Ich habe dieser Tage eine Antwort vom Senat bekommen, die schlichtweg falsch ist, wenn man die Drucksache zur mittelfristigen Finanzplanung liest.
Da steht sehr deutlich, dass man die Mehreinnahmen, die man hat, wenn der Bund etwas kompensiert, gerne in Mehrausgaben umwandeln möchte, um dann einen Sprungschanzeneffekt zu haben, einen Sockel, sodass Sie dann mehr finanzieren können. Wenn es das ist, was Sie wollen, Herr Petersen, dann sind wir nicht mit dabei.
Wenn jeder zusätzliche Euro, der zur Stabilisierung des Haushalts nach Hamburg kommt, zu Mehrausgaben führt, werden Sie die Zustimmung der CDU dafür sicher nicht bekommen.
Noch drei Sätze zu den Drucksachen. Willkommen im Club. Wir sind überrascht, dass auch Herr Quast, der sich gerade meldet, an der einen oder anderen Stelle vom eigenen Populismus eingeholt wird. Wir lesen nämlich bezüglich der Steuerprüfer und Betriebsprüfer – Herr Quast sagte noch in der letzten Legislaturperiode, da müssten beträchtliche Mehreinnahmen schlummern –,
das sei ein bisschen schwierig. Denn die großen Unternehmen, die das Geld in die Stadtkasse bringen, werden bereits regelmäßig geprüft und auch anschlussgeprüft. Der Hebel bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen, die wir dann regelhaft prüfen sollen, wenn ich Ihrer Argumentation folge, ist so gering, dass noch nicht einmal klar ist, ob die Steuerprüfer sich dann selber finanzieren. Herr Quast, willkommen im Club. Bei Ihrer Drucksache kommt heraus, dass Sie fünf neue Stellen schaffen wollen, bei unserer Drucksache Ende 2010 wollten wir sechs neue Stellen schaffen. Beide Drucksachen liegen richtig. Ich bitte Sie dann aber, bei der Diskussion um die Steuerprüfer einen etwas seriöseren Diskussionsaufschlag zu machen, weil Ihnen der Senat unter anderer politischer Führung genau das Gleiche geschrieben hat, was wir in der letzten Legislaturperiode schon gesagt haben.
Wir geben Ihnen recht – deswegen finden wir auch die weiteren fünf Steuerprüfer gut –, dass wir einen Präventionseffekt haben. Wo die Wahrscheinlichkeit steigt, geprüft zu werden, steigt auch die Ehrlichkeit. Die fünf zusätzlichen Steuerprüfer finden wir auch gut, aber hören Sie auf – das werden wir gleich sicher wieder von den LINKEN hören –, die Mär zu verbreiten, dass jeder zusätzliche Steuerprüfer der Stadt zig Millionen Euro Mehreinnahmen bringt. Das ist falsch, das hat der letzte Senat festgestellt und der neue Senat auch. Ich weiß nicht, wie viele Senate das noch feststellen müssen, bis es auch in Ihre Rhetorik Einzug hält.
te bereits oft ausgetauscht haben, allein in der letzten Legislaturperiode fünf Aufschläge von der SPD. Auch hier sage ich, Herr Quast, willkommen im Club. Wenn ich Ihre Drucksache richtig lese, dann schreibt mir der Senat, dass das mit der Vermögensteuer ein wenig schwierig sei. Da seien viele Fragen offen und es sei auch ziemlich kompliziert, diese umzusetzen. Deswegen warten wir doch erst einmal die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ab. Herr Petersen, gut gebrüllt, aber auch Sie warten in der Konsequenz die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ab, und was das mit konsequentem Handeln zur Einnahmeverbesserung zu tun hat, diese Erklärung sind Sie mir schuldig geblieben.
Ich sage Ihnen auch, was da richtig problematisch ist und wo dabei die Schwierigkeit liegt. Die Einführung einer Vermögensteuer ist die Versteuerung bereits versteuerten Vermögens. Und wenn Sie sich die Wohn-, Miet- und Grundstückspreise in Hamburg anschauen, bin ich mir nicht sicher, ob nicht viele Häuschenbesitzer in Hamburg bereits Vermögensmillionäre sind. Nur leider sind sie bei den Banken komplett verschuldet, weil sie die Häuser auf Kredit finanziert haben. Gerade bei Städten mit hohen Grundstückspreisen droht hier eine reale Gefahr in der Umsetzung.
