Sie stellen sich hier hin, verkaufen das als große Erfolgsstory – ohne Irrungen und Wirrungen, ohne jeglichen Selbstzweifel, ohne ein Wort des Bedauerns in Richtung Parlament oder der Bevölkerung. Das ist im Grunde schon fast Autismus, Frau Kisseler, das muss ich einmal so nett sagen. Wir haben eine weitreichende Entscheidung zu treffen.
geht es im Kern um die Glaubwürdigkeit des Parlaments und um die Akzeptanz des Projekts Elbphilharmonie. Was Sie als Senat an dieser Stelle praktizieren, ist dazu geeignet, genau das Gegenteil für diese beiden Aspekte zu generieren.
Wir kommen dann weiter zum Tagesordnungspunkt 21, Drucksache 20/7594, Bericht des Haushaltsausschusses: Gesetz über den Mindestlohn in der Freien und Hansestadt Hamburg und zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/5901: Gesetz über den Mindestlohn in der Freien und Hansestadt Hamburg und zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes (Senatsan- trag) – Drs 20/7594 –]
Hierzu liegen Ihnen als Drucksachen 20/7724, 20/7743, 20/7770 und 20/7772 zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE sowie je ein Antrag der CDUFraktion und der GRÜNEN Fraktion vor.
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Mindestlohnund Vergabegesetz: Wirksame Kontrolle des Senats und Sicherheit für die Beschäftigten des öffentlichen Personennahverkehrs – Drs 20/7724 –]
[Antrag der CDU-Fraktion: Städtischen Mindestentgeltsatz durch Tarifpartner festsetzen, nicht durch den Senat – Drs 20/7743 –]
[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Gesetz über den Mindestlohn der Freien und Hansestadt Hamburg und zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes – Drs 20/7772 –]
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das vorgelegte Landesmindestlohngesetz zeigt klar, dass Senat und SPD-Fraktion einen deutlichen Schwerpunkt auf gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen in Hamburg setzen.
Rund 70 000 Beschäftigte in Hamburg haben einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro, Tendenz steigend. Rund 36 000 Hamburgerinnen und Hamburger sind trotz Erwerbstätigkeit auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen, Tendenz steigend. Nach meinen Recherchen betrugen 2011 die Ausgaben, die Stadt und Arbeitsagentur
für aufstockende Leistungen bei Erwerbstätigkeit aufwenden mussten, 150,5 Millionen Euro – 150,5 Millionen Euro dafür, dass Arbeitgeber nicht bereit sind, auskömmlichen Lohn zu zahlen. Diesen Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt treten wir mit dem Landesmindestlohngesetz und der Änderung des Vergabegesetzes entgegen.
Der im November vorgelegte Gesetzentwurf wurde in der Folgezeit in zwei zuständigen Ausschüssen sowie in einer öffentlichen Anhörung diskutiert. Jetzt ist es Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen.
Wir, die SPD-Fraktion, stehen hinter dem heute vorgelegten Gesetzentwurf. Mit der heutigen Verabschiedung des Landesmindestlohngesetzes und der Änderung des Vergabegesetzes wollen wir ein Stück Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt herstellen.
Hamburg übernimmt Verantwortung und eine Vorbildfunktion. Hamburg stellt einen Mindestlohn von 8,50 Euro für die Beschäftigten der Stadt, für die Beschäftigten in öffentlichen Unternehmen und für die Beschäftigten von Einrichtungen und Trägern, die Leistungen für die Stadt erbringen, sicher, also überall dort, wo wir die rechtlichen Möglichkeiten dazu haben. In Zukunft gilt: Mindestens 8,50 Euro für alle Beschäftigten der Stadt Hamburg, mindestens 8,50 Euro für alle Beschäftigten in öffentlichen Unternehmen und mindestens 8,50 Euro für alle Beschäftigten von Zuwendungsempfängern.
Das ist der erste Baustein für gute und gerechtere Arbeit in Hamburg und ein gutes und wichtiges Signal für alle Beschäftigten in unserer Stadt. Durch die Änderungen im Vergabegesetz führen wir einen weiteren wichtigen Baustein für gute und faire Arbeitsbedingen in Hamburg ein. In Zukunft werden nur Unternehmen mit öffentlichen Aufträgen bedacht, die einen Mindestlohn von 8,50 Euro für ihre Beschäftigten garantieren. Hier, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist Politik in der Verantwortung, und wir haben mit der Veränderung des Vergabegesetzes die politische Verantwortung wahrgenommen.
Wir schieben Lohndumping mit öffentlichen Geldern einen Riegel vor. In Zukunft gilt: Mindestens 8,50 Euro für alle Beschäftigten von Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten.
Mit den angesprochenen Maßnahmen schützen wir auf Hamburger Ebene einen Teil der Beschäftigten vor Niedrigstlöhnen, aber viele Beschäftigte genießen diesen Schutz trotz Landesmindestlohngesetz und Änderung des Vergabegesetzes nicht.
Diesen Menschen würde nur ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn helfen, aber CDU und FDP blockieren weiterhin einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene. Die Hamburger SPD und der Hamburger Senat werden sich auch weiterhin für einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene einsetzen. Wir stehen für gute Arbeit zu fairen Bedingungen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hamburg ist seiner Verantwortung mit der Vorlage eines Landesmindestlohngesetzes, der Änderung des Vergabegesetzes und der Richtlinie für Leiharbeit gerecht geworden. Lassen Sie mich kurz zu den vorliegenden Ergänzungs- und Änderungsanträgen der Opposition Stellung nehmen. Allen gemeinsam ist die Forderung nach einer Kommission, die zusammentritt, um eine Angleichung des Mindestlohns herbeizuführen. Die CDU nennt diese sogar Tarifkommission. Dazu wird der Kollege Rose nachher aus gewerkschaftlicher Sicht entsprechend Stellung nehmen.
Nach unserer Auffassung ist eine derartige Kommission nicht nötig, weil nach dem Vorschlag des Senats vor dessen Entscheidung über eine Anpassung die Wirtschafts- und Sozialpartner angehört werden sollen, wie übrigens auch im Entstehen dieses Gesetzes schon geschehen und mit den Partnern abgesprochen. DIE LINKE beantragt, eine Regelung für den ÖPNV aufzunehmen. Diese ist aufgrund der Hamburger Besonderheit, alle ÖPNV-Anbieter gehören der FHH, mangels Anwendungsbereich nicht nötig. DIE LINKE beantragt eine Vergabekommission. Dieses kann sowohl vom personellen Aufwand her als auch aus rechtlichen Bedenken heraus – ich sage nur, Beteiligung von NGOs – nicht unterstützt werden. Die GRÜNEN legen einen Antrag vor, der schon im Ausschuss keine Mehrheit gefunden hat. Deshalb werden wir den auch hier ablehnen.
Das ist natürlich eine wirklich seltsame Begründung. Also nicht zustimmen ist etwas anderes als ablehnen. Okay.