Carl-Edgar Jarchow

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Last Statements

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind dazu bestimmt, mehr Menschen in reguläre Beschäftigung zu bringen. Natürlich wollen wir gut bezahlte, unbefristete und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in Vollzeit oder Teilzeit nach Wahl des Arbeitnehmers, aber die FDP bekennt sich auch zu einer Flexibilisierung des Arbeitsmarkts und ist offen für Maßnahmen, die noch mehr Menschen einen Job verschaffen.
Uns sind im Zweifel befristete Arbeitsplätze lieber als Arbeitslosigkeit, uns sind Minijobs lieber als Transferleistungen, und uns ist es lieber, wenn ein Unternehmer bei Kapazitätsspitzen durch Zeitarbeit zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze schafft, statt die Stammbelegschaft zu Überstunden zu verpflichten. Seit der Agenda 2010 hat Deutschland trotz Wirtschaftskrise einen enormen Aufschwung am Arbeitsmarkt, einen kontinuierlichen Beschäftigungsanstieg und einen Arbeitslosenrückgang erlebt. Das ist erfreulich. Es fehlt nicht viel zur Vollbeschäftigung, doch anstatt sich zu überlegen, wie nun Langzeitarbeitslosigkeit erfolgreich bekämpft werden kann, setzt die Große Koalition dies aufs Spiel und gefährdet mit der Ein
führung des Mindestlohns aus unserer Sicht fast eine Million Arbeitsplätze deutschlandweit.
Das ist unsere Sicht, da haben Sie vollkommen recht.
Für Hamburg wird ein Beschäftigungsverlust von rund 1,5 Prozent prognostiziert, denn Mindestlohn vernichtet Arbeitsplätze. Und damit nicht genug: Er verhindert auch, dass geringqualifizierte Arbeitslose den Einstieg in den Arbeitsmarkt überhaupt schaffen,
denn Niedriglöhne sind vor allem Einstiegslöhne. Eine Studie der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft belegt, dass bisher jährlich 25 Prozent der Geringverdienenden in den Normalverdienerstatus aufstiegen, also über einen niedrig bezahlten Einstiegsjob in den regulären Arbeitsmarkt aufsteigen und auskömmlich verdienen. Arbeit ist nicht nur existenzsichernd, es geht um weitaus mehr. Es geht um eine sinnvolle Beschäftigung für den Menschen und um die Würde des Einzelnen, für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen zu können.
Lassen Sie mich auf ein weiteres Thema zu sprechen kommen. Fachkräftesicherung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie beginnt bei der Ausbildungsfähigkeit und Motivation von Jugendlichen und der Verringerung von Abbrecherquoten in der Berufsausbildung. Fachkräftesicherung bedeutet, Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu stärken, wo immer es geht. Das reicht von 24Stunden-Kitas über die Förderung von Teilzeitstellen im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen bis hin zur Anrechnung auf Meistergründungsdarlehen, wie wir sie hier auf Antrag der FDP-Fraktion beschlossen haben.
Fachkräftesicherung bedeutet auch, die Kompetenz und Erfahrung von Senioren einzubinden und sie zu fördern, auch im Alter noch zu arbeiten. Dafür brauchen wir ein flexibles Renteneintrittsalter, denn jeder soll selbst entscheiden, ob er mit 65, 67 oder 70 Jahren noch arbeiten oder bereits in Rente gehen will.
Das bedeutet auch, dass derjenige, der länger arbeitet, eine höhere Rente erhält als derjenige, der eher in Rente geht. Für Arbeit im Alter braucht es Anreize wie etwa flexible Arbeitszeitmodelle durch Jobsharing und Teilzeit.
Fachkräftesicherung bedeutet auch, Menschen mit Migrationshintergrund einen schnellen Berufseinstieg zu ermöglichen. Das beginnt bereits bei Asylbewerbern und geduldeten Ausländern. Es kommt nicht darauf an, woher jemand kommt, sondern wohin er mit uns will. Das dreimonatige grundsätzliche Arbeitsverbot und die Vorrangprüfung gehö
ren dringend auf den Prüfstand. Ein frühestmöglicher Arbeitsmarktzugang bietet die Chancen einer schnellen Integration und verkürzt die Bezugsdauer von staatlichen Leistungen.
Kriegsflüchtlinge könnten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und den Bedarf an Fachkräften verringern. Gründungswillige Migranten sind ein Potenzial, das erschlossen werden kann, denn Tausende deutscher Unternehmen suchen nach einem Nachfolger. Existenzgründung durch Betriebsübernahme kann Menschen erfolgreich in die Selbstständigkeit führen. Fachkräftesicherung geht weiter hin zu einem modernen Einwanderungsrecht, das die gezielte Anwerbung qualifizierter ausländischer Arbeitskräfte vereinfacht.
Arbeitsmarktpolitik kann mehr. Der Schlüssel für Arbeit ist Qualifikation durch Bildung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen. Bestimmte Gruppen von Menschen brauchen mehr Unterstützung. Mitbürgern mit besonderen Vermittlungshemmnissen muss zum Erreichen der Vermittlungsfähigkeit in reguläre Arbeit wirksamer geholfen werden. Chronisch Kranke müssen umgeschult werden, in einigen Fällen müssen Lese- und Schreibkenntnisse erworben werden oder bestimmte Alltagsfertigkeiten wieder eingeübt werden. Hierzu brauchen wir sehr individuelle Instrumente und Maßnahmen. Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose sollen verstärkt die Möglichkeit erhalten, einen qualifizierten Berufsabschluss nachzuholen, anstatt von einer Maßnahme in die nächste übergehen zu müssen. Wir wollen einen Modellversuch in Hamburg starten, der es auch Geringqualifizierten sowie Langzeitarbeitslosen ermöglicht, einen Facharbeiterabschluss in Etappen zu erreichen. In der Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen muss konsequent umgesteuert werden. Die Maßnahmen müssen stärker unternehmensnah organisiert werden und weniger über Beschäftigungsträger, denn bei Förderung über Träger endet im Regelfall mit der Beendigung der Förderung auch die Beschäftigung.
Gerade bei mittelständischen Unternehmen ist dagegen die Quote derjenigen Menschen höher, die von einem geförderten Beschäftigungsverhältnis in eine reguläre Beschäftigung wechseln. Das ist nicht nur eine Frage des Arbeitskräftebedarfs, sondern auch der persönlichen Bindung und der sozialen Verantwortung, wie sie in mittelständischen Unternehmen gelebt wird. Da wird eher geschaut, ob man einen Menschen nach Abschluss der Förderung nicht doch im Betrieb halten kann, gegebenenfalls mit einer anderen Tätigkeit, in einem anderen Umfang oder zu anderen Bedingungen, aber jedenfalls in Arbeit.
Die Zeitarbeitsbranche hat erheblich zum Beschäftigungsboom in Hamburg beigetragen. Das ist insbesondere für Geringqualifizierte und Arbeitslose eine Einstiegschance in feste und dauerhafte Arbeitsverhältnisse. Daher wird sich die FDP auch weiterhin für Arbeitsplätze in der Zeitarbeit stark machen. Die FDP wird sich weiterhin für mehr Bildung und Qualifikation, für einen flexiblen und familienfreundlichen Arbeitsmarkt und für mehr Menschen in Beschäftigung einsetzen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nunmehr haben wir zum zweiten Mal den Einzelplan 8.1 nach SNH vorliegen und den dritten doppischen insgesamt. Wir finden, dass es an der Zeit ist, an dieser Stelle einmal den Mitarbeitern der Innenbehörde für die viele Arbeit der letzten Jahre zu danken, die die Rolle als Speerspitze und Versuchskaninchen bei der Einführung der Doppik in Hamburg mit sich brachte.
Viele Steuerungsfaktoren des Einzelplans werden sich aus der Natur der Sache heraus erst mit einer gewissen methodischen Kontinuität des Einzelplans in den kommenden Haushaltsperioden ergeben. Die zunehmend erhellenden Quartalsberichte zu diesem Einzelplan lassen aber zunehmend gute Möglichkeiten des Controllings erwarten. Nachdem der letzte Haushaltsplan-Entwurf des Vorgängersenats in vielerlei Hinsicht der Seriosität entbehrte, haben wir ein erkennbares Bemühen um valideres Planen in den Beratungen der letzten beiden HaushaltsplanEntwürfe bereits lobend erwähnt. Leider müssen wir jedoch bei diesem Entwurf feststellen, dass die Ambitionen des Senats hier offenbar deutlich nachgelassen haben. In einigen Bereichen bleibt der Einzelplan eine Blackbox, und etliche Baustellen wurden in den letzten Jahren weder inhaltlich noch bei der Haushaltsaufstellung ernsthaft ange
gangen. Einige prägnante Beispiele möchte ich erwähnen.
Im Bereich des Rettungsdienstes und vor allem der Einnahmen aus Rettungsdienstgebühren bleibt der Einzelplan intransparent bis unschlüssig. Wir haben dies bereits bei den letzten Haushaltsberatungen kritisiert. Dass der Senat jetzt hier etwas nachgebessert hat, haben wir erfreut festgestellt. Leider sind die mehr an der Realität orientierten Planansätze noch immer nicht ganz transparent, da im Rahmen der Bilanzverkürzung offenbar immer noch zweistellige Millionenbeträge am Haushalt und dem parlamentarischen Budgetrecht vorbeifließen sollen.
Erstaunlich erscheint es weiterhin, dass sich die SPD mit ihrer absoluten Mehrheit bisher allen Versuchen verweigert hat, die unbestrittenen grundsätzlichen, strukturellen Reformbedarfe im Bereich des Rettungsdienstes in Hamburg auch nur substanziell zu behandeln. Fehlende Bedarfsanalysen und krasse Qualitätsmängel im Vergleich zu anderen Ballungsräumen sind im Kontext mit intransparenten Haushaltsstrukturen zu kritisieren.
Kommen Sie hier endlich Ihrer Verantwortung nach und versuchen Sie nicht, als Regierungsfraktion strukturelle Handlungsbedarfe zu verschleiern.
Eine weitere Dauerbaustelle sind die Planzahlen für Hunderttausende Überstunden bei Schutz- und Wasserschutzpolizei sowie beim Landeskriminalamt, die zudem keinen nennenswerten Rückgang vorsehen. Wenn dauerhaft Mehrarbeit in solchem Umfang anfällt, weil offenbar ein grundsätzliches Missverhältnis zwischen Budget und Aufgabenzuweisung besteht, dann gibt es strukturell nur zwei verantwortungsvolle Handlungsmöglichkeiten. Entweder ist das Budget strukturell den Aufgaben anzupassen oder es muss ernsthafte und strukturelle Initiativen geben, um durch Aufgabenkritik die Aufgaben an das zugedachte Budget anzunähern. Offenbar scheinen sich Senat und SPD dies nicht zuzutrauen, wenn sie solche Planzahlen vorlegen. Die betroffenen Mitarbeiter müssen dies dann ausbaden.
Möglichkeiten gäbe es viele. Eine Novelle der veralteten Gesetze zu Schwertransporten wäre zum Beispiel ein kleiner Anfang. Es wäre schön, wenn die IMK bei solchen Themen ansatzweise so viel Engagement zeigen würde, wie sie es bei Initiativen zur Einschränkung von Bürgerrechten zu zeigen pflegt.
Ein strukturelles Problem zeigen auch die Änderungsanträge aus der SPD-Fraktion zur Finanzierung von Planungstätigkeiten für neue Polizei- und Feuerwehrgebäude und die Anschubfinanzierung bei den Löschbooten aus dem Sanierungsfonds.
