Ihr Antrag ist aber lediglich ein Wunschzettel an den Senat. Viermal soll geprüft werden, mit der Annahme dieses Antrags geschieht also noch gar nichts. Wieso behaupten Sie dann eigentlich, dass mit dem Antrag der Besuch von Spielhallen zeitlich beschränkt würde? Das stimmt doch gar nicht und soll doch nach den hier stehenden Formulierungen erst geprüft werden.
Und dann wollen Sie die Bürgerschaft heute auch noch beschließen lassen, dass die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Spielhallen weiter sicherzustellen ist. Meine Güte, was habe ich da für einen Schreck bekommen. Ist das denn nicht sichergestellt? Treiben sich lauter Jugendliche an einarmigen Banditen herum, hat die Stadt etwa zu wenig Personal, arbeiten die Ordnungsbehörden schlampig? Wenn das so ist, dann sollten wir heute etwas anderes beschließen.
So aber können wir heute auch beschließen, dass die Spielverordnung, die Gewerbeverordnung und meinetwegen auch die Hamburgische Verfassung weiterhin einzuhalten ist. Unsere acht Stimmen haben Sie dafür. Prüfen Sie und sorgen Sie dafür, dass die Gesetze und Verordnungen weiterhin eingehalten werden. Ich hatte vorher eigentlich auch schon gedacht, dass der Auftrag sei, nun gut, wir beschließen das noch einmal.
Aber was ich gar nicht gut finde – und diesen Vorwurf richte ich an die Gesundheitspolitikerinnen und Gesundheitspolitiker Ihrer Fraktion –, ist, dass Sie der Öffentlichkeit glauben machen wollen, der Spielsucht könnte entgegengewirkt werden, wenn die Abgabe kostenloser Getränke in Spielhallen verboten würde. Schauen Sie sich an, wo die wirklichen Probleme liegen. Zum einen werden mehrere Spielhallen auf einer großen Fläche untergebracht, getrennt durch halbherzige Wände. Die Flure dazwischen gelten als öffentliche Bereiche. So fällt es den Spielenden nämlich sehr leicht, an mehreren Geräten zugleich zu agieren, was das Suchtpotenzial erhöht.
Dann haben wir es bei Glücksspielabhängigen auch mit Doppelsüchten zu tun. Der Konsum von Alkohol und anderen berauschenden Substanzen
macht es schwer, Kontrolle über das eigene Spielverhalten zu behalten. Nun ist Alkohol zwar in Spielhallen verboten, aber es ist ganz üblich, zwischen den Spielen in die danebenliegende Kneipe zu gehen.
Und weil das Rauchen in Spielhallen erlaubt ist, wird Kippe um Kippe am Gerät verbracht. Sie können also gerne versuchen, die Abgabe von kostenlosen Getränken verbieten zu lassen, aber das wird denselben Effekt haben, als wenn Sie die Stühle vor den Spielautomaten wegnehmen. Warum lassen Sie das eigentlich nicht auch prüfen? Die Abgabe kostenloser Getränke und das kostenlose Bereitstellen von Stühlen wird in Spielhallen verboten. Die Sucht- und Drogenfachleute werden Sie für diese innovative Idee auszeichnen.
Bleiben Sie künftig mit Ihren Pressemitteilungen bei der Wahrheit und prüfen Sie zweitens erst einmal, was wirklich effektiv ist, wenn wir der Spielsucht entgegenwirken können. Daher wäre es am besten, wenn wir diesen Antrag an den Gesundheitsausschuss überweisen. Dort können wir wahrscheinlich zusammen bessere Forderungen entwickeln als dieses Windei von Antrag. Wir werden Ihnen natürlich trotzdem zustimmen, weil wir in Abständen nachfragen werden, auf welcher Höhe des Stapels aller Prüfanträge des Senats dieser Antrag mittlerweile angekommen ist.
Wer möchte dem Antrag der CDU–Fraktion aus der Drucksache 19/6948 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist somit einstimmig beschlossen.