Wenn wir über Tierschutz sprechen, dürfen wir aber keinen Bereich ausklammern, sondern müssen dahin gucken, wo es weh tut. In der medizinischen Forschung nehmen wir fast jedes Ausmaß an Tierqual hin, weil wir allzu bereitwillig glauben, dass es ohne Tierversuche in der Forschung eben nicht ginge. Herr Thering hat dieses Glaubensbekenntnis gerade wieder abgegeben. Dabei ist der Nutzen von Tierversuchen in der medizinischen Forschung überaus umstritten. Wenn die jahrzehntelange Erfahrung mit Tierversuchen eines sicher gezeigt hat, dann, dass die Ergebnisse von Tierversuchen auf Menschen nicht übertragbar sind.
In der späteren klinischen Prüfung stellt sich regelmäßig heraus, dass Medikamente im menschlichen Körper völlig anders wirken. Der Großteil der Arzneien, die im Tierversuch sicher und wirksam erscheinen, kommt nie auf den Markt oder wird später vom Markt genommen, weil gravierende unerwartete Nebenwirkungen aufgetreten sind bei den Patientinnen und Patienten. Die umfangreiche und langjährige Forschung mit den sogenannten Krebsmäusen hat keinen Durchbruch für die Krebstherapie gebracht. Dass trotzdem so beharrlich an Tierversuchen in der Forschung festgehalten wird, kann einzig dadurch erklärt werden, dass das Leben und Leiden von Tieren einer eingeübten Forschungspraxis untergeordnet wird. Was wir brauchen, ist eine neue Forschungspraxis und eine gezielte Förderung der tierversuchsfreien Forschung.
Hamburg muss auf die moderne tierversuchsfreie Forschung setzen und hier seine Potenziale nutzen. Anfang des Jahres wurde ein Forscherteam im UKE bereits für seine Erfolge mit tierversuchsfreien Methoden ausgezeichnet. Die Auslobung eines eigenen Förderpreises, der den wissenschaftlichen Nachwuchs in diesem Gebiet fördert, wäre das richtige Signal für die Zukunft und für den Forschungsstandort Hamburg. Es geht hierbei um Tierschutz, aber es geht auch darum, effizientere, zielführendere und verlässlichere Methoden für die medizinische Forschung zu entwickeln.
Um hierfür die richtigen Anreize zu setzen, ist es notwendig, dass der Tierschutz auch in der gegenwärtigen Genehmigungspraxis von Tierversuchen stärker verankert wird. Wir fordern, dass die Kommission für Tierversuche in der genehmigenden Behörde zur Hälfte mit Mitgliedern besetzt wird, die Tierschutzinteressen vertreten. Welche Formen
der Tiernutzung akzeptabel sind, muss darüber hinaus auch jenseits der Kommission gesellschaftlich jederzeit überprüft und neu bewertet werden können. Dafür ist es unerlässlich, dass Informationen über das Ausmaß von Tierversuchen öffentlich zugänglich sind und die Landesversuchstierstatistiken ab sofort online veröffentlicht werden.
Tierversuche sind Tierquälerei und müssen abgelöst werden. Diese Ablösung geschieht nicht von alleine, sie geschieht nur dann, wenn wir sie politisch unterstützen und aktiv vorantreiben. Ich freue mich, dass wir im Ausschuss damit beginnen können. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Ich rede nicht als Anwalt, sondern als Vertreter der FDP-Fraktion, und ich möchte betonen, dass die FDP sich schon seit Langem konsequent für den Tierschutz einsetzt.
Die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in die Verfassung wurde gerade von uns mit langem Atem und letztendlich auch mit Erfolg betrieben. Im Vordergrund stehen für uns Liberale hier wie immer ein wirksamer Vollzug von staatlichen Regeln und damit die realen Ergebnisse für das angestrebte Ziel. Eine Fixierung auf Gesetzessymbolismus lehnen wir auch hier ab. Jeder, der sich ein bisschen mit dem Thema Tierschutz beschäftigt hat, weiß, dass besonders in diesem Bereich nicht fehlende Rechtsgrundlagen, sondern ein eklatantes Vollzugsdefizit durch die staatliche Verwaltung auf allen Ebenen das Problem ist.