Dieses Ansinnen ist an sich richtig und findet auch unsere Zustimmung. Aber seriöserweise hätten solche Ausgaben für bekannte Bedarfe in den Haushaltsplan-Entwurf gehört, da sie doch bei dessen Erstellung längst bekannt waren. Diese Ausgaben jetzt als Weihnachtsgeschenke nach zufälliger Kassenlage verbuchen zu wollen, hat nichts mit strategischer und weitsichtiger Haushaltsführung zu tun,
zumal die Finanzierung der viel teureren Baumaßnahmen und Beschaffungen auf die vage Zukunft verschoben wird, und das auch noch angesichts der zunehmend wirkenden Schuldenbremse. Hier scheint es einen echten Rückschritt nach 2010 zu geben. Gutes Regieren sieht anders aus.
Aber auch in anderen Bereichen scheint es uns an Weitsicht zu mangeln. Während die Sicherheitsbehörden in den letzten Jahren von der erschreckenden Zunahme von Kriminalität mit religiösem Hintergrund, insbesondere des Salafismus, weitgehend überrascht wurden – Herr van Vormizeele hat es bereits erwähnt –, lässt der Haushaltsplan-Entwurf hier nichts erkennen, was auf eine Einsicht in den Handlungsbedarf bei Senat und SPD schließen lässt. Die Zieldefinitionen der Produktgruppe Kriminalpolizei bleiben auf die alte Prämisse der Bekämpfung von Kriminalität mit links- und rechtsradikalem Hintergrund fixiert anstatt mit der Zeit zu gehen. Bekämpfung von Kriminalität ist aber nicht die Aufgabe des Verfassungsschutzes, sondern vor allem der Kriminalpolizei.
Vielen Dank, Frau Schneider.
Frau Schneider, herzlichen Dank, ich bin etwas verwirrt.
Nein, das ist mir nicht peinlich.
Bedrohlich ist im Bereich der Kriminalität auch das erkennbare Dunkelfeld der organisierten Kriminalität; das hat heute noch gar keine Rolle gespielt. Dass die betreffenden Deliktbereiche in der Statistik keine große Rolle spielen, liegt bei einer Betrachtung mit gesundem Menschenverstand nämlich nicht an der erfolgreichen Bekämpfung, sondern daran, dass die meisten Taten im Dunkelfeld bleiben, dass ernsthafte OK-Bekämpfung in Hamburg seit über einer Dekade keine Priorität mehr genießt. Hier besteht unserer Meinung nach hoher Handlungsbedarf. Auch und wenn gerade viele Bürger leider oft spät oder gar nicht bemerken, dass sie Opfer von organisierter Kriminalität werden, muss ein Rechtsstaat hier wirksame Schutzmaßnahmen betreiben.
Welche Probleme ein Wildwuchs in diesem Bereich nach sich zieht, wurde leider erst kürzlich wieder offenbar, als es um die Kriminalität von minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen ging, die vermutlich Schulden bei Schleppern hatten und später dann das Ziel von Selbstjustiz aus dem Milieu wurden. Solche Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs.
Wir können also festhalten: Neben einigen erfreulichen Entwicklungen in Sachen Transparenz und Seriosität lässt es der letzte Haushalt unter der SPD-Alleinherrschaft leider an politischer Weitsicht mangeln und zeigt nur allzu deutlich auf, dass es Ihnen an Ambitionen für das notwendige Bohren dicker Bretter fehlt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Berichte der Untersuchungsausschüsse zum NSU-Skandal und deren Auswertung für Hamburg haben den Innenausschuss viele Stunden beschäftigt. Die Causa NSU war, so kann man das wohl sagen, der quantitative Arbeitsschwerpunkt dieses Innenausschusses in der laufenden Legislaturperiode. Sofern man in dieser gesamten Angelegenheit überhaupt von etwas Erfreulichem sprechen kann, ist es die Tatsache, dass auch die Berichte der PUAs keine strukturellen Fehler oder Fehlleistungen in der Zuständigkeit Hamburgs ergeben haben.
Wir danken dem Senat für die sehr ausführliche und valide Drucksache, die uns interessante Lektüre geboten hat und uns viele Stunden wenig ergiebiger Befragung ersparte. Liebe Frau Möller, auch ich bin der Meinung, dass das Thema sicherlich nicht endgültig erledigt ist und uns immer wieder im Innenausschuss beschäftigen wird. Aber ich glaube, der Schwerpunkt unserer Betrachtung im Innenausschuss war zu jeder Zeit, inwieweit es in Hamburg gehandhabt worden ist. Dort haben wir sehr viele Befragungen von Ihren Kollegen erlebt und wirklich keinerlei Indizien gefunden, inwieweit Hamburg dort verstrickt war.
In der Drucksache, wie schon in den zugrundeliegenden PUA-Berichten, wurden vielerlei Handlungsbedarfe bei der Sicherheitsarchitektur, der Ausrichtung und Arbeit der Sicherheitsbehörden in Hamburg und in den deutschen Ländern aufgezeigt. Erfreulich war – und das möchte ich hier noch einmal feststellen –, dass die festgestellten Defizite Hamburg eher wenig betrafen, da das hiesige Landesamt für Verfassungsschutz vergleichsweise gut und fortschrittlich aufgestellt zu sein scheint.
Eine neue Entwicklung hat aus unserer Sicht allerdings das Thema des Trennungsgebots zwischen Polizeiarbeit und Nachrichtendiensten in den letzten Wochen bekommen. Die Senatsvertreter beriefen sich in den letzten Jahren bei der Aufarbeitung der NSU-Kriminalfälle nachvollziehbar auf eine sehr strikte Beachtung des Trennungsgebots aufseiten der beteiligten Behördenmitarbeiter. Daran haben wir keinerlei Kritik zu üben. Irritierend erscheint uns aber, dass man vor dem Hintergrund der jüngst bekannt gewordenen Vorgänge und Ermittlungen im Bereich der Roten Flora durch die Ermittlerin Iris Schneider scheinbar hiervon abgewichen ist. Diese Angelegenheit wird im Laufe der nächsten Monate sicher noch im Detail aufzuarbeiten sein.
Irritierend erscheint in Sachen des NSU jedoch, dass bei der Arbeit im Bereich von Extremismus und politisch motivierter Kriminalität im linken Spektrum offenbar extrem nachlässig mit dem Trennungsgebot umgegangen wurde, während man im gleichen Zeitraum das Trennungsgebot für das rechte Spektrum fast zum Mantra erhoben hat. Das passt aus unserer Sicht nicht schlüssig zusammen und leistet leider auch vielen Verschwörungstheorien Vorschub, die in Sachen NSU bereits geäußert wurden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich anmerken, dass das Trennungsgebot an sich von uns Liberalen weiter befürwortet wird. Obwohl es nach dem NSU-Skandal auch einzelne Gegenstimmen gab, sehen wir im Trennungsgebot einen weiterhin wichtigen Grundsatz, von dem man nur im Einzelfall mit Augenmaß abweichen sollte.
Lassen sie mich am Schluss noch einen Aspekt erwähnen. Die Entwicklung im Bereich der Bekämp
fung von militantem Extremismus und Kriminalität mit politisch/religiösem Hintergrund hat unter dem Strich eines gezeigt: Es nützt langfristig wenig, auf spektakuläre Vorfälle und erkannte Defizite temporär mit Aktionismus in einem Bereich zu reagieren und andere Felder kurzfristig zu vernachlässigen, um dann nach dem nächsten Vorfall wieder umzusteuern. Nachhaltig wirksame Arbeit können weder Nachrichtendienste noch Kriminalpolizei leisten, wenn sie im hektischen Wechsel von einem Schwerpunkt zum anderen gejagt werden, je nach aktueller medialer Agenda. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir begrüßen den sachlichen Umgang mit diesem Thema, der im letzten Redebeitrag durchkam, obwohl ich nicht verhehle, dass mich auch manche humoristischen Bemerkungen in den vorherigen Reden durchaus amüsiert haben. Insbesondere die Kümmerer haben mich sehr froh gemacht – insofern ist ja alles gar nicht so schlimm. Die chaotischen Zustände, die die CDU heute einmal mehr heraufbeschwören möchte, mögen in Teilen übertrieben sein. Auf der anderen Seite gibt es bei den betroffenen Bürgern und den Anliegern in vielen Stadtteilen offensichtlich einen Leidensdruck; das ist nicht zu leugnen. Wir haben keinen Hehl daraus gemacht, dass wir die Abschaffung des BOD anders sehen als mein Vorredner Herr Bill. Wir sehen in dieser Abschaffung auch einen Grund dafür, warum es zu diesen Zuständen gekommen ist.
Die Polizei kann die Aufgaben des BOD nicht übernehmen und soll dies auch nicht. Das Ordnungswidrigkeitenmanagement der Bezirke ist dazu offenbar auch nicht in der Lage. Insofern rächt sich jetzt aus unserer Sicht die personelle Schwächung des BOD beziehungsweise dessen Abschaffung. Die Vermüllung, der Vandalismus, sich häufende Ordnungswidrigkeiten überfordern die zuständigen Bezirksverwaltungen. Anstatt aber zu reagieren
und festzustellen, dass der Einsatz der Mitarbeiter des ehemaligen BOD hauptsächlich für die Parkraumüberwachung eine Fehlentscheidung war, ignoriert der Senat den Leidensdruck der Bürger. Wir erleben stattdessen allerlei plakativen Aktionismus. Plötzlich wird der Hansaplatz massiv bestreift, die Idee der WasteWatcher recycelt und entsprechend inszeniert, und die Senatorin lässt sich beim Telefonieren und Müllsammeln fotografieren.
Aber all dies ist am Ende doch nur kurzfristiger Aktionismus im Vorwahlkampf und wird dieses Problem nicht langfristig lösen, und darum sollte es uns gehen.
Die tatsächlichen Probleme in den Stadtteilen sind offensichtlich. Was nützt eine Kontaktverbotsverordnung, wenn niemand da ist, um diese durchzusetzen? Was nützen drastische Strafrahmen für Schmutzfinken, wenn keiner damit rechnen muss, erwischt oder verfolgt zu werden? Was nützen ein paar WasteWatcher für das gesamte Stadtgebiet, wenn hinter ihnen niemand steht, der deren Meldungen kurzfristig in Handeln umsetzen kann?
Es bedarf eines funktionsfähigen Ordnungswidrigkeitendienstes, der sich zeitnah um die Anliegen der Bürger kümmert und ordnungswidrige Zustände unterbinden kann. Die Menschen in unserer Stadt dürfen mit den Zuständen, wie sie im Moment sind, seitens der Verwaltung nicht alleingelassen werden. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nach dem CDU-Thema der Aktuellen Stunde gestern haben wir es heute noch einmal mit zwei Debattenanmeldungen zum Thema Innere Sicherheit zu tun. Der Ansatz, den polizeilichen Jugendschutz weiter zu stärken, findet sicherlich unser aller Zustimmung. Allerdings bedarf es hier noch einiger zusätzlicher Bemerkungen, denn der aus unserer Sicht glaubhaft erscheinenden Senatsantwort auf Ihre vorangegangenen Anfragen können Sie selbst entnehmen, dass die hier diskutierten Stellen aus dem Bereich Jugendschutz derzeit im Wesentlichen zur Sicherung des Vollzugsdienstes in den Revieren vor Ort zweckentfremdet werden. Diese Zweckentfremdung, wie von Ihnen beantragt, zu beenden und die betreffenden Personalressourcen damit aus den Revieren abzuziehen würde unsere Polizei vor Ort erst einmal weiter schwächen und die ohnehin beeinträchtigte Gewährleistung der Inneren Sicherheit für den Bürger noch weiter verschlechtern. Das wäre im Übrigen genau das Gegenteil dessen, was Sie vonseiten der CDU sonst fordern und gerade gestern in der Aktuellen Stunde auch gefordert haben.
