Es ist vollkommen klar, dass wir bei einer Aufwandsteuer rechtlich keine bindende Verwendung zulassen dürfen. Damit besteht aber die Gefahr, dass die Einnahmen in irgendwelchen schwarzen Löchern verschwinden, das muss verhindert werden. Die Bezeichnung Kulturförderabgabe wäre ein starkes verbales Zeichen in dem Sinne: Der Name ist Programm.
Um aber zu ermöglichen, dass diese Einnahmen trotzdem der Kulturlandschaft und den Kultureinrichtungen zugute kommen – diesen Punkt müssen wir auch besprechen –, müssen wir eine Absichtserklärung beschließen. Wir würden die Mittel am liebsten in den Kulturhaushalt einstellen, aber das geht rechtlich nicht. Sparen ist angesagt, und das bedeutet auch globale Minderausgaben für den Kulturetat. Umso wichtiger ist es, jetzt die Weichen zu stellen, und dafür sollten wir möglichst fraktionsübergreifend für die Stadt und für die Kultur streiten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich über den Arbeitseifer der Kollegen von der CDU, die sich trotz der Abstimmungsniederlage im letzten Dezember mit der Einführung der Bettensteuer – Sie nennen es Kulturtaxe – bereits zum 1. Juli 2012 befassen, daran festhalten und nun auch einen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Aber lassen Sie mich ein paar Ausführungen zur rechtlichen Einschätzung dieser Abgabe machen.
Sie argumentieren durchaus richtig, dass es in letzter Zeit einige Urteile gegeben hat, die die Rechtmäßigkeit der Bettensteuer nicht anzweifeln. So urteilte das Oberverwaltungsgericht RheinlandPfalz am 17. Mai 2011, dass die Kulturförderabgabe für die Städte Trier und Bingen rechtmäßig sei, und auch das Verwaltungsgericht Köln entschied am 20. Juli 2011, dass die Erhebung einer Kultur
Geflissentlich ignoriert wird von Ihrer Fraktion hingegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München, ebenso aus dem Juli des letzten Jahres, das sich klar gegen eine pauschale Abgabe für Hotelübernachtungen in der bayerischen Landeshauptstadt ausspricht. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Auffassung der Regierung von Oberbayern bestätigt, nach der die vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossene Übernachtungssteuersatzung eben nicht genehmigungsfähig ist. Die Klage der Landeshauptstadt München gegen die Ablehnung der Genehmigung durch die Bezirksregierung wurde abgewiesen. Das Verwaltungsgericht sieht die Übernachtungssteuer in der von der Landeshauptstadt München beschlossenen Form nicht als kommunale Aufwandsteuer an, weil die Übernachtungssteuersatzung als Steuergegenstand undifferenziert sämtliche entgeltlichen Übernachtungen heranzieht. Das heißt: Berufsveranlasste Übernachtungen dürfen nicht mit einer kommunalen Aufwandsteuer belegt werden. Wir haben nachgefragt: Sowohl die Hamburg Tourismus GmbH als auch der DEHOGA Hamburg gehen davon aus, dass etwa 50 Prozent der Übernachtungen in Hamburg beruflich veranlasst sind. Was ist damit? Folglich kann eben nicht von einer klaren Rechtslage gesprochen werden. Wie die Hamburger Gerichte die Kulturtaxe sehen, ist derzeit noch vollkommen unklar. Klagen des DEHOGA und einzelner Unternehmer, vor allem kleinerer Hotelbetriebe, sind damit vorprogrammiert.
Liebe Kollegen von der CDU! Ich kann Ihren Eifer grundsätzlich verstehen, in diesem Fall ist er jedoch denkbar unangebracht. Es wird nämlich im Verlauf des Sommers mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Problematik gerechnet. Führte man die Abgabe bereits zum 1. Juli ein, dann könnte es passieren, dass sie nur wenige Tage später rechtswidrig ist.
Die Leidtragenden wären aber die Unternehmen, denn die hätten dann bereits erhebliche Mittel in die Umstellung der Systeme gesteckt. Das kann ja wohl nicht in Ihrem Interesse sein. Im Interesse der FDP-Fraktion ist das jedenfalls nicht.
Unabhängig davon, wann sie eingeführt wird, ist und bleibt die Kulturtaxe eine unternehmens- und bürgerfeindliche Politik und sie wird der Stadt Hamburg schaden.
Unternehmen mit hohem Übernachtungsvolumen werden ihre Mitarbeiter dann eben in der näheren Umgebung unterbringen und Kongressanbieter sich einen anderen Veranstaltungsort suchen. Die positiven Entwicklungen in der Hamburger Tourismuswirtschaft, etwa die umfangreichen Investitionen und ein überdurchschnittlicher Zuwachs an Arbeitsplätzen in der Hotellerie, würden in Teilen zunichte gemacht. Frau Goetsch, den Beweis, dass ein Zusammenhang zwischen den steigenden Übernachtungszahlen und der Kultursteuer in Weimar existiert, sind Sie uns schuldig geblieben. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass der Städtetourismus insgesamt wachsende Zahlen verzeichnet.
Die Erhebung einer solchen Steuer oder Abgabe würde nicht zuletzt auch die Gäste treffen, denn die Hotellerie wäre angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation und fehlender kalkulatorischer Spielräume gezwungen, die Belastung in Form höherer Preise an die Gäste weiterzugeben. Die Kulturtaxe würde damit insgesamt dem Image des Urlaubs- und Geschäftsreiseziels Hamburg schaden.
