Protokoll der Sitzung vom 13.06.2013

Die SAGA GWG leistet gute Arbeit im Bereich der Prävention. Gleiches gilt übrigens auch für die Wohnungsbaugenossenschaften in Hamburg. Grundsatz ist erst einmal, wenn ein Mieter in Zahlungsrückstand kommt, dann wird eine Mahnung zugestellt, damit sich gar nicht erst Mietschulden aufbauen. Dies steht jedoch nicht allein da, sondern wird von verschiedenen Gesprächs- und Beratungsangeboten flankiert. SAGA GWG und auch die Genossenschaften beschäftigen Sozialpädagogen oder haben ihre Mitarbeiter geschult. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden sofort eingesetzt, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und eine Zwangsräumung zu verhindern. Die SAGA GWG stellt Beratungsmöglichkeiten in ihren Räumen bereit oder sucht die Betroffenen in der Wohnung auf. Auch werden sofort Beratungsmöglichkeiten bei der Öffentlichen Rechtsauskunft angeboten.

In einer zweiten Stufe wird versucht, Zwangsräumungen zu verhindern, indem ein adäquater Wohnungsersatz gesucht wird, der günstiger ist. Im Einzelfall können auch die Mietschulden von der Wohnraumsicherung übernommen werden. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass insbesondere Familien mit Kindern, die möglicherweise von einem Räumungsverfahren betroffen sein können, intensiv betreut werden und dass alles darangesetzt wird, hier eine gute Lösung zu finden.

Mit den einzelnen Fachstellen für Wohnungslosigkeit arbeitet SAGA GWG eng zusammen. Gut ist, dass es mittlerweile die Möglichkeit gibt, dass die ARGE die Miete direkt an die Vermieter überweisen kann. Ich erinnere mich nämlich noch ganz persönlich und beruflich an die Zeiten, wo dies mit der Arbeitslosenhilfe nicht ging, und es dadurch reihenweise zu Zwangsräumungen kam. Die SAGA GWG ist immer bemüht, langwierige Rechtsstreitigkeiten und kostspielige Räumungen zu verhindern und mit den Betroffenen eine individuelle und gute, tragbare Lösung für beide Seiten zu finden.

Diese Bemühungen tragen Früchte. Tatsächlich konnte in den letzten zehn Jahren die Zahl der durchgeführten Räumungen halbiert werden. Wie aus der Anfrage der LINKEN vom 7. Mai hervorgeht, sank die Zahl von 1026 durchgeführten Räumungsverfahren im Jahr 2003 auf 431 im letzten Jahr. Diese Bemühungen sind umso höher zu bewerten vor dem Hintergrund, dass es trotz steigender Mieten und einer Zunahme der Wohnungsknappheit in den letzten zehn Jahren in Hamburg dennoch geglückt ist, die Anzahl der Zwangsräumungen erheblich zu verringern.

Wieder einmal kommen Sie mit dem Beispiel Duisburg; das haben wir schon einmal diskutiert. Duisburg ist mit über 7 Prozent Leerstandsquote in keiner Weise mit der Hamburger Wohnsituation vergleichbar.

(Beifall bei der SPD)

Sie haben wieder einmal das berühmte Beispiel mit den Äpfeln und Birnen verwendet. Hamburg tut auf allen Ebenen sehr viel für die Mieterinnen und Mieter, damit es nicht zu Räumungsklagen kommt. Trotzdem macht es uns sehr betroffen, wenn auch nur ein einziger Mensch in dieser Stadt obdachlos wird.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Genau, da sind wir uns ausnahmsweise einig!)

Hier haben wir Diskussionsbedarf und wollen in die Tiefe gehen. Deshalb überweisen wir den Antrag an den Sozialausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat nun Herr Roock.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Lohmann, der erste Teil Ihrer Rede war ein bisschen am Thema vorbei.

(Uwe Lohmann SPD: Nee, genau richtig!)

Der zweite Teil war in Ordnung. Ich will zum ersten Teil nur eines sagen. Sie lassen sich hier lobhudeln für 6000 bis 8000 Baugenehmigungen für 2011 und 2012.

(Dirk Kienscherf SPD: 8700!)

Sie verschweigen dabei aber immer, dass wir dafür das Planrecht geschaffen haben.

(Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der SPD)

Insofern sollten Sie nicht immer rückwärtsgewandt argumentieren.

