Protokoll der Sitzung vom 25.09.2013

(Zurufe von den GRÜNEN)

Entschuldigung: Der GRÜNEN und der FDP.

Es hat, da haben Sie völlig recht, mit einer Tourismusdebatte überhaupt nichts zu tun, das müssen wir uns klar machen. Es gibt einschneidende Eingriffe in das Grundrecht der Freizügigkeit, und unsere Intention und die der Anträge ist, diese Eingriffe zumindest zu lockern und, jedenfalls was uns und den Antrag der GRÜNEN angeht, wie ich ihn verstanden habe, Druck auszuüben, dass die Gesetzeslage grundlegend geändert wird. Wir wissen, dass die Aussichten im Moment nicht besonders gut sind. Deswegen verstehen wir nicht, warum die SPD den Spielraum, den sie hat, nicht so richtig nutzen will. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN und den GRÜNEN)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Zunächst zum Antrag der GRÜNEN Fraktion aus der Drucksache 20/9419. Diesen möchte die FDP-Fraktion ziffernweise abstimmen lassen.

Wer die Ziffern 1, 4 und 5 annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Ziffern 1, 4 und 5 abgelehnt.

Wer den Ziffern 2, 3 und 6 folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch die Ziffern 2, 3 und 6 sind abgelehnt.

Nun kommen wir zum Antrag der FDP-Fraktion aus der Drucksache 20/9441. Diesen möchte die GRÜNE Fraktion ziffernweise abstimmen lassen.

Wer nun zunächst die Ziffer 1 des FDP-Antrags annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 des FDP-Antrags abgelehnt.

Wer sich Ziffer 2 anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 2 ist abgelehnt.

Wir kommen nun zum Bericht des Innenausschusses aus der Drucksache 20/9324.

Wer zunächst Ziffer 1 der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wer sich nun dem Ersuchen aus der Ziffer 2.1 der Ausschussempfehlung anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe.

Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wer das in Ziffer 2.2 aufgeführte Ersuchen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das Ersuchen zu Ziffer 2.2 ist mehrheitlich beschlossen.

Wer dem in Ziffer 2.3 enthaltenen Ersuchen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 2.3 mit Mehrheit angenommen.

Tagesordnungspunkt 41, Drucksache 20/9333, Antrag der FDP-Fraktion: Schwimmfähigkeit von Kindern weiter verbessern – Wassergewöhnung vor der Einschulung intensivieren.

[Antrag der FDP-Fraktion: Schwimmfähigkeit von Kindern weiter verbessern – Wassergewöhnung vor der Einschulung intensivieren – Drs 20/9333 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/9452 ein Antrag der GRÜNEN Fraktion vor.

[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Schwimmfähigkeit von Kindern weiter verbessern – frühkindliche Schwimmförderung vor der Einschulung intensivieren – Drs 20/9452 –]

Beide Drucksachen möchten die Fraktionen der SPD und der FDP an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen.

Wer wünscht das Wort? – Frau Kaesbach.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Im Februar dieses Jahres wurde durch eine Schriftliche Kleine Anfrage der FDP-Fraktion offenkundig: Nur 53 Prozent der Grundschüler verfügen zum Abschluss der vierten Klasse über das Jugendschwimmabzeichen Bronze. Das bedeutet, dass knapp die Hälfte der Grundschüler am Ende der Grundschulzeit nicht sicher schwimmen kann. Das sind katastrophale Zahlen, gerade weil die Schwimmfähigkeit eine lebenswichtige Kompetenz ist und das Schwimmen maßgeblich zur Gesundheit beiträgt.

(Beifall bei der FDP)

Um die Quote der schwimmfähigen Grundschüler zu erhöhen, hatten wir Liberale schon zu Beginn dieser Legislaturperiode einen Antrag vorgelegt. Es hat lange gedauert, bis der Senat ein schlüssiges neues Schulschwimmkonzept vorgelegt hat. Im Juni dieses Jahres war es dann soweit, und

(Christiane Schneider)

heute wird die Bürgerschaft dieses neue Konzept beschließen.

Das Schulschwimmen wird ab dem Schuljahr 2014/2015 vollständig in die Grundschule vorgezogen. Außerdem wird eine Regelung für Schulschwimm-Nachhilfe eingeführt. Wir hätten uns zwar ambitioniertere Zielzahlen und eine Evaluation der Nachhilfe-Gutscheinregelung gewünscht, aber zumindest wurde mit der Vorlage der Schulschwimmreform der erste Schritt in die richtige Richtung gemacht.

