Protokoll der Sitzung vom 26.02.2014

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist aus unserer Sicht die richtige und vernünftige Vorgehensweise, um für eine umfassende Aufklärung zu sorgen und den Kinderschutz in Hamburg nachhaltig zu verbessern. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das Wort bekommt Herr Schmitt.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ritter, auch wenn Ihnen das Wort gefehlt hat: Ich bedanke mich zunächst einmal für die Klarstellung, dass es bei diesem parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht darum geht, individuelle Schuld zu suchen. Ich denke, das ist auch ein wichtiges Signal für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes, die jeden Tag viel dafür tun, dass Hamburgs Kinder und Jugendliche geschützt werden.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben in der Aktuellen Stunde der vorangegangenen Bürgerschaftssitzung ausführlich über die Frage des geeigneten Instruments zur Aufklärung des schrecklichen Todes und der Leidensgeschichte von Yagmur diskutiert. Wir als SPD-Fraktion haben deutlich gemacht, dass wir sowohl zur Aufklärung, insbesondere jedoch für die Erarbeitung von Empfehlungen zur Verbesserung des Kinderschutzes eine Enquete-Kommission für das geeignetere Instrument halten. Als SPD-Fraktion haben wir größtes Interesse an einer umfassenden Sachaufklärung.

(Beifall bei der SPD)

Diese haben wir begonnen durch mehrfache Beratung im Ausschuss. Wir haben ein Aktenvorlageersuchen für die Ausschussmitglieder gestellt und dieses erweitert, damit sich jeder Kollege und jede Kollegin hier im Parlament ein eigenes Bild machen kann. Wir haben uns intensiv mit dem Bericht der Jugendhilfeinspektion auseinandergesetzt. Mit dieser Aufklärung wollen wir jetzt weiter vorankommen und auch nicht länger Diskussionen über die Wahl des geeigneten Instruments führen.

Der Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses liegt nun vor. Es ist ein verfassungsmäßiges Minderheitenrecht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen, und ich füge hinzu: Das ist auch gut so.

(Beifall bei der SPD)

Nachdem also das erforderliche Quorum festgestellt wurde, kann der parlamentarische Untersuchungsausschuss bereits in der nächsten Woche zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

Dass wir als SPD-Fraktion es nicht als sinnvoll erachten, zeitlich parallel eine Enquete-Kommission einzurichten, haben wir der LINKEN gegenüber immer klar und offen dargestellt. Jetzt finden sich – und das ist eine Beschreibung und ausdrücklich kein Vorwurf – im Zusatzantrag der LINKEN teils wortgleiche Formulierungen wieder, die wir alle aus früheren Anträgen der LINKEN auf Einsetzung einer Enquete-Kommission kennen. Wir denken, dass parlamentarischer Untersuchungsausschuss auf der einen und Enquete-Kommission auf der anderen Seite unterschiedliche Ansätze haben, und weil wir die Minderheitenrechte nicht nur respektieren, sondern achten, werden wir uns heute zu beiden Anträgen in Gänze enthalten. Inwieweit die einzelnen Punkte des Zusatzantrags der LINKEN mit den Fragestellungen des ursprünglichen Einsetzungsantrags in Einklang zu bringen sind, müssen die einsetzenden Fraktionen in Wahrnehmung ihres Minderheitenrechts entscheiden. Wir als SPD werden jede Aufklärungs- und Sacharbeit unterstützen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort bekommt Herr de Vries.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jetzt liegt der Antrag auf Einsetzung des PUA vor, über den wir schon ausführlich während der letzten Sitzung beraten und debattiert haben. Der PUA, ich will es noch einmal klar sagen, dient der umfassenden sachlichen Aufklärung der Umstände, die zum Tod des kleinen Mädchens Yagmur geführt haben. Er ist aus unserer Sicht genau das richtige Aufklärungsinstrument, um den Fehlentscheidungen der Jugendämter und

(Finn-Ole Ritter)

auch den Versäumnissen anderer Beteiligter, nämlich bei Staatsanwaltschaft, Familiengericht und möglicherweise auch der betreuenden Kita, umfassend und schonungslos auf den Grund zu gehen. Klar ist: Ein Mädchen wurde zurückgeführt trotz aller Warnhinweise, trotz aller Bedenken. Klar ist auch: Es wurde ein Mädchen in die Hände ihrer gewalttätigen Eltern gegeben, obwohl es schon einmal lebensbedrohlich verletzt war und obwohl es einen Antrag des zuständigen Jugendamts gab, den Eltern das Sorgerecht zu entziehen.

