Protokoll der Sitzung vom 12.02.2014

Echte Solidarität muss nämlich zeigen, dass die Forderungen bis zum Ende durchdacht sind, und dazu gehört auch eine Finanzierung. Dass sich Senat und SPD jetzt endlich entschlossen haben, die desaströse Beförderungssituation bei der Polizei in Angriff zu nehmen, nachdem Sie unseren Antrag bisher konsequent abgelehnt haben, ist durchaus positiv zu vermerken.

(Beifall bei Dirk Kienscherf SPD: Sehr gut!)

Aber im Gegensatz zu unseren bisherigen Vorschlägen fehlt auch hier leider die Finanzierung. Gleiches gilt für die Überstundenregelungen. Neben unserer Forderung nach einer geordneten und berechenbaren Abgeltung erscheint Ihre Forderung nach einem Abbau allerdings wenig realitätsbezogen.

Anhand all dieser gut gemeinten, aber nicht gut gemachten Vorschläge unterstützen wir allerdings, anders als die GRÜNEN, eine Überweisung an den Innenausschuss, weil wir es für wichtig halten, über diese Punkte im Ausschuss zu diskutieren. In diesem Gremium können wir nämlich unser aller Solidarität mit der Polizei wirklich unter Beweis stellen, indem wir nämlich auch die Finanzierung dieser Vorschläge überprüfen und beschließen.

Solidarität mit der Polizei darf nicht aus viel heißer Luft bestehen. Wir bedauern es deshalb ausdrücklich, um das noch einmal zu wiederholen, dass die SPD zu dieser Arbeit im Innenausschuss für unsere Polizei leider nicht bereit ist. Ein Verweis auf das angekündigte 10-Millionen-Euro-Paket des Innensenators reicht hier leider nicht aus. Gerade bei den Beförderungen und den Überstunden liegt viel zu viel im Argen, als dass man noch viel Vertrauen haben könnte. Also, Herr Senator Neumann, liebe Regierungsfraktion, geben Sie sich ein bisschen mehr Mühe und einen Ruck. Unsere Polizei hat es verdient.

(Beifall bei der FDP und bei André Trepoll CDU)

Frau Schneider, Sie haben das Wort.

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Wir haben einen Teil der Debatte um die Auseinandersetzungen der letzten Wochen bereits während der letzten Sitzung geführt. Ihrem Antrag merkt man bis in die letzte Formulierung an, dass die Zeit ihn bereits überholt hat. Frau Möller sagte es schon, Sie plop

(Antje Möller)

pen auf einer Welle auf, die sich schon ganz anders entwickelt hat; ich möchte drei Punkte nennen.

Erstens: Wir haben grundsätzliche Einwände gegen Ihre Herangehensweise. Sie vermengen Dinge, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Was haben soziale und gewerkschaftliche Interessen von Polizeibeamtinnen und -beamten mit den Auseinandersetzungen rund um die Jahreswende zu tun? Was hat das – wie wir finden, völlig berechtigte – Interesse von Berufsanfängerinnen und -anfängern an einer guten und zuverlässigen beruflichen Entwicklung mit diesen Auseinandersetzungen zu tun? Was hat ein dauerhaftes Modell zum Abbau der riesigen Überstundenkontingente, die seit vielen Jahren verzeichnet werden, mit diesen Auseinandersetzungen zu tun? Nichts, buchstäblich nichts.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir unterstützen berechtigte soziale und gewerkschaftliche Interessen von Polizeibeamtinnen und -beamten in jeder Situation, aber nicht etwa als Belohnung.

Zweitens: Wir lehnen jede Aufrüstungsdebatte ab. Dass die Polizei ausreichend geschützt sein muss, ist das eine. Sie aber erheben Forderungen nach flächendeckendem Einsatz von Tasern, nach Gummigeschossen, wie Sie das schon öfter in die Debatte gebracht haben, und leisten Schusswaffeneinsatz leichtfertig Vorschub. Das lehnen wir ab.

