben Sie auch verpasst, Herr Kühn!)

was die Studierenden bei ihren Protesten gesagt hätten. Das Gegenteil ist der Fall, Sie sind weit davon entfernt. Sie scheinen vieles von dem, was es an Kritik gab, nicht verstanden zu haben. Insofern

hat dieses Gesetz Teile, die ich mutig und gut finde. Es muss in einer Demokratie möglich sein, dass auch die Opposition Teile eines Gesetzes, die sie gut findet, lobt. Aber Kritik, Herr Langhein, kann nicht bedeuten, dass Sie einfach so billig sagen, die Roten oder die Dunkelroten wollten plötzlich den Bologna-Prozess nicht mehr, denn davon sind wir weit entfernt. Wir wollen diesen Prozess, aber wir wollen ihn sinnvoll entwickeln und nicht stumpf und steif an alten Überzeugungen festhalten, die sich in den vergangenen Jahren als falsch erwiesen haben.

Ich denke, wir Sozialdemokraten arbeiten sehr fleißig im Wissenschaftsausschuss mit, mit guten Anträgen und guten Ideen. Wenn Sie sagen, wir würden uns verweigern und Ihre Gesetze nicht sinnvoll begleiten, ist das ein starkes Stück. Ich habe jedenfalls versucht, noch einmal sinnvolle Argumente in diese Diskussion einzubringen.

(Wolfgang Beuß CDU: Eine Vier plus ist es, er ist sehr bemüht!)

Ich merke an Ihrer Reaktion, Herr Beuß, dass es nicht viel bringt.

Die Erfahrung durfte ich in den letzten zweieinhalb Jahren schon häufiger sammeln. Ich gebe trotzdem nicht auf und hoffe, dass diese Rede zumindest noch einmal ein wenig zur Erhellung bei dieser Thematik beigetragen hat. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Ingo Egloff SPD: Die Hoffnung stirbt zuletzt!)

Das Wort bekommt Frau Dr. Gümbel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Herr Kühn, schön, dass Sie sich so gute Noten ausstellen.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Wir haben jetzt schon viel über den vorliegenden Gesetzentwurf gehört. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben ausgeführt, dass er aus zwei Komplexen besteht.

Einmal wird der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte behandelt. Er wurde in einem Maße erleichtert, wie wir uns das vor einigen Jahren nur wünschen konnten. Die Redner haben schon ausgeführt, dass es früher möglich war, dass jemand beispielsweise im Bereich der medizinischen Versorgung gearbeitet hat und dann in diesem Bereich studieren konnte. Das ist jetzt anders. Wenn jemand Krankenschwester war, dann kann diese Person jetzt auch Maschinenbau studieren. Der Automechaniker kann Philosophie studieren. Das finden wir gut und wir finden es auch gut, dass es eine Eingangsprüfung gibt. Natürlich ist es so,

dass diese Eingangsprüfung mit den Anwärtern zusammen vorbereitet werden muss. Wir sind auch der Auffassung, dass dieser Personenkreis unterstützt werden muss während des Studiums; das haben wir auch im letzten Wissenschaftsausschuss mit den Hochschulen so besprochen. Ich bin hier recht zuversichtlich.

(Vereinzelter Beifall bei der GAL und der CDU)

Es wurde auch schon angesprochen, dass diese Anregung zurückgeht auf die Empfehlung der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009.

Auch der andere Teil geht im Prinzip darauf zurück. Hier ist die Kritik am Bachelor- und Masterstudium aufgegriffen worden. Frau Heyenn, anders als Sie, aber auch anders als Sie, Herr Kühn, sehen wir zwei große Komplexe, an denen Kritik geübt wurde. Das ist einmal die Art und Weise, wie die Studierenden belastet werden während ihres Studiums durch die Stofffülle und auch durch die große Prüfungslast, die auf ihnen ruht.

Zum anderen ist das, was eigentlich angestrebt worden ist durch Bachelor- und Masterstudium, nämlich die Internationalität, das Erfahren des europäischen Hochschulrahmens, stark eingeschränkt. Frau Heyenn sagte vorhin, dass man nicht mehr wechseln kann beispielsweise von Lübeck in eine andere Stadt, weil es irgendein Syntheseseminar bei der einen Hochschule nicht gibt. Das ist in der Tat ein sehr großer Webfehler und dem wird jetzt so begegnet, dass man die Beweislast umkehrt. Nach dem ursprünglichen Plan mussten Studierende nachweisen, dass die Modulinhalte identisch waren. Das war ungeheuer aufwendig und führte meist dazu, dass die Studenten völlig verzweifelt waren und aufgaben, die Hochschule zu wechseln. Das war natürlich überhaupt nicht im Sinne des Bologna-Prozesses. Jetzt wird also diese Beweislast umgekehrt, nun müssen die Hochschulen nachweisen, dass der Inhalt eines Moduls in der Hochschule nicht dem entspricht, was die Studierenden vorher in dem anderen Modul geleistet haben. Das verschiebt die Last von dem Studierenden auf die Hochschule. Wir versprechen uns davon sehr viel, wir glauben, dass dies zu einer starken Zunahme der Beweglichkeit führen wird.

Was die anderen Punkte betrifft, nämlich die Stofffülle und die Prüfungslast, verändern sich auch dort wichtige Dinge. Und zwar wird es den Hochschulen jetzt freigestellt, nicht mehr jedes Modul mit einer Prüfung und einer Note abschließen zu müssen. Man kann also jetzt mehrere Module zusammenlegen und dann gibt es nur noch eine Prüfung, genauso wie nicht mehr jedes Modul automatisch mit einer Note abgeschlossen werden muss.

Das sind Vorgaben, die diese Gesetzesdrucksache gibt. Aber, hier komme ich auf beide Redner der

(Philipp-Sebastian Kühn)

Opposition zurück, es ist so, dass wir hier nur Vorgaben machen, die Universitäten und Hochschulen dies jedoch ausführen müssen. Wenn man an anderer Stelle das Prinzip der Subsidiarität hochhält – das tun wir auch, wenn wir zum Beispiel das HmbHG evaluieren –, sagen wir immer, dass Entscheidungen dort getroffen werden müssen, wo sie angesiedelt sind; das ist auch hier der Fall. Herr Kühn, es ist doch eigentlich zwischen uns unstrittig, dass auf der Ebene der Fakultät Prüfungsordnungen entwickelt und angepasst werden müssen und deshalb ist es auch klar, dass wir nicht in die Hochschulen hineinregieren, sondern wir sind der Ansicht, dass dies in den Hochschulen geschehen muss, und zwar nicht auf der Ebene des Präsidiums, sondern auf der der Fakultät.

Abschließend möchte ich für etwas Geduld werben. Die Universität hat 2005/2006 den ersten Jahrgang umgestellt. Das heißt, wenn sich alle an alles gehalten und die Regelstudienzeit eingehalten haben – Herr Fischer hat das vorgestern im Ausschuss sehr schön ausgeführt –, dann sind jetzt die ersten Studenten fertig. Wir haben schon einige Anpassungen durchgeführt, aber es ist noch zu früh, Frau Heyenn, den Bologna-Prozess in Bausch und Bogen zu verteufeln.

(Dora Heyenn DIE LINKE: Tu ich doch gar nicht! Ich sehe das nur kritisch!)

Es klang mir ein bisschen danach.

Ich denke, wir werden uns noch öfter treffen, um nachzusteuern, aber insgesamt sind wir auf einem guten Weg. – Danke.

(Beifall bei der GAL und der CDU)