Unser Eindruck ist, dass die zahlreichen Fehler, die dort gemacht worden sind, nicht vornehmlich auf einem Regelungsdefizit beruhen, sondern wir haben es mit einer Verkettung von individuellen Fehlern der Mitarbeiter zu tun, man könnte auch von einem kollektiven Versagen sprechen, wenn man sich das in der Nachschau ansieht. Möglicherweise hat der Tod auch mit den personellen, finanziellen und fachlichen Rahmenbedingungen zu tun, die durch die BASFI vorgegeben werden, aber auch anderer Behörden und Ämter, die daran beteiligt waren.

Wir haben den Bericht der Jugendhilfeinspektion vorgelegt bekommen. Er ist mit Sicherheit eine gute Grundlage, um Fragen zu stellen, aber er ist keineswegs geeignet, um erschöpfende Antworten auf das Versagen der staatlichen Stellen zu geben. Und vor allen Dingen gibt er uns erst recht keine Hinweise darauf, wie wir Kinder in unserer Stadt, die von Gewalt und Misshandlung bedroht sind, künftig besser schützen können. Es leiten sich zentrale Fragen aus diesem Bericht ab, die bislang unbeantwortet sind. Ich will sie noch einmal kurz skizzieren, weil ich glaube, dass sie im Mittelpunkt der Aufklärungsarbeit im PUA stehen werden.

Die erste Frage, die sich natürlich alle stellen: Warum haben sich Jugendamtsmitarbeiter zu einer Rückführung des Kindes entschieden bei dieser Vergangenheit und bei allen Warnhinweisen, die es gab? Und warum sind angesichts der lebensgefährlichen Verletzungen, die das Kind schon erlitten hatte, Kontrollbesuche nach der Rückführung ausgeblieben? Was spielte da eine Rolle? Ist es Personalmangel, ist es Überlastung in den Jugendämtern? Das wird eine wichtige Frage sein, die uns beschäftigen wird.

Aber auch die Rolle der Staatsanwaltschaft wird zu untersuchen sein. Warum wurde die Mutter damals nicht vorgeladen und vernommen, als das Kind das erste Mal schwer verletzt wurde? Und warum ist die Staatsanwaltschaft, obwohl sie selbst die rechtsmedizinische Untersuchung angeordnet hatte und eine Stellungnahme einforderte, den Ergebnissen nicht näher nachgegangen? Warum wurde nicht gefragt, in welchem Zeitraum diese Verletzungen zugefügt worden sein konnten? Das hätte wichtige Hinweise auf die Verdächtigen gegeben, ist aber unterblieben.

Die nächste Frage, die sich uns stellt, bezieht sich auf die Rolle der Familiengerichte. Warum hat das Familiengericht an dem entscheidenden Wendepunkt, wie es im Bericht bezeichnet wird, keine eigene Bewertung des Falls vorgenommen, sondern sich auf die Aussage des Jugendamts verlassen? Stimmt diese Aussage überhaupt? Wir mussten erleben, dass es darüber im Familienausschuss keine einheitliche Auffassung gab. Es gab Widersprüchlichkeiten zwischen den Behörden, aber noch viel bemerkenswerter ist, dass der Leiter des Bezirksamts Eimsbüttel, Herr Sevecke, seiner eigenen Aussage, die er im Ausschuss getätigt hat, kurze Zeit später öffentlich widersprochen hat, indem er sagte, das Familiengericht habe eine aktive Rolle gespielt. Auch das sind Widersprüche, denen wir im PUA auf den Grund werden gehen müssen.

