Protokoll der Sitzung vom 26.08.2010

Das ist sie nicht. Das einzige, was eine Fußfessel kann, ist festzustellen, wo jemand gerade ist. Sie kann keine Straftaten verhindern. Deswegen stehen wir diesem Instrument äußerst kritisch gegenüber. Es suggeriert nämlich nur eine Scheinsicherheit der Bevölkerung. Wir sind aber nicht daran interessiert, eine Scheinsicherheit aufzubauen, sondern wirklich für Sicherheit zu sorgen, und zwar für beide Seiten.

(Beifall bei der GAL und der CDU – Ingo Egloff SPD: Sagen Sie doch mal, wie Sie es machen wollen, anstatt hier nur Luftblasen von sich zu geben!)

Der Schutz des Individuums ist uns wichtig. Es ist abzuwägen, ob wir diesen tiefgreifenden Eingriff in die Freiheitsgrundrechte eines Menschen vornehmen. Diese Abwägung ist in Berlin, aber auch in den Bundesländern zu treffen. Ich bin sicher, dass wir in Hamburg den richtigen Weg finden. – Danke schön.

(Beifall bei der GAL und der CDU – Ingo Egloff SPD: Welchen denn? Fangt mal lang- sam an zu suchen!)

Das Wort hat Frau Schneider.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angesichts des SPDAntrags, der schon angesprochen wurde, möchte ich gerne klarstellen, wovon wir eigentlich reden. Wir reden von Menschen, die in den meisten Fällen anderen Menschen schweres Leid zugefügt haben, die aber ihre Strafe bis auf den letzten Tag abgesessen haben und weiter inhaftiert werden, aber eben nicht wegen begangener, sondern wegen möglicher zukünftiger Straftaten. Sicherungsverwahrung, Herr Müller hat es gesagt, ist der allerschwerste Eingriff in die Grundrechte eines Menschen, den das deutsche Strafrecht kennt. Sie sagten, es sei das letzte Mittel. Ich möchte mich dem Deutschen Anwaltverein anschließen und sagen, Sicherungsverwahrung ist ein Übel und kein notwendiges.

(Beifall bei Kersten Artus DIE LINKE)

Wir leisten uns diese schwersten Eingriffe, die unter rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Gesichtspunkten außerordentlich problematisch sind, auf der Basis von fragwürdigen Prognosen über die Gefährlichkeit.

(Viviane Spethmann CDU: Dann lieber die Opfer!)

Der Mensch ist komplex und verhält sich in totaler Unfreiheit anders als in Freiheit, das allein macht eine Prognose sehr schnell zur Wahrsagerei. Tatsächlich sind Prognosen, dass von den Verwahr

ten eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, in sehr vielen Fällen falsch,

(Viviane Spethmann CDU: Aber manchmal stimmen sie auch!)

das haben wissenschaftliche Forschungen ergeben. In ungefähr 10 bis 20 Prozent der Fälle treffen diese Prognosen zu, das heißt, dass sie in 80 bis 90 Prozent der Fälle nicht zutreffen. Wir leisten es uns, zehn Menschen präventiv wegzusperren, weil statistisch gesehen ein bis zwei von ihnen einschlägig rückfällig werden.

Es stimmt, Frau Spethmann, für Opfer ist es sehr schwer, wenn Täter, die ihnen schweren Schaden zugefügt haben, freikommen. Zudem können wir nicht ausschließen, dass es bei der Freilassung eines als gefährlich eingestuften Menschen zu neuen, schweren Straftaten und damit auch zu neuen Opfern kommt, und das ist ein furchtbarer Gedanke. Natürlich stehen wir in der Verantwortung, alles dafür zu tun, dass es nicht dazu kommt, aber keine Gesellschaft kann jedes Sicherheitsrisiko ausschalten und es ist nichts als – ich zitiere die Grünen im Bund – verantwortungslose Scharlatanerie, wenn man absoluten Schutz verspricht.

Zweitens müssen wir die Rechtsstaatlichkeit wahren. Menschenwürde und Menschenrechte stehen nicht zur beliebigen Verfügung, denn dann sind, um einmal den Kirchenvater Augustinus frei zu zitieren, Staaten nichts als große Räuberhaufen.