Des Weiteren könnten viele der im Antrag genannten klassischen Aufgaben des Jugendschutzes durch eine natürlich möglichst valide Besetzung des Vollzugsdienstes in den Revieren wahrgenommen werden. Weiterhin kann hier schwerpunktmäßig auch die in den letzten Jahren neu geschaffene zentrale "Dienstgruppe Operative Aufgaben" tätig werden. Die dort zusammengezogenen Beamten so einzusetzen, ist auch aus liberaler Sicht natürlich keine optimale, aber eine pragmatische Lösung im Rahmen begrenzter Mittel und vorhandener Mängel.
Eine unverzügliche Nachbesetzung des unbesetzten Drittels der Jugendschutzdienststellen, wie Sie es beantragen, müsste angesichts des zur Besetzung des Stellenplans völlig unzureichenden Budgets natürlich im Rahmen der Bewirtschaftung zulasten der Wiederbesetzung anderer Stellen im Polizeivollzugsdienst erfolgen. Diese könnten aufgrund der Personalfluktuation im Zweifel wiederum auch nur zulasten des Reviervollzugs erfolgen. Wenn es Ihnen mit der Stärkung des Jugendschutzes also wirklich ernst ist und Sie keine weiteren Verschlechterungen bei der Gewährleistung der Inneren Sicherheit vor Ort wünschen, hätten Sie hier eine entsprechende ausgleichende Anpassung des Personalbudgets im betreffenden Produktbereich des Einzelplans 8.1 beantragen müssen. Das haben Sie aber in der Drucksache gerade nicht beantragt oder bewusst verschwiegen. Somit halten wir Ihren Antrag aus diesen Gründen für nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Liberalen begrüßen es außerordentlich, dass dieses aus unserer Sicht drängende Thema Rettungsdienst heute einmal mehr auf der Tagesordnung steht. Wir haben bereits in den beiden vorangegangenen Haushaltsdebatten die Intransparenz und die fehlende Seriosität des Haushalts im Bereich der Rettungsdienstgebühren kritisiert. Leider gibt es keinen Anlass, dies heute zu ändern. Der Senat fährt mit seiner Black-BoxHaltung in Sachen Rettungsdienste fort. Wenn man die Haushaltsplan-Entwürfe und Beratungs
protokolle über die Jahre liest, bekommt man immer wieder heftige Zweifel, ob die Senate das Rettungsdienstmonopol in Hamburg wirklich als Daseinsvorsorge betrachten. Vielmehr geht es hier wie in vielen anderen Bereichen offenbar zuallererst um Einnahmeerzielung aus Gebühren.
Nach liberalem Verständnis sollten staatliche Monopole stets nur der notwendigen Daseinsvorsorge dienen. Sie sollten nicht fiskalischen Zielen dienen oder gar zum Stopfen von Haushaltslöchern herhalten müssen. Das staatliche Monopol in Hamburg wäre daher nur weiter zu rechtfertigen, wenn es zu einer überdurchschnittlichen Versorgung der Hilfsbedürftigen führen würde. Dies ist nicht der Fall, wie die Zahlen zeigen. Die Zahlen und deren Vergleich mit anderen Ballungsräumen sind hierfür ein Beleg. Das gilt auch für den Vergleich mit Gebietskörperschaften, die Submissions- und Konzessionsmodelle mit Erfolg praktizieren und die die Qualität der Rettungsdienste durch Setzen von Standards und deren konsequente Überwachung sicherstellen. Ein staatliches Monopol darf stets nur die Ultima Ratio sein, wenn die Qualität der Daseinsvorsorge nicht anders sicherzustellen ist. Es gilt also, die Struktur und den Grundansatz des Rettungsdienstes in Hamburg kritisch und fortschrittsorientiert zu prüfen. Daher begrüßen wir das Ziel des vorliegenden Antrags und unterstützen diesen Antrag in großen Teilen.
Wir haben eine Überweisung des gesamten Antrags an den Innenausschuss beantragt, um dieses dicke Brett möglichst erfolgreich bohren zu können. Insbesondere teilen wir von liberaler Seite die Ansätze in den Punkten 1 und 8. Eine Bedarfsanalyse für den Rettungsdienst erscheint uns ebenso überfällig wie übrigens auch für den Bereich der Krankentransporte und den dort herrschenden Wildwuchs. Bei den Bedarfsanalysen muss es darum gehen, sowohl eine bestmögliche Daseinsvorsorge für die Bevölkerung in diesem brisanten Bereich sicherzustellen als auch die Kosten zu optimieren. Es geht hier in Form der Rettungsdienstgebühren schließlich vor allem auch um Beiträge der in Deutschland krankenversicherten Menschen. Im Rettungsdienst kann eine solche Bedarfsermittlung dann auch Grundlage für Konzessionen und Subventionsmodelle sein,
wenn in Hamburg endlich die dafür nötigen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Hier setzt richtigerweise auch die Nummer 8 Ihres Petitums an. Wir begrüßen es als Liberale sehr, dass der Senat den viel zu kurz gedachten und geschwungenen Referentenentwurf für die Novelle des Rettungsdienstgesetzes vorerst auf Eis gelegt hat. Auch wenn Handlungsbedarf besteht, sollte man die aus europarechtlichen Gründen ohnehin notwendige Novelle nutzen, um das Gesamtsystem auf neue
Beine zu stellen und auf die steigenden Anforderungen hin anzupassen. Es gibt eklatante Versorgungsengpässe gerade in den Außenbereichen Hamburgs und ganz in der Nähe vorhandener Rettungskapazitäten in den Nachbarlandkreisen. Diese überflüssigen Strukturengpässe lassen es nicht mehr zu, Hamburg als Insel zu betrachten. Viele der in den Punkten 2 bis 7 Ihres Petitums geforderten Ad-hoc-Maßnahmen erscheinen uns im Prinzip richtig. Sie hier so zu beschließen, erscheint uns aufgrund unserer intensiven Recherchen der letzten Jahre im Umfeld der Rettungsdienste überhastet und daher noch nicht wirklich zielführend. Vielmehr bevorzugen wir es, die Struktur des Rettungsdienstes grundsätzlicher zu überprüfen und die Zeit zu nutzen, um die dafür notwendige Rechtsetzung geordnet vorzunehmen.
Ihre Forderung im Petitum Nummer 6 unterstützen wir hingegen voll und ganz. Es erscheint uns in vielfacher Hinsicht sinnvoller, vorhandene Kapazitäten von zertifizierten Dienstanbietern zu nutzen, als den Rettungsdienst zum Auslasten von Löschfahrzeugen zu benutzen. Wir unterstützen nicht nur die Überweisung der Drucksache an den Ausschuss, sondern werden dort auch eine Expertenanhörung zu diesem Themenkomplex beantragen. Bei dieser Gelegenheit wird dann die Regierungsfraktion beweisen können, dass sie diese große Herausforderung wirklich anpacken will. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU weist sicherlich auf ein Problem hin, das es gibt; das ist unstrittig. Allerdings sind wir der Meinung, dass dieses Problem eigentlich eher auf der Bezirksebene zu lösen sein würde.
Was Sie fordern, entspricht auch unserer Meinung nach nicht dem geltenden Recht. Das Betteln an sich ist keine Sondernutzung, sondern Gemeingebrauch, das ist unsere Meinung. Die Gewerbsmäßigkeit, die von Ihnen genannt wird und die es sicherlich auch gibt – nicht nur, aber es gibt sie teilweise –, ist schwer nachweisbar, zumal angesichts der Personalsituation bei dem von Ihnen erwähnten Ordnungswidrigkeitenmanagement in den Bezirken.
Ihr Petitum 2 lässt jegliche Art der Finanzierung vermissen. Sollen denn die Bezirksmitarbeiter jeden Bettler fragen, ob er sein Geld an einen Hintermann abliefert? Oder sagen Sie, jeder, der eine Krücke hat – Frau Möller hat es schon erwähnt –, bettele gewerbsmäßig? Oder jeder, der einen Hund dabei hat? Oder jeder, der nicht ausreichend deutsch spricht? Da landen Sie ganz schnell in einer Ecke, in der Sie sicherlich nicht sein möchten.
Die Gewerbsmäßigkeit des Bettelns führt auch nicht zu einer Sondernutzung, denn gewerbliches Handeln für die Erfüllung des Sondernutzungstatbestands ist vor allem solches, das als Beruf angesehen werden kann. Und dies wird durch die Ge
werbeordnung geregelt. Betteln ist jedoch kein Beruf und auch kein Gewerbe, da sind wir uns wohl einig.
Im Betteln äußert sich ganz überwiegend die Not der Menschen, die gerade keiner Arbeit nachgehen können, sicherlich vereinzelt auch nicht wollen. Selbstverständlich sollte in einem Land wie Deutschland, das im weltweiten Vergleich gesehen im Überfluss lebt, niemand aus der Not heraus betteln müssen. Wir müssen uns aber auch bewusst werden, dass Deutschland nicht isoliert außerhalb dieser Welt liegt. Wir sind von direkten wie auch weiter entfernten europäischen Nachbarn, besonders im Osten, umgeben, in denen das soziale Sicherungssystem nicht wie bei uns vorhanden ist. Und für diese Menschen gibt es nur die Möglichkeit des Bettelns. Dass sie dies auf Hamburgs Straßen tun, ist aus deren Sicht sicher nachvollziehbar. Ein Euro hier ist den Nehmenden ein Vielfaches mehr wert als für die Gebenden. Die Not treibt diese Menschen aus ihren Heimatländern auf unsere Straßen.
Und das, was Sie im Petitum 3 äußern, ist auch aus unserer Sicht keine Lösung dieses Problems, denn zu unterscheiden zwischen Gewerbsmäßigen oder nicht, die man mitnimmt, kann nicht die Lösung sein. Sie mögen von Passanten unerwünscht sein, aber nicht jedes auch nur ansatzweise missliebige Verhalten darf durch das Wegerecht unterbunden werden. Wir werden perspektivisch dieses Problem nur dann verändern, wenn sich auch die Zustände im Heimatland dieser Menschen, die hier zum Betteln sind, verbessern. Bevor dies nicht geschehen ist, werden wir dieses Problem nicht endgültig in den Griff bekommen.
Erst wenn die Menschen keinen Grund mehr haben, mit ihren Schleppern zu kommen, werden diesen die Handlanger ausgehen. Das kann lange Zeit dauern, daran müssen wir arbeiten. Sicherlich müssen wir in der Zwischenzeit auch Dinge wie die von Herrn Fock erwähnten Maßnahmen treffen. Das findet unsere Unterstützung. Der Antrag der CDU findet diese Unterstützung nicht. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege van Vormizeele, es wird Sie sicherlich nicht überraschen, dass wir als Vertreter einer kleinen Partei uns auch auf dieser Spielwiese tummeln und der Kennzeichnungspflicht durchaus positiv gegenüberstehen.
Das Ideal aller Bürger ist vermutlich der Polizist, den man mit Namen kennt. Dieses Ideal ist sicher in einer Stadt wie Hamburg nicht umsetzbar, darüber sind wir uns im Klaren. Dennoch sind Hamburger Polizisten in ihrem alltäglichen Dienst identifizierbar und mit einem Namensschild ausgerüstet. Das Tragen dieser Namensschilder ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, und daher ist es umso begrüßenswerter, dass die Polizisten sich mittels einer Dienstvereinbarung dazu entschieden haben. Allerdings ist es auch nachvollziehbar, dass Polizisten, die an einem geschlossenen Einsatz teilnehmen, ungern ihren Namen preisgeben möchten. Die Vorfälle der letzten Monate haben gezeigt, dass Einzelne nicht zwischen dem Beruflichen und dem Privaten unterscheiden. Angriffe auf die Häuser von Politikern haben deutlich gemacht, dass die Täter bereit sind, Familien zu attackieren, anstatt einen konstruktiven Dialog zu führen. Was hätten dann Polizisten zu erwarten, die bei Aus
schreitungen eingreifen und sich durch ein Namensschild nicht nur im beruflichen, sondern auch im privaten Leben angreifbar machen?
Ich komme gleich dazu, Frau Schneider.
