Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

aber wir dürfen nicht auf einem hohen Ross sitzen und uns darauf verlassen, dass schon von alleine alles gut wird. Eine Hamburgische Investitions- und Förderbank wird uns helfen, neben dem Wohnungsbau auch die Zukunftsthemen Klimaschutz und Innovation so zu unterstützen, wie es die Hamburger Wirtschaft, die Arbeitsplätze, die Umwelt und unsere gesamte Stadt verdienen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Der Abgeordnete Christoph de Vries hat mir mitgeteilt, dass er an der Abstimmung nicht teilnehmen wird.

Wer möchte nun zunächst einer Überweisung der Drucksache 20/6335 an den Haushaltsausschuss zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Überweisungsbegehren einstimmig angenommen.

Wer möchte darüber hinaus diese Drucksache mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.

(Dietrich Wersich CDU: Das ist echt ein Skandal, nicht an den Wirtschaftsaus- schuss!)

(Senator Dr. Peter Tschentscher)

Nun zum Antrag der FDP-Fraktion aus Drucksache 20/6621.

Wer möchte diese Drucksache federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

Dann lasse ich über den FDP-Antrag aus Drucksache 20/6621 in der Sache abstimmen.

Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich rufe nun den Punkt 52 auf, das ist die Drucksache 20/6458, Bericht des Verfassungs- und Bezirksausschusses: Verlängerung der Wahlperiode.

[Bericht des Verfassungsund Bezirksausschusses über die Drucksache 20/4316: Verlängerung der Wahlperiode (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 20/6458 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/6629 ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und der GRÜNEN vor.

[Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und GRÜNEN: Verlängerung der Wahlperiode – Anpassung von Fristen – Drs 20/6629 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr Trepoll, Sie haben es.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Zitat des Schweizer Theologen Markus M. Ronner beginnen.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Hui, den kennen Sie?)

Hören Sie gut zu, Frau Schneider.

"Der Behauptung, dass Politiker nicht denken können, ist zu widersprechen. Jeder Politiker denkt – an die nächsten Wahlen."

In unserem Fall also an die Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft, die bisher alle vier Jahre stattfinden. Aber was steht hinter diesem Zitat? Natürlich die Sorge, dass Politiker eher daran denken, was zu tun ist, um die nächste Wahl zu gewinnen, und vielleicht nicht daran, was wirklich notwendig ist. Vielleicht ist auch etwas Wahres dran, aber Fakt ist, dass bei einer Legislaturperiode von lediglich vier Jahren für Parlament und Regierung oft zu wenig Zeit bleibt, um zukunftsfähige Entscheidungen für Hamburg zu treffen, denn zunächst dauert

es, bis ein Parlament nach erfolgter Konstituierung wirklich arbeitsfähig ist. Und die neu gewählten Abgeordneten benötigen eine gewisse Einarbeitungszeit; Gleiches gilt natürlich auch für die Regierung. Wir haben es eben erlebt: Bei einem zentralen Wahlversprechen der SPD dauert es zwei Jahre, bis es zum ersten Mal im Parlament beraten wird. Erfahrungsgemäß ist das Jahr vor einer Wahl eher durch abgrenzende parteipolitische Profilierung geprägt als für zukunftsweisende Entscheidungen bekannt. Fasst man das zusammen, bleiben nur circa zweieinhalb Jahre echte Arbeitszeit übrig, viel zu wenig Zeit, um den komplexen Problemen dieser Stadt gerecht zu werden.

Hinzu kommt, dass wir als Hamburgische Bürgerschaft ein Feierabendparlament sind. Was unsere Kollegen in den anderen Bundesländern mit wesentlich mehr Arbeitszeit bewältigen können, müssen wir in kürzerer Zeit erledigen, ganz abgesehen von der sitzungsfreien Zeit, die insgesamt ein Vierteljahr ausmacht. Unsere Aufgaben in Hamburg sind kaum kleiner als die Herausforderungen in anderen Bundesländern, und das gilt auch im Vergleich zu den Flächenstaaten, denn in diesen wird bereits nur noch alle fünf Jahre gewählt. Und es wäre Hybris zu glauben, dass wir unsere landespolitischen Aufgaben mit 20 Prozent weniger Zeit genauso erledigen können wie unsere Kollegen in Niedersachsen, Baden-Württemberg oder Berlin. Deshalb benötigen wir auch mehr als zweieinhalb Jahre effektive Arbeitszeit in unserem Parlament.

