Protokoll der Sitzung vom 09.07.2008

Worauf wir aber achten müssen, wenn schon verkauft wird, ist, dass die Gelder dann auch wirklich in die Regionalisierungsmaßnahmen fließen und die Regionen davon profitieren. Ich habe das heute noch einmal im Internet nachgeguckt, Herr Tiefensee kündigt es an, und wir müssen alle darauf achten, dass es auch so bleibt und das ist wichtig.

Aber wir müssen auch sagen, dass man Verträge besser gestalten kann. Gucken wir einmal ins Nachbarland Niedersachsen. Da sehen wir zum Beispiel, dass man das dort anders macht. Niedersachsen kauft die Züge selber und leiht sie dann der Firma Metronom GmbH aus, aber sie bleiben im niedersächsischen Besitz, es findet nur eine Vermietung statt. Die Züge bleiben also im Eigentum und die Kritik, die Herr Bischoff eben ausführte, könnte man dann vielleicht auch vergessen, wenn man so arbeiten würde. Das heißt, man kann bei der Gestaltung doch einiges anders machen.

Die Bahnreform wollte mehr Wettbewerb und mehr Verkehr auf die Schiene. Das ist die Messlatte, an der wir arbeiten müssen. Mehr Verkehr streben wir an, mehr Wettbewerb – das ist ausgeführt worden – ist bei der S-Bahn sehr schwierig. Da die SBahn nicht mit der Überleitung elektrifiziert wird, sondern mit dem schienengebundenen Strom, ist es natürlich schwierig, dort Wettbewerb zu haben, wenn es nur ein Produkt für Hamburg ist. Aber wir sollten in Zukunft darauf achten, wie wir es besser hinbekommen können.

Wir nehmen die Kritik auf. Die Privatisierung hat auch Auswirkungen für Hamburg und die Region um Hamburg herum. Von daher wollen wir auch nicht so tun, als interessiere uns das nicht. Deshalb waren wir auch der Meinung, dass das wenigstens im Stadtentwicklungsausschuss diskutiert werden sollte. Man kann auch rückwirkend diskutieren und vielleicht aus Fehlern oder Positionen anderer Bundesländer lernen. Wenn wir die Debatte dort weiterführen, dann möchte ich damit jetzt enden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL, der CDU und bei Dr. Joachim Bischoff DIE LINKE)

Das Wort erhält Frau Senatorin Hajduk.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bischoff, ich möchte zu Beginn meiner Rede

(Ole Thorben Buschhüter)

sagen, dass ich auf den bundespolitischen Teil der Debatte und auf die Privatisierung eingehe, aber viele Dinge, die Sie als Antwort auf Ihre Anfrage vermisst haben, waren der Tatsache geschuldet, dass Ihre Fragen anders gestellt waren. Insofern bin ich dem Kollegen Frommann sehr dankbar, dass das noch einmal erwähnt wurde. Aber ich will dazu Position beziehen, weil ich glaube, dass wir nicht nur über die Situation der S-Bahn in Hamburg reden müssen, sondern über die Auswirkungen der Bahnprivatisierung. Deswegen seien Sie versichert, dass ich dazu Stellung nehmen will, dazu habe ich eine Haltung und dazu tun wir auch etwas.

Ich möchte mit Blick auf den bundespolitischen Teil der Debatte noch einmal daran erinnern, dass sich dieses Haus zum letzten Mal am 1. März des letzten Jahres damit beschäftigt hat, und zwar mit der Abstimmung über einen gemeinsamen Antrag der CDU- und der GAL-Fraktion. In der Begründung dieses Antrags wurde auch der direkte Zusammenhang der bundespolitischen Entscheidung auf Hamburg über die S-Bahn deutlich benannt. Mit diesem Antrag wurde das Ziel verfolgt, mehr Verkehr auf die Schiene zu verlagern, wofür allerdings der Wettbewerb auf der Schiene auch gefördert werden muss.

Die Bürgerschaft hatte daher beschlossen, ein modifiziertes Eigentumsmodell zu befördern und eine Möglichkeit zur Schaffung von Regionalnetzen zu sichern. Dieser Beschluss ist meiner Meinung nach richtig und ist im Interesse Hamburgs erfolgt.