Zu guter Letzt noch etwas, das einen fassungslos macht: Warum hat sich eigentlich die Kita nicht eingeschaltet, wenn ein Kind wochenlang mit blauen Flecken und blutiger Nase erscheint? Auch hier wird die Frage zu stellen sein, wieweit die Kita ihrer Verantwortung nachgekommen ist.

Auf all diese Fragen, die ich gerade formuliert habe, kann eine Enquete-Kommission keine Antworten geben. Wir wollen aber Aufklärung konkret für diesen Fall, um mithilfe der Zeugenbefragungen, die wir durchführen werden, und der Erkenntnisse, die wir daraus gewinnen können, gute Lösungen für den Kinderschutz in Hamburg zu finden.

Der vorherrschende Eindruck, den wir momentan gewinnen, ist, dass es den beteiligten Behörden in Hamburg vorrangig darum geht, die Verantwortung für den Tod des Mädchens auf jeweils andere zu schieben und die eigenen Hände in Unschuld zu waschen. Wir hören, es gäbe in der BASFI gar keine Verantwortung und auch in den Bezirksämtern gäbe es keine Notwendigkeit für Konsequenzen. Dann gibt es eine Taskforce, die zu dem Ergebnis kommt, die Mitarbeiter hätten nichts falsch gemacht und auch an der Spitze der Jugendämter müsse sich nichts ändern. Das alles zeigt uns, dass wir die Aufklärungsarbeit nicht allein den Behörden überlassen sollten. Diesen Fehler wollen wir als CDU-Fraktion nicht machen.

(Beifall bei der CDU und den GRÜNEN)

Zur Aufarbeitung gehört auch, dass uns alle wesentlichen Informationen vorliegen. Wir müssen aber feststellen, dass echte Aufklärung mit den Akten, die uns auf das Aktenvorlageersuchen der SPD hin vorgelegt worden sind, faktisch unmöglich ist. Es sind uns nicht sämtliche Akten der Jugendämter vorgelegt worden mit Verweis auf den Sozialdatenschutz. In der letzten Sitzung haben Sie gesagt, dass diese Akten nicht nur die Mitglieder des Familienausschusses, sondern das gesamte Parlament erhalten sollen. Aber dieser Antrag läuft doch völlig ins Leere, wenn die wesentlichen Unterlagen

nicht enthalten sind. Damit ist der Antrag, ich muss es leider sagen, eine Farce.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den GRÜNEN und der FDP)

Genau das ist auch ein wesentlicher Grund, warum wir den PUA mit all seinen Rechten brauchen, damit wir die Vorlage aller wichtigen Unterlagen erzwingen können, um dann Wahrheit ans Licht zu bringen. Eines ist klar: Am Ende muss eine Verbesserung des Kinderschutzes in Hamburg stehen. Und klar ist auch, dass das Wohl der Kinder künftig in den Mittelpunkt jugendamtlicher Entscheidungen gerückt werden muss. In Zukunft müssen bei allen Zweifeln, die es gibt, immer die Unversehrtheit und die Sicherheit der Kinder im Mittelpunkt stehen. Das muss ausschlaggebend sein bei allen Entscheidungen, die getroffen werden.

An dieser Stelle will ich auch noch etwas zum Elternrecht sagen. Das elterliche Erziehungsrecht muss bei allen Entscheidungen der Jugendämter künftig dort seine Grenzen finden, wo Kinder fundamentalen Gefahren ausgesetzt sind. Ich glaube, das muss Ziel unserer Beratungen und Untersuchungen im Ausschuss sein.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Die SPD hat sich personell aufgestellt, wie ich heute sehen konnte, die Mitglieder sind benannt, auch wir haben das getan. Der Vorsitzende wird Herr Trepoll sein, ich werde die Rolle des Obmanns für die CDU übernehmen, und wir werden auch einen bereits bekannten Vorschlag für die Leitung des Arbeitsstabs unterbreiten. Die konstituierende Sitzung wird noch in den Ferien, am 6. März, stattfinden. Ich hoffe, dass wir uns alle personell und organisatorisch so aufstellen, dass wir zügig mit der Arbeit beginnen können und keine Auseinandersetzungen über Verfahrensfragen haben. Es muss das gemeinsame Ziel sein, Aufklärungsarbeit zu leisten; ich bin auch hoffnungsvoll nach dem, was ich eben von Herrn Schmitt gehört habe. Ich hoffe, dass wir leidenschaftlich Aufklärungsarbeit zum Wohle der Kinder leisten werden und parteipolitische Mätzchen dabei unterbleiben. Wir als CDU sind dazu jedenfalls uneingeschränkt bereit. – Danke.