(Beifall bei der FDP)

Unser ursprünglicher Antrag enthielt neben den Forderungen zur Verbesserung des Schulschwimmens auch Forderungen zur Wassergewöhnung im Kita-beziehungsweise Vorschulalter. Aus gutem Grund: Wer erst in der dritten Klasse mit dem Element Wasser in Berührung kommt, der wird sich mit dem Schwimmen lernen schwertun. Wenn Kleinkinder allerdings das Wasser kennen, keine Ängste vor dem Wasser haben und sich schon gerne im Wasser bewegen, gewinnen sie während des Schulschwimmens wesentlich schneller die Fähigkeit zum sicheren Schwimmen.

Der Schulausschuss hatte im März 2012 auf Grundlage des FDP-Antrags und des GRÜNEN Zusatzantrags zum Thema Schulschwimmen und frühkindliche Wassergewöhnung eine Expertenrunde durchgeführt. – Frau Präsidentin, vielleicht könnten Sie für etwas mehr Ruhe sorgen, das wäre sehr nett.

(Heiterkeit im Plenum)

Keine Reaktion; sie ist beschäftigt.

Ich bin da durchaus multitaskingfähig, aber das Parlament ist heute derartig laut in der Gesamtheit,

(Jörg Hamann CDU: Nur die SPD!)

dass ich dann ständig die Glocke schwingen müsste.

Die Experten waren sich alle einig: Je früher ein Kind sich an das Wasser gewöhnt, desto besser erlernt es später das Schwimmen. Die Geschäftsführerin der "Elbkinder – Vereinigung Hamburger Kitas" – damals nannten sie sich noch Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten –, Frau Dr. Larrá, wies damals schon sehr deutlich auf die Hindernisse hin, an denen eine flächendeckende Einführung der Wassergewöhnung in den Kitas scheitern würde. Die Elbkinder-Vereinigung habe bereits in Abstimmung mit der Unfallkasse Nord eine eigene Schwimmrichtlinie entwickelt. Trotzdem würden erst 25 Prozent der Kitas der Vereinigung im Elementarbereich wöchentliche Wassergewöhnungskurse durchführen, weitere 25 Prozent würden nur

sporadisch und ganze 50 Prozent der Kitas gar keine Wassergewöhnung anbieten. Ein flächendeckendes Angebot sei wohl auch kurzfristig nicht praktikabel, wohl aber könne man den Worten von Frau Dr. Larrá zufolge das Engagement für einen Ausbau des Angebots deutlich steigern. Als Hindernisse zählte Frau Dr. Larrá die notwendige enge Personaldichte, die nicht vorhandenen Wasserzeiten, die Frage der Qualifizierung der Erzieherinnen und Erzieher und die HVV-Kosten für den Transport auf. Auch betonte Frau Dr. Larrá, dass die Erzieher guten Gewissens mit den Kindern ins Wasser gehen möchten, ohne fürchten zu müssen, im Fall eines Unfalls belangt zu werden. Umso wichtiger seien klare Vorgaben, insbesondere für das Erzieher-Kind-Verhältnis. Eine verstärkte Vernetzung von Schwimmvereinen, Bäderland, DLRG und den Kitas könne auch zum Gelingen des Ausbaus der Wassergewöhnung beitragen.

Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion forderte im August 2011, einen Tag Wassergewöhnung pro Monat in die Bildungsempfehlungen für Kindertagesstätten aufzunehmen. Die Bildungsempfehlungen würden angepasst, wurde damals groß angekündigt. Ich habe die neuen Bildungsempfehlungen aufmerksam gelesen, und das Ergebnis ist sehr enttäuschend. Im Bildungsbereich "Körper, Bewegung und Gesundheit" kommt die Bewegungsform "sich im Wasser bewegen" nur unter ferner liefen vor. Wassergewöhnung wird als Projektarbeit angeregt, aber das war es auch schon. Auch wenn Kitas eigene Schwerpunkte setzen dürfen und sollten, sollten sie als Bildungseinrichtung gewissen Mindestanforderungen genügen. Wassergewöhnung ist für uns eine solche Mindestanforderung.

