Es ist Konsens, dass Hamburg bis zum Jahr 2020 40 Prozent CO2 einsparen kann. Und es ist auch Konsens, dass die höchste Effektivität bei der Einsparung von CO2 bei den Altbauten gegeben ist. Insofern ist dieser Antrag – das hat Frau Dr. Schaal schon gesagt – überfällig und hätte schon in der letzten Legislaturperiode gestellt wer
Aber wenn Sie jetzt sagen, Herr Duge, dass die GAL-Fraktion diesen Antrag im Zusammenhang mit der Umwelthauptstadt stellt, dann möchte ich Sie bitten, sich Ihren Antrag doch einmal anzusehen. Dort steht am Ende, zum 31. Dezember 2011 solle Bericht über die Konzeption von Energieeffizienz erstattet werden. Dann dauert es noch einen Tag und dann ist die Umwelthauptstadt Hamburg keine Umwelthauptstadt mehr.
Wir finden es total albern, diese Energieeffizienz von Altbauten und von neuen städtischen Bauten nur im Zusammenhang mit der Umwelthauptstadt abzuhandeln; das ist nun wirklich Schnee von gestern.
Wir begrüßen es, dass zu diesem Thema endlich die Initiative ergriffen wird, und ich freue mich auch darauf, dass wir das im Haushaltsausschuss und mitberatend im Umweltausschuss behandeln. Man muss darüber reden, ob die Energiestandards wirklich so, wie im Antrag der GAL vorgesehen, also als Passivhausstandard, festgelegt werden müssen, oder ob man nicht auch auf Niedrigenergiestandard gehen kann. Das ist auch eine Frage des Geldes. Aber die Hauptsache ist, wir können CO2 einsparen.
Letztendlich sind wir alle gezwungen, uns in dieser Richtung zu bewegen. Es gibt eine europäische Richtlinie über Endenergieeffizienz und die sieht genau das vor, was auch im GAL-Antrag steht, dass nämlich eine Reduktion des Endenergieverbrauchs mit Vorbildcharakter durch die öffentliche Hand stattfinden muss. Es wird allerhöchste Zeit, dass wir das anpacken, und ich freue mich darauf, dass wir dann im Ausschuss auch Nägel mit Köpfen machen.
Erstens ist es ein Irrtum zu glauben, dass für uns Grüne am 31. Dezember 2011 die Umwelthauptstadt zu Ende ist. Die geht weiter, die fängt erst richtig an.
Und wenn wir den Antrag behandelt haben, dann können die nächsten Schritte gemacht werden. Aber wir wollen natürlich diese Zeit nutzen, um das jetzt voranzutreiben.
Zweitens glaube ich, dass der Antrag an vielen Stellen nicht genau gelesen worden ist. Es gilt grundsätzlich – grundsätzlich heißt, dass es bestimmte Ausnahmen gibt, die wir zum Teil auch aufgeführt haben – eine Orientierung am Passivhausstandard. Das heißt, dass wir die Kosten, die mit dem Passivhausstandard entstehen, natürlich kalkulieren und in Vergleich setzen mit niedrigeren Standards, die nicht ganz so gut sind. Und dann ist die Frage, welcher dieser Standards die kostenoptimale und energieeffizienteste Gebäudeform ergibt. Aber da kann man natürlich nicht sagen, wie das Herr Duwe eben vorgemacht hat, ich mache eine Millioneninvestition, schreibe dann zehn Jahre ab und habe dann Kosten in Höhe von 100 000 Euro im Jahr, was die Belastung extrem nach oben treibt. Die Lebensdauer auch eines Schulgebäudes ist deutlich höher. Wir haben Schulgebäude, die schon 100 Jahre alt sind. Das will ich gar nicht unterstellen, aber Sie müssen doch realistische Abschreibungszeiten ansetzen, um die Kosten gleichmäßig zu verteilen, und sich nicht etwas in die Tasche lügen. Deswegen müssen wir mit dem Rechnungshof zusammenarbeiten. Ich hoffe, dass wir das im Ausschuss dann auch geregelt bekommen.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/628 federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Umweltausschuss zu? – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zum Punkt 21 unserer Tagesordnung, Drucksache 20/611, Antrag der FDP-Fraktion: Netzsperren verhindern – Nachverhandlungen zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages durchführen.
