Die Sache begann 2007. Bis dahin, aber auch nur bis dahin, hat der Abgeordnete Kerstan recht gehabt in seiner kurzen Historie zum Stichwort Konzessionsabgabe. 2007 hat der Landesrechnungshof Fragen zu der Rechnung der Konzessionsabgaben gestellt. Und der damalige Senat hat in der Drucksache 18/6204 ausdrücklich erläutert – das kennen Sie, Herr Kerstan, Sie haben es nur nicht erwähnt – ich zitiere –:
"… bewusst auf die Erhebung einer Konzessionsabgabe für die Fernwärme verzichtet. Dieser Verzicht sollte den Erhalt und den Ausbau der Fernwärme in Hamburg ermöglichen. […] Der Wirtschaftsprüfer des betroffenen Unternehmens …"
"… hat vertragsgemäß jährlich in seinem Abschlussbericht auch den Geschäftsbereich Fernwärme untersucht und keine Fehler erkannt."
Erster Springteufel. Im Herbst 2010 hat der damalige Noch-Staatsrat Christian Maaß aus der Umweltbehörde Zweifel an der Ermittlung der Fernwärmeergebnisse angemeldet und daraufhin wieder auf eine Schriftliche Kleine Anfrage geantwortet, nachzulesen in der Drucksache 20/734 – ich zitiere Paragraf 7 Absatz 3 des Konzessionsvertrags von 1994, damit Sie das alle mitbekommen, Sie haben die Unterlagen vielleicht nicht alle gelesen –:
"Für die Benutzung der öffentlichen Wege für die Fernwärmeversorgung kann die Stadt ein Sondernutzungsentgelt verlangen. Höhe und Berechnung der Erhebung des Sondernutzungsentgeltes werden in einer Zusatzvereinbarung festgelegt."
Und dazu, das wissen Sie auch, Herr Kerstan, ist in einer gemeinsam unterzeichneten Erklärung zur Erläuterung dieser Regelungen am 20. Oktober 1994 vereinbart worden:
"Zum jetzigen Zeitpunkt soll nach dem übereinstimmenden Willen beider Parteien für die Sondernutzung der öffentlichen Wege durch Fernwärmeleitungen kein Sondernutzungsentgelt gezahlt werden, weil der Ausbau des Fernwärmenetzes primär auf Forderungen der Stadt zurückgeht und der Fernwärmebereich für die HEW zurzeit noch keine Gewinne abwirft."
Dazu gab es eine einvernehmliche Berechnungsmethode, die seither angewendet wurde, nämlich die, dass Gewinne im Sinne des Vertrags nur die Gewinne aus dem Netzbetrieb sind. Sie bringen nämlich immer alles gern durcheinander. Auch vonseiten der Initiative wird gern von der Fernwärmeerzeugung gesprochen und davon, was der Verkauf der Fernwärme abwirft. Aber für die Konzessionsabgabe kommt und kam es allein auf die Frage an, was für Gewinne mit dem Betrieb der Netze erzielt werden. Dazu gab es, das wissen Sie auch, jährliche transparente Ergebnisermittlungen bei später Vattenfall, damals noch HEW, zunächst ab 1995 nach den LSP-Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten. Das wurde dann auch völlig transparent und jährlich geprüft. Das ist seit 2004 ersetzt durch die Rechnungslegung nach den IFRS, das sind die International Financial Reporting Standards, international anerkannte Standards für Rechnungslegung und Buchführung. Und es gab in keinem Jahr Beanstandungen der Behörde und in keinem Jahr Beanstandungen der Wirtschaftsprüfer, die das untersucht haben.
Zweiter "Jack in the Box", zweiter Springteufel: Das Volksbegehren im Juni 2011 nahte, und was passierte? Herr Kerstan und die GRÜNEN bringen mit Schriftlichen Kleinen Anfragen das Thema Konzessionsabgabe von Vattenfall. Es war ein Thema in der Schriftlichen Kleinen Anfrage von Herrn Kerstan, ob Vattenfall Hamburg um Millionen Euro prelle, und das war passgenau, um die Stimmung in der Presse anzuheizen. Es war der alte Vorwurf, der seit 2007 widerlegt war. Und er war auch 2010 widerlegt. Der alte Vorwurf wurde wieder aufgewärmt, es sei dort irgendetwas an dunklen Millionen zu finden, die man sich einstecken wollte. Und was erleben wir jetzt, zwei Wochen vor dem Volksentscheid?