Diese Ängste sind verständlich. Uns ist aber bewusst, dass es bei Polizeieinsätzen durchaus auch zu Beschwerden kommen kann. Ob diese nun berechtigt sind oder nicht, sei zunächst dahingestellt. Es geht daher darum, einen Interessensausgleich zu finden, und das gelingt unserer Ansicht nach am besten mit einer variablen Kennzeichnung. Vor dem Einsatz erhält jeder am Einsatz teilnehmende Polizist eine chiffrierte Kennzeichnung. Die Datensätze, aus denen ersichtlich wird, welchem Polizeibeamten die Kennzeichnung zuzuordnen ist, werden vier Wochen aufbewahrt – es wurde schon kritisiert, dass das zu kurz ist, da sind wir sicherlich gesprächsbereit – und danach gelöscht, wenn es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Beschwerden gab. Der von Polizeigewalt Betroffene oder auch derjenige Bürger, der sich von einem Polizisten im Einsatz falsch behandelt fühlt, kann so seine berechtigten Einwände geltend machen. Auf der anderen Seite aber bleibt die Privatsphäre des Polizisten gewahrt, der trotz Teilnahme am Einsatz nicht um sein Privatleben fürchten muss. Dieses soll unser Zusatzantrag regeln.
Was die Beschwerdestelle angeht, teilen wir die grundsätzliche Intention Ihres Antrags. Dieser sollte unserer Meinung nach aber weniger auf mögliche oder angebliche Verfehlungen einzelner Polizisten abzielen, sondern vielmehr die Leitung und Durchführung von Einsätzen auf verschiedenen Ebenen überprüfen können. Diese grundsätzliche Zustimmungsfähigkeit wird leider durch den Tenor des Antrags etwas behindert, kommt doch darin eine Grundhaltung gegenüber der Polizei zum Ausdruck, die wir nicht teilen.
Das Überweisungsbegehren ist begrüßenswert. Es würde eine notwendige Diskussion im Innenausschuss ermöglichen. Wir hoffen, dass auch die SPD eine vertiefende Auseinandersetzung in diesen Fragen nicht scheut. Da das Petitum aus unserer Sicht gegenwärtig aber vom Tenor her nicht zustimmungsfähig ist, werden wir uns bei dem Antrag der LINKEN enthalten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hoffe auf Ihr Verständnis, wenn ich von weiteren Sprachtests absehe, auch mir sind irgendwelche Zimmernummern nicht bekannt. Ich denke, uns geht es im Moment mehr um den Antrag der GRÜNEN, zu dem ich gern kurz Stellung nehmen möchte, da wir ihn im Ausschuss, wie es aussieht, noch detailliert besprechen werden und uns sicherlich dann Gedanken machen werden über die Sinnhaftigkeit von Sprachtests und in welcher Art sie gemacht sind.
Der vorliegende Antrag der GRÜNEN scheint uns ein wenig auf Aktionismus zu beruhen, denn der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs gab am 30. April eine Stellungnahme ab, aber in einem laufenden Verfahren. Schon daraus einen Antrag hervorzuzaubern, scheint uns etwas verfrüht. Ein
Abwarten auf das endgültige Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches uns gegenüber einer einzelnen Stellungnahme einiges mehr an Rechtssicherheit geben würde, schiene uns sinnvoller. Der von Ihnen inszenierte Zeitdruck ist daher aus unserer Sicht nicht gegeben. Selbst wenn hier und heute die geforderte Bundesratsinitiative beschlossen werden würde, würde gegenüber der Umsetzung eines Gerichtsurteils kein Zeitgewinn erfolgen. Außerdem ist doch zu erwarten, dass auch die anderen Länder erst das endgültige Urteil abwarten werden. Rechtssicherheit sollte hier vor hektischem Handeln Vorrang haben.
Das endgültige Urteil muss deshalb abgewartet und danach die Entscheidung des Gerichts selbstverständlich umgesetzt werden.
Lassen Sie mich auch noch inhaltlich etwas zu den Forderungen der GRÜNEN sagen.
Vielen Dank für den Beifall schon im Vorwege.
Verwundert hat mich, dass der Antrag damit begründet wird, dass die Anforderung der Sprachprüfung auf Niveau A1 – ein Beispiel haben wir gerade gehört – abgeschafft werden soll, also der Nachweis, sich in einfacher Art in deutscher Sprache verständigen zu können, hingegen das Petitum aufgrund seiner sehr weiten Formulierung, nämlich uneingeschränkt die Nachweise von Deutschkenntnissen – Paragraf 28 und Paragraf 30 Aufenthaltsgesetz – abzuschaffen, nicht nur die Abschaffung des Sprachtests auf dem Niveau A1 fordert, sondern auch den seit 2013 in Paragraf 28 Absatz 2 Satz 1 Aufenthaltsgesetz verankerten höheren Sprachtest, der ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verlangt. Hier sollte man vielleicht etwas Klarheit schaffen.
Da das Petitum aber nicht nach Absätzen abgestimmt werden wird, ist dieser Antrag für uns derzeit nicht zustimmungsfähig. Dies könnte sich in den Beratungen des Ausschusses noch ändern. Aus diesem Grund und weil das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in wenigen Monaten erwartet wird und wir natürlich auch dafür sind, grundsätzlich die Integration zu erleichtern, werden wir dem Überweisungsbegehren zustimmen. Wir werden uns dort sicherlich noch eingehend über die Notwendigkeit von weiteren Sprachtests unterhalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich damit beginnen, dass ich das Eingangsstatement des Kollegen Kerstan zu der Gewalt gegen den Polizisten äußerst erfreulich finde und es begrüße, dass er das so deutlich gesagt hat. Auf der anderen Seite finde ich es bedauerlich, dass dieses Statement nicht den Beifall aller Fraktionen dieses Hauses findet. Das hätte ich mir gewünscht.
Politische Konflikte politisch lösen – ich glaube, das wollen wir alle, dafür stehen wir alle ein. Aber in der bisherigen Debatte ist schon deutlich geworden, dass wir kriminelle Ausschreitungen nicht mit der Diskussion über politische Themen vermengen dürfen, sondern das strikt trennen müssen; das ist unser Ansatz. Politische Arbeit ist genau das Gegenteil von Gewalt, sie ist gewaltfrei. Das sollte immer deutlich werden. Eine parlamentarische Demokratie lebt vom Diskurs und nicht von Tätlichkeiten gegen eine unliebsame Regierung oder gegen die Polizei; ich glaube, da sind wir uns einig. Politisch motivierte Gewalt kann und darf weder Anlass noch wesentlicher Einflussfaktor für die Gestaltung der politischen Prozesse sein – nicht, wenn eine Demokratie Bestand haben soll, und das ist, glaube ich, unser aller Ziel.
Herr Kerstan, Sie haben eben ausführlich über das Problem der Gefahrengebiete gesprochen. Sie wissen, dass auch wir dem kritisch gegenüberstehen. Das werden wir bei einem späteren Tagesordnungspunkt noch genauer debattieren. Mittlerweile sind die Gefahrengebiete auch aufgehoben. Fragen über die Umstände linksextremistischer Gewalt und das Verhalten der Einsatzkräfte sind natürlich weiterhin aufzuklären und zu bewerten, auch im Parlament. Aber, Frau Möller, wir reden hier nicht nur über Ausschreitungen. Wir reden über die Ausschreitungen und genauso über die politischen Probleme, die wir zu lösen haben, aber wir trennen das. Das muss ganz klar sein. Hier im Parlament wäre es allerdings die vorrangige Aufgabe, unsere Polizei dort zu unterstützen, wo wir Möglichkeiten und Zuständigkeiten haben; das ist unser Verständnis.
Frau Schneider, zu Ihrer Äußerung, die Polizei entscheide nicht, wie wir leben wollen.
Sie haben gesagt: Die Polizei entscheidet nicht, wie wir leben wollen. Ich weiß nicht, wie man zu dieser Aussage kommen kann. Woher Sie das nehmen, ist mir schleierhaft. Das ist auch nicht mein Verständnis von Polizeiarbeit.
Wir haben die Polizei zu unterstützen, wo wir es können, und dabei geht es zum Beispiel ums Budgetrecht. Wirklich solidarisch wäre es gewesen, wenn die Bürgerschaft schon während der letzten Haushaltsberatungen unseren Antrag angenommen hätte, für zusätzliche Mittel für ausstehende Beförderungen zu sorgen.
Wirklich solidarisch wäre es, wenn die Mehrheit dieses Hauses den Senat kritischer begleiten würde, gerade wenn es um die Auswirkungen des ProMod-Prozesses auf die Arbeitsbelastung der Polizei geht.
Die Bürgerschaft hat eine große Chance, sich solidarisch zu zeigen, wenn die entsprechende Haushaltsdrucksache zu den urplötzlich vom Senator angekündigten zusätzlichen 10 Millionen Euro für die Polizei zur Abstimmung steht. Diese Solidarität sollte sich dann allerdings auch im Haushalt 2015/2016 fortsetzen.
So sehr wir diesen Vorstoß begrüßen, so befremdlich finden wir es, dass offenbar erst Ausschreitungen und politisch motivierte Gewalt nötig sind, wie wir sie bei den letzten Demonstrationen erlebt haben, damit der Senat und die SPD diese Bedarfe erkennen.
Gelebte Solidarität wäre es des Weiteren auch, wenn die Bürgerschaft darauf drängen würde, dass Senat und Behörden entschlossen und effektiv gegen politischen Extremismus vorgehen, denn aus diesen Reihen kommt es immer wieder – und leider zunehmend – zu Angriffen auf Polizeibeamte. Wir dürfen den Landesaktionsplan gegen Rechtsextremismus nicht 1:1 auf linksextremistische Gewalt übertragen, aber der Senat darf auch nicht untätig bleiben. Dazu hätte ich gerne etwas in Ihrer Rede gehört, Herr Senator.
Trotz vieler Mahnungen unsererseits blieb der Senat leider ähnlich untätig, wie es schon die Vorgängersenate waren; wir denken an die Flüchtlinge oder auch an die Rote Flora. Der Senat darf Situationen nicht über Jahre hinweg aussitzen und hoffen, dass nichts passiert, sondern er muss konstruktiv handeln und zu einer am Ende für alle tragbaren Lösung kommen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir Liberale begrüßen es, dass wir nach der engagierten und teilweise hitzigen Debatte zur innenpolitischen Lage in der Aktuellen Stunde jetzt noch einmal mit etwas mehr Gelassenheit das zugrundeliegende Polizeigesetz debattieren. Lassen Sie mich eines vorweg sagen. Dieses Gesetz ist ein in Sachen Gefahrengebiet aus unserer Sicht eher unglücklich formuliertes Gesetz, und es ist in den letzten Wochen unglücklich angewendet worden. Das Problem liegt unseres Erachtens nicht in Paragraf 4 des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei, sondern vielmehr in der willkürlichen Anwendung dieses Gesetzes.
Sie alle hier im Parlament müssen einräumen, dass nach derzeitiger richterlicher Einschätzung – das sehen wir auch so – das Gesetz verfassungskonform ist. Die Konformität der Anwendung im letzten Monat ist jedoch zweifelhaft.
Denn erstens gibt es bis heute keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob der Vorfall, der zur Einrichtung des Gefahrengebiets hauptsächlich herangezogen wurde, tatsächlich so stattgefunden hat. Zweitens wurde die Entscheidungskette öffentlich kritisiert und infrage gestellt. Drittens ist die Größe, die dieses Gefahrengebiet hatte, in Hamburg unübertroffen und wurde deshalb in weiten Kreisen – auch von uns – als unangemessen angesehen. Dies sind jedoch Fehler, die in der Anwendung dieses Gesetzes liegen und nicht im Gesetz als solches. Damit solche Anwendungsfehler in Zukunft nicht mehr vorkommen, wollen wir Liberale am Gesetz nachbessern; daher unser Zusatzantrag. Wir wollen die willkürliche Entscheidung über die Einrichtung eines Gefahrengebiets verhindern, indem wir diese Entscheidung einem Richter
und abschließend einer Kammer, bestehend aus drei Berufsrichtern, übertragen. Diese Entscheidungsträger sind unabhängig genug, um eine objektive und verhältnismäßige Entscheidung zu treffen.