(Beifall bei der CDU)

Frau Blömeke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Yagmurs Tod hat uns gezeigt, dass Hamburg nicht in der Lage ist, seine Kinder zu schützen. Das ist die Ausgangssituation für diesen Untersuchungsausschuss. Das Handeln und das Unterlassen aller Stellen im Fall Yagmur muss schonungslos analysiert werden. Der Bericht

der Sozialbehörde hat diese Analyse leider nicht geleistet. Wichtige Schnittstellen – wir hörten es eben schon – zwischen Jugendhilfesystem und der Justiz klammert dieser Bericht völlig aus. Der eben schon erwähnte Bericht der sogenannten Taskforce aus dem Bezirksamt Eimsbüttel erreicht uns erst gar nicht, den kennen die Abgeordneten hier nicht. Auch die von der SPD während der letzten Bürgerschaftssitzung verkündete Transparenz sehe ich ebenso als halbherzig an wie Kollege de Vries. Fakt ist nämlich, dass der Senat mauert und wichtige Akten, zum Beispiel die Akten der Jugendämter, die gesamten Akten zum Fallverlauf bei Jus-IT, diesem Computersystem, und eine mindestens ebenso wichtige Akte des Familiengerichts St. Georg zurückhält. Der Senat legt den Sozialdatenschutz so eng aus, dass die Bürgerschaft ihren Aufgaben nicht nachkommen kann. Der gesamte Fallverlauf fehlt den Abgeordneten. So kann man seine Arbeit nicht machen, und aus diesem Grund ist der Untersuchungsausschuss erst recht notwendig.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Es wird mindestens ebenso deutlich, dass wir die Aufklärung der Umstände von Yagmurs Tod nicht allein den staatlichen Stellen überlassen können. Die staatlichen Stellen sind unserer Meinung nach Teil des Systems, das versagt hat. Aus diesem Grund brauchen wir einen Drauf- und einen Einblick, der unabhängig von staatlichen Stellen ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Natürlich spielt auch die Frage nach der politischen Verantwortung eine Rolle, ebenso wie die Sachfragen, die zu klären sein werden. Wir müssen uns aber auch klarmachen, dass Yagmurs Tod auf seine Art zwar ein tragischer Einzelfall ist, aber im Gesamtzusammenhang auch wieder nicht. Der Tod von Yagmur kann auch als Spitze eines Eisbergs gesehen werden, denn täglich sind viele Kinder massiven Gewaltmisshandlungen ausgesetzt. Laut polizeilicher Statistik werden in ganz Deutschland wöchentlich etwa 70 Kinder so schwer misshandelt, dass sie in ärztliche Behandlung kommen müssen, um wieder gesund zu werden, und oft sind die Täter oder Täterinnen im familiären Umfeld zu finden. Die Gefahr für all diese Kinder, durch Misshandlung ums Leben zu kommen, ist immens. Meine Damen und Herren, so darf es nicht bleiben.