Bevor ich nun auf die inhaltlichen Forderungen des Antrags der LINKEN eingehe, möchte ich vorab Folgendes klarstellen: Die CDU-Fraktion bekennt sich ausdrücklich zu den Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Hamburger Bezirken. Die dortigen Mitarbeiter leisten anerkannt gute Arbeit, wenn es darum geht, in Not geratene Menschen in den Themenfeldern Mietschulden, bewilligte öffentliche Unterbringung und Unterstützung bei der Wohnungssuche zu beraten.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU und der SPD)

Das Fachstellenkonzept wurde in unserer Regierungszeit in vielen Gesprächen und Vereinbarun

gen mit der Wohnungswirtschaft weiterentwickelt. Die Wohnungswirtschaft hat dabei erhebliche Lasten übernommen, weil sie von sich aus ein hohes Interesse an stabilen Nachbarschaften hat. Aus unserer Sicht hat sich das Fachstellenkonzept bewährt. Für Menschen, denen, sei es selbst- oder fremdverschuldet, der Verlust der Wohnung unmittelbar droht, ist es wichtig, in den Bezirken zur Wohnungssicherung effektive und schnelle Beratung und Unterstützung zu erhalten.

Wir sind der Auffassung, dass die Fachstellen für Wohnungsnotfälle bei der Wohnungsvermittlung und der Unterbringung in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen dies leisten. Gleiches gilt auch beim Aufgabenfeld Wohnungssicherung, das der eigentliche Gegenstand des Antrags der Fraktion der LINKEN ist. Für meine Begriffe schießt aber dieser Antrag weit über das Ziel hinaus, denn es ist nicht grundsätzlich Aufgabe der öffentlichen Hand, Zwangsräumungen zu verhindern.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Aber wo blei- ben die Menschen dann?)

Frau Sudmann, Sie stehen noch auf der Rednerliste.

(Heike Sudmann DIE LINKE: Redeliste!)

Man kann nicht den Vermietern die gesamte Last aufbürden, sondern hier hat jeder Mensch auch eine Eigenverantwortung, um eine drohende Räumungsklage abzuwenden.

(Beifall bei Dirk Kienscherf SPD und Martina Kaesbach FDP)

Meine Damen und Herren! Der Antrag vermittelt ein Zerrbild unserer Gesellschaft, wenn davon gesprochen wird, Vermieter seien in die Verantwortung zu nehmen und aufzufordern, sich bei Mietzahlungsversäumnissen oder Konflikten an die zuständigen Fachstellen für Wohnungssicherung zu wenden. Die überwiegende Zahl der Vermieter in Hamburg sucht verantwortlich nach einvernehmlichen Lösungen mit ihren Mietern, wenn diese in eine Notsituation geraten sind. In anderen Fällen kommen die staatlichen Stellen selbstverständlich ihrer Verantwortung nach.

Gleichwohl steht für uns außer Frage, dass es auch einen Schutz der Vermieter geben muss, denn schließlich müssen diese ihre Kosten decken. Sie tragen in der Regel auch eine Verantwortung gegenüber den anderen Mietparteien, die ihren Mietzahlungen regelmäßig nachkommen. Dauerhafte Einbußen sind keinem Vermieter zuzumuten, schon gar nicht per Anordnung von staatlicher Stelle.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU und der FDP)

Zudem darf ich in Erinnerung rufen, dass wir bei Vermietern nicht nur an große Wohnungsunterneh

(Uwe Lohmann)

men zu denken haben, sondern auch an ganz normale Durchschnittsverdiener, für die Mieteinnahmen ein wesentlicher Bestandteil ihrer Einkünfte und Existenzsicherung sind, zum Beispiel im Hinblick auf ihre Altersversorgung.

(Olaf Ohlsen CDU: Genau!)

Entsprechend lehnen wir auch die Forderung an die SAGA GWG ab, Wohnungen nur noch dann zu räumen, wenn Ersatzwohnraum bereitgestellt wird. Dies geht weit über das für kommunale Wohnungsunternehmen erforderliche und angemessene Maß an sozialer Verantwortung hinaus. Die SAGA GWG ist zwar ein kommunales Wohnungsunternehmen, aber sie ist eben auch ein Unternehmen, und als solches ist sie auf Einnahmen angewiesen. Eine Regelung, wie sie von der LINKEN vorgeschlagen wird, wäre der Zahlungsmoral der betroffenen Mieter zweifelsohne nicht dienlich und würde unnötige Präzedenzfälle schaffen. Die Beschaffung von Ersatzwohnraum darf selbstverständlich nicht nur dem Vermieter obliegen, sondern genauso auch dem Mieter. Welchen Anreiz hätte er allerdings, wenn ihm für die Zeit bis zur Übergabe des neuen Wohnraums garantiert würde, auf jeden Fall in seiner alten Wohnung bleiben zu können?