[Antrag der FDP-Fraktion: Netzsperren verhindern – Nachverhandlungen zum Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages durchführen – Drs 20/611 –]
Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien sowie mitberatend an den Gesundheitsausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Ritter, Sie haben es.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie wir alle hoffentlich wissen, treffen sich morgen alle Ministerpräsidenten in Berlin. Dort steht unter anderem die Neuordnung des Glücksspielrechts auf der Tagesordnung. Schon zu Beginn meiner Rede möchte ich Olaf Scholz auffordern, diesen Entwurf nicht zu unterzeichnen, denn er ist nicht unterschriftsreif.
Er enthält viele rechtliche und praktische Mängel, er ist ein klassischer Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. So wird man aber der Forderung des Europäischen Gerichtshofs nach einer kohärenten Lösung für das Glücksspielrecht nicht gerecht.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst klarstellen, dass wir Liberalen keine unbegrenzte Glücksspielkultur wollen.
Frau Möller, bleiben Sie doch ruhig. Ich bin noch ganz am Anfang meiner Ausführungen. Sie dürfen nachher sprechen.
Auch wir sehen die Notwendigkeit der Suchtprävention bei Glücksspielangeboten mit erwiesenermaßen vorhandenem Suchtpotenzial.
Nun zum Hauptpunkt unserer Kritik am vorliegenden Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrags. Die FDP-Fraktion lehnt Netzsperren ab.
Auf Bundesebene wurde wesentlich auf Betreiben der FDP nun endlich das Aufhebungsgesetz zum Zugangserschwerungsgesetz vorgelegt. Wir haben also geliefert, Frau Möller.
Liebe SPD, wenn Sie Ihrem Ersten Bürgermeister, Herrn Scholz, folgen, dann müssen Sie uns Liberale darin unterstützen, die Einführung einer Netzsperrinfrastruktur im Bereich des Glücksspielrechts zu verhindern. Olaf Scholz sagte beim Symposium "Online-Jugendschutz – geht’s noch?" – ich zitiere –:
"Internetsperren sind in der Tat ineffektiv, ungenau und ohne Weiteres zu umgehen. Sie schaffen eine Sperrinfrastruktur, die von vielen – zu Recht – mit großer Sorge gesehen wird."
Sehr geehrter Herr Scholz, das ist richtig. Und beim Glücksspielstaatsvertrag gilt nichts anderes als beim Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Der vorliegende Staatsvertragsentwurf enthält die Mög
lichkeit, dass die Provider zur Durchsetzung der begrenzten Anzahl an Konzessionen zum Mittel von Netzsperren greifen. In diesem Zusammenhang verwundert mich die Einschätzung des Senats, der bei der Beantwortung von Kleinen Anfragen davon ausgeht, dass keine Internetsperren im Glücksspielstaatsvertrag enthalten sind. Ihr Parteifreund, der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, hat in einer Plenardebatte vom 18. Mai 2011 folgende Einschätzung vorgenommen – Zitat –:
"Die Anordnung von Internetsperren […] ist bereits auf der Grundlage des am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrages möglich. […]
Gegenüber der geltenden Rechtslage stellt die Regelung im vorliegenden Entwurf dieses Staatsvertrages somit lediglich eine Präzisierung dar."
Meine Damen und Herren! Aufgrund der geplanten Regelungen in Paragraf 9, Absatz 1, Satz 3, Nummer 5 des Glücksspielstaatsvertrags ist eine noch stärkere Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses als bisher zu befürchten. Diese Etablierung oder auch nur Beibehaltung eines Überwachungsund Kontrollsystems ist für uns Liberale insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion über Netzsperren im Bereich der Strafverfolgung bei Kinderpornografie und der Ausgestaltung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags undenkbar.
Internetsperren können leicht umgangen werden und werden derzeit beispielsweise in NordrheinWestfalen trotz einschlägiger Gerichtsurteile nicht vollstreckt. Liebe GAL,
hier sind nun auch Ihre Regierungsvertreter mittlerweile in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gefordert, den bisherigen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags abzulehnen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch auf die übrigen Punkte unseres Antrags eingehen. Die Begrenzung der Zahl der Konzessionen bei den Sportwetten auf sieben halte ich für in der Praxis nicht umsetzbar. Diese halbherzige Regelung wird dazu führen, dass der Schwarzmarkt nicht ausgetrocknet wird, sondern dass alle Unternehmen, die bei der Konzessionsvergabe nicht zum Zuge gekommen sind, entweder ihren Sitz nach Schleswig-Holstein verlegen – schwarz-gelbe Regierung – oder quasi illegal weiterhin über das Internet ihre Angebote anbieten. Außerdem ist die Zahl sieben völlig willkürlich gewählt. Wir Liberale sagen, weg mit der Beschränkung der Anzahl der Konzessionen und weg mit den Netzsperren.