Dritter Springteufel: Schon wieder, mit derselben Begründung wie 2011 und derselben Begründung von Christian Maaß in 2010 wird jetzt im Antrag der Vorwurf erhoben, dass es angeblich dunkle Millionen gibt und alles zurückgefordert werden müsse. Das ist nichts weiter als der Versuch, den Hamburgerinnen und Hamburgern, die sich mit den Details nicht auskennen, im Rahmen dieser Abstimmung des Volksentscheids – damals noch Volksbegehren – wie ein Springteufelchen immer wieder das alte, längst widerlegte Argument wider besseres Wissen um die Ohren zu hauen in der Hoffnung, damit Stimmenfang zu machen.
gerinnen und Hamburger sollten sich nicht zu Springteufeln und Springclowns machen lassen. Deswegen werden wir den Antrag schlicht ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag erleben wir einen weiteren Akt im Schmierentheater der GRÜNEN.
Der Antrag ist so plump wie durchsichtig, und er reiht sich nahtlos in die vielen durchsichtigen Manöver der Kampagne der GRÜNEN zur Vollverstaatlichung der Strom-, Gas- und Fernwärmenetze ein. Aber ich sage Ihnen, meine sehr verehrten Kollegen von den GRÜNEN, das wird Ihnen nichts nützen.
Sie können schimpfen und toben, Sie können mit Dreck werfen und die Tatsachen verdrehen, aber die Menschen in dieser Stadt haben längst erkannt, dass es Ihnen bei der Debatte um die Verstaatlichung der Netze längst nicht mehr um Klimaschutz, um bezahlbare Energie oder um Versorgungssicherheit geht. Und mit dem vorliegenden Antrag wird dieser Eindruck auch noch zementiert.
Wie ist die Situation? Mit dem Konzessionsvertrag von 1994 zwischen der Stadt und der damaligen HEW wurde in Paragraf 7 Absatz 3 vereinbart, dass ein Sondernutzungsentgelt für die Benutzung der öffentlichen Wege der Fernwärme durch die Stadt erhoben werden darf. Gleichzeitig, und das war damals eine politische Entscheidung, regelt der Vertrag, dass auf ein Sondernutzungsentgelt verzichtet wird, da der Ausbau des Fernwärmenetzes ein politisches Ziel der Stadt war und der damalige Fernwärmebetrieb der HEW ohnehin keine Gewinne abwarf. Für den Fall, dass in Zukunft Gewinne erwirtschaftet würden, sollten Zusatzvereinbarungen in Kraft treten.
Zwischen 1995 und 2009 wurden also die jährlichen Jahresabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer testiert. Vor inzwischen dreieinhalb Jahren, im April 2010, prüfte dann der grüne Staatsrat Christian Maaß mit zwei Gutachten im Rücken, ob Vattenfall nicht doch Konzessionsabgaben zahlen müsse. Das war legitim und sicherlich auch im Interesse der Stadt. Allerdings brachte die Prüfung keine neuen Ergebnisse.
Die seit 1995 gelebte Praxis hatte Bestand, daran änderten auch die Gutachten nichts, und das haben offenbar auch die GRÜNEN so gesehen, denn seitdem haben wir von ihnen dazu kaum noch etwas gehört.
Meine Damen und Herren! Wir haben dazu nichts mehr von den GRÜNEN gehört, seit dreieinhalb Jahren bis jetzt, bis wenige Tage vor dem Volksentscheid. Erst jetzt fordern die GRÜNEN erneut eine Prüfung der Jahresabschlüsse der Vattenfall Wärmegesellschaft. Und dieser Punkt ist für die GRÜNEN besonders entlarvend. Da muss die Frage erlaubt sein, warum die GRÜNEN das Thema nicht im letzten Jahr der schwarz-grünen Koalition vorangetrieben haben oder warum sie nicht die ersten zwei Jahre in der Opposition genutzt haben, um das Thema aufzugreifen und entsprechende Anträge zu stellen.
Warum uns die GRÜNEN gerade heute, zehn Tage vor der Entscheidung über den Netzerückkauf, mit diesem Antrag beschäftigen, ist für die Beobachter der Diskussion um den Volksentscheid natürlich sonnenklar. Es geht den GRÜNEN gar nicht um die Konzessionsabgabe, es geht ihnen einzig und allein darum, mit Schmutz zu werfen. Dieser Antrag ist Teil Ihrer Kampagne und nichts anderes.
In dieser Auffassung wurde ich bestärkt, als ich erfuhr, dass die GRÜNEN gar kein Überweisungsbegehren für ihren Antrag gestellt haben. Die GRÜNEN arbeiten in ihrem Antrag mit vagen und spekulativen Zahlen. Und wenn es Ihnen heute wirklich um die Aufklärung in der Sache gehen würde und nicht nur um politisches Säbelrasseln, dann würden Sie einer Überweisung an die Ausschüsse und eine weitergehende Beschäftigung mit Ihrem Anliegen fordern. Aber nein, an einem fachlichen Diskurs haben Sie kein Interesse, vielmehr wird händeringend nach Möglichkeiten gesucht, ein Ihnen verhasstes Unternehmen zu beschädigen.