(Beifall bei der CDU und bei Carl-Edgar Jar- chow FDP)

Mittlerweile wurde die Wahlperiode in 14 der 16 deutschen Bundesländer auf fünf Jahre verlängert, ebenso die Wahlperiode für die Wahlen zur Bezirksversammlung in Hamburg, und wir stellen heute den Antrag, diesen Schritt endlich auch für die Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft zu vollziehen.

Einen ähnlichen Antrag haben wir bereits als damalige Regierungsfraktion in der vergangenen Legislaturperiode gestellt, und wir machen es diesmal als größte Oppositionsfraktion wieder. Das zeigt, wie überzeugt wir von der Notwendigkeit unseres Vorschlags sind, egal ob wir auf oder vor der Senatsbank sitzen. Wir freuen uns, dass sich nun auch die SPD-Fraktion unserem Antrag anschließt und damit den Argumenten, die für eine Verlängerung der Wahlperiode sprechen, folgt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Kritiker meinen, die Verlängerung der Wahlperiode verringere die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger und diene lediglich einer Regierung. Dies sehen wir nicht so, denn die Mitwirkungsmöglichkeiten der Hamburger beschränken sich schon lange nicht mehr nur auf die turnusgemäßen Wahlen. Nirgendwo wird so umfangreich und auch – wir mussten es manchmal selbst schmerzhaft erfah

(Vizepräsidentin Dr. Eva Gümbel)

ren – so erfolgreich von Volksbegehren und Volksentscheiden Gebrauch gemacht wie in Hamburg. Die Hürden sind bekanntermaßen niedrig, und zusätzlich wird keine politische Entscheidung ohne vorhergehende umfangreiche öffentliche Beteiligung und Diskussion im Parlament beraten und beschlossen. Daran ändert auch eine Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre überhaupt nichts.

(Beifall bei der CDU)

Gerade die Beratung komplexer und zukunftsträchtiger Themen wird immer schwieriger, denn deren Erarbeitung, die anschließende umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit und die parlamentarischen Beratungen nehmen in der Regel viel Zeit in Anspruch, bevor eine endgültige Verabschiedung im Parlament erfolgen kann. Das Mehr an Zeit hilft also nicht nur der Quantität an Entscheidungen, sondern letztendlich auch deren Qualität, denn nur eine Politik, die auch materielle Erfolge und greifbare Veränderungen für die Menschen mit sich bringt, rechtfertigt das, was wir in diesem Gebäude in unseren Abgeordnetenbüros Tag für Tag wählerfinanziert tun. Letztlich geht es darum, zwei originäre Bürgerinteressen zum Ausgleich zu bringen: das Interesse an regelmäßiger demokratischer Partizipation auf der einen Seite und das Interesse an fundierter inhaltlicher Arbeit der gewählten Vertreter auf der anderen Seite.

(Beifall bei der CDU)

Die Verlängerung der Wahlperiode auf fünf Jahre für die Hamburgische Bürgerschaft wird schließlich auch zu diesem Interessenausgleich beitragen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Duden, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Trepoll hat schon sehr viel Richtiges dazu gesagt. Richtig ist in der Tat auch, dass die CDU einen zweiten Anlauf macht mit der Verlängerung der Wahlperiode, und wir zeigen jetzt auch sehr eindrücklich, dass wir einem CDUAntrag, wenn er denn gut gemacht ist, durchaus zustimmen werden.

(Beifall bei der SPD und bei André Trepoll CDU – André Trepoll CDU: Wir haben da noch so ein paar!)