Auch hier gilt: Gut gemeint führt nicht unbedingt zu gut gemacht. Daher müssen wir zu Ihrem Antrag eine ziffernweise Abstimmung beantragen. Das seitens der SPD im vorliegenden Antrag wie schon im früheren Antrag dargelegte pauschale Misstrauen gegen alle Halter von potenziell gefährlichen oder allgemein exotischeren Tieren ist übertrieben. Ein berechtigtes Misstrauen gegen manche Tierhalter rechtfertigt kein pauschales Misstrauen gegen alle. Wenn die SPD ihre seinerzeit dargelegten Pläne mit diesem Antrag weiterverfolgen will, würde das die vielen kompetenten und verantwortungsvollen Tierhalter mit einem aufwendigen und teuren Verwaltungsverfahren überziehen, ohne dass es wirklich nötig ist.
offen. Auch bei gefährlicheren oder exotischeren Tieren haben wir es mit dem gleichen Phänomen wie bei normaler Tierhaltung zu tun. Wer Tiere nicht artgerecht hält oder gar so, dass sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, verhält sich typischerweise eher gleichgültig gegenüber gesetzlichen Vorschriften. Die durch eine gesetzliche Änderung im beantragten Sinne nötigen Verwaltungsverfahren würden zudem den zuständigen Stellen in den Behörden viel zusätzliche Arbeit bescheren, obwohl diese eh schon völlig überlastet sind.
Angesichts der allgegenwärtigen Probleme beim Tierschutz und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit stellt sich auch die Frage, ob die Schwerpunktsetzung hier richtig ist; ich verweise nur auf das Thema Beißvorfälle mit Hunden. Es entspricht nicht unserer politischen Überzeugung, neuen Verbandsklagerechten zuzustimmen. Die bestehenden Regelungen zum Tierschutz sind auch ohne Verbandsklagen völlig ausreichend, wenn die zuständigen staatlichen Stellen sie denn umsetzen würden und vor allem mit den entsprechenden Ressourcen ausgestattet wären, um die vielen berechtigten Beschwerden von engagierten Bürgern aufnehmen zu können und eingreifen zu können.
Weiterhin würde eine Zersplitterung des Rechts erfolgen bei einem Verbandsklagerecht, das bisher nur in Bremen umgesetzt worden ist. Die Folge wäre, dass forschende Unternehmen Hamburg verlassen und sich in anderen Bundesländern ansiedeln würden. Den Verbänden würde das Recht auch wenig helfen, da die Feststellungsklage ein stumpfes Schwert ist, das lediglich im Nachhinein und im Einzelfall gezogen werden kann.
Eine Prüfung hinsichtlich einer Kastrationspflicht für freilaufende Katzen scheint uns hingegen sinnvoll. Angesichts der bestehenden verwilderten Katzenbestände stellt sich allerdings die große Frage, ob dies nicht Jahrzehnte zu spät kommt. Bei der Frage der Zirkustiere sind wir in der Sache bei Ihnen, der Zeitpunkt Ihrer Initiative scheint uns allerdings nicht geboten. Aus unserer Sicht wäre es zielführender, die Ergebnisse der bundesweiten Einführung des Zirkusregisters und die daraus hoffentlich erfolgende Verbesserung der Kontrolle und der Haltungsbedingungen von Zirkustieren abzuwarten.
Da Sie diese Initiative offenbar mit Ihrer Mehrheit weiter betreiben werden, möchten wir Sie hier noch bitten, die Frage der Großzirkusse differenzierter zu prüfen. Die Haltungsbedingungen dort sind nach unseren Informationen durchaus tragbar und teilweise sogar vorbildlich. Es bleibt auch die
Frage, ob ein dortiges Haltungsverbot und eine Abgabe in andere Haltung für die Tiere zu einer Verbesserung führen würde oder gar zum Gegenteil.
Was den Antrag der LINKEN angeht, kann ich auf das schon zum Verbandsklagerecht Gesagte verweisen. Ich möchte Ihrer Fraktion aber dringend nahelegen, einmal Ihre Kollegen im Bundesland Berlin zu fragen, warum sie ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine dort abgelehnt haben.
Was aber in dem SPD-Antrag völlig fehlt, sind neben dem für Hamburg weniger relevanten Thema Massentierhaltung klare Aussagen zum Thema Tierversuche. Daher sind wir der GAL für ihren klärenden Zusatzantrag dankbar. Die Auslobung eines Forschungspreises halten wir zwar wegen der fehlenden Finanzierungsvorschläge für nicht geeignet, den anderen Punkten der GAL stimmen wir aber gerne zu. Auch in Hamburg fehlt es unseres Erachtens erheblich an der notwendigen Transparenz. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Es sind in Hamburg Mäuse, Ratten, Meerschweinchen, Schweine, Fische, Schafe, Katzen, Kaninchen, Frettchen, Frösche und Vögel, an denen täglich Versuche vorgenommen werden. 134 868 Tiere waren es allein 2009. Im Umfeld des UKE kommt es immer wieder zu Beschwerden wegen des Gestanks aus dem Presscontainer, in dem die Abfälle aus Tierversuchen, die Kadaver, hineingeworfen werden. Ansonsten bekommt man von dem Leid der Tiere, die für die Forschung getötet werden, wenig mit. Es gibt in Hamburg auch wenig statistische Erfassungen, die genaueren Aufschluss darüber geben, welche Versuche es genau sind, die an den Tieren vorgenommen werden; ebenso ist die genaue Anzahl gar nicht bekannt. Es ist auch wenig bekannt darüber, wie der Tierschutz wirklich eingehalten wird. Der Hauptgrund ist, dass Tierrechte nicht direkt einklagbar sind. Dies soll und muss sich in Hamburg nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE dringend ändern.