Uns ist sehr wohl bewusst, dass es gerade für kleinere Einrichtungen organisatorisch schwierig sein wird, Wassergewöhnung durchzuführen; die Gründe wurden eben von mir genannt. Für die Kitas gibt es aber die Möglichkeit, die Kurse zusammen mit dem Kooperationspartner NestWerk und dem bewährten Programm "Ab ins Wasser – aber sicher!" durchzuführen. Gerade einmal 93 Kitas haben seit Beginn des Programms im Jahr 2010 daran teilgenommen – 93 von mehr als 1000 Einrichtungen in ganz Hamburg; das ist ausbaufähig.

(Beifall bei der FDP)

Größere Einrichtungen können Wassergewöhnung auch in Eigenregie durchführen, da sie über mehr personelle Spielräume verfügen. Die "Elbkinder" sind als städtisches Unternehmen hier in die Pflicht zu nehmen. Wir haben in unserem Antrag formuliert, dass zunächst einmal geprüft werden sollte, welche Bedingungen vor allem personell vorliegen müssen, damit eine Kita der Vereinigung Wassergewöhnung in ihrem Programm regulär anbieten kann. Im zweiten Schritt sollten diese Kitas dann dazu verpflichtet werden. Sehr wichtig ist auch der

Punkt der Wasserzeiten. Kitas sollen in die Lage gebracht werden, eigene Wasserzeiten in Lehrschwimmbecken und Schwimmbädern zu erhalten.

Das Thema Wassergewöhnung liegt mir nicht nur als sportpolitische Sprecherin meiner Fraktion am Herzen, sondern auch aus Gründen der Bildungsgerechtigkeit. Es sind eben besonders Kinder aus sozial schwachen Stadtteilen, die erst in der Schule mit dem Element Wasser in Berührung kommen. Gerade sie würden von einer verstärkten Wassergewöhnung in den Kitas profitieren.

(Beifall bei der SPD)

Viele von ihnen haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Der Bereich soziokulturelle Teilhabe, worunter auch Sportkurse fallen, wird trotz der verbesserten Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets noch wenig nachgefragt. Es gilt zu prüfen, wie diese Mittel für "Ab ins Wasser – aber sicher!" eingesetzt werden können, wenn leistungsberechtigte Kinder daran teilnehmen. Statt die Mittel im Haushalt versickern zu lassen, wie es der SPD-Senat gern tut, kommen sie den Kindern zugute, für die sie gedacht sind.

Ich möchte Sie an dieser Stelle an Ihre selbstgesteckten Ziele erinnern, lieber Senat. Im Jahr 2013 sollte das Programm "Ab ins Wasser – aber sicher!" 5100 Teilnehmer erreichen. So steht es im Doppelhaushalt 2013/2014. Im uns vorliegenden Halbjahresbericht zum Haushalt 2013 beträgt das Ist jedoch erst 757 Teilnehmer, also gerade einmal 14,8 Prozent. Das ist blamabel. Wir müssen dringend handeln, damit mehr Kinder von der Wassergewöhnung profitieren. Ich freue mich deshalb, dass der Antrag an den Ausschuss überwiesen wird. Wir beantragen auch die Überweisung des Antrags der GRÜNEN, da uns die Petita sehr sinnvoll erscheinen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort bekommt Frau Dr. Leonhard.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Schwimmen zu können ist wichtig; dazu hat Frau Kaesbach einiges gesagt. Schwimmen zu können stärkt das Selbstbewusstsein von Kindern und wirkt sich positiv auf ihr Körpergefühl aus. Im Notfall ist es lebensrettend. Je eher Kinder an Bewegung im Wasser herangeführt werden, desto besser. Wer später, womöglich erst im Erwachsenenalter, mit Schwimmen beginnt, dem fällt das Erlernen oft schwer. Daher ist im Rahmen der Überarbeitung das Thema Wassergewöhnung und Schwimmen in die Bildungsempfehlung aufgenommen worden. Das war richtig und ist auch wichtig, denn Wassergewöhnung im Vorschulalter und in der Kita ist eine besondere Herausforderung und sehr viel um

fassender zu betrachten als der Schwimmunterricht in der Schule, auf den Sie sehr umfangreich eingegangen sind. Es geht darum, sich an das Wasser zu gewöhnen, sich im Wasser zu bewegen, Ängste abzubauen und Sicherheit zu gewinnen. Manchmal geht es für eine Kita auch einfach darum, Eltern dafür zu gewinnen, ihr Kind in öffentlichen Schwimmbädern baden oder schwimmen lernen zu lassen oder über einen Beitritt in einen Schwimmverein nachzudenken.