Drittens ist die Reintegration der Straftäter die wichtigste Vorsorge zum Schutz der Bevölkerung. Damit sind wir beim Thema dieser Aktuellen Stunde: Hamburg handelt. Hamburg hat genau dieselben Versäumnisse aufzuweisen wie alle anderen Bundesländer. Die Versäumnisse liegen in der Logik der Sicherungsverwahrung. Sicherungsverwahrung bedeutet nachhaltige Verabschiedung vom Ziel der Resozialisierung. Ich weiß nicht, was es kostet, Menschen nach Verbüßung ihrer Haft Jahre und Jahrzehnte wegzusperren. Dafür jedenfalls wird Geld ausgegeben, das dann bei Resozialisierungsmaßnahmen vom ersten Tag der regulären Haft an fehlt. Die therapeutische Behandlung von Menschen, die nach der Haft Sicherungsverwahrung erwartet, findet viel zu spät statt, weil die Anstalt damit regelmäßig bis kurz vor der Entlassung wartet, und die steht erst in ungewisser Zukunft an.

Hinzu kommt für Hamburg, dass in den vergangenen beiden Legislaturperioden massenhaft Geld in den Ausbau des geschlossenen Vollzugs gesteckt wurde, während intensive Eingliederungs- und Behandlungsmaßnahmen weggekürzt wurden. Auch heute, nach der Eröffnung der eigenständigen sozialtherapeutischen Anstalt in Fuhlsbüttel, stehen bei weitem zuwenig Finanzmittel und personelle Kapazitäten zu Verfügung, um wirklich alles zu tun, was getan werden muss zur Wiedereingliederung

(Farid Müller)

auch vormals gefährlicher Straftäter und zum Schutz der Bevölkerung vor schweren Straftaten.

In der Medizin ist es so, dass für die Therapie der schwersten Fälle in der Regel die meisten finanziellen Mittel aufgewendet werden. Im Justizvollzug ist das nicht so. Menschen mit schlechter Prognose bekommen eben nicht von Anfang an die intensive und angemessene therapeutische Unterstützung, die sie benötigen. Das ist in Hamburg nicht anders als anderswo.

Wie sieht es dann draußen mit Strukturen aus, die den Entlassenen Orientierung und Hilfe ermöglichen? Unzureichend, das hat Ihnen die Fachkommission Resozialisierung im Februar dieses Jahres nun wirklich sehr detailliert ins Stammbuch geschrieben. Ich nenne nur ein Beispiel: Aufgrund von Stellenstreichungen in der Bewährungs- und Gerichtshilfe ist die durchschnittliche Fallbelastung eines Bewährungshelfers seit 2001 um 32 Prozent gestiegen. Das ist im Hinblick auf alle Beteiligten, auf die Bewährungshelfer, die Entlassenen und die Bevölkerung, wirklich skandalös.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Ich schlage vor, dass wir einen Weg finden, im Rechtsausschuss sachbezogen und ohne populistisches Schielen die Problematik der Eingliederungs- und Therapiemaßnahmen für den fraglichen Personenkreis, der Entlassungsvorbereitungen und der Unterstützungsmaßnahmen draußen zu erörtern. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort hat Herr Senator Dr. Steffen.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wichtig, sich bei der gegenwärtig in Deutschland und auch in Hamburg geführten Diskussion kurz vor Augen zu führen, was Ausgangspunkt und Anlass dieser aktuellen Diskussion ist. Seinerzeit gab es ein Diktum des damaligen Kanzlers Schröder, was man tun solle mit Menschen, die immer wieder schwere Straftaten begangen haben. Er sagte:

"Wegsperren – und zwar für immer."

Eine sehr populäre Forderung. Rechtspolitiker der rot-grünen Koalition prüften, wie geht das, können wir das überhaupt machen? Tatsächlich war Wegsperren in Fällen, in denen Menschen hoch gefährlich sind, möglich; ein Wegsperren für immer leider nicht. Laut Gesetz war Sicherungsverwahrung für höchstens zehn Jahre zulässig, also zehn Jahre nach Ende der regulären Haftzeit waren solche Straftäter zu entlassen. Man hat das Gesetz seinerzeit geändert und diese Befristung aufgehoben. Seitdem können Sicherungsverwahrte für immer weggesperrt werden. Es wäre natürlich ein

Schönheitsfehler gewesen, das geänderte Gesetz nur auf neue Fälle anzuwenden, denn dann wäre das erst zehn bis 15 Jahre später erstmals zur Anwendung gekommen und nicht ausreichend gewesen, um die damals öffentlich geführte Debatte zu gewinnen. Man hat sich dabei über rechtliche Bedenken hinweggesetzt, ob es überhaupt möglich ist, nachträglich zu ändern, wenn jemandem gesagt wurde, er gehe jetzt wegen seiner schweren Gewaltstraftaten für zehn Jahre ins Gefängnis und anschließend noch einmal für zehn Jahre in Sicherungsverwahrung. Diese Bedenken gab es schon damals und bei der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind sie jetzt zum Tragen gekommen. Hier haben sich die verschiedenen an diesem Prozess Beteiligten unklug verhalten und an den bestehenden Schwierigkeiten mitgewirkt.