Seitdem ist die bundespolitische Debatte mit einer großen Anzahl unterschiedlicher Privatisierungsmodelle weitergegangen. Der Bundestag hat am 30. Mai jüngst nach intensiver Diskussion in der großen Koalition die Bildung eines Holdingmodells und den Verkauf von 24,9 Prozent beschlossen. Ich will nicht verhehlen, dass es auch Zweifel gibt – auch aus der Bundestagsfraktion meiner Partei –, ob genau mit diesem Modell die zentrale Forderung der Bahnreform von 1994 optimal erreicht werden kann, wirklich mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Wir müssen aber entschlossen an diesem Ziel der Verkehrsverlagerung festhalten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies auch ein wesentlicher Baustein ist, unser Klimaschutzziel zu erreichen, nämlich den durch Verkehr verursachten hohen Anteil des CO2-Ausstoßes zu senken.

Bleiben wir aber einmal bei der Entscheidung der großen Koalition, der Teilprivatisierung. Was ist dann die Aufgabe? Dafür müssen – das finde ich richtig und ist auch schon benannt worden – die erwarteten Privatisierungserlöse, die man noch nicht exakt voraussehen kann – die Spanne reicht von 3 bis 6 Milliarden Euro, was vielleicht sehr hoch gegriffen ist –, auf jeden Fall zu einem großen Teil für den Ausbau der Schieneninfra

struktur verwendet werden. Da sind wir uns einig und das kann ich deswegen auch ganz deutlich sagen. Aus Hamburger Sicht weise ich darauf hin, dass wir Maßnahmen zur Verbesserung brauchen, um die Hafenhinterlandverkehre auf die Schiene zu bekommen.

(Beifall bei der GAL, der CDU und der SPD)

Andererseits muss man zur Relevanz für Hamburg auch sagen, dass wir von dem Thema Stilllegung von Bahnhöfen und zentralen anderen Themen, wie Rücknahme von Fernverkehr, vergleichsweise nicht so betroffen sind wie Flächenländer. Ich sehe, Herr Bischoff, Sie nicken. Also interpretieren Sie nicht falsch, als hätten wir keine Meinung. Wir gehen mit unseren Flächenländerkollegen Hand in Hand. Wir werden sie dort unterstützen. Wir wollen die Privatisierungserlöse in die Infrastrukturinvestition lenken, auch wenn Hamburg jenseits der Hafenhinterlandverkehrssituation nicht ganz so hart betroffen ist, aber es gibt natürlich im engeren Sinne noch verkehrspolitische Gründe aus Hamburger Sicht. Denn wenn wir uns vorstellen, dass Strecken stillgelegt werden könnten im Hamburger Umland, muss man auch sehen, dass die Verkehrssituation im Metropolregionraum gestört wäre. Deswegen haben wir uns im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz stets solidarisch gezeigt. Wir werden das weiterhin machen. Deswegen werde ich mich auch für die Interessen einsetzen, die vielleicht noch viel stärker von den Kollegen aus den Flächenländern formuliert werden. Ich werde darüber auch Gespräche mit den Ministerkollegen aus den Nachbarländern führen. Wir stehen dahingehend längst in Korrespondenz.

Wir unterstützen die Forderung, dass ein spürbarer Anteil der Privatisierungserlöse in den Nahverkehr muss. Insofern stellen wir uns hinter den Bundesratsbeschluss vom 23. Mai, der die Bildung regionaler Schienennetze fördern will.

Jetzt komme ich aber noch einmal auf die Zukunft der S-Bahn in Hamburg. Die Stadt Hamburg hat mit der S-Bahn Hamburg GmbH einen Vertrag ab 2009 mit einer Laufzeit bis Ende 2017 geschlossen. Man muss aber zur Ehrlichkeit dazu sagen, dass in einem Markterkundungsverfahren unter den gegenwärtig bestehenden Bedingungen – darüber ist schon gesprochen worden – kein anderes Verkehrsunternehmen gefunden werden konnte, das bereit war, sich an einer Ausschreibung zu beteiligen.

Wir müssen also erkennen, dass aufgrund der besonderen technischen Gegebenheiten Fahrzeuge und Infrastruktur bei der S-Bahn in Hamburg eine wirtschaftliche Einheit darstellen, die den Wettbewerb auf der Schiene deutlich erschwert. Das gebe ich auch zu, aber das ist die Ausgangssituation. Im Übrigen ist das komplett unabhängig von der Frage einer Teilprivatisierung von 24,9 Prozent der

(Senatorin Anja Hajduk)

Bahn an private Investoren, damit hier keine Irritationen auftreten.