So verhindern wir, dass in Zukunft Gefahrengebiete eingerichtet werden, um die Eingriffsschwelle für polizeiliche Maßnahmen zu unterlaufen. Die Antragsbefugnis soll beim Polizeipräsidenten und seinem Stellvertreter liegen, damit in Zukunft jeglicher Verdacht, dass die Polizeiführung an einer Maßnahme von solcher Tragweite nicht beteiligt war, von vornherein vermieden wird. Was aus unserer Sicht ebenso gewährleistet werden muss, ist die geringe Größe des Gefahrengebiets, denn Lageerkenntnisse der Polizei dürfen nicht dazu führen, dass großflächig ganze Stadtteile zu einem Kontrollgebiet werden.
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung bereits darauf hingewiesen, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes auch dadurch gewährleistet ist, dass Personen, die die Kontrollen umgehen möchten, die Möglichkeit dazu haben. Diese Möglichkeit wird ihnen jedoch genommen, wenn das Gefahrengebiet so groß ist, dass ein Umgehen faktisch ausgeschlossen wird.
Die örtliche Beschränkung, die Anordnungsbefugnis und Beteiligung höchster Entscheidungsträger sollen dazu führen, dass der Polizei ein funktionierendes und rechtsstaatlich tragbares Mittel an die Hand gegeben wird. Gleichzeitig wollen wir aber auch, dass die Bürgerrechte in dieser Stadt zu keinem Zeitpunkt unterlaufen werden können.
Die Bürger müssen sich in Hamburg sicher fühlen, und zwar sowohl vor brutalen Krawallen als auch vor übermäßiger und anlassloser Kontrolle. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Möller, Sie haben es eben erwähnt, ebenso Herr van Vormizeele, dass wir uns in diesem Haus in der Aktuellen Stunde der letzten Sitzung und auch in den zurückliegenden Sitzungen des Innenausschusses viele Stunden lang mit diesem Thema befasst haben, und völlig zu Recht. Wir haben alle Aspekte vielfältig und teilweise wiederholt betrachtet. Auch der FDP geht es wie Herrn van Vormizeele und der CDU. Wir sehen wirklich keine neuen Aspekte, die eine Überweisung – das nehme ich vorweg – an den Innenausschuss rechtfertigen würden.
Ihr Petitum 1 zeigt, dass Sie die Debatten, die sehr erfreulich, sachlich und qualifiziert waren im Innenausschuss, offenbar nicht richtig verstanden haben, denn die Ermessensspielräume, die zu nutzen Sie fordern für eine Gruppenlösung, sind gering und unterliegen Voraussetzungen – das wurde bereits genannt –, die hier nicht gegeben sind. Dies hat aus unserer Sicht auch der Senat mehrfach und nachvollziehbar dargelegt. Das geltende Recht lässt eine privilegierte Behandlung von Gruppen nur unter engen Tatbestandsvoraussetzungen zu, die hier nicht vorliegen. Es ist zudem völlig widersprüchlich, wenn sich die selbsternannte Lampedusa-Gruppe einerseits über ihren angeblichen Reiseweg definiert und Privilegien fordert, die Betroffenen sich andererseits aber beharrlich weigern, ihren Reiseweg in einem rechtsstaatlichen Verfahren offenzulegen. Wir begrüßen es dabei natürlich, dass sich immer mehr Mitglieder dieser Gruppe der Einzelprüfung unterziehen. Unserer Meinung nach darf es keine Flüchtlinge erster und zweiter Klasse geben.
Flüchtlinge aus einer Gruppe dürfen nicht wegen lautstarken Auftretens denjenigen gegenüber privilegiert werden, die sich offen und ehrlich einem rechtsstaatlichen Verfahren stellen.
Die Nummer 2 Ihres Petitums begrüßen wir insofern, als hier deutlich gemacht wird, dass es sich nicht um ein eigentliches Hamburger Thema, sondern vor allen Dingen um ein bundespolitisches Thema handelt. So richtig dieser Ansatz ist, so ist die Innenministerkonferenz für Fragen internationaler Politik und Abkommen nicht der geeignete Adressat für diese Initiative und Ihr Antrag einfach nicht zielführend. Beschlussfähig ist dieser Teil des Petitums also nicht, da er Fragen der EU-Verträge mit Schengen und den jeweiligen Vertragsstaaten in nicht sachgerechter Weise vermischt.
Das gilt leider auch für Punkt 3 des Petitums. Hier kommt hinzu, dass Sie Ihre aus unserer Sicht richtige Intention so vage und unkonkret formulieren, dass jeder dieses interpretieren kann, wie er will. Aus dem Petitum eines Antrags sollte jedoch klar hervorgehen, was der Antragsteller denn eigentlich will. Darüber könnte man dann beraten und eine Entscheidung treffen.
Aus all diesen Gründen stimmen wir, wie schon erwähnt, einer Überweisung an den Innenausschuss nicht zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Nitruch, erlauben Sie mir vorab die Bemerkung, dass wir als Freie Demokraten das gestern vorgestellte Landesprogramm grundsätzlich begrüßen. Es geht in die richtige Richtung. Trotzdem waren wir etwas erstaunt, bei der Anmeldung der SPD für die heutige Aktuelle Stunde das Thema in dieser Form vor
zufinden, da ein konkreter Anlass für eine ausführliche Diskussion im Hause erst dann besteht, wenn die Senatsdrucksache vorliegt. Konkreten Anlass gäbe es aktuell eher dazu, die offensichtlich fehlenden Antworten des Senats auf die Welle politisch motivierter Kriminalität mit linksextremistischem Hintergrund zu erörtern, die Hamburg und seine Bürger gegenwärtig überrollt und unsere Sicherheitsbehörden an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit führt. Von diesem Problem bei der Extremismusbekämpfung darf nicht abgelenkt werden.
Nach unseren Informationen ist die Senatsdrucksache mittlerweile fast fertig, und wir hoffen, dass wir sie in Kürze in der Bürgerschaft diskutieren können. Was soll es uns also bringen, hier und heute dieses Thema zu beraten, kurz bevor die betreffende Drucksache vorliegt? Das erschließt sich uns nicht.
Nach den uns bekannten Inhalten der Drucksache zum Landesprogramm wäre es allerdings durchaus verständlich, die Debatte vorzuverlagern.
Ich bin gerade dabei, liebe Frau Schneider.
Leider wurden die wesentlichen Defizite der bisherigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsradikalismus in Hamburg und Norddeutschland aus unserer Sicht zu wenig berücksichtigt. Wir Freien Demokraten haben im Laufe dieser Legislaturperiode während der Haushaltsberatungen und bei verschiedenen anderen Anlässen deutlich gemacht, was für wirksames Handeln gegen politischen Radikalismus, insbesondere denjenigen von der rechten Seite, notwendig und wichtig wäre. Es bringt nichts, unter diesem Etikett mit der Gießkanne möglichst viel Steuergeld in der Stadt zu verteilen. Die erhebliche Aufstockung der Mittel im Haushalt ohne Vorliegen eines tragfähigen Konzeptes wird die Lage nicht spürbar verbessern können. Um Rechtsradikale und deren Aktivitäten wirksam zu bekämpfen, kommt es darauf an, Behördenressourcen und finanzielle Zuwendungen an Akteure der Zivilgesellschaft zielgerichtet und ergebnisorientiert einzusetzen. Das anzustrebende Ergebnis sollte dabei vernünftigerweise die Bekämpfung der rechtsextremistischen Aktivitäten selbst und nicht die Alimentation konkurrierender politischer Gruppen sein.
Dabei wirkt sich offenbar der zugrundeliegende Fehlansatz aus, die Federführung für das Landesprogramm in die Behörde für Soziales und Arbeit zu geben, obwohl wirksame Maßnahmen eigentlich in die klassischen Handlungsfelder von Innenund Schulbehörde fallen würden.
Wir haben außerdem immer wieder darauf hingewiesen, dass finanzielle Zuwendungen aus Steuergeldern nicht solchen Organisationen und Akteuren zufallen dürfen, die sich im Umfeld oder in der Nähe von Kräften bewegen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung eingestellt sind.
Wir brauchen ein wirksames, zielorientiertes Vorgehen des Staates gegen die Gefahren von politischem Extremismus und politisch motivierter Gewalt, das stets daraufhin zu überprüfen ist, ob es zielführend ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der Lektüre Ihrer Anfrage konnten wir erfreut zur Kenntnis nehmen, dass sich die bereits seit 2009 steigende Zahl der erfolgten Einbürgerungen auch in dieser Legislaturperiode nicht abgeschwächt hat. Viele Mitbürger mit Migrationshintergrund wollen sich auf Dauer zur deutschen Staatsbürgerschaft bekennen und damit ihre erfolgreiche Integration auch formal abschließen. Wir begrüßen dies ausdrücklich.
Die von der letzten Großen Koalition erhöhten Einbürgerungsstandards haben offenbar auch längerfristig keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklungen der Einbürgerung gehabt. Anscheinend sind die Ausländer, die seit Langem in unserer Gesellschaft leben und deutsche Bürger werden wollen, in fast allen Fällen bereits so weit integriert, dass sie die Anforderungen einer Einbürgerung ohne Probleme erfüllen.
Das ist von vorgestern, ich komme aber auch noch zu heute.
Entgegen der Präambel der Anfrage ist daher nicht das Einbürgerungsverfahren oder die erfolgte Einbürgerung die beste Voraussetzung für die rechtliche Gleichstellung und Teilhabe von Bürgern mit Migrationshintergrund, sondern die Voraussetzung dafür ist eine vorangegangene erfolgreiche Integration, die die betreffenden Menschen selbst und die Gesellschaft um sie herum zu schaffen haben.
Nur eine erfolgreiche Integration ermöglicht die Gleichstellung und Teilhabe, und die Einbürgerung ist nur noch der abschließende formale Akt.
Wie sich die SPD hier und heute aber selbst dafür lobt, seit 2011 entscheidende Schritte vollbracht zu haben, erscheint uns dann doch etwas verfrüht. Wie wir der Drucksache entnehmen können, haben wir es bereits seit 2009 mit einem starken Anstieg zu tun und seit 2011 mit einem starken Anstieg der Beratungsgespräche und der Anträge auf Einbürgerung. Der größte Anstieg der tatsächlichen Einbürgerungen hat bereits 2009 begonnen. Für diesen Anstieg kann wohl kaum die Initiative des Bürgermeisters von 2011 verantwortlich sein.
Etwas besorgniserregend ist hingegen die andauernd niedrige Resonanz derjenigen, für die die Optionspflicht gilt. Hinsichtlich der erfolgreichen Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Optionspflicht bleibt abzuwarten, wie der neue Bundestag sich in dieser Angelegenheit verhalten wird. Unserer Meinung nach hat die SPD hier eine große Chance, ihr Engagement auf Landesebene in dieser Angelegenheit nun bei laufenden Koalitionsverhandlungen und später im Bundestag entscheidend fortzusetzen und zum Erfolg zu führen.
Die FDP hat es nicht gemacht, genau.
Nachdem sich die Verfahrensdauer bei Einbürgerungen im Vergleich zu vor fünf Jahren durch Ablaufoptimierung bereits deutlich reduziert hat, können wir anhand der Senatsantworten feststellen, dass der Trend zur Verkürzung der Bearbeitungszeit trotz der stark ansteigenden Antragszahlen weiter anhält. Es wäre wünschenswert, wenn der Senat in vielen anderen kritischen Bereichen von Leistungsverwaltung in Hamburg und bei der Personalentwicklung annähernd so vorausschauend handeln und die nötigen haushalterischen Prioritäten setzen würde wie im Bereich Einbürgerung. – Vielen Dank.