Meine Damen und Herren! Auch die Begründung mit wirtschaftlich positiven Effekten des Kulturtourismus für die Hotelwirtschaft ist nicht überzeugend. Vom Kulturtourismus profitiert nachweislich eine Vielzahl von Branchen, zum Beispiel in erheblichem Umfang auch der Einzelhandel. Auf der anderen Seite trägt die Hotellerie durch eigenfinanzierte Marketingmaßnahmen selbst erheblich zur Belebung des Tourismus bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Eine isolierte Betrachtung der Hotellerie ist daher inhaltlich gar nicht zu rechtfertigen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu den Problemlösungsstrategien der übrigen Fraktionen machen. Es gibt nämlich ein sehr großes Problem, es fehlt Geld. Doch statt darüber nachzudenken, wie mit intelligenten Ansätzen das vorhandene Geld am effizientesten eingesetzt werden kann, wird plump eine Steuer erhöht oder eine Abgabe eingeführt. Wenn ich da an die vielen Probleme in der Stadt denke, an die vielen Stellen, an denen es noch viel mehr als in der Kultur an Geld fehlt, dann macht mir die Kreativität bei der Schaffung neuer Belas
Probleme lösen Sie nicht dadurch, indem Sie wahllos und einseitig Steuern einführen, Probleme löst man, indem man Strukturen effizient macht und die vorhandenen Ressourcen sinnvoll einsetzt.
Meine Damen und Herren! Die Kulturtaxe ist unnötig und sie bleibt unnötig, völlig unabhängig davon, ob sie zum 1. Juli 2012 oder erst zum 1. Januar 2013 eingeführt wird, und auch völlig unabhängig davon, ob man sie als Kulturtaxe oder, liebe GAL, als Kulturförderabgabe einführen will. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Suding, Sie haben leider alle meine Vorurteile bestätigt,
alle meine Argumente und alles, was ich mir so gedacht habe. Zwischendurch haben wir zwar mal zusammen abgestimmt, aber am Ende muss es doch wieder ordentliche Verhältnisse geben.
Ich will nur einen Aspekt davon aufnehmen. Die langen juristischen Auseinandersetzungen werden wir nämlich im Ausschuss noch einmal durchgehen. Ich rufe noch einmal in Erinnerung – und das ist auch eine gewisse Kritik an dem Bremer Beispiel –, dass die Steuer für die Tourismusbranche von 19 Prozent auf 7 Prozent abgesenkt wurde. Das sind ungefähr 10 Prozent der Übernachtungen.
Herr Wersich hat jetzt einen kleinen Teil davon gedanklich übernommen, es ist natürlich nicht das Gleiche, auf die Idee würde ich nicht kommen.
Das ist gar keine Argumentation im Zusammenhang damit, ob es das Gleiche ist, es ist eine Argumentation bezüglich dessen, was Frau Suding sagte, nämlich dass das Tourismusgewerbe so betroffen sei und infolgedessen in große ökonomische Schwierigkeiten komme.
Dementsprechend müssen wir diese ökonomischen Schwierigkeiten der Tourismusbranche werten und dazu etwas sagen. Das Beispiel zeigt
Ein zweiter Punkt: Ich habe schon zu Beginn der heutigen Debatte deutlich gesagt, dass die Einnahmeseite gestärkt werden muss. Andere Städte haben es auch erfolgreich gemacht, das ist auch ein wichtiges Argument. Ich stimme den Ausführungen der GAL völlig zu, dass das Geld ausschließlich für Kultur ausgegeben werden muss; das ist ganz entscheidend. Andere Städte haben gezeigt, dass dieser Weg richtig und gut ist. Diese Richtung sollten wir unterstützen.
Ich stimme Herrn Wersich zu in der Frage der Geschwindigkeit. Hier gibt es zwei einfache Argumente. Erstens ist Zeit in diesem Zusammenhang Geld; das müssen Sie doch auch verstehen. Je schneller, desto eher haben wir Geld zur Verfügung, wir brauchen es dringend.
Nein, aber unabhängig davon werden Sie mit einer Klärung dieser Fragestellung sehr lange beschäftigt sein.
Man muss dies gut vorbereiten und einen Vorschlag dazu machen, der dann sofort realisiert werden kann. Am besten nehmen wir den 5. Juli, wenn ich den Termin richtig verstanden habe, das ist eine gute Möglichkeit, dieses Problem zu lösen.
Weil am 2. Juli, soviel ich weiß, das Urteil verkündet wird. Das hatte Frau Suding gesagt, ich habe ihr geglaubt.
Das zweite Argument, Frau Dobusch: Für einen Hamburger ist es schwer zu ertragen, dass die Bremer schneller sind als wir mit einer klugen Angelegenheit. Auch das sollte Sie anspornen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Attraktivität der Metropole Hamburg bemisst sich in wesentlichen Teilen an ihrem kulturellen Potenzial. Dies belegen steigende Übernachtungszahlen ebenso wie das wachsende nationale und zum Glück auch internationale Echo auf künstlerische Offerten Hamburgs, seien es Ausstellungen, Festivals, Theaterinszenierungen oder Konzerte.