Umso schwerer wiegt es da, wenn sich das Kind bereits in der Obhut des Staates befindet. Wir müssen – und das wollen wir mit diesem Untersuchungsausschuss erreichen – verstehen, warum auch bei Yagmur an verschiedenen Stellen die Gefahr nicht rechtzeitig erkannt wurde und warum sogar bei dem konkreten Verdacht auf Kindesmisshandlung nicht konsequent gehandelt wurde,

(Christoph de Vries)

warum nicht eingegriffen wurde. Wir müssen untersuchen, warum die Beteiligten der verschiedenen Stellen nicht in der Lage waren, die Misshandlungen rechtzeitig zu erkennen. Da wird es natürlich auch um Fragestellungen gehen. Es wird um die Frage gehen, ob Sozialpädagogen, Erzieher, Polizisten, aber auch Kinderärzte und Richter in der Ausbildung vielleicht nicht genügend auf dieses Thema Kindesschutz vorbereitet werden. Wir müssen auch den Einfluss untersuchen, den die Rahmenbedingungen haben, und diese Rahmenbedingungen werden vom Senat gesetzt. Verhindert vielleicht zu viel Bürokratie einen wirksamen Kinderschutz? Fakt ist, dass die personelle Ausstattung der Jugendämter unzureichend ist und dass dort unter Zeitmangel nicht die Arbeit geleistet werden kann, die für einen umfassenden Kinderschutz notwendig ist. Entgegen der Äußerung des Bürgermeisters und auch des Sozialsenators spielte auch Zeitmangel beim Personal in den Jugendämtern im Fall Yagmur eine entscheidende Rolle. Wir haben es in der letzten Bürgerschaftsdebatte schon gesagt: Es gibt Hinweise darauf, dass Hilfeplangespräche aus Zeitmangel nicht stattgefunden haben und dass auch die Zeit für das Aktenstudium fehlte.

Die Sachfragen, aber auch die Fragen nach der politischen Verantwortung für die Rahmenbedingungen des Kinderschutzes muss der Untersuchungsausschuss beantworten, um dann am Ende konkrete Vorschläge für die Zukunft vorzulegen, denn eines ist klar: Hamburg braucht ein wirksames Kinderschutzsystem, und dafür soll dieser Untersuchungsausschuss eine Hilfe sein.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Zum Antrag der Links-Fraktion. Aus unserer Sicht wirft die Links-Fraktion wichtige Fragen auf. Wir können diese aber weder im Rahmen des PUA bearbeiten, noch könnten wir sie im Rahmen einer Enquete-Kommission klären, weil beide bis zur nächsten Wahl beendet werden müssen. Der Zusammenhang zwischen Armut, Hartz IV und Kinderschutz ist ein Thema, das gemeinsam mit dem Sozialressort geklärt werden müsste. Politisch kann man sicherlich wichtige Erkenntnisse daraus entwickeln, wenn man sich damit beschäftigt. Aber wir glauben nicht, dass diese Themen in diesem PUA richtig aufgehoben sind, vor allen Dingen, weil es zeitlich gar nicht machbar wäre, sie zu bearbeiten. Wir werden uns deswegen bei diesen Punkten enthalten, weil sie in der Sache wichtige Fragen aufwerfen, es aber eben nicht machbar ist, diese im Rahmen des PUA zu bearbeiten.

Einem Punkt aus dem Antrag der LINKEN stimmen wir aber zu, das ist der Punkt 2, denn die Frage der Erziehungsfähigkeit von Eltern und auch von Pflegeeltern ist ein Punkt, den wir als GRÜNE in unserem Untersuchungsantrag noch nicht ausrei

chend berücksichtigt finden. Wir finden diesen Punkt der Links-Fraktion hier schlüssig und würden ihm zustimmen wollen. So kommen wir am Ende zu einer differenzierten Abstimmung. Aber ich glaube, das Wichtigste ist – und da stimme ich dem Kollegen Schmitt zu –, dass wir jetzt anfangen zu arbeiten. Die Frage des Instruments spielt keine Rolle mehr. Uns alle eint der Wunsch nach Aufklärung, wie es zu diesem Tod von Yagmur kommen konnte. Uns alle eint auch der Gedanke, den Kinderschutz in Hamburg wieder auf eine neue Basis zu stellen, damit es nicht weitere tote Kinder in Hamburg gibt. Wir wissen, dass wir nichts hundertprozentig verhindern können, aber wir können unser Bestes tun, um den Kinderschutz noch einmal auf den Prüfstand zu stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)