Was bedeutet das in der Praxis? Bis zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte haben die Haftanstalten natürlich an der Resozialisierung der Sicherungsverwahrten gearbeitet. Eine Entlassung stand aber erst dann an, wenn die Resozialisierung so weit fortgeschritten war, dass Gutachter sagen konnten, von diesem Menschen geht keine besondere Gefahr mehr aus. Wir haben in Hamburg sehr gute Erfahrungen mit der Sozialtherapie und wir haben als schwarzgrüne Koalition – deswegen ist Ihre Kritik falsch, Frau Schneider – gesagt, wir wollen diese weiter stärken, weil sie ein ganz wichtiges Standbein bei der Vorbereitung der Haftentlassung von Sicherungsverwahrten ist, weil sie einen intensiven therapeutischen Einsatz vorsieht und weil sie ein Konzept der Entlassungsvorbereitung mit gestuften Lockerungen vorsieht, sodass Menschen, die lange in Haft waren, dann auch tatsächlich auf die Freiheit vorbereitet sind. Von dieser Praxis mussten die Haftanstalten deutschlandweit abgehen, weil nun auch Sicherungsverwahrte zu entlassen sind, bei denen eine günstige Prognose noch nicht erreicht ist. Das heißt, es müssen auch Leute entlassen werden, die mehr oder weniger gefährlich sind.

Das trifft uns in Hamburg nicht unvorbereitet. Der Senat hat in der letzten Wahlperiode die Mittel für Führungsaufsicht und Bewährungshilfe für die Wiedereingliederung von gefährlichen Straftätern wesentlich verstärkt. Das betrifft vor allem die Straftäter, die eben gerade nicht zur Sicherungsverwahrung verurteilt wurden, gleichwohl lange Haftstrafen abzusitzen haben, bei denen sich während der Haft keine relevante Besserung ihrer Situation, etwa ihrer Gewaltneigung, eingestellt hat und daher die Sorge besteht, dass von ihnen nach der Haftentlassung weiter Straftaten begangen werden. Deswegen hat man die Mittel bei der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht für diese Menschen bewusst verstärkt und das ist auch richtig. Diese Elemente haben wir mit schon bestehenden Maß

(Christiane Schneider)

nahmen der ganz unterschiedlichen Akteure – im Strafvollzug, bei der Polizei, den sozialen Diensten, der Bewährungshilfe und im Maßregelvollzug – zu einem Konzept zusammengeführt: "Täterorientierte Prävention" T.O.P. Dieses Konzept ist seit diesem Jahr in Kraft, wesentliche Bestandteile sind aber schon vorher zum Einsatz gekommen. Deswegen hatten wir – da waren wir sehr froh, als die Situation auf uns zukam – ein Instrument an der Hand, mit dem wir auf die Entlassung von Sicherungsverwahrten reagieren können, bei denen noch nicht alles geregelt ist und bei denen nach wie vor die Sorge besteht, dass sie Straftaten begehen.

Dann ist es natürlich nicht so, dass man sehr viel mehr machen kann, wenn man von einem anderen Bundesland mit zwölf Stunden Vorlauf die Information bekommt, dass ein Sicherungsverwahrter demnächst die Landesgrenze überschreitet und von der Polizei eines anderen Bundeslandes an Hamburg übergeben wird. Dann ist es natürlich total absurd zu kritisieren, dass zu dem Zeitpunkt noch keine Therapie, keine Wohnung und keine Arbeit organisiert sind. Das geht nicht über Nacht.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Was aber natürlich geht, ist, dass die beteiligten Stellen sich schnellstmöglich zusammensetzen und alle Möglichkeiten nutzen, um dann aus dem Stand heraus mit diesem Netzwerk, das wir zum Glück schon vorher vorbereitet haben, zu geeigneten Maßnahmen zu kommen, um einen solchen Menschen Stück für Stück wieder einzugliedern und zu stabilisieren. Das ist bei Menschen, bei denen eine Gefährlichkeitsprognose fortbesteht, schwierig und auch von Rückfällen begleitet und es ist ausgesprochen schwierig, wenn ein hohes öffentliches Interesse auf diese Person gerichtet ist. Eine Stabilisierung in einem Wohnumfeld, einer Therapiemaßnahme oder vielleicht sogar irgendwann an einem Arbeitsplatz ist gar nicht möglich, wenn tatsächlich durch mediales Interesse sehr individuell und auf den Einzelfall bezogen berichtet wird.

