Deshalb hat der Senat nie behauptet, dass es einfach sei, das Fernwärmenetz zu erwerben. In dieser auf lange Sicht relativ schwierigen bis aussichtslosen Lage habe wir eine gute Verhandlungslösung erreicht, und zwar nicht nur für den 25-Prozent-Kauf, sondern auch für den vollständigen Rückkauf, der im Volksentscheid eine Mehrheit gefunden hat.
Das Ergebnis wurde so verhandelt, dass beide Seiten ein großes Interesse an dem Ausbau und der Modernisierung der Fernwärmeversorgung haben müssen. Dabei geht es um viele kaufmännische und technische Fragen, übrigens auch um viele, viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehört aus unserer Sicht im Sinne einer guten umweltpolitischen Lösung auch ein modernes Innovationskraftwerk, dessen Bau einen erheblichen Einfluss auf den vereinbarten Mindestpreis hat. Dass es diese Mindestpreise gibt, ist nicht überraschend. Dass die Mindestpreise trotz der gerade erstellten Wertgutachten so niedrig sind, ist ein bemerkenswerter Verhandlungserfolg für die Stadt.
Wir haben mit unseren Verträgen im Interesse des Volksentscheids eine höchst unsichere Rechtsposition in eine sichere Option gewandelt. Das kann man nur infrage stellen, indem man unzutreffende juristische Vorstellungen verbreitet. Mich erinnert das sehr an den grünen Kurs bei der Genehmigung des Kohlekraftwerks Moorburg, Herr Kerstan: erst mit großer Kraftmeierei Ankündigungen in die Welt setzen und dann vor Gericht auf ganzer Linie scheitern. Mit dieser Strategie wäre die Stadt in zehn Jahren noch nicht im Besitz der Energienetze.
Damit es in der Debatte keine Missverständnisse gibt: Der Senat ist entschlossen, die Option zum 100-Prozent-Erwerb des Fernwärmenetzes umzusetzen. Dazu gibt es mit dem Volksentscheid eine rechtliche und politische Verpflichtung und mit den jetzt verhandelten Verträgen auch einen sicheren und wirtschaftlich vernünftigen Weg. Wir werden dafür sorgen, dass die Fernwärme in Hamburg im Interesse der Energiewende ausgebaut wird und wir in den Besitz eines modernen, umweltfreundlichen und werthaltigen Unternehmens kommen, ganz im Sinne der Landeshaushaltsordnung. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Antworten sowohl von Fraktionschef Dressel als auch von Finanzsenator Tschentscher auf die Fragen, die ich an diesem Pult gestellt habe, sind bemerkenswert. In der Sache sagen Sie gar nichts, antworten aber mit großer Empörung und persönlichen Angriffen. Da kann man nur eines sagen: Anscheinend haben wir einen sehr wunden Punkt getroffen.
nein, überhaupt nicht –, sondern der Senat hat mit Sachverhalten geantwortet, nach denen wir gar nicht gefragt haben, und das zitiere ich. Und wenn das völlig absurde Aussagen sind, Herr Dressel, dann ist das ein Vorwurf an Ihren eigenen Senat, denn die Fragen, die ich gestellt habe, ergeben sich aus den Antworten Ihrer Senatoren. Es ist schon sehr bemerkenswert, wie empört Sie darauf reagieren.
Ich will zum entscheidenden Punkt kommen. Wir sind uns anscheinend einig, dass die 25,1-Prozent-Beteiligung, die der Senat 2011 erworben hat, zur Folge hat, dass, wenn die Stadt vor 2019 kaufen würde, zusätzlich dreistellige Millionenbeträge entrichtet werden müssten, und dass das der Senat nicht zahlen will. Das ist der einzige Grund, warum die Stadt den Volksentscheid im Jahr 2014 nicht umsetzt. So ist es der Antwort des Senats zu entnehmen. Das haben weder Herr Dressel noch Herr Tschentscher dementiert, dann scheint es wohl zu stimmen. Wenn der Volksentscheid bei diesem Kernstück der Energiewende also erst in fünf Jahren umgesetzt wird, dann war das ein schwerer handwerklicher Fehler dieses Senats, wenn nicht sogar Absicht.
Der zweite Punkt: Selbst wenn es gelingt, im Jahr 2019 die Option zu ziehen, gibt es die Aussage Ihres Sprechers, Herr Tschentscher. Herr Stricker hat in seiner Antwort auf meine Frage gesagt, es gäbe eigentlich nur eine Situation, in der der Wert des Unternehmens unter den Mindestpreis sinken könne, und zwar, wenn die grünen Konzepte eines Fernwärmegesetzes umgesetzt würden. Wir haben jetzt einfach den zweiten Satz des Volksentscheids in Gesetzesform gegossen.