Insofern stellt sich für uns wieder die Frage, was wir mit Blick auf 2017 machen. Man muss sehr frühzeitig in gar nicht mehr so langer Zeit entscheiden, wie wir uns zum Ausschreibungsfaktum 2017 verhalten. Da haben wir die Möglichkeit, den Einstieg von Wettbewerbern in Bezug auf den Fahrzeugpool vielleicht entspannter angehen zu können, weil wir 2017 zwei neue Fakten hätten: 36 Prozent der Fahrzeuge werden das Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer erreicht haben, das heißt ein gehöriger Anteil von Fahrzeugen müsste 2017 ohnehin neu beschafft werden und weitere rund 24 Prozent des Fahrzeugparks, nämlich diese Zweisystemfahrzeuge werden auf der Strecke nach Stade eingesetzt und Ende 2017 von den Gutachtern bewertet und könnten dann zu fairen Konditionen zur Verfügung stehen. In der Summe ist ein gehöriger Teil des Fahrzeugparks dann in einer anderen Situation im Rahmen der Wettbewerbssituation. Das heißt, dass wir Ende 2017 das heute faktisch bestehende Monopol der S-Bahn Hamburg beim Fahrzeugpool verringert haben werden beziehungsweise verringert sein wird. Dann haben wir eine Chance auf ein echtes Wettbewerbsverfahren mit Blick auf die dann anstehende Situation.

Machen wir uns also nichts vor. Die Besonderheiten der S-Bahn in Hamburg erschweren den Wettbewerb auf der Schiene. Ich hatte schon gesagt, dass es völlig unabhängig davon ist, ob sich demnächst auch private Investoren an der S-Bahn beteiligen. Insofern entzündet sich auch an dieser Frage keine kartellrechtliche Problematik, wie Sie in Ihren Fragen nahelegen. Eindeutig entzünden die sich jedenfalls überhaupt nicht an einer möglichen Beteiligung privater Investoren.

Der hohe Anteil der S-Bahn an den Leistungen im HVV und die finanzielle Größenordnung – das sind derzeit 90 Millionen Euro im Jahr an die S-Bahn – machen deutlich, dass die S-Bahn – das dürfen wir bei der Diskussion nicht vergessen – eine erhebliche Bedeutung für einen dauerhaft funktionierenden ÖPNV zu vertretbaren Preisen in Hamburg hat. Deswegen müssen Wege gefunden werden, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugen und Werkstätten zu schaffen. Ich habe ein bisschen über die Zukunft gesprochen, dass sich da die Situation ändert. Ich verweise auf Erfahrungen aus Stuttgart, wo das Wettbewerbsverfahren allerdings ganz wesentlich an dieser Frage, nämlich mit Blick auf die Werkstätten gescheitert ist.

Wir wollen also eine Situation schaffen, in der über größeren Wettbewerb mehr Qualität des Nahverkehrsangebots zu günstigen finanziellen Konditionen erreicht werden kann. Ich habe das so verstanden, dass wir wahrscheinlich im Ausschuss noch Gelegenheit haben werden, darüber intensi

ver zu diskutieren. Deswegen danke ich Ihnen vorerst für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der GAL, der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Herr Hackbusch hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will jetzt nicht noch einmal die große Debatte über die allgemeine Frage der Privatisierung aufgreifen. Sie kennen unsere Meinung dazu und deswegen brauchen wir das nicht noch einmal zu diskutieren. Ich sehe, dass Sie die Hoffnung haben, dass die Privatisierung das alles besser macht. Ich glaube es nicht, aber das muss nicht das Thema heute sein.

Ich habe mit Erstaunen festgestellt, dass die Ordnung, wie normalerweise hier debattiert worden ist, auch ein bisschen anders ist. Ich habe mich über den Beitrag von Frau Gregersen gefreut. Ich habe mich gewundert über den Beitrag der SPD. So ist heute eben alles ein bisschen anders.

(Klaus-Peter Hesse CDU: Das ist so in Ber- lin! Da ist eine große Koalition!)

Ich habe mich über die Aussage von Herrn Frommann geärgert, wir hätten so schlecht gefragt. Dazu will ich Folgendes sagen: Mit unserer Großen Anfrage und der Antwort des Senats im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Privatisierung gab es die tolle Antwort, mit der wir bei Großen und Kleinen Anfragen unsere Erfahrung haben und die wir schon häufig gesehen haben:

"Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit […] nicht möglich."

Das Ärgerliche an dieser Antwort ist, dass es in einer Großen Anfrage steht, wir extra eine Große Anfrage gestellt haben, damit der Senat genug Zeit hat und trotzdem antwortet er mit einer Floskel, die er anscheinend aus allen Anfragen herausnimmt und an anderer Stelle wieder hineinkopiert. Das geht nicht und ich möchte, dass sich der Senat dafür noch einmal entschuldigt und das verändert.