– Ich habe nicht verstanden, was Sie zum HSV gesagt haben. Es ist mir auch nicht klar, was der HSV damit zu tun hat.
Unsere Fans sind solidarisch, und wir haben auf dem Parkplatz Braun durchaus Flüchtlinge aufgenommen und werden das auch weiterhin tun, liebe Frau Schneider.
Ich spreche im Moment für die FDP, um das sehr deutlich zu sagen, nicht für andere Fraktionen in diesem Hause.
Meine Damen und Herren! Nach allem, was wir bereits zum Thema Asyl bereits gehört haben, würde es mich und sicherlich uns alle sehr freuen, wenn wir uns auf einige Minimalkonsensziele einigen könnten. Ich denke, dass wir alle ein faires Verfahren für die betreffenden Flüchtlinge wollen, nicht nur für jene, die bereits da sind, sondern auch für alle zukünftigen. Das sollte doch unser gemeinsames Ziel sein.
Ich sage aber gleich, dass die Grundlage für ein faires Verfahren natürlich das Stellen eines Antrags sein muss, und dafür müssen die Personalien bekannt sein. Darum werden wir nicht herumkommen. Erst dann können die Mechanismen greifen, die wir alle vertreten und vertreten sollen und die dann auch zu Ausprägungen wie Eingabenausschuss, Härtefallkommission und Ähnliches führen können. Wenn das unser Konsens sein könnte, dann wären wir schon einen Schritt weiter.
Für uns Liberale ist klar, dass die stetige Obliegenheit der Behörden, geltendes Recht anzuwenden und auch verhältnismäßig durchzusetzen, von uns allen akzeptiert werden muss. Das gilt auch und gerade für das Asylrecht. Die Frage ist, ob das Senatsvorgehen in den vergangenen Wochen und die Eskalation im öffentlichen Raum zu diesem Zeitpunkt wirklich nötig waren. Diese Frage kann man ernsthaft stellen, denn auch das zögerliche Verhalten, das sogenannte Moratorium, das zufälligerweise direkt nach der Bundestagswahl ausgesetzt wurde, gibt Anlass zu Fragen. Aber auch den sogenannten Unterstützern muss man diese Frage stellen. Halten Sie und Ihre Sympathisanten, auch hier im Hause, das gewählte Vorgehen, vor allem die Diktion, für hilfreich? Auch hier würde ich es begrüßen, wenn wir uns gemeinschaftlich darauf einigen könnten, dass Begriffe wie Deportation nicht zu unserem demokratischen Vokabular gehören und schon gar nicht bei dieser Thematik.
Wir sollten alle, die wir hier sitzen, hinterfragen, ob es den Unterstützerkreisen wirklich um die Schicksale geht oder ob nicht viele darunter die gestrandeten Menschen benutzen, um in völlig anderer Hinsicht zu mobilisieren. Dieser Verdacht drängt sich auf, denn es waren oft unangemessene und teilweise strafrechtlich relevante Aktionen selbsternannter Unterstützer. Die wahren Unterstützer haben sich dagegen verwehrt – das sage ich auch an dieser Stelle. Diese Aktionen verdeutlichen jedoch aus unserer Sicht erhebliche Versäumnisse des Senats, denn Störung der öffentlichen Ordnung und Gewaltkriminalität mit linksextremistischem Hintergrund gibt es in dieser Stadt immer wieder. Farbanschläge auf Wohnungen oder Häuser von Personen des öffentlichen Lebens, Terror gegen sogenannte gentrifizierende Objekte wie etwa Schuhläden in der Schanze.
Das hat damit insofern etwas zu tun, als im Zusammenhang mit dem Thema diese Taten begangen werden und auch Leute, die so etwas begehen, sich darauf beziehen. Insofern sollten wir uns alle von solchen Vorgängen – und das vermisse ich von Ihrer Seite – genauso distanzieren wie von anderen Gewalttaten.
Meine Damen und Herren! Es verdichten sich Hinweise auf einen Generationswechsel und neue Gewaltmobilisierung mit linksextremem Hintergrund. Für den Senat scheint das aus dem Nichts zu kommen, offenbar ohne warnende Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, denn er hat keine Analysen oder Pläne für Gegenmaßnahmen dazu vorgelegt. Die geschädigten Bürger und Polizisten müssen das nun ausbaden. Die FDP fordert deshalb den Senat auf, ein Aktionsprogramm gegen Kriminalität mit linksextremem Hintergrund vorzulegen.
Auch wenn Ihnen das nicht so gut gefällt wie ein Aktionsplan gegen Kriminalität mit rechtsextremem Hintergrund – das ist mir schon klar –, müssen wir uns mit beidem befassen.
Wir fordern auch die evangelische Kirche, besonders die Gemeinde in St. Pauli, auf: Besinnen Sie sich auf den wahren Kern der schützenswerten Tradition des Kirchenasyls.
Über Jahrhunderte war das eine richtige und wichtige Institution zur Wahrung humanitärer Prinzipien, als diese in Deutschland und Europa noch mit
Füßen getreten wurden. Ein Kirchenasyl in heutiger Zeit darf nicht dazu führen, dass sich Menschen dem Prozedere des Rechtsstaats entziehen. Man kann nur hoffen, das ist schon mehrfach gesagt worden, dass die gestern gesprochenen Worte der Bischöfin in ihrer Kirche für einen breiten Sinneswandel sorgen.
Was folgt aus all dem für uns? "Recht hat wenig Sinn, wenn es die Freiheit nicht schützt", hat Thomas Dehler einmal gesagt. Die Umsetzung des Freiheitsrechts auf Asyl darf weder durch Extremisten verhindert werden, noch darf der Staat durch manchmal zögerliches, manchmal hektisches Agieren die Akzeptanz dieses Rechts infrage stellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich am Anfang meiner Rede an das anschließen, was Herr van Vormizeele gesagt hat. Auch wir von der FDP sehen grundsätzlich positive Ansätze im vorliegenden Gesetzentwurf. Auf der anderen Seite aber, und da schließe ich mich den Vorrednerinnen Frau Schneider und Frau Möller an, überwiegen unsere Bedenken, die ich nun kurz vortragen möchte. – Entschuldigung, ohne Brille wird es schwierig.
Die zwei Hauptpunkte unserer Kritik sind die Eile, mit der dieser Gesetzentwurf durch die parlamentarischen Gremien getrieben worden ist, und die verfassungsrechtlichen Bedenken, die auch wir teilen.
Wie es in den parlamentarischen Beratungen über Gesetzesnovellen im Bereich Inneres inzwischen üblich zu sein scheint, erfolgte das Ganze auch hier wieder einmal im Schnelldurchlauf. Die heutige Debatte dient also eher der Nachbereitung des Verfahrens, was sie aber nicht weniger notwendig macht. In diesem Fall geht es aber darum, dass Regierung und Verwaltung die Umsetzung seit Monaten betreiben und nun Eile bei der Schaffung der dafür notwendigen Rechtsgrundlagen an den Tag legen; das ist unser Eindruck aus den Beratungen. Wir haben in den letzten zwei Jahren, vor allem während der beiden bisherigen Haushaltsberatungen, den Senat immer wieder aufgefordert, das angekündigte und außerhalb der parlamentarischen Gremien bereits behandelte Konzept zur Reform
der Polizeiausbildung hier im Haus vorzulegen. Jetzt, bei der überfälligen Einbringung des Gesetzentwurfs, bleibt der Senat dem Parlament und seinen Gremien ein überzeugendes Konzept für eine Verbesserung, wie wir sie bei der Polizei gerne hätten, schuldig. Bei der Behandlung im Innenausschuss wurden von den angehörten Experten aus unserer Sicht schlüssig und nachvollziehbar die Defizite und Mängel der in der letzten Dekade eingeführten Ausbildung an der neugegründeten Hochschule der Polizei dargestellt, wobei stets die Frage im Raum stand, inwieweit viele dieser Mängel wirklich auf die Struktur der Ausbildungseinrichtung an sich zurückzuführen waren, oder ob sie nicht auch durch andere, nicht strukturelle Gründe bedingt waren. Die dargestellten Probleme hinsichtlich eines grundsätzlichen Konflikts zwischen der Ausbildung für den Polizeidienst, dem PPPStudiengang Sicherheitsmanagement und den Folgen für die Praxisorientierung des Curriculums an der Hochschule der Polizei klangen insoweit recht überzeugend. Etwas seltsam mutet es an, dass diese möglicherweise guten und überzeugenden Gründe von Senat und SPD vor und während der Zerschlagung des Studiengangs Sicherheitsmanagement in den letzten beiden Jahren auch auf Nachfrage der Opposition nie dargestellt wurden. Auf den auch von ausgewiesenen Kritikern des Studiengangs Sicherheitsmanagement dargestellten Bedarf an entsprechenden Fachkräften mit Bezug und Verständnis für Polizeiarbeit für und vonseiten der Wirtschaft bleiben Sie eine Antwort weiterhin schuldig. Sie haben den Konflikt ausschließlich zulasten der Wirtschaft gelöst, ohne ein alternatives Konzept vorzulegen. Das ist gerade für eine Metropole des globalen Handels und der Logistik, wie Hamburg es ist, aus unserer Sicht unverantwortlich.
Ein Mangel an entsprechenden Fachkräften in der Wirtschaft beeinträchtigt auch die Sicherheit für alle Hamburger. Aber jenseits aller Fragen um die Ausbildung von Fachkräften für den Bedarf außerhalb der Polizei bleibt für den Polizeidienst immer noch die Frage, ob das durch Experten und Senatsvertreter so breit dargestellte Defizit bei der Praxisorientierung durch die in diesem Gesetzentwurf enthaltene Struktur- und Organisationsumstellung denn wirklich gelöst wird.
Eine Lösung, die diesen Namen auch verdient, sollte zuallererst verfassungsrechtlich tragfähig sein. Die verschiedentlich innerhalb und außerhalb des parlamentarischen Verfahrens vorgetragenen massiven Bedenken konnten während der übereilten Beratung nicht wirklich ausgeräumt werden. Schon deshalb ist der Gesetzentwurf für uns zum heutigen Zeitpunkt nicht zustimmungsfähig. Es ist in einem Rechtstaat mit Gewaltenteilung Aufgabe des Parlaments, möglichst verfassungstreue Gesetze zu verabschieden. Doch selbst die weniger
kritischen Meinungen und der Senat konnten nicht verschweigen, dass das vorliegende Gesetz wohl allenfalls dann verfassungskonform ist, wenn die unbestimmten Regelungen so ausgelegt werden, dass die erforderliche Autonomie der akademischen Gremien gewährleistet ist, wenn die HdP als Untereinheit in die neu zu gründende Akademie eingegliedert wird.
Auf Grundlage dieser Bedingungen aber stellt sich die Frage, ob denn die so mit der Brechstange durchgezogene Organisationsreform das für ihre Rechtfertigung angeführte Ziel einer praxisbezogenen Ausbildung effektiv wird erreichen können. Alle Experten und in gewissem Sinne auch die Senatsvertreter stellten schließlich fest, dass der entscheidende Punkt die Überarbeitung des Curriculums sei. Dieses muss von einem akademisch dominierten Rat beschlossen werden, der aus verfassungsrechtlichen Gründen aus unserer Sicht eben nicht weisungsgebunden gegenüber der Innenbehörde sein darf. Die vom Gesetz vorgesehene gemeinsame Kommission darf laut Gesetz nur unverbindliche Empfehlungen aussprechen. Bedarf es für die Einrichtung dieser empfehlenden Kommission überhaupt eines Gesetzes? Könnten Empfehlungen nicht auch einfach so umgesetzt werden, wenn die Beteiligten es denn wollten? Was nützt das vorliegende Gesetz, wenn die Beteiligten nicht kompromissbereit sind?