Zweitens trifft eine Vermögensteuer am Ende des Tages auch die Mieter. Sie stellen sich in einer Stadt wie Hamburg hin und wollen jetzt die Vermögensteuer erhöhen. Herzlichen Glückwunsch für alle, denen Mietshäuser und Ähnliches gehören. Sie erhöhen die Miete mit dieser Forderung ganz sicher. Das scheint mir keine gute Politik zu sein.
Zum dritten Punkt haben wir jemanden auf der Senatsbank, der viel besser referieren könnte, aber jetzt ist Herr Horch schon weg. Der Industrie- und Handelskammertag hatte recht damit, dass diese Steuer bürokratisch und leistungsfeindlich ist. Ja, sie ist es, denn die Einnahmen, die Sie hier skizzieren, sind richtig. Nur ist es unbestritten, dass die Erhebungskosten im Vergleich zur klassischen Einkommensteuer bei rund 30 Prozent liegen, um diese Steuer vernünftig und solide einzutreiben, während es bei der Lohnsteuer gerade einmal 4 Prozent sind. Auch das gehört zur Wahrheit, Herr Petersen, sagen Sie diese bitte und hören Sie auf mit diesem Populismus.
Willkommen im Club, denn Ihre Drucksache – ich habe überlegt, ob wir da zustimmen oder nicht – sagt nichts anderes, als ich ausgeführt habe. Der Senat hat Ihnen noch einmal erklärt, was er Ihnen schon in der letzten Legislaturperiode erklärt hat. Vielen Dank für die konstante Arbeit an die Finanzbehörde, das macht die Aussagen von dort glaub
würdiger, wenn nicht, nur weil die politische Führung wechselt, die Erklärungen plötzlich andere sind.
Zum ersten Punkt Ihres Antrags, sich pauschal gegen die Steuersenkungspläne einzusetzen, kann ich nur sagen, sobald Sie anfangen, die Kompensationen, die Sie vom Bund bekommen, nicht in Mehreinnahmen umzumünzen, stimmen wir Punkt 1 zu; diesmal stimmen wir diesem nicht zu.
Hinter Punkt 2, dem Bericht zur Verbesserung des Steuervollzugs, setzen wir einen Haken, und hinter den Bericht zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vermögensteuer setzen wir ebenfalls einen Haken. Wir sind gespannt auf die neuen Ergebnisse, die bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe herauskommen. Diese werden dann vielleicht tatsächlich dazu führen, dass wir eine verbesserte Einkommenslage in dieser Stadt haben, aber nicht mit diesem pauschalen Populismus, den Sie vorgetragen haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich war ganz gespannt bei der Anmeldung der Debatte, die wir jetzt führen. Ich habe auch gedacht, Herr Petersen hat das sehr kurz gehalten, aber ich will in einem Punkt die Zustimmung meiner Fraktion signalisieren. Das Thema Einnahmesicherung ist wichtig für den Hamburger Haushalt, und wir werden Ihrem Zusatzantrag zustimmen. Einnahmesicherung ist für den Hamburger Haushalt deswegen wichtig und eine notwendige Voraussetzung, weil das Einhalten der Schuldenbremse nur möglich ist, wenn nicht nur die Ausgaben moderat in den Blick genommen werden, sondern wenn auch die Einnahmen gesichert sind.
Das andere ist, dass die Mitteilung des Senats als Stellungnahme zu dem Ersuchen der Bürgerschaft "Handlungsfähigkeit und Einnahmen des Stadtstaates Hamburg sichern" wahrlich sehr dünn ausgefallen ist, das ist wirklich nur ein Blatt; das ist mir schon aufgefallen. Ich habe mir noch einmal die Anträge aus der Oppositionszeit der SPD angeschaut. Da hat die SPD den Senat aufgefordert, im Bundesrat aktiv zu werden, was das Thema Vermögensteuer angeht. Da wurde diese Zurückhaltung, die Herr Grote heute predigen wollte – wir fordern nur das, was wir mit Sicherheit im Bundesrat durchbekommen –, nicht an den Tag gelegt, sondern es wurde mit Blick auf die Sache gesagt, dass erst einmal klargemacht werden sollte, dass die SPD-Fraktion eine Vermögensteuer will, und diese wurde dann nicht gleich abgespeckt. Wenn ich den Passus zum Thema reformierte Vermögen
steuer in der Senatsmitteilung lese, dann sind da ganze zwölf Zeilen übrig geblieben. Das ist tatsächlich ein bisschen dünn gemessen an dem, ob und wie man jetzt klar das Ziel verfolgt, bestimmte Maßstäbe zu setzen, was Einnahmehöhe und Bewertungsfaktoren angehen.