Im Zusammenhang mit der Ablehnung dieser Aufrüstungsdebatte möchte ich sagen, dass wir natürlich Differenzen in der Beurteilung der politischen Auseinandersetzungen und Entwicklungen der letzten Wochen und Monate haben. Aber wir können in keiner Weise nachvollziehen, dass Sie mit Ihrem Antrag und der Art und Weise, wie er gestrickt ist – und so agieren Sie auch seit Wochen –, nicht einmal die Fragestellung zulassen, ob und in welcher Weise die Polizei Fehler gemacht hat. Wir verstehen diese Haltung schon bei der Polizei nicht, weil wir eigentlich auch bei der Polizei ein Interesse voraussetzen, Fehler aufzuspüren und aus ihnen zu lernen, und weil wir eigentlich die Erwartung und den Anspruch an die Polizei haben, eine lernende Organisation zu sein. Aber bei Ihnen ist diese Haltung noch viel unverständlicher, weil Sie als Teil der Legislative die Aufgabe, ja die Verantwortung dafür haben, die Polizei als Teil der Exekutive zu kontrollieren. Davon haben Sie offensichtlich noch nie etwas gehört. Sie tun damit allerdings auch der Polizei keinen Gefallen. Zu einer Demokratie gehören Kontrolle und Kritik.

Wenn ich einmal ein früheres, bekanntes Mitglied der CDU zitieren darf

(Finn-Ole Ritter FDP: Wie heißt der?)

kommt sofort – Zitat –:

"Die Demokratie ist eine Institution, die den Zweifel, das Mißtrauen und die Kritik organisiert. Das macht sie eigentlich auch so erfolgreich."

Wir würden es begrüßen, wenn Sie sich die weise Erkenntnis des langjährigen Oberbürgermeisters aus Stuttgart und Präsidenten des Deutschen Städtetags, Manfred Rommel, wenigstens ein klein bisschen zu Herzen nehmen würden.

(Beifall bei Mehmet Yildiz DIE LINKE)

Das tun Sie nicht. Wir lehnen Ihren Antrag und auch die Überweisung ab. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Das Überweisungsbegehren wurde seitens der GRÜNEN zurückgezogen, wird aber nun seitens der FDP gewünscht. Daher stelle ich das jetzt auch zur Abstimmung.

Wer stimmt auf Antrag der FDP einer Überweisung der Drucksache 20/10693 an den Innenausschuss zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.

Dann lasse ich über den Antrag der CDU-Fraktion in der Sache abstimmen. Hierzu haben die Fraktionen der GRÜNEN und der FDP ziffernweise Abstimmung beantragt.

Wer möchte nun die Ziffern 1, 3, 4 und 12 des Antrags annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit hat dies keine Mehrheit gefunden.

Wer möchte Ziffer 2 des Antrags folgen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit hat auch Ziffer 2 keine Mehrheit gefunden.

Wer möchte Ziffer 5 seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Ziffer 5 abgelehnt.

Wer möchte die Ziffern 6 und 8 annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit hat auch dies keine Mehrheit gefunden.

Wer möchte den Ziffern 7, 9 und 14 zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch dies wurde abgelehnt.

Wer möchte sich Ziffer 10 anschließen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dies ohne Mehrheit.

Wer möchte den Ziffern 11 und 13 folgen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dies abgelehnt.

Wer möchte schließlich Ziffer 15 annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch

(Christiane Schneider)

diese Ziffer und damit der gesamte Antrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf, Drucksache 20/10491, Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts.

[Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Hochschulrechts – Drs 20/10491 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/10827 ein Antrag der CDU-Fraktion vor.