Es herrscht ein nachhaltiges Ungleichgewicht zwischen Tierschutz und der Nutzung von Tieren. Tiernutzer und -nutzerinnen können gegen Tierschutzmaßnahmen klagen, Tierschützerinnen und Tierschützer können Tierquälerei rechtlich nicht verfolgen. Dieser Unrechtszustand wird seit Jahren geduldet und es ist eine Schande, dass in Ham
Wenn sich ein Staat ein Ziel gibt und dies durch den Bundestag beschließen lässt, dann ist es eine vornehme und dringliche Angelegenheit, es zu verwirklichen. Es war genau vor neun Jahren, am 17. Mai, als der Bundestag den Tierschutz als Staatsziel beschloss. Am 1. August 2002 trat der Artikel 20a Grundgesetz in Kraft. Damit ist die Nutzung von Tieren zwar weiterhin möglich, auch sind sie nicht dem Menschen gleichgestellt, aber der Umgang mit Tieren muss ethisch verträglich sein.
Tiere können bekanntlich nicht klagen. Daher benötigen sie Organisationen, die das für sie tun. Aber schon 2004 zeigten die Mehrheiten im Bundesrat, wie wenig ernst sie das zwei Jahre zuvor beschlossene Staatsziel nehmen. Sie lehnten das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ab. Als DIE LINKE in Hamburg 2009 den Vorstoß machte, auf Landesebene ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände zu verankern, fand dies die Unterstützung der SPD. Auch die GAL war im Grunde genommen dafür gewesen, sie hatte sich aber, wie bei einigen anderen Themen auch, dem Koalitionszwang gebeugt. Das Thema wurde also verschleppt. Tausende Tiere sind seitdem in Hamburg weiterhin in sinnlosen wissenschaftlichen Versuchen getötet worden. Unzählige Tiere werden artfremd in Privathaushalten gehalten und gequält. Immer noch gibt es Wildtiere und auch domestizierte Tiere, die in Zirkussen durch Unterbringung und Dressur wahnsinnig werden und elendig verenden.
Wir wollen mit unserem Antrag nunmehr prüfen lassen, inwieweit sich ein Anfechtungsklagerecht in Hamburg umsetzen lässt. Ein Verbandsklagerecht, das nur darauf abzielt, nachträglich feststellen zu lassen, ob der wissenschaftliche Nutzen für einen Tierversuch gegenüber den Schmerzen, Leiden und Schäden an dem betroffenen Tier geringer gewesen ist, bringt dem geschädigten oder toten Tier anschließend nun wirklich gar nichts mehr. Klagegegenstand wäre zudem nur das Handeln der Behörden, nicht der Tierversuch an sich. Wir sind der Meinung, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz auch endlich als Rechtsbrüche geahndet werden müssen.
Andere Länder machen es übrigens vor, wie Tierschutz auch aussehen kann. In Italien drohen demjenigen drastische Strafen, der ein Tier zum Beispiel scharf abrichtet oder misshandelt.
Tierschutzorganisationen treten bei Vergehen gegen das Tierschutzgesetz als geschädigte Partei vor Gericht und sie können sogar Akten einsehen und Anträge stellen, selbst wenn sie nicht Prozesspartei sind.
Ich habe am 30. April an der Tierrechtedemonstration in Hamburg teilgenommen. Von Ihnen hier in der Bürgerschaft habe ich leider niemanden gesehen. Die etwa 1000 Teilnehmer waren überwiegend junge Leute, die wütend darüber sind, wie mit wehrlosen Kreaturen umgegangen wird. Sie fordern übrigens, wie viele Ärzte und Ärztinnen und andere Wissenschaftler auch, ein Ende der Tierversuche.
und sie sind in vielen Fällen überhaupt nicht mehr erforderlich. Daher ist es gut, dass gleich zu Beginn der Wahlperiode der Tierschutz auf der Agenda der Bürgerschaft und auch auf der des Senats steht. Das Thema verlangt aber auch eine breitere Debatte unter uns; das haben einige der vorhergehenden Rednerinnen und Redner durchaus hier eben gezeigt. Auch deswegen beantragen wir die Überweisung aller drei Anträge auch nach erfolgter Beschlussfassung an den zuständigen Ausschuss. Eines Tages, so wünschen wir es uns zumindest, soll es keinen Container mehr vorm UKE geben, der nach Tierkadavern stinkt.