Anders lässt sich nämlich auch nicht erklären, warum Ihrem Antrag zufolge einzig die Jahresabschlüsse von Vattenfall neu begutachtet werden sollen und nicht auch die Abschlüsse der vielen anderen Fernwärmeanbieter. Aber das hätte dann doch auch Ihre immer wiederholte Behauptung widerlegt, dass es bei der Fernwärme ein Monopol gäbe, wovon man aber bei mehr als zehn Anbietern im Stadtgebiet definitiv nicht sprechen kann.
Wir werden uns an dieser Schmutzkampagne nicht beteiligen. Das durchsichtige Manöver der GRÜNEN und damit auch diesen Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich höre zum ersten Mal, dass man in diesem Hause Fraktionen vorschreiben will, ob sie Anträge stellen dürfen oder nicht. Das kann doch wohl nicht wahr sein. Jede Fraktion kann es so machen wie sie will.
Ich möchte einmal klarstellen, wie das alles gelaufen ist. Es geht nämlich einiges durcheinander. Im Jahr 1994, das wurde erwähnt,
ist zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der HEW ein Konzessionsvertrag geschlossen worden, und er enthielt durchaus, das ist geregelt, ein Sondernutzungsentgelt und die Vorgabe, dass eine Konzessionsabgabe im Fernwärmebereich zu zahlen ist, sofern die HEW mit dem Fernwärmegeschäft Gewinne erwirtschaftet. Bisher wurde weder eine Konzessionsabgabe gezahlt noch gab es darüber Verhandlungen. In dem Konzessionsvertrag hatte Hamburg, um den Ausbau der Fernwärme zu fördern, auf Konzessionsabgaben für die Nutzung der öffentlichen Straßen und Wege durch die Leitungswege verzichtet –und jetzt kommt die Einschränkung –, solange die HEW mit der Fernwärme keine Gewinne erwirtschafte. Damit sollte ein Investitionsanreiz für die HEW gesetzt werden und dennoch ein verträglicher Wärmepreis für die Kundinnen und Kunden der Fernwärme ermöglicht werden. So läuft das mit städtischen Unternehmen.
Durch interne Verrechnungsmethoden im Vattenfall-Konzern wurde offenbar die Fernwärmesparte zielgerichtet in die Verlustzone gerechnet. Um das Ausmaß der Monopolgewinne mit den Hamburger Fernwärmenetzen zu verschleiern und der Stadt Hamburg vertraglich zugesicherte Konzessionsabgaben vorzuenthalten, hat Vattenfall gegenüber der Stadt Hamburg stets vorgetragen, damit nur Verluste erwirtschaftet zu haben.
Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2007 eine unzureichende Prüfung der Vattenfall-Angaben durch die Verwaltung bemängelt und den Verdacht geäußert, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass so die Gewinnermittlung für Hamburg nachteilig sei. Die Stellungnahme des damaligen CDUSenats lautete sinngemäß: Der Wirtschaftsprüfer der betroffenen Unternehmen hat vertragsgemäß jährlich in seinem Abschlussbericht auch den Geschäftsbereich Fernwärme untersucht und keine Fehler erkannt.
Damit war das für den CDU-Senat erledigt. Erst 2010, mit Schreiben vom 8. April, wurde die damalige Rechtsnachfolgegesellschaft Vattenfall Europe Wärme AG vom schwarz-grünen Senat gebeten, die Gewinnermittlung transparent und nachvollziehbar darzulegen. Daraufhin erklärte die Vattenfall Wärme AG, dass sie an ihrer Auffassung festhalte, dass sie mit der Fernwärme keine Gewinne erziele, und verwies auf die bisherige Praxis zur Gewinnermittlung.
2010 beauftragte dann Frau Hajduk, die damalige Umweltsenatorin, eine Beratungsgesellschaft; diese Ergebnisse wurden schon angesprochen. Das Ergebnis war, dass mit dem Hamburger Fernwärmegeschäft in 2007 im Sinne des Konzessionsvertrags Gewinne erzielt wurden, und zwar bis 2011 auch durch die Fernwärme von Hamburg nach eigenen Angaben Gewinne erzielt wurden.
Die Bilanz der zusammengelegten Berliner und Hamburger Fernwärmesparten weist eine Gewinnausschüttung an den Vattenfall-Mutterkonzern in Höhe von 418 Millionen Euro in 2009 und 194 Millionen Euro im Jahre 2010 aus. Und die LBD- Beratungsgesellschaft mbH kam zu dem Schluss,