[Antrag der CDU-Fraktion: Transparente Beratung der Änderungen im Hochschulrecht sicherstellen – Drs 20/10827 –]

Die Fraktionen der SPD und der CDU möchten die Drucksache 20/10491 an den Wissenschaftsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Kühn, Sie haben es.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Beitrag zu dem vorgelegten Gesetzentwurf auf drei wesentliche Punkte konzentrieren. Auch Senatorin Stapelfeldt wird sich an der Debatte beteiligen und aus Sicht der Behörde noch einmal umfangreich auf die wesentlichen Punkte dieser Gesetzesnovelle eingehen. Ich will aber zunächst die drei Punkte ansprechen, die aus meiner Sicht besonders wichtig sind. Es sind letzten Endes die drei Prämissen, die SPD-Senat und Fraktion mit der Einbringung dieser Novellierung verbinden.

Das erste ist die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils und daraus ableitend eine strukturelle Re-Demokratisierung an den Hamburger Hochschulen. Diese Re-Demokratisierung ist in dem Gesetzentwurf sehr deutlich ablesbar. Ich will das an ein paar Beispielen verdeutlichen.

(Olaf Ohlsen CDU: Aber gerne!)

Das erste Beispiel ist die Rolle der Hochschulräte und des Hochschulsenats. Hier kommt es zu einer wesentlichen Rollenverschiebung. Viele Kompetenzen, die bislang der Hochschulrat hatte, werden wieder an den Hochschulsenat übertragen, beispielsweise die Wahl der Hochschulpräsidenten, aber auch viele andere wichtige Entscheidungen, zum Beispiel die Strukturen der Entwicklungspläne der Hochschulen. Ich hatte in den vergangenen Wochen viele Diskussionen in den Hochschulen.

(Christiane Schneider DIE LINKE: Das glau- be ich!)

Eine Forderung, die immer wieder an mich gerichtet wurde, gerade auch vonseiten der Studierendenvertretung, war, warum wir Sozialdemokraten nicht an den Punkt zurückgegangen seien, an dem die Hochschulen in den Siebziger- und Achtzigerjahren waren. Ich will es einmal etwas flapsig formulieren: Die Hochschulen als Republik in der Republik. Das ist eine Position, die wir Sozialdemokraten ganz bewusst nicht wieder wollten, und deshalb wird es sicherlich auch unter der verfassten Studierendenschaft einige Kritiker an diesem Gesetzentwurf geben. Ich will aber nicht, dass Hamburgs Hochschulen Republiken in der Republik sind, das ist gar nicht notwendig. In diesem Sinne wird dieser Gesetzentwurf sicherlich den einen oder anderen auch enttäuschen, das will ich gern zugeben, aber das war auch unser Anspruch.

(Beifall bei der SPD)

Nun sind unsere Hochschulen sehr komplexe, öffentliche Gebilde, und damit will ich zum zweiten Punkt kommen. Neben einer Re-Demokratisierung an unseren Hochschulen ist ein ganz wesentliches Ziel sehr deutlich ablesbar in diesem Gesetzentwurf, nämlich die strategische Steuerung der Hochschulen. Warum ist diese strategische Steuerung unserer Hochschulen notwendig, warum gibt es auch eine starke Rolle der Präsidien und warum haben wir uns dafür entschieden? Weil unsere Hochschulen eben ganz deutlich in einem Wettbewerb stehen. Sie stehen nicht nur national in einem Wettbewerb, sondern wer sich beispielsweise die internationalen Kooperationen unserer Hochschulen wie der HAW, der TU Harburg oder der Universität Hamburg anschaut, der weiß, dass unsere Hochschulen in einem internationalen Wettbewerb stehen. Und sie stehen – das wird bei der Diskussion um dieses Hochschulgesetz gern vergessen – auch in einem Wettbewerb um Forschungsaufträge und Forschungsergebnisse. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, dass unsere Hochschulen sich international wie national konkurrenzfähig aufstellen können, braucht es eine stabile, sichere, strategische Steuerung. Deshalb gibt es auch die starke Rolle der Präsidien, aber das ist eine Rolle, die wir wollen, weil wir den Hochschulen ermöglichen wollen, konkurrenzfähig zu bleiben.

(Beifall bei der SPD)