Dem Alkoholmissbrauch im öffentlichen Raum entgegenwirken – den Jugendschutz stärken – Drs 20/5970 – 3448,
Gemeinsamer Bericht des Gesundheitsausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien über die Drucksachen 20/110, 20/3228 und 20/3394:
Spielsuchtprävention auf Länderebene stärken (Antrag der GAL-Fraktion) und Spielerschutz und Suchtprävention stärken – Spielhallengesetz für Hamburg (Antrag der SPD-Fraktion) sowie Spielhallengesetz für Hamburg – Jugend- und Spielerschutz stärken (Antrag der GAL-Frakti- on) – Drs 20/5877 – 3455,
Spielerinnen- und Spielerschutz und Suchtprävention stärken – Spielhallengesetz für Hamburg – Drs 20/5954 – 3455,
Bevor wir in die heutige Tagesordnung einsteigen, möchte ich gern Geburtstagsglückwünsche aussprechen, die sich an unseren Kollegen Ralf Niedmers richten. Sehr geehrter Herr Niedmers, herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag, alles, alles Gute.
Mir ist mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der SPD-Fraktion vor Eintritt in die Tagesordnung gemäß Paragraf 44 in Verbindung mit Paragraf 26 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt wird. Herr Kienscherf, Sie haben es für maximal fünf Minuten.
Die Zahl ist alarmierend, in Hamburg leiden rund 10 000 Menschen an Spielsucht, und viele andere sind betroffen, Angehörige, Freunde. Wir alle kennen die Folgen der Spielsucht. Sie raubt den Menschen die Existenzgrundlage, zerrüttet Familien und Partnerschaften und führt letztlich zur sozialen Isolation und Armut. Wir alle sind gehalten, diesen Weg nicht mitzugehen, sondern alles zu tun, damit dieser Weg nicht mehr beschritten wird.
Deswegen ist es richtig, dass der Glücksspielvertrag, den die Hamburgische Bürgerschaft mitratifiziert hat, vorsieht, dass Spielerschutz zukünftig einen größeren Stellenwert bekommt. Es war richtig, dass die GRÜNE Fraktion den Senat schon im letzten Jahr mit einem Antrag aufgefordert hat, mehr zum Thema Spielerschutz zu tun und Maßnahmen zu entwickeln. Der Umgang mit dem Thema und die Frage, was wir für diese Menschen tun können, haben wir in mehrmonatigen Beratungen unter Berücksichtigung der Minderheiten im Ausschuss besprochen und sind für die Menschen in dieser Stadt zu einem guten Ergebnis gekommen.
die Drucksache zum Spielhallengesetz 20/3228 und den gemeinsamen Bericht der Ausschüsse, Drucksache 20/5877, heute zur ersten Lesung vorzusehen und morgen die zweite Lesung vorzunehmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit 30. März liegt uns die Drucksache zu einem möglichen Spielhallengesetz vor. Die SPD hat die Behandlung dieses Antrags dauernd verschleppt und in letzter Minute dann endlich im Gesundheitsausschuss die Beratungen durchgeführt. Nun soll alles ganz schnell gehen, obwohl ein Urteil der europäischen Rechtsprechung aus Polen vorliegt, wo ein entsprechendes Gesetz angehalten wurde, weil eine Notifikation fehlt. Brandenburg hat daraus die Konsequenz gezogen und sein Gesetzesvorhaben gestoppt, ein SPD-regiertes Bundesland, offensichtlich vernünftig regiert,
und hier wollen wir ein Gesetz durchpeitschen, was dann offensichtlich von der EU wieder kassiert wird. Das kostet Geld. Liebe SPD, halten Sie dieses Gesetz an und bringen Sie es erst in die Notifikation. Es wäre genug Zeit gewesen, wenn Sie die parlamentarischen Beratungen rechtzeitig durchgeführt hätten. Jetzt ist es zu spät. Halten Sie das Gesetz an, sonst kommen erhebliche Kosten und Umstände auf uns zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Herr Stemmann hat es richtig geschildert, wir haben sehr lange über dieses Spielhallengesetz diskutiert, wir haben uns sehr ausführlich darüber unterhalten, und zwar nicht nur unter Berücksichtigung des Minderheitenrechts, wie Herr Kienscherf das eben dargestellt hat. Es ist völlig normal, dass wir ausführlich und streitbar diskutieren.
Ich habe folgendes Problem mit Ihrem Ansinnen, dies heute schon in erster Lesung abzustimmen. Wir haben einen Zusatzantrag zum Spielhallengesetz eingereicht, und wenn Sie das heute verabschieden wollen, dann ist das so präjudizierend, dass unser Antrag zu einem reinen Schaufensterantrag verkommt.
Ich hoffe, dass ich Sie überzeugen kann, wenigstens einige Punkte dieses Antrags anzunehmen. Ansonsten können wir uns die Debatte sparen. Vor diesem Hintergrund können wir leider dem Geschäftsordnungsantrag nicht zustimmen. Es geht nicht, dass wir einen Antrag ohne Debatte abstimmen – und das ist nicht ohne Grund als Debatte angemeldet worden –, bei dem ich es sehr wichtig finde, dass wir dazu diskutieren. Deswegen möchte ich Sie bitten, das sein zu lassen. Ich verstehe die Eile, ich sehe das wie Sie und ich teile das inhaltlich. Herr Kienscherf ist bereits inhaltlich eingestiegen, die Gelegenheit habe ich in den zwei Minuten nicht, das finde ich insofern nicht in Ordnung. Ich würde gern dazu inhaltlich diskutieren, das kann ich aber nicht. Ich finde es wichtig, dass wir dazu heute keine erste Lesung machen, sondern morgen beide Lesungen, denn die Debatte ist für heute nicht angemeldet. So habe ich das zumindest nicht verstanden.
Dr. Wieland Schinnenburg FDP (zur Geschäfts- ordnung): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was wir von der SPD und Herrn Kienscherf erleben, ist ein Tiefpunkt politischer Kultur in Hamburg.
Die SPD will mit einem einzigen Federstrich die Hamburger Verfassung aushebeln und die EU brüskieren.