Die Sie da noch haben, gucken wir uns jeweils an.

Wir Deutschen gehen immer davon aus, dass Legislaturperioden vier, manchmal auch fünf Jahre dauern. Aber wer sich in Europa umschaut, wird sehen, dass es Legislaturperioden gibt, die von drei bis sieben Jahren reichen. Von daher sind wir

mit den fünf Jahren da ganz gut vertreten. Uns hat in der Sachverständigenanhörung, die wir durchgeführt haben, und in der Beratung im Ausschuss unter anderem auch die Frage umgetrieben, wie wir es eigentlich den Wählerinnen und Wählern in dieser Stadt verkaufen können, dass sie zukünftig bei Europawahlen und Bezirksversammlungswahlen über fünfjährige Legislaturperioden abstimmen und dann die Bürgerschaft nur für vier Jahre wählen. Ich bin nicht so gut im Rechnen, aber irgendwann wird es dann auch eine Situation geben, dass wir drei Wahlen in einem Jahr haben werden. Deshalb sind wir zu der Auffassung gelangt, dass wir sehr wohl zustimmen werden, fünfjährige Legislaturperioden zu beschließen.

Was nun das Argument betrifft, es gäbe in Zukunft weniger Bürgerbeteiligung, so können wir Hamburger mit unserer weitgehenden und weitreichenden Bürgerbeteiligung auch sehr selbstbewusst sagen, dass die Bürger immer die Möglichkeit haben, mitzumachen. Ich weise noch einmal auf einen Rekord hin, auf den wir vermutlich nicht stolz sein können. Wir sind deutscher Meister, was das vorzeitige Auflösen von Parlamenten betrifft.

(Finn-Ole Ritter FDP: Das wird diesmal nicht passieren!)

Diese Möglichkeit besteht dann auch noch weiterhin. Von daher stimmen wir dem CDU-Antrag heute in erster Lesung zu und werden, weil es eine Verfassungsänderung ist, in zweiter Lesung am 13. Februar auch zustimmen. – Danke.

(Beifall bei der SPD)

Herr Dr. Steffen, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die GRÜNEN Fraktion wird dieser Verfassungsänderung zustimmen. Herr Trepoll und Frau Duden haben schon viele richtige Argumente hervorgebracht. Im Gegensatz zu Herrn Trepoll sage ich jedoch, dass Abgeordnete ab dem ersten Tag die Verantwortung haben, vernünftige Entscheidungen zu treffen, und das auch bis zum letzten Tag. Da sollten Wahlkämpfe nicht zu leichtfertig eine Ausrede sein, nicht mehr vernünftig zu entscheiden.

Aber richtig ist auch, dass viele Gesetzgebungsverfahren geraume Zeit dauern und es deswegen häufig zu Unterbrechungen kommt und zu Unproduktivität in der Politik für die Stadt. Ein wichtiger Einwand, mit dem man sich ernsthaft auseinandersetzen muss, ist in der Tat, ob wir die Bürgerinnen und Bürger entmündigen; die wichtigen Punkte hierzu wurden gesagt. Es gibt die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger zu intervenieren und zu sagen, so wollten sie es nicht, es ginge in die

(André Trepoll)

falsche Richtung, was die Politik mache. Wir sind in diesem Punkt als Hamburger Politik sehr gut aufgestellt. Das haben SPD, CDU und auch einmal die GRÜNEN vorgemacht. Wenn man nicht mehr weiter weiß, dann gründen wir keinen Arbeitskreis, sondern dann fragen wir die Wählerinnen und Wähler. Insoweit sind die Bürgerinnen und Bürger weiterhin gefragt. Sie werden nicht abgekoppelt, sondern es gibt eine vernünftige Austarierung der Regelungen für unsere Verfasstheit in Hamburg. Deswegen sollten wir auch diese Zustimmung heute mit möglichst großer Mehrheit zustande bringen.

(Beifall bei den GRÜNEN, der SPD und bei Robert Heinemann und André Trepoll, beide CDU)