Aber der Senat macht deutlich, dass er sich selbst aktiv in einer Arbeitsgruppe einbringt, und deswegen hoffe ich, dass wir in der Debatte noch durch den Finanzsenator die Fragen beantwortet bekommen, wie diese Arbeitsgruppe zusammengesetzt ist, ob das über den Kreis der A-Länder deutlich hinausgeht und bis wann wir eine Antwort zu erwarten haben, dass sich auf Länderseite konstruktiv mit dem Thema reformierte Vermögensteuer auseinandergesetzt wird. Das muss dieses Haus interessieren.
Diese Drucksache und diese Debattenanmeldung machen noch einmal deutlich, dass das Thema, das wir im Haushaltausschuss vertagt haben – Steuerabkommen mit der Schweiz –, eine nicht unwichtige Rolle spielt. Wenn das von der Bundesregierung verhandelte Steuerabkommen mit der Schweiz so bleibt, wie es ist, dann haben wir schlechte Aussichten auf das Erbschaftsteuereinkommen in Hamburg. Der Senator hat dieses Thema im Haushaltsausschuss als ein sehr kritisches bezeichnet. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir die nötige Abstimmung der Hamburger Regierung im Steuerabkommen mit der Schweiz hinbekommen, also keine Zustimmung zu geben, so wie es jetzt von Hamburg aus verhandelt ist. Die Aussicht auf eine Mehrheit im Bundesrat ist dann äußerst ungewiss.
Beim Thema Betriebsprüfung kann man feststellen, dass der neue Senat, wie Herr Heintze geschildert hat, den Weg fortsetzt zu überprüfen, ob wir hierbei etwas verbessern müssen. Im aktuellen Haushalt haben wir noch aufgrund der Initiative der letzten Legislaturperiode sechs neue Stellen für die Steuerfahndung und sieben Stellenhebungen für die qualitative Verbesserung der Betriebsprüfungen geschaffen, und zumindest hat der Senat schon in Aussicht gestellt, dass er laut Konzept fünf weitere Stellen für richtig und wichtig hält. Wir sind von grüner Seite sehr gespannt, ob diese Stellen mit dem zukünftigen Haushalt endgültig eingeworben werden, denn – und das betone ich deutlich – nur neue Stellen würden der Aufforderung aus dem Arbeitsprogramm des Senats, kontinuierlich für eine verbesserte Betriebsprüfung zu sorgen, Rechnung tragen. Insofern sind die Hausaufgaben vom Senat noch nicht endgültig erledigt, sondern es wurden allenfalls vorbereitende Maßnahmen getroffen. In diesem Sinne auf eine weitere interessante Beratung. – Schönen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kollegen und Kolleginnen! Von der FDP-Fraktion zunächst herzlichen Dank in Richtung Finanzbehörde für die vorgelegte Stellungnahme zur Stärkung der steuerlichen Betriebsprüfung. Diese Stellungnahme ist aus Sicht der FDP-Fraktion positiv zu beurteilen, weil sie nach unserer Auffassung sehr sachlich und praxisbezogen den Weg für eine Verbesserung der Betriebsprüfung und die Hebung von Effizienzgewinnen bei der Steuererhebung aufweist, nämlich die ständige Fortbildung und Qualifikation der Betriebsprüfer, der gezielte Einsatz von Fachprüfern und eine Verbesserung der Sachmittelausstattung gerade im Bereich der IT. Wir begrüßen das ausdrücklich, und zwar auch deshalb, weil es die notwendige Voraussetzung schafft, die Vorteile der elektronischen Bilanz, wie sie durch die Bundesregierung durch die Änderung des Paragraphen 5b Einkommensteuergesetz geschaffen wurde, zu nutzen und in vollem Maße auszuschöpfen, denn das bedeutet weniger Bürokratie. Das entlastet Unternehmen und die Steuerverwaltung gleichermaßen.