(Beifall bei Christiane Schneider DIE LINKE)

Ich habe mit Freude festgestellt, dass die Senatorin sagt, dass die Stadt Hamburg mit der S-Bahn Hamburg GmbH einen Vertrag ab 2009 bis 2017 geschlossen hat, aber die neue Ausschreibung durchaus komplizierter ist als Sie von der SPD und der CDU uns das dargestellt haben. Das ist ein kritischer Punkt, den wir uns kritisch ansehen müssen und die Frage der Monopolsituation der SBahn natürlich ein größeres Problem darstellt. Es

(Senatorin Anja Hajduk)

geht um nicht geringe Summen. Der Hamburger Senat hat schon vor zehn Jahren 35 Millionen Euro für die S-Bahn aufgewendet, wodurch die SBahn gegenwärtig eine Monopolsituation hat. Da muss man sich doch zumindest überlegen, warum wir erstens von dem Geld nicht irgendetwas zurückbekommen und zweitens wie die Konstruktion ist, dass das eine Monopolsituation für diese privatisierte Bahn schafft, die doch ein Problem für uns darstellt. Ich glaube, dass das im Ausschuss genauer behandelt werden muss. Das scheint mir kein ordentliches Umgehen mit Hamburger Steuermitteln zu sein und wir sind da sehr pingelig an diesem Punkt.

Genauso pingelig sind wir bei dem Punkt, dass die Trassenpreise verglichen werden müssen. Normalerweise ist man bei allen Punkten, bei denen es um etwas Geld geht, kritisch. Bei diesem Punkt haben wir den Eindruck, dass die Trassenpreise im Zusammenhang mit der S-Bahn zu hoch sind. Sie haben noch nicht einmal das Interesse, das genauer nachzufragen, weil Sie behaupten, das wird schon alles in Ordnung sein und Hamburg profitiert auch davon. Das ist eine laxe Art und Weise mit Hamburger Steuergeldern umzugehen. Ich denke, der Rechnungshof wird sich auch darum kümmern und der Ausschuss ebenfalls. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Wort erhält Frau Senatorin Hajduk.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hackbusch, liebe Linksfraktion! Ich muss einräumen, dass in meinem Haus ein Fehler gemacht worden ist. Ich habe das vorhin im Rahmen der knappen Zeit weggelassen. Wir haben Fehler gemacht. Wir haben wirklich diese Floskel geschrieben – ich muss gestehen, dass ich das gestern bei der Vorbereitung noch einmal gelesen und das heute noch einmal recherchieren lassen habe –, dass die für die Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreiche. Es ist ein formaler Fehler gemacht worden. Aber es ist so, dass die Zeit, die auch für Große Anfragen befristet ist, uns nicht gereicht hätte, um die gewünschten Informationen, die wir dann von der DB AG hätten haben müssen, in vertretbarem Verwaltungsaufwand ermitteln zu können. Aber ich möchte diese Irritation einräumen. Es war ein formaler Fehler, der im Ergebnis nicht zu einer anderen Antwort geführt hätte, aber – das kann ich einräumen – manchmal macht auch der Senat zumindest kleine Fehler.

(Beifall bei der GAL, der CDU, der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 19/249 an den Stadtentwicklungsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Punkt 39 der Tagesordnung, Antrag der CDU- und GAL-Fraktion: Überarbeitung des Wegegesetzes.

[Antrag der Fraktionen der CDU und der GAL: Überarbeitung des Wegegesetzes – Drs 19/628 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen. Wird das Wort gewünscht? – Herr Hesse, bitte.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir das wichtige Thema der Bahnprivatisierung und deren Auswirkungen auf Hamburg besprochen haben, kommen wir jetzt zu einem Thema, das sicherlich viele von uns schon vor Ort bewegt hat beziehungsweise womit Sie sich beschäftigt haben, nämlich mit dem Wegegesetz und der Erschließung von Straßen.

Fakt ist, dass viele Menschen vor Ort Probleme haben, weil sie an nicht erschlossenen oder nur teilerschlossenen Straßen wohnen und nicht wissen, wie es weitergeht. Nach Paragraf 123 Absatz 2 unseres Baugesetzbuches sollen Erschließungsanlagen entsprechend den Erfordernissen der Bebauung und des Verkehrs kostengünstig hergestellt werden und spätestens bis zur Fertigstellung der anzuschließenden baulichen Anlagen benutzbar sein. Dies bedeutet zum einen, dass mindestens das bereitzustellen ist, was zu einer funktionsgerechten Nutzung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken im Bebauungsgebiet erforderlich ist.

Die Realität, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Ort sieht sehr, sehr unterschiedlich aus, wenn man sich einzelne Straßen anguckt. Ich denke, das ist Grund genug, dass sich das Parlament und auch der Stadtentwicklungsausschuss mit diesem Thema beschäftigen sollten.