Meine Damen und Herren! Ich denke, meine Ausführungen haben deutlich gemacht, warum meine Fraktion diesem Antrag ablehnend gegenübersteht. Wir werden uns aber einer Beratung im Ausschuss nicht verschließen. Dort kann der Links-Fraktion noch einmal genau und ausführlich erklärt werden, wie das Fachstellenkonzept in Hamburg wirkt.

(Olaf Ohlsen CDU: Das bringt doch nix!)

Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Frau Fegebank, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich sage das, was ich auch schon bei den Wasserabsperrungen gesagt habe, dass nämlich jede angedrohte und dann auch durchgeführte Zwangsräumung eigentlich eine zu viel ist. DIE LINKE greift ein Thema auf, das wir auf jeden Fall weiter im Ausschuss beraten und besprechen müssen, weil es sicherlich an der einen oder anderen Stelle im Vergleich zu dem, was wir im Moment vorfinden, noch Verbesserungsbedarf gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Deshalb finden wir den Vorstoß erst einmal richtig. Allerdings, und dazu hat Herr Lohmann vorhin einiges gesagt, muss man sich die einzelnen Forderungen anschauen. Ich denke nämlich, dass sie

teilweise in den Punkten unkonkret sind, vielleicht auch nicht in jeder Frage zielführend. Sie haben natürlich in bewährter Manier immer die Maximalforderungen gestellt. Ich sehe nicht, dass das rechtlich an jeder Stelle umsetzbar ist und vielleicht auch dem angestrebten Ziel nicht immer entspricht.

Vorausschicken möchte ich, dass man sich auch hier das gesamte Hilfesystem anschauen sollte. Bei aller Sympathie für die Forderung, in die Prävention zu gehen, ist doch die Frage, warum jemand von einer Zwangsräumung betroffen ist oder sie angedroht bekommt, auch immer in den Blick zu nehmen. Die Gründe für Überschuldung sind vielfältig, es ist nicht nur immer fehlendes Geld, es können auch andere Gründe sein. Ich denke, die werden in diesem Antrag nicht ausreichend berücksichtigt.

Es gibt also ganz klar Sympathie dafür, sich noch einmal anzuschauen, wie das Fachstellenkonzept im Moment funktioniert, wo es gestärkt werden kann und wo man tatsächlich auch eine Art Frühwarnsystem einrichten sollte. Ich sehe aber durchaus noch Gesprächsbedarf, wenn es um die anderen Punkte geht – Herr Roock hat vorhin einige angesprochen –, zum Beispiel bei der Frage, ob die SAGA GWG tatsächlich angewiesen werden muss, Wohnungen nur dann zu räumen, wenn Ersatzwohnraum bereitgestellt wird, oder ob sie verpflichtet werden sollte, vor einer Räumung gemeinsam mit den Mieterinnen und Mietern Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Ich würde gerne noch einmal darüber sprechen, ob es vielleicht auch einen anderen Weg gibt, drohende Zwangsräumungen abzuwenden oder die Betroffenen entsprechend anders zu versorgen.

Sie haben ein wichtiges Thema angesprochen, das in dieser Debatte nicht fehlen darf. Es geht darum, dass jemand, der seine Wohnung verliert und in öffentliche Unterbringung kommt, dort viel zu lange verbleibt. Mit diesem Problem müssen wir uns auseinandersetzen. Gibt es ausreichend Wohnraum, auch niedrigpreisigen, auch für diejenigen, die sehr lange in öffentlicher Unterbringung waren? Dieses Problem müssen wir gemeinsam angehen und sollten es auch weiterhin im Ausschuss diskutieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sehr unkonkret finde ich die Forderung, die Kosten der Unterkunft massiv anzuheben. Da fehlt mir ein Betrag, da fehlt mir ein Bezugswert. Wir haben die Forderung gestellt, die KdU immer entsprechend dem Mietenspiegel anzupassen. Ich denke, da gibt es einen Bedarf.

Die Frage des Fonds haben wir schon einmal im Zusammenhang mit den Strom- und Wassersperren diskutiert. Sie kommen mir immer allzu schnell mit einem städtischen Härtefallfonds. Es gibt jetzt