Meine Damen und Herren! Die Stellungnahme widerlegt zugleich diejenigen, die meinen, dass man die Steuereinnahmen der Stadt sozusagen im proportionalen Verhältnis zur Erhöhung der Zahl der Betriebsprüfer steigern könnte. Wer so argumentiert, und da schaue ich in Richtung der LINKEN und erinnere mich an Ihre Wahlplakate, der offenbart allenfalls ein gestörtes Verhältnis zur Realität und stellt alle steuerzahlenden Bürger und Unternehmen gleichermaßen unter den Generalverdacht der potenziellen Steuerhinterziehung.
Tatsache ist, dass der überwiegende Teil der Steuerpflichtigen, egal ob Unternehmer, Selbstständiger oder Arbeitnehmer, seine Steuern korrekt und pünktlich zahlt. Daher gilt auch bei der Betriebsprüfung und für Steuerprüfer, dass Qualität wichtiger als Quantität ist und dass Klasse vor Masse geht. Es ist richtig, die Qualifikation ständig weiter zu verbessern, die Spezialisierung zu fördern und die technische Ausstattung zu professionalisieren.
Aber noch eine wichtige Erkenntnis hat die Drucksache bestätigt. Die Unternehmen selbst haben ein Interesse an zeitnahen Betriebsprüfungen und kürzeren Prüfungsperioden. Darum geht es auch in die richtige Richtung, wenn die Finanzverwaltung in Zeiten einer immer bedeutsamer werdenden Compliance-Diskussion schnellere und zeitnahere Prüfungen ermöglicht. Aber das reicht nicht aus, denn es belastet gerade mittelständische Unternehmen und nicht nur Konzerne, wenn steuerliche Sachverhalte erst viele Jahre später aufgerollt und von der Finanzverwaltung anders beurteilt werden.
Denn in der Praxis haben die sich aus solchen Sachverhalten ergebenden Steuernachforderungen manch mittelständisches Unternehmen an den Rand der Insolvenz gebracht und damit die Beschäftigten um ihren Arbeitsplatz.
Mit anderen Worten: Wir brauchen eine zeitnahe Betriebsprüfung, aber dieses möglichst unbürokratisch unter Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten sowie bürger- und unternehmensfreundlich, und zwar nach dem Grundsatz, im Zweifel für den Steuerpflichtigen und nicht für den Fiskus.
Und noch eines macht die Senatsdrucksache sehr schön deutlich. Die Finanzverwaltung ist bereits heute nicht in der Lage, die steuerlich erforderlichen Bewertungen von Unternehmen, von Beteiligungen, von immateriellen Wirtschaftsgütern oder von Grundstücken zu leisten. Sie verfügt schon heute nicht über die erforderlichen Bewertungsfachprüfer. Bitte nehmen Sie das genau zur Kenntnis. Das ist sehr wichtig, auch im Hinblick auf die zweite Drucksache, über die wir heute sprechen, denn unter diesen Voraussetzungen ist die Wiedereinführung der Vermögensteuer verfassungsrechtlich nicht möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vermögensteuer im Jahre 1995 für verfassungswidrig erklärt, unter anderem wegen der Ungleichbehandlung von Kapitalvermögen einerseits sowie Betriebs- und Immobilienvermögen andererseits. Mit anderen Worten: Die Einführung der Vermögensteuer würde eine umfassende und fortlaufende Bewertung von Unternehmen und Immobilien erforderlich machen, also Bewertungen erfordern, die die Finanzverwaltung schon heute nicht leisten kann. Bereits im Jahre 1996 fraßen die Vollzugskosten einen Großteil der Einnahmen aus der Vermögensteuer in Höhe von 4,6 Milliarden wieder auf. Der Kollege Rickmers hat in unserer letzten Bürgerschaftsdebatte behauptet, dass sich die Kosten für die Erhebung der Vermögensteuer auf circa 300 Millionen Euro belaufen würden. Das ist schlicht falsch. Herr Kollege, wir sollten immer einen Faktencheck machen. Die Erhebungskosten beliefen sich auf bis zu 33 Prozent der Einnahmen, also bis auf fast 1,5 Milliarden Euro. Die zuständigen Erhebungskosten sind noch höher zu veranschlagen, wenn eine den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechende realitätsnähere Bewertung des Grundbesitzes erfolgen würde. Im Gegensatz zum Senat lehnt die FDP daher die Einführung einer Vermögensteuer weiterhin ab.
Um die wesentlichen Gründe noch einmal zusammenzufassen: Die Vermögensteuer ist ein bürokratischer Moloch, der Ertrag ist bei einer Saldobe