Wenn bisher versucht wurde, Zielkonflikte nicht konsensbereiter Partner – sei es aufgrund persönlicher Reibereien, Animositäten oder als Folge von Parteibuchwirtschaft verschiedenster Couleur – durch Organisationsreformen zu lösen, scheiterten diese Versuche fast immer. Warum also jetzt und hier im Parforceritt ein Gesetz ändern und eine Umorganisation beschließen, wenn diese lediglich durch die Hoffnung begründet wird, so Konflikte auflösen zu können, die sich durch kooperative Zusammenarbeit möglicherweise gar nicht ergeben würden?
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wysocki?
Sehr gerne.
Ich würde Ihnen zustimmen, dass das mit den Obleuten abgeklärt worden ist. Wir haben uns dem auch gebeugt. Ich würde Sie aber auch gerne darauf hinweisen, dass wir am 6. August eine Expertenanhörung hatten, am 29. August eine Sitzung des Innenausschusses zu diesem Thema und es heute hier debattieren. Insofern halte ich das schon für eine eilige Behandlung dieses Themas.
Zudem wurde während der Beratung deutlich, dass eine wirklich praxisorientierte Ausbildung vor allem der nötigen Ressourcen bedarf. Elemente wie das bewährte und effektive Einsatztraining sind personalintensiv und teuer. Hier wird es gemäß den Darstellungen des Senators in den Beratungen auch weiterhin eklatante Defizite geben. Auch hier können Gesetz und Organisationsumstellung wenig verbessern.
Offen ist bisher auch die Zukunft der Laufbahngestaltung bei der Polizei. Senat und SPD bleiben eine klare Entscheidung zwischen Beibehaltung der Dreistufigkeit und einer Reform hin zu einer bei anderen Bundesländern zunehmend gebräuchlichen Zweistufigkeit auch weiterhin schuldig. Daher mutet es etwas seltsam an, dass wir hier ein Gesetz beschließen sollen, während grundlegende Entscheidungen für diesen Bereich weiterhin ausstehen. Macht es wirklich Sinn, die HdP innerhalb der neuen Akademie unter der Ägide des mittleren Dienstes einzugliedern, wenn diese eventuell ein Auslaufmodell ist und dann wieder umorganisiert werden müsste? Letztendlich bleibt uns nur noch, den Polizeiausbildern, den Professoren der neu zu gründenden Akademie, viel Glück und Erfolg zu wünschen. Das Gleiche gilt für unsere künftigen Polizisten. Sie alle können nichts für die mangelhafte politische Arbeit und Vorbereitung einer solchen Maßnahme und werden die möglichen – hoffentlich nicht negativen – Folgen hoffentlich nicht zu sehr zu spüren bekommen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Frau Schneider, es wird Sie vielleicht überraschen, aber vielen Punkten Ihres Antrags werden auch wir zustimmen. Wir werden auch einer Überweisung an den Innenausschuss zustimmen, um das schon einmal vorwegzunehmen.
Es hat mehr als ein Jahr gedauert, bevor der Senat in Sachen Gutachten zum Strategiepapier 2010 Anfang dieses Jahres im Rahmen einer Selbstbefassung des Innenausschusses einen Teil der Karten zur Lage und Zukunft der Feuerwehr auf den Tisch gelegt hat. Während viele der dort dargelegten Absichten und Überlegungen des Senats zur Veränderung des Schutzkonzepts angesichts begrenzter Mittel durchaus überzeugend oder zumindest nachvollziehbar waren, ist unserer Meinung nach das reale Handeln der letzten Zeit nicht wirklich stimmig. Mit Beginn dieses Monats werden bereits Funktionen im Einsatzdienst der Feuerwehr nicht weiter besetzt; meine Vorredner haben es angesprochen. Auch wenn dieses laut Antwort auf meine diesbezügliche Schriftliche Kleine Anfrage nur vorübergehend der Fall sein soll, lässt es doch einige Sorgen aufkommen. Zum einen weiß jeder von uns aus Erfahrung, was es in der Politik bedeuten kann, wenn man von vorübergehend redet. Zum anderen erscheint uns die geplante Umsteuerung zur Priorität der Rettung von Personen bei kritischen Bränden durchaus vernünftig. Wenn aber mit einer Umsteuerung faktisch bereits begonnen wird, bevor das Konzept wirklich durchgeplant ist, ist das besorgniserregend.
Das gilt insbesondere dann, wenn eine Einsatzkomponente wie ein Feuerlöschboot praktisch stillgelegt wird.
Das bedeutet ja nicht, dass das Boot gegebenenfalls etwas später zum Einsatz kommt, sondern dass es bis auf Weiteres gar nicht mehr zum Einsatz kommt, was durchaus unangenehme Folgen haben kann, wie wir neulich merken konnten. Der kürzlich stattgefundene Schiffsgroßbrand im Hafen hat gezeigt, wie schnell so etwas kritisch werden kann. Dass der Senat in der Antwort auf meine Anfrage nach den Konsequenzen für solche Einsätze durch die Stilllegung des Feuerlöschbootes darauf hinweist, hypothetische Fragen nicht beantworten zu wollen, klingt dann wirklich gefährlich.
Für eine Regierung gehört es sich gerade in Sachen Brand- und Katastrophenschutz, sich vorher Gedanken über mögliche Fälle zu machen und sich darauf vorzubereiten. Vor allem sollte sich eine Regierung Gedanken machen, bevor sie Fakten schafft. Gerade im Fall der Innenbehörde ist eine solche Argumentation besonders seltsam. So kennen die Vertreter dieses Teils des Senats doch zum Beispiel bei Polizeirechtsnovellen keine Grenzen für ihre Fantasie, wenn es um die Erfindung hypothetischer Lagen geht,
für deren Abhilfe dann gesetzliche Regelungen auf Vorrat notwendig sind. Es wäre für alle Hamburger
wünschenswert, wenn der Senat beim faktischen Schutz der Hamburger in der Realität auch nur ansatzweise so weitsichtig wäre.
Zum Antrag der LINKEN im Einzelnen, ich habe es bereits erwähnt: Den Punkten 1, 3 und 5 stimmen wir natürlich gerne zu. Dabei ist es schon erstaunlich, dass eine Frage wie die nach der Dienstkleidung offenbar erst eines Parlamentsbeschlusses bedarf.
Punkt 2 entbehrt in der vorliegenden Form leider jedweder Gegenfinanzierung, deshalb wird ihm von uns nicht zugestimmt.
Der Punkt 4 an sich findet auch unsere Zustimmung, springt aber in Sachen Rettungsdienst unserer Meinung nach etwas kurz. Bisher wurde das staatliche Rettungsdienstmonopol in Hamburg üblicherweise mit der Notwendigkeit eines leistungsfähigen Rettungsdienstes im Rahmen der staatlichen Daseinsvorsorge begründet und demgemäß argumentiert, dass dieses nur durch das Monopol der Feuerwehr sicherzustellen wäre. Wenn man sich dann aber anschaut, dass der wichtige Indikator des Erfüllungsgrads der Hilfsfrist von bis zu acht Minuten bei den Rettungswagen in Hamburg in 2011 lediglich bei 72 Prozent liegt, während andere Großstädte Werte von 85 bis 90 Prozent erreichen, dann scheint das staatliche Rettungsdienstmonopol in Hamburg mitnichten zu einer besonders hervorragenden, sondern allenfalls zu einer durchschnittlichen Leistungsfähigkeit zu führen, und dies gilt es zu verbessern.
Daher haben wir Ihren Antrag zum Anlass für eine entsprechende Initiative in unserem Änderungsantrag genommen; das wurde Ihnen schon dargestellt. Einer Überweisung an den Innenausschuss werden wir, wie ich bereits sagte, zustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beim Lesen dieses CDU-Antrags, vor allem beim Lesen seiner Überschrift, überkam uns ein leichtes Déjà-vu-Erlebnis aus den letzten Haushaltsberatungen. Auch dieses Mal drängte sich im ersten Moment der Gedanke auf, die CDU würde anfangen, einen Beitrag zum Aufräumen der haushaltspolitischen Fehler der Vergangenheit im Einzelplan 8.1 zu leisten. Aber auch dieses Mal muss man bei der weiteren Lektüre des Antrags leider feststellen, dass dies nicht der Fall ist. Offenbar wurde ein Teil des Petitums aus dem letzten Antrag übernommen. Dieser ist aber auch bei der Wiederholung nicht richtiger als damals, denn die Bereitstellung von Mitteln ist in Hamburg Vorrecht der Bürgerschaft und nicht des Senats. Aufgabe der Bürgerschaft ist es nach unserem Verständnis ebenfalls, eine Gegenfinanzierung für Ausgabenerhöhungen zu finden. Auch hier bleiben Sie, wie bereits bei den Haushaltsberatungen im letzten Jahr, leider wieder jedweden Vorschlag schuldig. Deswegen werden wir Ihren Antrag auch diesmal ablehnen müssen. Sich für die legitimen Anliegen der Polizisten einzusetzen, ist gut und wichtig, aber dann doch bitte seriös.
Wir Liberale hatten unsere Hausaufgaben damals erledigt, im Rahmen der Haushaltsberatungen einen entsprechenden Antrag über 2 Millionen Euro zusätzlicher Mittel per anno gestellt und auch die Gegenfinanzierung nachgewiesen. Leider Gottes wurde dieser Antrag seinerzeit von der SPD abgewiesen. Wir haben ihn heute nochmals als Zusatzantrag gestellt.
Es wäre aus unserer Sicht an der Zeit, dass der Senat endlich entsprechende Mittel beantragt, um wenigstens einen Teil des katastrophalen Beförderungsstaus im Rahmen begrenzter Mittel abzubauen. Dieses könnte im Zuge der Einbringung des Nachtragshaushalts 2013/2014 erfolgen; das würden wir begrüßen. Da der Senat aber wohl leider versuchen wird, dieses Problem noch weiter auszusitzen, könnte es nach unserer Ansicht auch im Rahmen einer Drucksache erfolgen. Dann wäre die SPD-Mehrheit hier im Hause gefordert, ein Zeichen für die auf ihre verdiente Beförderung wartenden Hamburger Polizisten zu setzen.
Es ist schon ziemlich erschreckend, dass der Senat in Punkt 1 des Petitums erst aufgefordert werden muss, endlich etwas Valides zur zukünftigen Beförderungspraxis bei der Polizei vorzulegen. Diesem Punkt werden wir zustimmen. Allerdings sollte die Fristsetzung des Antrags den parlamentarischen Pausen entsprechen. Daher haben wir in unserem Änderungsantrag beantragt, der Bürgerschaft bis zum 31. August dieses Jahres zu berichten. Die Polizisten in Hamburg haben verlässliche
Perspektiven für ihre berufliche Zukunft verdient. Der Senat und die SPD-Fraktion sind nach zwei Jahren Regierung in der Pflicht, endlich etwas zu liefern, zumindest in Ansätzen.
Damit komme ich zum SPD-Ersetzungsantrag. Aus unserer Sicht kommt Ihr Antrag dieser Pflicht nicht nach. Zu fordern, der Senat möge Beförderungen ermöglichen, obwohl Sie erst im Dezember mit Ihrer Mehrheit die Einstellung der notwendigen Mittel in den Einzelplan wissentlich verweigert haben, ist gegenüber den Betroffenen nicht besonders redlich. Wir halten Ihr Petitum aber für unschädlich und werden ihm zustimmen. Den Betroffenen wird dies aber leider wenig helfen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen erklären zu können, Frau Möller, was die FDP gerne hätte. Lassen Sie mich aber aufgrund des auf eher kurzfristige Öffentlichkeitswirksamkeit zielenden Antrags der CDU am Anfang ein paar allgemeinere Anmerkungen machen.
Dass es im Rahmen der Aktion unter dem Motto Occupy Hamburg zu vielfachen Ordnungswidrigkeiten kam und kommt, ist bekannt.