Ich bin überzeugt davon, dass wir die richtigen Schritte bei denjenigen ergreifen, die aus den Hamburger Haftanstalten und dem Hamburger Maßregelvollzug zu entlassen sind. Wir reden hier über 15 Personen und in der Kritik, die Herr Medecke öffentlich erhoben hat, hat er nicht behauptet, es würden keine Entlassungsvorbereitungen stattfinden.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Ich kann Ihnen das ja noch einmal vorlesen!)

Tatsächlich besteht ein Dissens bezüglich der Frage – und das wurde auch in den Medienberichten deutlich –, ob bei der Entlassungsvorbereitung ein zu entlassender Sicherungsverwahrter im Rahmen von gestuften Lockerungen etwas früher oder et

was später in der Öffentlichkeit unterwegs sein solle. Und da gibt es einerseits die Meinung des Anwalts und andererseits die Meinung des Personals, das täglich mit dem Sicherungsverwahrten zu tun und deswegen eine sehr fundierte fachliche Einschätzung hat.

Darüber kann man natürlich öffentlich diskutieren, aber man sollte als fachlich versierter Diskussionspartner im politischen Raum zu werten wissen, wer welche Rollen einnimmt.

(Beifall bei der GAL und der CDU)

Im Hinblick darauf, wie es eigentlich weitergehen soll, müssen wir uns natürlich wichtigen Fragen stellen. Aus der Sicht der Praxis ist es dringend erforderlich, möglichst schnell eine stabile und rechtssichere Grundlage für unser Handeln als Justiz, als Polizei und als zu beteiligende Soziale Dienste zu bekommen. Das ist absolut wichtig. Uns ist nicht damit gedient, wenn es Rechtsgrundlagen gibt, die einer weiteren rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Deswegen kann ich auch jedem in der rechtlichen Debatte nur raten, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Hinblick auf weitere Vorschläge sehr genau auszuwerten.

Diese Diskussion haben wir natürlich auch im Rahmen der Justizministerkonferenz sehr intensiv geführt und es gab dort einen Beschluss mit sehr breiter Mehrheit, der die Position des Bundesjustizministeriums grundsätzlich unterstützt und sehr dafür wirbt, schnell zu einer neuen gesetzlichen Regelung zu kommen. Ein Bestandteil dieser Beschlusslage der Justizministerkonferenz ist, dass in die Überprüfung der einzubeziehenden Maßnahmen auch die elektronische Fußfessel – oder zutreffender die elektronische Aufenthaltsüberwachung – gehört als eine Maßnahme, die als Unterstützung dienen kann. Dies ist Gegenstand der Beschlusslage und deswegen gehen Ihre Forderungen weitgehend ins Leere.

Ein weiterer Aspekt ist, dass tatsächlich von Vielen in der Öffentlichkeit und auch von vielen Medien verlangt wird, sich nicht damit abzufinden, dass diese jetzt zu entlassenden oder bereits entlassenen Sicherungsverwahrten sich als freie Bürger in der Öffentlichkeit bewegen dürfen. Viele fordern, man müsse doch irgendetwas finden, um diese Menschen irgendwie wieder einsperren zu können, in welcher Weise auch immer. Wer im politischen Raum, im Rahmen der politischen Diskussion, die Hoffnung nährt, es gäbe eine Möglichkeit, diese Menschen wieder einzusperren, der macht einen schweren Fehler,

(Beifall bei Viviane Spethmann und Richard Seelmaecker, beide CDU)

weil er eine falsche Hoffnung nährt und mit den Ängsten der Menschen spielt und das halte ich für kein sinnvolles Vorgehen.

(Senator Dr. Till Steffen)

Wir müssen uns der Debatte um die Frage stellen, was man nach ihrer Haftentlassung machen kann, damit von diesen Menschen weniger Gefahren ausgehen. Und das gilt in der Tat auch für den Vorschlag der SPD, die Möglichkeiten des Hamburgischen PsychKG stärker auszuweiten. Es ist eben nicht richtig, wie Sie es dargestellt haben, sondern vielmehr so, dass Sie in Ihrem Antrag zunächst einmal das Problem beschreiben, dass entlassene Sicherungsverwahrte, von denen weiterhin eine Gefährlichkeit ausgeht, sich frei in der Öffentlichkeit bewegen dürfen und dann fordern, dass das Hamburgische PychKG geändert wird. Was soll denn das anderes heißen, als dass das Gesetz dahingehend geändert wird, Menschen, die nach der bisherigen Definition des PsychKG keine psychisch Kranken sind, zu psychisch Kranken zu erklären, damit sie eingesperrt werden können?

Ich finde das auch vor dem Hintergrund der historischen und menschenrechtlichen Tradition der SPD persönlich sehr erschütternd und möchte Sie bitten, von diesem Punkt in der Diskussion abzugehen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL und der CDU)