Der zweite Satz ist nämlich genauso verbindlich wie der erste. Der erste Satz verlangt den Erwerb von 100 Prozent der Netze als Eigentum, der zweite klimafreundliche und sozialverträgliche Fernwärmeversorgung. Wir haben in ein Gesetz geschrie
ben, was man dafür tun muss. Und die Aussage dieses Senats ist: Wenn man das tun würde, dann würde der Wert des Unternehmens unter den Mindestpreis sinken und dann verbiete die Landeshaushaltsordnung einen Kauf. Auch das ist in der Sache hier mit keinem Wort dementiert worden.
Das scheint die Aufregung sowohl bei Herrn Dressel als auch bei Herrn Tschentscher vielleicht ein Stück weit zu erklären.
Das ist auch vollkommen logisch. Im Fernwärmebereich erzielt Vattenfall in manchen Jahren 100 Millionen Euro Gewinn, weil sie ein uraltes Kohlekraftwerk in Wedel betreiben und aus den Kunden soviel Geld rausholen wie nur möglich. Das ist der Ertragswert, der dem Kaufpreis zugrunde liegt. Und wenn die Stadt den Volksentscheid umsetzt, wie die Bürgerinnen und Bürger es wollen – da soll auch Klimaschutz gemacht werden und aus den Kunden, die einem Monopol ausgeliefert sind, nicht der letzte Cent herausgepresst werden –, dann sinkt der Ertragswert. Darum ist die Aussage des Sprechers der Finanzbehörde sehr folgerichtig. Wir haben einen so hohen Mindestpreis vereinbart, dass wir keinen Klimaschutz und keine sozialverträgliche Preisgestaltung mehr betreiben können, ohne dass das Unternehmen an Wert verliert. Dieser Vertrag sorgt dafür, dass der zweite Satz des Volksentscheids, der Klimaschutz und sozialverträgliche Preise zwingend fordert, nicht umgesetzt wird, wie das Volk es will. Ganz schlechtes Handwerk, meine Damen und Herren,
In Ihrer Antwort auf meine Frage, wie der Senat das Netz denn nun sozialverträglich und klimafreundlich umbauen wolle, gibt es einzig und allein den Verweis auf Ihre energiepolitische Vereinbarung, die im Volksentscheid keine Mehrheit gefunden hat, sondern abgewählt wurde.
Deshalb erfüllt es uns mit Sorge, dass dieser Senat jetzt auch noch Müllverbrennungsanlagen kaufen will – 34 Prozent der Fernwärme wird durch Verbrennung von Müll erzeugt –, sodass Hamburg in Zukunft noch nicht einmal diese Müllverbrennungsanlagen abschalten kann.
Auch das ist ein Indiz – ich komme zum Schluss –, dass dieser Senat nicht bereit ist, das Fernwärmenetz klimafreundlich und sozialverträglich umzubauen. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich verstehe die GRÜNEN jetzt wirklich langsam überhaupt nicht mehr.
Erst fanden Sie die Übernahme des Stromnetzes prima, weil damit unsere Chancen im Konzessionsverfahren enorm gestiegen sind, und jetzt stellen Sie sich hin und geißeln die Modalitäten der Fernwärmeübernahme. Sie haben auch im Januar schon gewusst, dass die Fernwärme nicht gleich zu haben sein wird, und Sie haben gewusst, dass Vattenfall die Fernwärme nicht verkaufen wollte. Vor diesem Hintergrund ist das, was erreicht wurde, ein großer Erfolg.
Bei Ihrer Argumentation habe ich den Verdacht, dass Sie sich langsam auf die Seite derjenigen schlagen, die schon immer gegen den Volksentscheid und seine Umsetzung waren. Wir haben es von Herrn Scheuerl gehört, von Frau Stöver und von Herrn Kluth;
Sie haben schon sehr früh angefangen mit Ihrer Kritik, indem Sie den Kaufpreis für die Fernwärme für zu hoch erklärten. Dem konnte man nicht folgen, denn wenn Sie wirklich einmal nachgerechnet hätten, dann wären Sie bei dem Preis für 25,1 Prozent mal vier auf 1,3 Milliarden Euro gekommen. Der Mindestpreis liegt bei 950 Millionen Euro. Was ist daran schlecht?
Ob bei einer für 2018 abschließend vereinbarten Unternehmensbewertung der Rückkaufpreis unter den Mindestpreis fällt, ist doch rein spekulativ. Die GRÜNEN haben nicht ein einziges Argument genannt, das diese These vom vermeintlichen Werteverfall belegen würde. Bei wirtschaftlich vernünftigem Handeln dieses Unternehmens, an dem die Stadt immer noch mit 25,1 Prozent beteiligt ist, ist ein Werteverfall nicht zu erwarten. Dafür kann ich Ihnen fünf Gründe nennen.