Wie beim Fußball, aber da geht man meistens dagegen vor, wenn so etwas passiert.
Dazu gibt es einschlägige Regelungen von Ordnungswidrigkeitstatbeständen in den entsprechenden Gesetzeswerken. Bekanntermaßen gilt aber bei ordnungswidrigen Lagen grundsätzlich das Opportunitätsprinzip, darauf legen wir Wert. Es steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde, ob und inwieweit gegen ordnungswidrige Zustände eingeschritten wird. Wenn die zuständige Behörde, in dem Fall das Bezirksamt HamburgMitte, gegen Ordnungswidrigkeiten nicht einschreitet, werden also nicht automatisch irgendwelche Sonderrechte etabliert, sondern erst einmal die Handlungsspielräume des geltenden Rechts genutzt. Eine solche Anwendung des Opportunitätsprinzips angesichts rechtswidriger Zustände geschieht durch die zuständigen Behörden jeden Tag hunderte und tausende Male in Hamburg, und wir
finden auch richtig, dass das so ist. Wahrscheinlich werden die zuständigen Behörden auch im kommenden Wahlkampf wieder die eine oder andere Ordnungswidrigkeit dulden, ob es sich nun um Parteien handelt, deren Werbeträger oder was auch immer. Weitere Maßnahmen sind durch die Behörde entsprechend der Rechtslage nach Opportunität und in pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.
Hier gibt es allerdings aus unserer Sicht seit dem Umzug des Camps Ende des letzten Jahres eine veränderte Lage festzustellen. Während der Zeit des Camps auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz gab es keine wesentliche Beschwerdelage und teilweise sogar eine aktive Toleranz gegenüber den Aktivitäten in einer Zeit, in der es weltweit zu solchen Aktionen der Occupy-Bewegung kam. Seit dem Umzug auf den Gertrudenkirchhof gibt es aber nunmehr eine erhebliche Beschwerdelage, und zwar in zunehmender Weise.
Verstärkend wirkt dabei die von uns seit Längerem beobachtete Entwicklung des Camps. Die politische Agitation wird zunehmend allgemeiner und entfernt sich von Anfang und Ziel der Bewegung. Überhaupt nimmt die wahrnehmbare politische Komponente immer mehr ab, die Wohnnutzung des Areals wird hingegen immer dominierender. Eine solche Nutzung öffentlichen Raums auf Dauer ist aus guten Gründen rechtlich nicht vorgesehen, und ich glaube auch nicht, dass uns eine Sondernutzung auf allen Plätzen der Innenstadt auf Dauer weiterhilft. Übermotivierter Räumungsaktivismus unter Zeitdruck scheint uns dabei allerdings nicht angebracht. Der dieser Debatte zugrunde liegende Antrag lässt in Tenor und Ansatz denn auch erhebliche Zweifel daran aufkommen, dass es den Antragstellern wirklich um eine sachgerechte Lösung geht.
Wir haben daher den vorliegenden Ersetzungsantrag gestellt, weil wir hoffen und erwarten, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte seiner Handlungspflicht zeitnah nachkommen wird. Dabei ist auf eine dauerhafte Lösung abzuzielen, die den legitimen Anliegen aller Beteiligten und Betroffenen Rechnung trägt.
Wir haben, Herr Fock, in keiner Weise gefordert, dass der Senat evoziert, um das einmal ganz deutlich zu sagen. Ich weiß nicht, woher Sie das haben. Natürlich kann man nicht einfach davon ausgehen, dass der zuständige Bezirk eine umfassende Lösung allein im Rahmen seiner formalen Zuständigkeit für das Wegerecht erwirken kann. Daher wollen wir mit unserem Antrag bewusst auch den Senat in die Pflicht nehmen, im Rahmen der gesamten Stadt eine Lösung zu finden, die nicht nur für diesen Einzelfall gilt, sondern uns auch bei möglichen weiteren ähnlichen Fällen hilft.
Dies ist der Grund für unseren allgemein gehaltenen Ersetzungsantrag, für den wir Sie um Ihre Zustimmung bitten. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zuerst, mich auch im Namen meiner Fraktion, der FDP, meinen Vorrednern anzuschließen, was die Gräueltaten der NSU und den Rechtsextremismus allgemein in diesem Land betrifft. Da sind wir völlig einer Meinung, und das sollten wir nicht aus den Augen verlieren.
Frau Schneider, was mich allerdings als Mitglied des Innenausschusses erstaunt …
Frau Schneider behauptet, ich sei nie da. Diese Behauptung lässt sich relativ leicht widerlegen. Ab und zu war ich schon mal da, und es wäre nett, wenn Sie mir das konzedieren würden, denn sonst hätte ich Ihre immer wieder interessanten Einlassungen nicht genießen können.
Der Verlauf der Innenausschusssitzungen – Herr Wysocki als Vorsitzender hat es aus meiner Sicht völlig zu Recht erwähnt – gibt überhaupt nicht das wieder, was wir gerade von Ihnen als Parlament geboten bekommen haben, und auch nicht das, was Frau Möller eben gesagt hat. Immer, wenn dieses Thema, sowohl der Hamburger Mordfall als auch die NSU, bei all diesen Sitzungen im Innenausschuss behandelt wurde, sind aus meiner Sicht zu dem Zeitpunkt alle Fragen weitestgehend und soweit es möglich war beantwortet worden. Insbesondere haben wir uns natürlich mit der Frage beschäftigt, ob es irgendwelche Verbindungen zwischen Hamburg und dem, was durch die NSU an fürchterlichen Dingen geschehen ist, gibt, und wir haben ausführlich sowohl mit dem Verfassungsschutz als auch mit dem Senat darüber gesprochen. Es war mir aus dem Verlauf dieser Sitzung nicht deutlich, dass bei Ihnen große Fragen offengeblieben sind. Insofern wundert es mich ein bisschen, dass das jetzt in dieser Art und Weise von Ihnen vor der Bürgerschaft thematisiert wird.
Dabei, dass uns das Thema weiter beschäftigen wird, dass wir immer wieder neue Fragen haben werden und den Verlauf der Prozesse, die jetzt anstehen – das ist wirklich Sache der Gerichte, was jetzt an Aufklärung zu leisten ist –, begleiten werden und dass uns das auch weiterhin im Innenausschuss beschäftigen wird, haben Sie meine volle Unterstützung. Wenn es Neuigkeiten gibt, werden wir uns alle, auch ich als Vertreter der FDP, dafür einsetzen, dass diese Punkte auf die Tagesordnung kommen. Das sage ich Ihnen gern zu.
Ich werde auch da sein.
Ihr Antrag bezieht sich stark auf den Mord des Herrn Tasköprü in Hamburg. Auch dazu hat uns der Senat im Laufe der Befassung im Innenausschuss bereits vor einem Jahr den derzeitigen Stand der Ermittlungen aus unserer Sicht schlüssig dargestellt. Dass es sich kriminalistisch sehr viel leichter und effektiver ermitteln lässt, wenn man aus der Retrospektive handelt und das Ergebnis im Grundsatz bereits kennt, versteht sich. Die Angelegenheit NSU wurde im Innenausschuss, wir haben es schon gesagt, des Öfteren behandelt. Der Senat und auch der Verfassungsschutz berichteten. Des Weiteren wurden auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestags diese Vorgänge um den NSU beleuchtet. Die öffentliche Berichterstattung war deutlich und ausführlich. Nennenswerte neue Hinweise auf eine Verquickung mit Hamburg haben sich bisher, ich betone bisher, nicht ergeben.
Aus diesem Grunde erscheint uns Ihr Antrag zu diesem Zeitpunkt unbegründet, weil wir glauben, dass wir im Moment wenig neue Erkenntnisse haben. Für den Fall, dass sich aus der Anklageschrift im bevorstehenden Prozess vor dem OLG München neue Erkenntnisse für Hamburg ergeben oder es Verbindungen zwischen dem NSU und rechtsradikalen Gefängnisgruppierungen gibt, was als Nachricht in den vergangenen Tagen über die Sender lief, sollte das im Innenausschuss erörtert werden.
Hamburg steht nicht vor Gericht, da haben Sie recht.
Von daher erscheint uns der Antrag der SPD auf Überweisung an den Innenausschuss trotz allem im Moment zielführend. Wir werden das unterstützen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Einmal mehr fordern die GRÜNEN die Abschaffung des Optionsmodells. Wir Liberale sind in dieser Frage ein wenig an unsere Bundestagsfraktion gebunden.
Wir stimmen auch als freie Abgeordnete ab, Herr Dressel.
Dieses Modell wurde seinerzeit unter unserer Führung von Herrn Stadler entwickelt. Wir sind zwar der Meinung, dass dieses Modell nicht der Weisheit letzter Schluss ist
vielen Dank für die Zustimmung –, sich auf der anderen Seite aber durchaus die Frage stellt, ob jetzt der richtige Zeitpunkt ist, es zu ändern. Die Wirkung des bestehenden Rechts ist noch nicht lange genug beobachtet geschweige denn evaluiert worden. Und ob es wirklich die richtige Lösung ist, kurz vor Ende der Legislaturperiode an der Gesetzgebung herumzuschrauben, finden wir fragwürdig.
Wir würden es für den richtigen Weg halten, Erfahrungsberichte abzuwarten, wie sich diese Regelung auswirkt, und danach die rechtlichen Anpassungsmöglichkeiten zu prüfen. Dazu werden wir in nächster Zeit sicherlich Gelegenheit haben.
Für in Deutschland aufgewachsene junge Menschen ist es nach Auffassung der GRÜNEN nicht zumutbar, sich bei Volljährigkeit für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden, so sprechen Sie denn auch konsequent von Optionszwang. Offenbar tun sich die GRÜNEN mit der Wahlfreiheit des Individuums, der Kompetenz, sich entscheiden zu dürfen, schwer.
Bezeichnenderweise machen die GRÜNEN nun aber nicht den Vorschlag, dass alle, die bislang die Wahlfreiheit haben, zukünftig ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit haben sollen und dafür die ihres Herkunftslands aufgeben müssen, nein, anders als die Kinder deutscher Eltern sollen
die Betreffenden durch Doppelstaatsangehörigkeit privilegiert werden.
Warum ausgerechnet diese Bevorzugung mit dem Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes begründet wird, erschließt sich uns nicht. Wir glauben, dass die Stärkung von emotionalen Herkunftsbindungen durch doppelte Staatsangehörigkeit kontraproduktiv ist. Es ist bezeichnend, dass die GRÜNEN die emotionale Bindung an das Zielland, also Deutschland, konsequent vernachlässigen und Bindung allein an das Herkunftsland der Eltern knüpfen. Hier sei nochmals darauf hingewiesen, dass es um die Staatsangehörigkeit geht, nicht um die jeweilige Kultur der Kinder oder der Eltern.
Wir meinen, dass Integration in die deutsche Gesellschaft nur gelingen kann, wenn man sich zu den gleichen Rechten und Pflichten wie die anderen Staatsbürger bekennt,
dazu steht und sich auch emotional daran bindet. Aus unserer Sicht erschwert Doppelstaatsangehörigkeit die Integration, wenn Migranten mit Doppelstaatsangehörigkeit dem Irrtum verfallen könnten, politisch gleichzeitig zwei Nationen anzugehören. Migrantenschicksale zeigen oft, dass genau dies eben nicht möglich ist. Wer weder ganz hier sein noch ganz dort bleiben will, ist nirgendwo als gleichberechtigter Mitbürger akzeptiert,
ganz unabhängig vom formalrechtlichen Status.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Wir sind durchaus gesprächsbereit. Wir halten die jetzige Regelung nicht für die letztendliche Lösung; wir würden das Thema nach einer Evaluation der jetzigen Regelung gern wieder einbringen, mit Ihnen diskutieren und dann sicherlich auch zu anderen Regelungen kommen können. – Danke schön.